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Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am Donnerstagabend der Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens Rahlstedt 131 (Neue Gewerbeflächen an der Stapelfelder Straße) mehrheitlich zugestimmt. Zuvor hatte am 13. Juni 2016 eine Öffentliche Plandiskussion stattgefunden, in der das Vorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt und mir ihr diskutiert worden war. Für das weitere Verfahren hat die Bezirksversammlung als Ergebnis der Bürgerbeteiligung mehrere Vorgaben beschlossen.

Hier der vollständige Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen:

“Viktoriapark und Minervapark – Arbeitsplätze schaffen und im Einklang mit der Bevölkerung entwickeln
Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne vom 7. Juli 2016

Neben dem dringend erforderlichen Wohnungsbau werden auch weiterhin Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe benötigt. Die Koalition hat sich daher zum Ziel gesetzt den ursprünglich bereits 2007 vom CDU-Senat für ein Logistikzentrum ins Visier genommene Bereich für eine moderatere Gewerbeentwicklung zu nutzen. Wir wollen an diesem Standort kein Logistikgewerbe ansiedeln, welches nur wenige Arbeitsplätze schafft bzw. sichert und einen hohen Flächenbedarf hat.

In der öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131 für das neue Gewerbegebiet Viktoriapark in Rahlstedt haben die Anwohnerinnen und Anwohner Ihre Bedenken vorgetragen. Dabei zeigten sich neben einer teilweise grundsätzlichen Ablehnung auch konkrete Hinweise:

  1. Naherholungsflächen sollten nicht weiter von Großlohe abrücken.
  2. Statt nur Gewerbeflächen sollte eine Kombination aus Gewerbeflächen und Wohnungsbau entstehen.
  3. Für das vorhandene Erdbeerfeld sollte ein Ersatz im Plangebiet gefunden werden.
  4. Flächenverluste für die umliegenden Pferdehöfe müssten vermieden werden.
  5. Die nord-südlich geplante Zufahrtstraße vom östlichen Ender der Sieker Landstraße zur Stapelfelder Straße beginnt an der Sieker Landstraße genau gegenüber der einzigen Wohnbebauung an der Sieker Landstraße. Dies führe zu erhöhter Lärmbelastung für die dortige Wohnbebauung.
  6. Rahlstedt und Stapelfeld sollten nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet werden.
  7. Es sollte sichergestellt werden, dass der Lückenschluss des Ring 3 zukünftig nicht mehr umgesetzt werden kann.

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des weiteren Planverfahrens folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Das Plangebiet soll nicht nur die neu vorgesehenen gewerblichen Bauflächen und Straßenverkehrsflächen umfassen, sondern auch die vorgesehenen Grünflächen für die Naherholung und die landschaftlichen Flächen zur Entwicklung der Großen Heide.
  2. Für die Großloherinnen und Großloher sind insbesondere im geplanten Grüngürtel zwischen dem Wohngebiet am Mehlandsredder und dem vorhandenen Gewerbegebiet Merkurpark einerseits und dem vorhandenen Wohngebiet Großlohe-Süd bzw. dem Gewerbegebiet am Weg Großlohe und dem neuen Gewerbegebiet Viktoriapark andererseits Angebote für die Naherholung in Abstimmung mit den Eigentümern der Flächen zu püfen, wie zum Beispiel die Ansiedlung des seit längerem in Großlohe geplanten Interkulturellen Gemeinschaftsgartens. Dabei sind bestehende landwirtschaftliche Nutzungen nicht zu gefährden. Die Angebote sollen in einer moderierten Veranstaltung vor Ort zusammen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern entwickelt werden.
  3. Die Verwaltung möge mit dem Investor und dem Bewirtschafter der Erdbeerfelder für das vorhandene Erdbeerfeld einen ortsnahen geeigneten Ersatz finden, auf dem zukünftig Erdbeeren zum Selbstpflücken angebaut werden. Dabei soll mit dem Bewirtschafter/Pächter vereinbart werden, dass der Anbau zukünftig ggf. biologisch erfolgt.
  4. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit das geplante Gewerbegebiet für die umliegenden Pferdehöfe einen Flächenverlust bedeutet. Sollte dies der Fall sein, ist nach einem ortsnahen geeigneten Ausgleich zu suchen.
  5. Im Bebauungsplan sind verkehrsintensive Gewerbe wie Logistikgewerbe auszuschließen.
  6. Um eine übermäßige Lärmbelästigung der Wohnbebauung am östlichen Ende der Sieker Landstraße zu vermeiden, wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der Gemeinde Stapelfeld die Verlegung der im Plangebiet vorgesehenen nord-südlich verlaufenden Verbindungsstraße zu prüfen und dem Planungsausschuss geeignete Alternativen zur Beratung vorzulegen.
  7. Die Verwaltung möge im Rahmen eines Verkehrsgutachtens, das gemeinsam mit der Gemeinde Stormarn in Auftrag gegeben werden sollte, die Verkehrsbelastung für die durch die Gewerbegebiete Merkurpark, Viktoriapark und Minervapark voraussichtlich verkehrlich berührten Durchgangsstraßen von Neu-Rahlstedt und Stapelfeld (die auch teilweise durch Wohngebiete führen) prüfen. Aus dem Ergebnis sind geeignete Maßnahmen zur Minimierung zusätzlicher Verkehrsbelastungen der Gebiete abzuleiten. Die Ergebnisse sollen dem Planungsausschuss mit geeigneten Handlungsoptionen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
  8. Um den Lückenschluss des Ring 3 (Weiterführung Höltigbaum) dauerhaft zu verhindern, ist mit dem Investor im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren, dass dieser im Verlauf des Grünstreifens zwischen der Wohnbebauung und dem neuen Gewerbegebiet innerhalb von 5 Jahren ein gesetzlich geschütztes Biotop entwickelt, welches von der Behörde für Umwelt und Energie anerkannt und als solches geführt wird. Die Umsetzung ist dabei eng mit zwei Naturschutzverbänden abzustimmen.”

Weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 finden Sie u.a. in den folgende Beiträgen: