Am Donnerstag wurde das neue Ankunftszentrum für Flüchtlinge im Bargkoppelweg eröffnet. Bis Ende Mai wird dann die gesamte bisherige Zentrale Erstaufnahme von der Harburger Poststraße nach Meiendorf verlegt. Alle in Hamburg ankommenden Flüchtlinge müssen sich zukünftig hier registrieren lassen. Die neue Einrichtung ist das zentrale Ankunftszentrum für Hamburg. Bundesweit soll es bis zum Sommer zwanzig solcher Zentren geben.
Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zum neuen Hamburger Ankunftszentrum:
Im Bargkoppelweg 66a (ZEA 1) befindet sich die so genannte Ankunftshalle. Hier erfolgt die Ersterfassung der Flüchtlinge, wofür es hier 35 Arbeitsplätze der Ausländerbehörde geben wird. Flüchtlinge sollen hier maximal 48 Stunden bleiben. Hierfür gibt es 768 Schlafplätze. Im Bargkoppelweg 60 befinden sich darüber hinaus weitere 384 Schlafplätze als Reserve. In der ZEA 1 erfolgt die Verteilungsentscheidung nach dem genannten Königsteiner Schlüssel.
Diejenigen Flüchtlinge, die Hamburg zugewiesen und nicht direkt auf andere Bundesländer verteilt werden, werden sodann in den Bargkoppelstieg 10-14 (ZEA 2) verlegt. Hier werden 1.120 Schlafplätze vorgehalten. Der Aufenthalt wird hier maximal fünf Tage betragen, bevor die Flüchtlinge dann auf dezentrale Erstaufnahmeeinrichtungen im gesamten Stadtgebiet verteilt werden, so sie nicht zurück in ihr Herkunftsland müssen. Außerdem befinden sich hier ein Arztzentrum zur medizinischen Untersuchung der Ankommenden sowie Außenstellen des Einwohner-Zentralamts („Ausländerbehörde“) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF nimmt die Asylanträge der Flüchtlinge auf.
Mit dem neuen Ankunftszentrum wird das Aufnahmeverfahren in Hamburg völlig neu organisiert: Alle Verfahrensabläufe von der Ersterfassung bis zur Verteilung auf andere Unterkünfte werden im neuen Ankunftszentrum unter einem Dach vereinigt, wodurch die Verwaltungsschritte beschleunigt werden sollen. Das neue Ankunftszentrum ist so dimensioniert, dass die Stadt auch dann gut vorbereitet ist, sollten die Flüchtlingszahlen wieder ansteigen. Derzeit kommen in Hamburg nur rund 50 Flüchtlinge pro Tag an.
Aktuelle Berichte zum neuen Ankunftszentrum, das am 10. Mai 2016 Medienvertretern vorgestellt wurde:
ndr.de: Zentrales Ankunftszentrum für Flüchtlinge öffnet
abendblatt.de: Viel Platz für wenig Flüchtlinge – Ankunftszentrum öffnet
bild.de: STARTKLAR! Ankunftszentrum für Flüchtlinge öffnet
rundblick-rahlstedt.de: Neues Ankunftszentrum für Flüchtlinge „ein Quantensprung“ (mit Fotos)
In der vergangenen Woche hat noch eine weitere Informationsveranstaltung speziell für die unmittelbaren Nachbarn der Einrichtung in der Wildgansstraße stattgefunden. Die in der Veranstaltung gezeigte Präsentation, mit Zahlen, Daten und Fakten zum neuen Ankunftszentrum, Visualisierungen und Lagepläne der verschiedenen Standorte im Bargkoppelweg 60 und 66a sowie im Bargkoppelstieg 10-14 und Darstellungen der geplanten Abläufe in der neuen Einrichtung kann hier heruntergeladen werden: http://www.hamburg.de/contentblob/6041942/fb0db15d39e0d6a0308e3f46e67bfcf6/data/2016-04-04-praesentation-ankunftszentrum-rahlstedt.pdf
Das Titelbild dieses Beitrags ist der Präsentation des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge vom 4. Mai 2016 entnommen, Link siehe oben.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
Sie schrieben:
„Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, die Stadt habe in sehr vielen Verfahren nicht Recht bekommen, so irren Sie sich. Die Stadt wird am Björnsonweg in Blankenese, am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt und auch Am Anzuchtgarten in Klein Borstel bauen.“
Ich hätte es anders ausdrücken sollen. Fast alle Verfahren gegen die Stadt hatten das Ergebnis, dass die Stadt das geplante Vorhaben eingestellt hat oder in dem geplanten Umfang nicht durchsetzen konnte. Viel werden nun in dem Umfang nicht durchgeführt.
Ich habe aktuell vom Arbeitskollegen erfahren, dass in Fiersbarg (Lemsahl) nun aufgrund des Widerstandes/Urteil anstatt der geplanten 950 nun auf 250 reduziert wurde und das befristet auf 3 Jahre. Das sind noch nicht mal 30% an Flüchtlingen was die Stadt dort ursprünglich geplant hatte. Ich kann nicht glauben, dass die Stadt dies ohne den Widerstand einfach von sich aus gemacht hätte. Im Internet der Stadt Hamburg steht immer noch 950 in Planung. Es doch offensichtlich wie hier die Stadt agiert.
Gruß,
Holger Schwulera
Sehr geehrter Herr Schwulera,
wenn man mal die Auflistungen unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ als Grundlage nimmt, dann betreibt die Stadt Hamburg mittlerweile verteilt über das gesamte Stadtgebiet fast 150 Standorte unterschiedlicher Größe für Flüchtlinge in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften. In den allerwenigsten Fällen, es dürften wohl weniger als ein Dutzend sein, ist es überhaupt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen, und die wurden zuletzt zugunsten der Stadt entschieden.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Guten Tag Herr Buschhüter.Ich hoffe sie geben auch genug Geld für unseren Schutz aus , für alle Frauen und junge Mädchen die Vergewaltigungen über sich ergehen lassen müssen und hinterher totgeschwiegen werden und von unserem Land im Stich gelassen werden und als psychisch krank abgestempelt werden.Erklären sie mir bitte folgendes:Wie soll meine zehn jähriger Töchter sicher. und selbstständig in die Schule gehen alleine einkaufen gehen zu dürfen sich mit ihren Freunden treffen,geschweige mit mir durch unseren schönen Wäldern und Naturschutzgebiet spazieren zu gehen ohne sexuell belästigt zu werden oder gar vergewaltigt zu werden?Wenn wir alleine von der siekerlandstraße hoch zum neuen Höltigbaum folgende Unterkünfte in fast einem geraden Stück vor die Nase gesetzt bekommen haben:Grundschule Stapelfelder Straße/Siekerlandstr.schräge gegenüber im Zoll Siekerlandstr.Ecke Höltigbaum,neuer Höltigbaum.Meine Tochter muss an drei dieser Unterkünfte vorbei nur für den Schulweg.sie alle unterschätzen die sexuelle Unterdrückung der Männer,wir brauchen dringend schärfere Gesetze und mehr Schutz.und zwar sehr schnell bitte.
Hallo Herr Buschhüter,
man hat die befristete Sonderregelungen § 246 Abs. 8 bis 17 BauGB (bis 2019, Gewerbegebiete) auch eingeführt, weil Flüchtlingsunterkünfte/Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber im Sinne der Regelung des § 8 Abs. 3 BauNVO vielfach nicht als Anlagen für soziale Zwecke angesehen werden. Jetzt verstehe ich, dass die Stadt hier einfach behauptet, dass auch die Unterkünfte (ZEA) eine soziale Einrichtung ist und somit den Bestand über 2019 hinweg im Gewerbegebiet begründet, obwohl in anderen Fällen dies nicht als soziale Einrichtung anerkannt wird, aber wie schon erwähnt…wo kein Kläger da kein Richter, wie in anderen Fällen. Diese hohe Anzahl an Flüchtlingen die dort vorgesehen ist fördert definitiv nicht das Gewerbegebiet und macht es attraktiver für neues Gewerbe. Rahlstedt besteht nicht nur aus Oldenfelde/Meiendorf. Ich habe es persönlich erlebt als das Globetrottergelände belegt war (Müll abgeladen, über Zäune geklettert bei Koyo, 10er Männergruppen durch die Strassen im Wohngebiet gegeistert oder an der U1 Berne rumgestanden). Aktuell ist es wieder ruhig, weil es nicht belegt ist.
Warum muss erst eine Bürgeriniative gegründet werden oder RA eingeschaltet werden, dass die Stadt vernünftig agiert? Warum kann man nicht gleich mit Augenmaß handeln und wartet erst auf Widerstand, um dann zu reagieren oder die Zahlen zu reduzieren? Ich bin da in den einzelnen Fällen nicht superfit, aber nur Beispiele:
Harvestehude – nach Einschaltung RA, Reduzierung der Flüchtlinge
Neugraben Fischbek – durch RA und Proteste Reduzierung der Anzahl um 50%
Hummelsbüttel – nach Bürgeriniative Unterkunft Wildes Moor wird nicht mehr gebaut, Standort Rehagen deutlich reduziert (ursprünglich waren 3500 vorgesehen und nun sind es 1000)
Die Stadt hat nur reagiert und die Zahlen reduziert, weil es Widerstand gab. Gäbe es hier keine Iniative oder Bürger die sich für Ihre Rechte eingesetzt haben, dann wäre es alles so realisiert worden wie es in Rahlstedt auch der Fall ist.
Gruß,
Holger Schwulera
Sehr geehrter Herr Schwulera,
in vielen Fällen sind Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber als Anlagen für soziale Zwecke zu betrachten. Je nach Ausgestaltung der Räumlichkeiten kann es sich bauplanungsrechtlich aber bei den Unterkünften auch um ein „Wohnen“ handeln. Kriterien zur Abgrenzung der Anlage für soziale Zwecke zum „Wohnen“ sind insbesondere die Zahl der Bewohner, die Beschränkungen der Lebensführung aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse sowie die zeitliche Begrenzung des Aufenthalts. Nach diesen Kriterien handelt es sich beim Ankunftszentrum um eine Anlage für soziale Zwecke und eben nicht um Wohnen. Das wird von der Stadt nicht einfach behauptet, sondern sollte offenkundig sein.
Wenn in der Vergangenheit Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber in Gewerbegebieten, obwohl Anlagen für soziale Zwecke, nicht zulässig waren, dann lag das auch an anderen Zulässigkeitskriterien. U.a. diese zu erleichtern ist Ziel der einschlägigen Absätze des § 246 BauGB.
In der Tat besteht Rahlstedt nicht nur aus Meiendorf/Oldenfelde. Im anderen Teil Rahlstedts, Alt- und Neu-Rahlstedt mit Großlohe und Hohenhorst, sind ebenfalls Unterkünfte für Flüchtlinge (und Obdachlose) bereits in Betrieb, im Bau oder geplant. Und zwar im Verhältnis zur Bevölkerungszahl praktisch genauso viele wie in Meiendorf/Oldenfelde. Was allerdings Meiendorf/Oldenfelde angeht, ist die Verteilung sehr ungleich: 2.872 Plätze in Meiendorf stehen 48 Plätze in Oldenfelde gegenüber. (Den Standort Rahlstedter Grenzweg, tatsächlich in der Gemarkung Oldenfelde gelegen, habe ich bei dieser Überlegung Neu-Rahlstedt zugeordnet, weil das sozialräumlich zutreffender ist.) Woran liegt das? Oldenfelde verfügt praktisch über keine unbebauten Flächen, Gewerbegebiete gibt es auch nicht, Grundstücke in städtischem Eigentum sind ebenfalls rar. Solche Gegenden gibt es vielerorts in Hamburg und das macht eine gleichmäßige Verteilung im Einzelfall sehr schwierig. Trotzdem geben wir dieses Ziel nicht auf.
Ich erwarte vom Ankunftszentrum andere Verhältnisse, als wir sie im Herbst im Bargkoppelstieg hatten. Während die dortige ZEA quasi über Nacht und aus der Not heraus eröffnet werden musste, mit allen Unzulänglichkeiten, die damit verbunden waren, sieht es dort heute anders aus. Die Sanitäranlagen befinden sich in den Gebäuden, die Unterbringung erfolgt in abgeschlossenen Kompartments mit jeweils maximal acht Betten, für die Essensausgabe gibt es viel bessere Bedingungen und so weiter. Im Übrigen sind die Menschen, die gerade erst in Hamburg angekommen sind, jeweils nur wenige Tage dort und solange überwiegend mit Behördengängen und Gesundheitsuntersuchungen vor Ort beschäftigt. Das ist eine andere Situation als im Herbst, als notgedrungen viele Hundert Menschen in den leerstehenden Lagerhallen untergebracht werden mussten, nur um ihnen überhaupt einen Schlafplatz bieten zu können. Ich bitte das auch in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen und sich aufgeschlossen für das aus meiner Sicht sehr vernünftige Konzept des Ankunftszentrums zu zeigen.
Im Übrigen wurden in Rahlstedt Plätze reduziert, ohne dass es dazu irgendeiner Initiative bedurfte. Nach meiner Erhebung werden rund 800 ursprünglich angekündigte Plätze nicht gebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
können Sie bitte meine Fragen auch beantworten? Im Gewerbegebiet Höltigbaum hat man bereits angekündigt, dass die Unterkunft bis 2019 laufen wird (analog zum Gesetz, Bundestag). Mir ist keine andere rechtliche Grundlage als Laie bekannt die diese Unterkünfte überhaupt im Gewerbegebiet rechtfertigen oder klären sie mich auf.
– Wie soll es hier hier im Gewerbegebiet (Meiendorf) bezüglich der Immobilien (zum Teil von der Stadt gekauft, Globetrotter) nach 2019 weitergehen?
– eine Unterbringung von Menschen/Flüchtlingen ist aktuell mit der Befristung nach 2019 nicht mehr erlaubt
– die Betriebe dort wollen auch eine Planungssicherheit haben
– Wie wird das Gewerbegebiet für den eigentlichen Zweck endlich attraktiver gemacht?
Gruß,
Holger Schwulera
Sehr geehrter Herr Schwulera,
Ihre Fragen habe ich mittlerweile beantwortet. Bitte gestatten Sie mir, dass ich über die Pfingsttage davon abgesehen habe.
Die Sonderregeln für Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten, die in das Baugesetzbuch eingefügt wurden, dienen dazu, solche Einrichtungen dort (vorübergehend) zuzulassen, wo sie ansonsten nicht zulässig wären. Dort, wo Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten auch vorher schon zulässig waren, kommt es auf diese Sonderregeln und damit auch auf die Befristung nicht an.
Flüchtlingseinrichtungen sind als „Anlagen für soziale Zwecke“ in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig, so sie im Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgenommen sind. So ist es im Falle des Bebauungsplans Rahlstedt 69. Die Ausnahme wurde hier erteilt, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans waren nicht erforderlich, alle Gebäude sind ja auch bereits vorhanden und werden nur umgenutzt. Das unterscheidet den Fall vom Rahlstedter Grenzweg.
Die Grundstücke im Gewerbegebiet befinden sich ganz überwiegend in privatem Eigentum. Wenn es darum geht, das Gewerbegebiet attraktiver zu machen, so sind in erster Linie die privaten Eigentümer gefragt. Kein Betrieb im Gewerbegebiet Bargkoppelweg muss sich Gedanken über die Planungssicherheit machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr Buschhütter,
die Unterbringung von Flüchtlinge (auch wenn nur wenige Tage) in Gewerbegebieten ist durch den Bundestag nun in Ausnahmefällen gestattet, aber das ist befristet bis 2019.
Wie soll das danach weitergehen?
Wie soll das Gewerbegebiet attraktiver für Gewerbetreibende gemacht werden?
Schließlich ist es für diese da und wird aktuell zweckentfremdet.
In sehr vielen Fällen wurden andere Unterkünfte (siehe Lehmsal usw.) verhindert oder man hat sich am Ende auf die Hälfte der Fluechtlinge geeinigt. Nur weil in Rahlstedt noch kein RA aktiv ist kann man hier solche Dinge mit diesen hohen Zahlen durchziehen. Die Stadt hat in sehr vielen Verfahren nicht Recht erhalten. Es ist offensichtlich, dass die Stadt das bewusst hier macht da andere Clientel. In einer Informationsveranstaltung hat die Stadt auf die Frage einer Mitbewohnerin „Warum immer Rahlstedt und soviele“ die Antwort gegeben: billigere Flaechen, also wer es sich leisten kann 800 Euro oder mehr fuer sein EFH m2 Bauland zu zahlen hat weniger Fluechtlinge in seiner Nachbarschaft zu erwarten und somit auch weniger Wertverfall seiner Immobilie. Wieviel will
man in Blankenese unterbringen und wieviel haben wir alleine im Umkreis von 2-3 km um das Gewerbegebiet? Hier kann von gerechter Verteilung keine Rede mehr sein. Mein Eindruck ist, dass sie stolz sind hier in Rahlstedt der Stadt soviel Flaechen anbieten zu können anstatt auch mal darauf zu verweisen, dass hier auf so engem Raum eine aus meiner Sicht ungleiche Verteilung erfolgt. Gruß aus Rahlstedt, Holger Schwulera
Sehr geehrter Herr Schwulera,
die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten bedarf der befristeten Sonderregel des Baugesetzbuches, auf die Sie Bezug nehmen, nicht, wenn in dem Bebauungsplangebiet Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht erforderlich sind. Sie liegt es hier am Bargkoppelweg und Bargkoppelstieg.
Die Grundstücke im Gewerbegebiet befinden sich ganz überwiegend in privatem Eigentum. Wenn es darum geht, das Gewerbegebiet attraktiver zu machen, so sind in erster Linie die privaten Eigentümer gefragt.
Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, die Stadt habe in sehr vielen Verfahren nicht Recht bekommen, so irren Sie sich. Die Stadt wird am Björnsonweg in Blankenese, am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt und auch Am Anzuchtgarten in Klein Borstel bauen. In all diesen Fällen hat das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt.
Hamburg verfolgt weiter das Ziel, Flüchtlinge im gesamten Stadtgebiet unterzubringen, und dass dabei auch vor vermeintlich besseren Stadtteilen nicht Halt gemacht wird und auch rechtliche Auseinandersetzungen nicht gescheut werden, zeigen die obigen Beispiele.
Rahlstedt ist hinsichtlich der Einwohnerzahl Hamburgs mit Abstand größter Stadtteil. Insofern liegt es auf der Hand, dass Rahlstedt auch viele Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung stellt. Dabei wird Rahlstedt aber nicht über Gebühr „belastet“. Im Verhältnis zur aktuellen Einwohnerzahl des Stadtteils (88.094 Einwohner) werden hier ca. 5% Plätze für Flüchtlinge bereitgestellt. Viele Stadtteile sollen mehr aufnehmen, zum Beispiel Hummelsbüttel und Bahrenfeld (jeweils 21%), und Marienthal (16%), selbst Wohldorf-Ohlstedt (9%), wobei ich mich hier auf einen Folienvortrag der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ beziehe. Insofern ist es eine Mär, dass Rahlstedt aus dem Rahmen fällt. Im Gegenteil: Wir bewegen uns im Hamburger Durchschnitt.
Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass das Zentrale Ankunftszentrum im Bargkoppelweg/Bargkoppelstieg zwar in der Summe 2.272 Plätze bereithält (angekündigt waren im letzten Herbst übrigens 2.900, aber das nur am Rande), diese ja aber nicht darauf angelegt sind, stets bis zum Anschlag belegt zu werden, so wie es bei anderen Einrichtungen im Prinzip der Fall ist. Solange es daher bei den aktuell niedrigen Flüchtlingszahlen bleibt, werden die meisten Plätze im Ankunftszentrum Bargkoppelweg/Bargkoppelstieg unbelegt bleiben.
Wenn ich auf etwas stolz bin, dann darauf, wie die Rahlstedter Bevölkerung mit der Herausforderung der Unterbringung der Flüchtlinge umgeht. Ich bin den Initiativen wie „Runder Tisch Rahlstedt“, OH-JA („Oldenfelde hilft jugendlichen Flüchtlingen“) und „Meiendorf hilft“ unendlich dankbar für den ehrenamtlichen Einsatz, den sie jeden Tag leisten, damit die neuen Nachbarn hier in Rahlstedt herzlich aufgenommen werden. Aber auch die Rahlstedterinnen und Rahlstedter, die mit der Flüchtlingsunterbringung hadern, geben sich anders als Menschen in Blankenese und Klein Borstel nicht die Blöße, gegen Flüchtlingsunterkünfte auf die Straße zu gehen oder gar Bauarbeiten zu blockieren. Denn auch sie dürften genau wissen: Wer anderen Menschen mit Misstrauen und Abneigung begegnet, braucht sich später nicht zu wundern, wenn Integration nicht gelingt. In Rahlstedt praktizieren wir seit vielen Jahren ein gutes Miteinander von Deutschen und Nicht-Deutschen. So wollen wir es auch weiter halten.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
im Bericht nennen Sie “ die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten“ – eine Zahl fehlt: 41,5 Mio Euro! hat die Herrichtung meines Wissens gekostet! Vielleicht könnten Sie erläutern, wie sich diese Summe zusammensetzt – vor allem, wenn man bedenkt, dass das Gebäude ja bereits errichtet und erschlossen war.
Im Vergleich zum Neubau des Gymnasiums Oldenfelde für 4,5 Mio wäre eine Information zu den Kosten für das Ankunftszentrum für den Steuerzahler doch sehr interessant.
Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau B.,
die Kosten sind in den verlinkten Artikeln erwähnt. Die Berichte beziehen sich hinsichtlich der Kosten auf eine Senatsantwort vom 22. Januar 2016, in der die geschätzten Kosten für den Umbau der drei Immobilien in Summe mit 41,5 Mio. Euro angegeben wurden (gemäß Kostenschätzung vom 3. Dezember 2015). Die geschätzten Umbaukosten verteilen sich danach auf die drei Liegenschaften wie folgt:
Umbau Bargkoppelweg 66/66a – 22 Millionen Euro
Umbau Bargkoppelweg 60 – 5,2 Millionen Euro
Umbau Bargkoppelstieg 10–14 – 14,3 Millionen Euro
Weitere Angaben hierzu sind mir aktuell nicht bekannt. Quelle: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/51201/zentrale-erstaufnahmeeinrichtung-im-bargkoppelweg-bargkoppelstieg-ii-.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter