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Die Verhandlungen zwischen Regierungsfraktionen und der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ haben zu einer guten Einigung geführt. Damit wurde ein polarisierender Volksentscheid zur Flüchtlingspolitik in Hamburg verhindert. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dem Kompromiss in ihrer Sitzung am 13. Juli 2016 zugestimmt. Was bedeutet der Kompromiss für den Stadtteil Rahlstedt?

Die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ speiste sich nicht nur, aber vor allem aus Bürgerinitiativen, die sich gegen den so genannten Expresswohnungsbau für Flüchtlinge an mehreren Standorten im gesamten Stadtgebiet wandten. Hier waren zuallererst sieben Standorte (einer pro Bezirk) mit jeweils 800 Wohnungen für jeweils 4.000 Flüchtlinge vorgesehen, später wurden die Wohnungen auf mehr Standorte aufgeteilt, blieben aber weiterhin strittig. In Rahlstedt war kein solcher Standort geplant. Nun könnte man meinen, dass in den Verhandlungen mit der Volksinitiative auch nur diese Standorte eine Rolle spielten, die Berichterstattung, die sich vor allem darauf fokussierte, legt das sogar nahe. Dem ist aber nicht so. Auch die Stadtteile, in denen sich keine Bürgerinitiativen gegen Flüchtlingsunterkünfte gebildet haben, sind Teil des Kompromisses. Darauf haben die Verhandlungspartner auch auf Seiten der Regierungsfraktionen großen Wert gelegt, damit hier kein Kompromiss zu Lasten der übrigen Stadtteile geschlossen wird.

Die Einigung mit der Volksinitiative zur Unterbringung und Integration von Geflüchteten 

Zentrales Element des Kompromisses ist die „Drei-Mal-300-Regel” für Neuplanungen von Folgeunterkünften für Geflüchtete: 1.) Bis Ende 2019 sollen die Flüchtlingsunterkünfte im Durchschnitt höchstens 300 Plätze haben. 2.) Alle jetzt neu geplanten Unterkünfte werden auf maximal 300 Personen ausgelegt. 3.) Es kann bis zu 300 Unterkünfte geben, die gerecht über ganz Hamburg verteilt werden.

Des Weiteren wurde mit den Initiatoren der Volksinitiative vereinbart, dass alle geplanten Projekte für feste Wohnunterkünfte gestartet werden können – sie werden aber in reguläre Bebauungspläne überführt und schnellstmöglich gemischt belegt, mit teilweise deutlich reduzierter Flüchtlingsbelegung. Durch die Schaffung von normalem Baurecht stehen die Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung. Das bietet die Chance, schneller und konsequenter vor allem das zu erreichen, was Hamburg dringend und zeitnah braucht – mehr Sozialwohnungen.

Bereits 2013 hat Hamburg ein Integrationskonzept erarbeitet. Konkret messbare Ziele wurden formuliert und mit Indikatoren hinterlegt. Ziel ist, dieses Integrationskonzept nun zu einem echten Masterplan Integration weiterzuentwickeln. Dazu umfasst die Verständigung mit der Volksinitiative auch ein umfangreiches Integrationskapitel, das deutlich macht, an wie vielen Stellen Stadt und Zivilgesellschaft schon Herausragendes für die Integration geleistet haben und jeden Tag leisten. Ganz entscheidend dabei: In den lokalen Bürgerverträgen, die Teil des Kompromisses sind, finden auch die örtlichen Hilfsinitiativen starke Berücksichtigung. Denn klar ist: Nur gemeinsam kann Integration gelingen.

Wie sieht die Situation im Stadtteil Rahlstedt aus?

Im Stadtteil Rahlstedt gibt es derzeit vier Standorte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Zwei davon existieren schon seit vielen Jahren und dienen vornehmlich der Unterbringung von Hamburger Wohnungslosen, zwei weitere sind seit 2014 dazugekommen und dienen vornehmlich der Folgeunterbringung von Flüchtlingen. Zwei weitere öffentlich-rechtliche Unterbringungen sind derzeit noch im Bau bzw. in Vorbereitung. Im Einzelnen (Ist-Belegung zum Stichtag 30. Juni 2016):

  • Bargteheider Straße 89a (Männerwohnheim): Kapazität 144 Plätze, Ist-Belegung: 129 Personen, davon 6 Flüchtlinge
  • Großlohering 54a (Übergangswohnungen für Wohnungslose): Kapazität 142 Plätze, Ist-Belegung: 157 Personen, davon 75 Flüchtlinge
  • Rahlstedter Straße 8: Kapazität 130 Plätze, Ist-Belegung: 118 Personen, davon 112 Flüchtlinge
  • Grunewaldstraße 74 a: Kapazität 694 Plätze (noch nicht alle fertiggestellt), Ist-Belegung: 375 Personen, davon 371 Flüchtlinge
  • Sieker Landstraße 61 (im Bau): Kapazität 270 Plätze
  • Sieker Landstraße 13 (ehem. Zoll-Wohnheim, in Vorbereitung): Kapazität 60 Plätze

Bis auf einen entsprechen damit alle Standorte im Stadtteil Rahlstedt bereits dem Konsens mit der Volksinitiative. Der Standort Grunewaldstraße 74a kann laut dem Flüchtlingskompromiss wie projektiert realisiert werden.

Daneben gibt es in Rahlstedt an drei Standorten Erstversorgungs-Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die per se schon alle klein angelegt sind. Zum Stichtag 30. Juni 2016 waren sie wie folgt belegt:

  • Stargarder Straße 62 (EVE 14, Kapazität: 48 Plätze): 38 Personen
  • Kielkoppelstraße 16c (EVE 15, Kapazität: 80 Plätze): 71 Personen
  • Stapelfelder Straße 7 (EVE 16, Kapazität: 42 Plätze): stand noch nicht fest

Außerdem gibt es die so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen Flüchtlinge in den ersten Monaten untergebracht werden, bevor sie in Folgeunterkünfte verlegt werden. In Rahlstedt sind dies folgende Standorte:

  • Hellmesbergerweg 23 (ehem. Baumarkt): Hier waren ursprünglich 800 Plätze angekündigt, geschaffen wurden 600, von denen Ende Juni 499 belegt waren und die weiter auf 400 Plätze reduziert werden sollen. Diese Erstaufnahme soll, so wurde es bereits vor dem Kompromiss angekündigt, bis Ende 2017 außer Betrieb genommen werden, aber als Notfallreserve weiter vorgehalten werden.
  • Rahlstedter Grenzweg: Diese Einrichtung befindet sich noch im Bau und ist für 960 Personen ausgelegt. Die Stadt hat schon vor dem Kompromiss angekündigt, hier bis auf Weiteres nur noch max. 560 Flüchtlinge unterbringen zu wollen.

Schließlich gibt es in Rahlstedt, genauer gesagt in Meiendorf, die Zentrale Erstaufnahme für die gesamte Stadt (ZEA), an drei Standorten im Bargkoppelweg 60 und 66a und Bargkoppelstieg 10-14. In dieser ZEA wird die Registrierung, Gesundheitsprüfung, Leistungsbearbeitung und Asylantragstellung konzentriert, währenddessen sind die Flüchtlinge dort untergebracht. Nach spätestens einer Woche sollen die Flüchtlinge von dort auf andere Bundesländer verteilt oder, so sie Hamburg zugewiesen werden, auf Erstaufnahmeeinrichtungen im gesamten Stadtgebiet verteilt werden.

Diese ZEA ist mit insgesamt 2.272 Plätzen (ursprünglich angekündigt: 2.900 Plätze) sehr großzügig ausgelegt, aber eben nur dafür gedacht, Flüchtlinge in den ersten Tagen aufzunehmen. Insofern hängt die tatsächliche Belegung sehr von den Ankunftszahlen ab. Zum Stichtag 30. Juni 2016 (Buchungsstand vom 6. Juli 2016) waren hier 317 Flüchtlinge untergebracht, verteilt auf folgende Standorte:

  • Bargkoppelweg 66a: Kapazität: 768 Plätze, Ist-Belegung: 20 Personen
  • Bargkoppelweg 60: Kapazität: 384 Plätze, Ist-Belegung: 18 Personen
  • Bargkoppelstieg 10-14: Kapazität: 1.120 Plätze, Ist-Belegung: 279 Personen

Insgesamt beherbergte der Stadtteil Rahlstedt damit zum Stichtag 30. Juni 2016 rund 1.500 Flüchtlinge an insgesamt elf in Betrieb befindlichen Standorten.

Der Stadtteil Rahlstedt (ca. 88.000 Einwohner) leistet damit seinen Beitrag zur gesamtstädtischen Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung. Der  mit der Volksinitiative gefundene Kompromiss gilt auch für Rahlstedt. Rahlstedt wird hierbei nicht „über Gebühr“ in Anspruch genommen, auch wenn dies gelegentlich so scheint. Alles in allem läuft es in den Einrichtungen sehr gut – nicht zuletzt auch wegen des großen ehrenamtlichen Engagements aus dem Stadtteil heraus.

Quellen: