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Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen begleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen.

Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um den bereits vorhandenen Wanderweg verbreitern und bis zum Eilersweg fortsetzen zu können. Entsprechende Festsetzungen für eine öffentliche Grünfläche waren bereits Gegenstand des Bebauungsplans Rahlstedt 127, der jedoch u.a. in diesem Punkt vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde (Link zum Urteil: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE170006337&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint). Der neue Bebauungsplan soll daher die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms sichern.

Im Abschnitt zwischen Eilersweg und Stellaustieg wurden entsprechende Festsetzungen bereits im Bebauungsplan Rahlstedt 27 aus dem Jahre 1971 getroffen. Mehrere Grundstücke im Verlauf der Stellau gehören hier bereits der Stadt. Um den Stellau-Grünzug ohne Unterbrechungen als öffentliche Grünanlage für die Allgemeinheit nutzbar machen zu können, muss die Stadt aber erst noch auch die übrigen hierfür benötigten Grundstücksstreifen erwerben. Dies ist nur langfristig möglich. Mit dem Bebauungsplan erhält sie für die benötigten Grundstücke ein Vorkaufsrecht.

Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat bereits in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zugestimmt. Im nächsten Jahr soll es hierzu eine Öffentliche Plandiskussion geben und es soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgen.

In der Beratungsvorlage (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006828) heißt es hierzu:

“Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 20. April 2017 Teile des Bebauungsplanes Rahlstedt 127, insbesondere die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlage) entlang der Stellau sowie die Festsetzungen für die Baugrundstücke an der Amtsstraße, direkt südlich der Stellau, für unwirksam erklärt.

Um den Stellau-Grünzug entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogrammes weiterhin langfristig umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 132 aufgestellt werden. Hiermit soll eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, u.a. zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges, festgesetzt werden.

Im Weiteren sollen die auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 im Rahmen der Normenkontrolle des Bebauungsplanes Rahlstedt 127 für unwirksam erklärten Festsetzungen erneut im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalt festgesetzt werden.”