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Der Senat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2016 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung zur Abschaffung von Ausbaubeiträgen beschlossen. Im Stadtteil Rahlstedt zum Beispiel wird diese neue Regelung zum ersten Mal den Anliegern der Meiendorfer Straße zugute kommen, die im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Wildgansstraße im Jahre 2018 (vorbereitende Leitungsarbeiten sollen 2017 starten) ausgebaut werden soll. Mehr zur Meiendorfer Straße hier: https://www.buschhueter.de/plaene-fuer-den-neubau-der-meiendorfer-strasse-vorgestellt/

Zur Streichung der entsprechenden Vorschriften hatten sich die zuständigen Behörden entschlossen, weil sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen hat. Zukünftig werden Anliegerinnen und Anlieger nicht mehr für anstehende Umbaumaßnahmen in ihren Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen.

Das Hamburgische Wegegesetz regelt neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (Straße, Weg, Platz) auch die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erweiterung und Verbesserung vorhandener (bereits endgültig hergestellter) Erschließungsanlagen. Bei Ausbaubeiträgen tragen die Anliegerinnen und Anlieger bisher in Abhängigkeit von der Straßenkategorie zwischen 30 und 70 Prozent des beitragsfähigen Ausbauaufwandes. Für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen, in denen die Beitragspflicht vor dieser Gesetzesänderung entstanden ist, müssen im Rahmen einer Übergangsregelung noch Ausbaubeiträge nach bisherigem Recht erhoben werden.

Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen sind von dieser Regelung nicht betroffen, sie werden auch weiterhin erhoben. Die Änderung des Hamburgischen Weggesetztes bedarf noch der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft.