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Anlieger können aufatmen: Am 23. November 2016 ist eine von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes in Kraft getreten, mit der die Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen abgeschafft wurden. Zukünftig werden Anlieger nicht mehr für anstehende Umbaumaßnahmen in ihren Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen. Die Erschließungsbeiträge bleiben dagegen erhalten. Worum geht es dabei genau?

Vorweg: In Hamburg gibt es zwei Arten von Anliegerbeiträgen: Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße und Ausbaubeiträge für die Erweiterung oder Verbesserung bereits endgültig hergestellter Straßen.

Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil die Anlieger davon profitieren, wenn ein Grundstück verkehrsmäßig erschlossen ist. Denn eine bestehende Erschließung ist Voraussetzung dafür, dass ein Grundstück bebaubar ist, dass aus Bauerwartungsland Bauland wird. Das geschieht einmalig, wenn die Erschließungsanlage (Straße, Weg, Platz) fertiggestellt ist. Bei den Erschließungsbeiträgen werden regelmäßig 90% der umlagefähigen Kosten („beitragsfähiger Erschließungsaufwand“ im Behördendeutsch) auf die Anlieger verteilt. Solche Erschließungsbeiträge wurden in Preußen, zu dem Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf früher ja gehörten, beispielswiese bereits seit 1875 erhoben. Vorher war es durchaus üblich, die Bürger beim Straßenbau zu Hand- und Spanndiensten zu verpflichten. Viele Rahlstedter, Oldenfelder und Meiendorfer haben in der Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge bezahlen müssen, andere noch nicht. Denn obwohl alle Grundstücke mit einer Straße erschlossen sind, hat man in den 1950er und 1960er Jahren viele Straßen erst einmal nur provisorisch mit einer Teerdecke versehen. So sehen viele Straßen in Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf heute noch aus. Erschließungsbeiträge können dafür erst erhoben werden, wenn die endgültige Herstellung der Straße (mit allem Drum und Dran: Bordsteine, Gehwege usw.) erfolgt ist.

Ausbaubeiträge dagegen werden zum Beispiel erhoben, wenn ein bisher mit Grand befestigter Gehweg einer bereits endgültig hergestellten Straße Betonplatten erhält. Das ist dann eine Verbesserung. Oder wenn der bereits mit Betonplatten befestigte Gehweg verbreitert wird. Das ist dann eine Erweiterung. Wäre ein solcher höherer Ausbauzustand schon bei der erstmaligen endgültigen Herstellung berücksichtigt worden, wären die Erschließungsbeiträge entsprechend höher gewesen. Deshalb ist es nur folgerichtig, für die Erweiterung oder Verbesserung bereits endgültig hergestellter Straßen Ausbaubeiträge zu erheben, obwohl Erschließungsbeiträge bereits entrichtet wurden. Bei den Ausbaubeiträgen werden die Anlieger bisher allerdings abhängig von der Straßenkategorie „nur“ zu zwischen 30 und 70 Prozent des „beitragsfähigen Ausbauaufwandes“ herangezogen, und manche Teilmaßnahmen sind dabei gar nicht umlagefähig.

Die Ausbaubeiträge wurden nun abgeschafft, weil die recht geringen Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen noch nicht einmal den Aufwand, der für ihre Erhebung nötig war, deckten. Die Stadt spart also Geld, wenn sie auf diese Beiträge ganz verzichtet. Das ist nur vernünftig. Zukünftig werden Anlieger nicht mehr für anstehende Umbaumaßnahmen in ihren Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen.

Die Erschließungsbeiträge bleiben dagegen erhalten. Die Stadt wird in der Zukunft noch auf Anlieger zukommen und Beiträge erheben, sobald auch deren Straße endgültig hergestellt ist. Das schmerzt diejenigen, die diese Beiträge irgendwann noch zahlen müssen, ist aber nicht ungerecht. Denn es wäre auch nicht richtig, wenn für viele Grundstücke in Hamburg bereits Erschließungsbeiträge entrichtet wurden, und für die, die bislang drumrumgekommen sind, weil die Stadt mit der „endgültigen Herstellung“ nicht hinterherkommt, mit einem Mal nicht mehr. Dieses Argument kann man natürlich auch gegen die Abschaffung der Ausbaubeiträge anführen, aber hier ist es ja so, dass das Ganze für die Stadt mittlerweile zum Zuschussgeschäft zu Lasten aller Steuerzahler geworden ist.

Übrigens: Andere Kommunen erheben auch Beiträge für die „Erneuerung“ einer Straße. Eine Erneuerung wäre es, wenn, um bei dem Beispiel vom Anfang zu bleiben, die Betonplatten des Gehwegs durch neue ersetzt werden. Für Erneuerungen wurden in Hamburg aber noch nie Beiträge erhoben.

Welche Straßen in Rahlstedt, Meiendorf und Oldenfelde gelten als noch nicht “erstmalig endgültig hergestellt”, so dass hier in der Zukunft noch Erschließungsbeiträge auf die Anlieger zukommen? Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Straße oder eine Teilstrecke Ihrer Straße dabei ist, schauen Sie in der aktuellen Straßenliste des Bezirksamts Wandsbek nach: http://www.hamburg.de/contentblob/1429242/64adc6133431830cedcf59f7d3c2c7a1/data/downlaod-pdf-strassenliste.pdf (PDF-Datei, 50 KB, Stand: Mai 2016)

Weitere Informationen zum Thema “erstmalige endgültige Herstellung” von Erschließungsanlagen im Bezirk Wandsbek: http://www.hamburg.de/wandsbek/endgueltig-herzustellende-strassen/