Ende August 2025 brannte es zum wiederholten Male auf dem Gelände der alten Lackfabrik an der Wandse. Doch diesmal blieb der Brand nicht folgenlos. Das Bezirksamt verpflichtete die Eigentümer zum Abriss der einsturzgefährdeten Brandruine. Ihr anschließender Versuch, sich durch Aufgabe des Eigentums an dem Grundstück dieser Pflicht zu entziehen, machte das Oberverwaltungsgericht einen Strich durch die Rechnung, Nun sind tatsächlich Abrissarbeiten im Gange.
„Eigentum verpflichtet. So steht es im Grundgesetz und diesem Grundsatz wurde nun Geltung verschafft. Jahrelang tanzten die Eigentümer der Stadt auf der Nase herum. Immer neuen Ankündigungen folgte am Ende: nichts. Es ist gut, dass die Stadt damit jetzt Schluss gemacht und dafür gesorgt hat, dass sich die Eigentümer nicht aus der Pflicht stehlen können“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt hat.
Doch das ist nur der erste Schritt zur Beendigung des jahrzehntelangen Ringens um die Beseitigung der Altlast. Offen sind der Umfang einer möglichen Bodensanierung nach vollständiger Räumung des Geländes und die Frage, was im Anschluss mit dem Grundstück passieren wird. Nachdem sich die letzten Eigentümer im Grundbuch haben löschen lassen, gilt das Grundstück derzeit als herrenlos.



Hintergrundinformationen zur alten Lackfabrik an der Wandse:
Worum geht es konkret?
Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Zum Jahreswechsel 2004/2005 hat die Firma ihren Betrieb eingestellt. 2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden, 2010 wurde die Gesellschaft von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.
Die Gebäude standen seitdem leer, wurden zwischenzeitlich vollständig geräumt und verwildern seitdem. Das Grundstück umfasst das eigentliche, bebaute Betriebsgelände südlich der Wandse, erstreckt sich aber auch ein Stück weit nördlich der Wandse. Außerdem gehört der ehemalige Mühlenteich dazu. Die Wandse ist im Verlauf des aus zwei Flurstücken bestehenden Grundstücks ebenfalls Bestandteil. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück an die Norddeutsche Lackfabrik verpachtet hatte.
Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Spätestens nach der Einstellung des Betriebs stellte sich die Frage nach dem Umfang der Bodenbelastungen.
Welche Bodenbelastungen wurden festgestellt?
Das ehemalige Betriebsgelände ist mit aromatischen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen, darunter das krebserregende Benzol, sowie mit Schwermetallen belastet. Erneute Messungen hatten 2010 deutlich erhöhte Messwerte des Stauwassers im Schadenszentrum ergeben, wandsenah waren sie leicht erhöht. In der Wandse selbst, im Grundwasser und im Brunnen konnten keine Schadstoffe festgestellt werden.
Seit 2013 liegen der Umweltbehörde die Ergebnisse der von ihr eingeforderten weiteren Bodenuntersuchungen vor. Die Ergebnisse machen deutlich, dass das Ausmaß der Bodenbelastung größer ist, als bis dahin gedacht. Belasteter Boden findet sich demnach nicht nur auf dem eigentlichen Fabrikgelände zwischen Altrahlstedter Kamp, Wandseredder und Wandse, sondern auch nördlich der Wandse und östlich des Wandseredders.
Der von der Grundstückseigentümerin in Auftrag gegebenen „orientierenden Untersuchung“ zufolge überschreiten die Schadstoffgehalte im Boden die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) aufgestellten Zuordnungswerte bei extrahierbaren organisch gebundenen Halogeniden (EOX), Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Benzo(a)pyren (B(a)P), Polychlorierten Biphenylen (PCB), Cyaniden (Blausäureverbindungen) und Blei. Die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für den Wirkungspfad Boden-Mensch/Park- und Freizeitanlagen werden dagegen nur im eingezäunten Grundstücksteil nördlich der Wandse für den Parameter PCB mit 263 mg/kgTS (TS = Trockensubstanz) überschritten, dafür aber um das über 130fache über dem Prüfwert (2 mg/kgTS). PCB sind krebsauslösend und zählen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden.
Die Umweltbehörde hat die Grundstückseigentümerin daraufhin aufgefordert, auf den betroffenen Grundstücksteilen weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen. Außerdem wurde sie zur Untersuchung des auf dem Grundstücksteil nördlich der Wandse anstehenden Stauwassers aufgefordert. Laut Auskunft der Umweltbehörde bestätigen die Untersuchungsberichte vom Mai 2014 für die Grundstücksteile nördlich und südlich der Wandse die bisherigen Erkenntnisse zur Belastungssituation.
Welche Planungen gibt es für das Grundstück?
Im Frühjahr 2012 hat das Bezirksamt Wandsbek einen Bauvorbescheid für die Bebauung des Grundstücks südlich der Wandse mit drei Einzelhäusern mit je fünf Wohnungen erteilt. Die Umweltbehörde hat zudem Forderungen zur Sanierung des Grundstücks im Zusammenhang mit der Realisierung des Bauvorhabens gestellt. Spätere Planungen sahen 14 Reihenhäuser vor.
Die Umweltbehörde ließ 2013 durchblicken, dass die noch nicht beantragte Rückbaugenehmigung um weitere Auflagen und Bedingungen ergänzt werden könnte, in Abhängigkeit von den bisherigen und noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen und den daraus folgenden Sanierungserfordernissen.
Im Zuge der angedachten Neubebauung des Grundstücks sind zudem weitere Maßnahmen im Umfeld vorgesehen: Zum einen soll der Wandse-Wanderweg zwischen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder auf der Südseite der Wandse fortgeführt werden, zum anderen ist ein Neubau der maroden Brücke Wandseredder dringend erforderlich, der nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Neubebauung des Grundstücks realisiert werden soll. Die Brücke weist erhebliche Schäden auf, die ihre Standsicherheit beeinträchtigen, und wurde deshalb im Oktober 2010 für Kraftwagen ab einer Achslast von 3 t oder einer Breite von mehr als 2 m gesperrt.
Zudem soll der Sohlabsturz unter der Brücke umgebaut werden, um eine Durchgängigkeit der Wandse gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erzielen.
Was sonst noch interessant ist
Die Lackfabrik wurde zwischen 1909 und Ende 2004 betrieben. Zuvor befand sich dort die nach neuesten Erkenntnissen des AK Geschichte des Rahlstedter Kulturvereins e.V. sogar schon 1309 erstmals urkundlich erwähnte Loher Wassermühle. Aufgrund ihrer historischen Bedeutung hat auch die archäologische Denkmalpflege ein grundsätzliches Interesse an dem Grundstück.
Kleine Anfragen
Seit Herbst 2009 beschäftige ich mich mit dem Thema, habe recherchiert, Gespräche geführt und die Nachbarn der alten Lackfabrik, die sich in der „Interessengemeinschaft Arostal-Lackfabrik“ zusammengeschlossen haben, mit den Vertretern der Grundeigentümer der Lackfabrik zusammengebracht. Zwölf Kleine Anfragen förderten bis dahin Unbekanntes über die Altlast zu Tage. Die Kleinen Anfragen können hier heruntergeladen werden:
- Drucksache 19/4064 vom 18. September 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1“
- Drucksache 19/4439 vom 30. Oktober 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (II)“
- Drucksache 19/4753 vom 11. Dezember 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (III)“
- Drucksache 19/5106 vom 26. Januar 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IV)“
- Drucksache 19/5239 vom 9. Februar 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (V)“
- Drucksache 19/5478 vom 2. März 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VI)“
- Drucksache 19/6836 vom 3. August 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VII)“
- Drucksache 19/7369 vom 1. Oktober 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VIII)“
- Drucksache 19/7421 vom 5. Oktober 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IX)“
- Drucksache 20/3650 vom 3. April 2012: „Altlast Lackfabrik an der Wandse“
- Drucksache 20/8592 vom 12. Juli 2013: „Altlast Lackfabrik an der Wandse (II)“
- Drucksache 20/8975 vom 28. Oktober 2013: „Altlast Lackfabrik an der Wandse (III)“
mein Bravo für die Hartnäckigkeit aller Beteiligten im Bezirksamt, Ortsamt, die hiesigen Politiker! Ich war doch etwas überrascht, wie weit nördlich der Wandse sich die Verseuchung des Bodens hinziehen. Die Größe des Grundstücks war mir bekannt. Dennoch: 1909 hatte Eduard Hintze die Papiermühle gekauft und seine Lackfabrik gegründet, eine lange Zeit. Ich wünsche einen langen Atem und weiter viel Erfolg!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Das sehe ich genauso.
Moin Herr Buschhüter,
Vielen Dank für die umfangreichen Übermittlungen!
Zum Thema Nord-Lack: Nach Abriss Boden auf Schadstoff prüfen,
Gelände mit unbelasteten Material -Recycling/ MV-Schlacke auffüllen,
Tragfähigkeit des Bodens prüfen- Fertig ist die Versiegelung- dann
Kann Wohnungsbau erfolgen!
Nur wenn Behörden-Bedenkenträger das bearbeiten habe ich meine Zweifel,
Daß das funktioniert.
Es gibt im Bezirk in und um Wandsbek, selbst im Wasserschutzgebiet Flächen,
Auf denen mit Altlasten gebaut wurde. Machen Sie was draus, Sie werden
Über alle Parteien hinaus Anerkennung erhalten!
Mit herzlichem Gruß
K-H Böttger
Vielen Dank für den Vorschlag. Ob sich jemand findet, auf einer unsanierten und nur durch Versiegelung unschädlich gemachten Altlast ein Eigenheim zu bauen, wäre eine andere Frage.
Guten morgen Herr Buschhüter,
Wird jetzt die ganze Fabrik abgerissen.
Bin der naheliegende Nachbar
Nein, das wäre wohl auch zu schön gewesen. Das Bezirksamt antwortete mir dazu kürzlich, weil ich auch schon danach gefragt hatte:
„Die Anordnung vom September 2025 beschränkte sich ausschließlich auf die Beseitigung der Brandruine. Ziel war allein die Abwehr der akuten Einsturzgefahr dieses Gebäudeteils in Richtung des öffentlichen Grundes. Ein vollständiger Abbruch sämtlicher auf dem Grundstück befindlicher Gebäude sowie eine komplette Räumung des Geländes wurden nicht verfügt.“
Die Geschichte ist also noch nicht zu Ende…
Vielen Dank für die Information. Ich kann die Fragen der Mitbewohner der Parkresidenz jetzt beantworten.
Peter Hartleb
Das freut mich.
Hallo Herr Buschhüter,
vielen Dank für den ausführlichen Beitrag zum Thema Lackfabrik und die vielen Hintergrundinformationen. Eine wirklich gelungene Zusammenfassung.
Ich bin gespannt wie viele Jahre es noch dauern wird bis das Grundstück in seine neue Nutzung überführt werden kann.
Danke für Ihr Feedback. In der Tat: Mit dem Abriss ist es nicht getan. Danach geht die Sache noch weiter.
Moin Herr Buschhüter,
Gut das der Abriss erfolgt! Nun muss pragmatisch vorgegangen werden!
Nach Abriss muss noch eine Bodenuntersuchung auf Schadstoffe
Vorgenommen werden.
Dann sollte der Boden versiegelt werden!
Darauf kann nach Lastplattenversuchen (Bodentragfähigkeit) gebaut werden.
Ich kenne im Bezirk Wandsbek Bereiche wo vor Jahren ähnlich verfahren
Wurde.
Nur wenn die Behörde, mit den Bedenkenträger anfängt, habe ich meine Zweifel
Zur Durchführung.
Holen Sie von der Politik die Praktiker!
Gruß
K-H Böttger
Vielen Dank für den Vorschlag. Ob sich jemand findet, auf einer unsanierten und nur durch Versiegelung unschädlich gemachten Altlast ein Eigenheim zu bauen, wäre eine andere Frage.