Die Seniorenwohnanlage Nordlandweg in der Zellerstraße soll neu gebaut werden, weil der Gebäudebestand einen erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf aufweist und nicht den rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Seniorenwohnanlagen genügt. Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die Voraussetzungen für den Ersatz der vorhandenen Bebauung und den Neubau von Senioren- und Familienwohnungen sowie einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Vom 22. November bis 23. Dezember 2024 wird der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Senioren-Servicewohnanlage als geförderter Wohnungsbau mit 344 Wohneinheiten sowie Geschosswohnungsbau mit 100 freifinanzierten Wohneinheiten geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht vier Hofgebäude für die Senioren-Servicewohnanlage, bestehend aus je drei Baukörpern mit drei bis fünf Vollgeschossen vor. Zudem ist ein aus zwei Gebäudegruppen bestehender Geschosswohnungsbau mit fünf Vollgeschossen geplant. Die Baukörperstellungen bilden einerseits quartiersprägende Hofflächen als Aufenthaltsbereich für die Bewohnenden und andererseits eine umgebende parkähnliche Freiflächenanlage mit Verbindungswegen, die abseits der Straßen Nordlandweg und Zellerstraße verlaufen.
In der Senioren-Servicewohnanlage sollen ergänzend kleinteilige Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte in einem Gebäude im Nordwesten des Plangebiets untergebracht werden.
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 4. November 2024:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Zellerstraße) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Senioren-Servicewohnanlage sowie zusätzlichem Wohnungsbau. Ergänzt werden soll das Vorhaben durch kleinere Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte. Die Freiflächen werden parkartig gestaltet und dienen als Kinderspielflächen und Aufenthaltsflächen für die Bewohnenden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 138 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 BauGB erfolgt der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 22. November 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Material zum Thema:
Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 – Zellerstraße – Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung) – Beschlussvorlage des Bezirksamts Wandsbek vom 17. Mai 2024 (Drucksache 21-8985): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020976
Mehr Platz für Autos: SAGA baut Quartiersgarage im Finnmarkring – Beitrag vom 25. Oktober 2024: https://www.buschhueter.de/mehr-platz-fuer-autos-saga-baut-quartiersgarage-im-finnmarkring/
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Februar 2021: https://www.spd-wandsbek.de/2021/seniorengerechtes-wohnen-in-meiendorf-weiterentwickeln-und-ausbaufaehig-gestalten/
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Februar 2021, mit dem weitere Maßgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren gemacht werden (Drs. 21-2727): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013672
Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 17. Dezember 2020 aufgrund eines Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen vom 9. November 2020, mit dem Maßgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen wurden (Drs. 21-2336.1): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013267
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2020: https://www.spd-wandsbek.de/2020/spd-und-gruene-unterstuetzen-saga-plaene-am-nordlandweg/
Gastbeitrag der Meiendorfer SPD-Bezirksabgeordneten Marlies Riebe vom 26. Oktober 2020 zum Thema “Abriss, Umbau und Neugestaltung der SAGA-Wohnanlagen am Nordlandweg – für modernes senioren- und familiengerechtes Wohnen in Meiendorf”: https://www.buschhueter.de/neubau-zweier-saga-wohnanlagen-am-nordlandweg-in-meiendorf-geplant/
Beratungsvorlage (mit weiteren Unterlagen) des Bezirksamts Wandsbek vom 21. September 2020 für den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek zur Einleitung der beiden Bebauungsplan-Verfahren Rahlstedt 137 (Nordlandweg) und Rahlstedt 138 (Zellerstraße) (Drs. 21-1634.1): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012849
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne am Nordlandweg 65 und sehe dass Bauvorhaben Rahlstedt 137 als sehr kritisch und problematisch im Hinblick auf:
1. Verkehrs- und Infrastrukturprobleme
2. Ästhetische Bedenken
3. Bauphase – Reduzierung der Wohnqualität (Entschädigung?)
zu Punkt 1. – Schon jetzt ist der Nordlandweg völlig zugeparkt.
Die Linienbusse sowie Anwohner haben immer wieder Probleme zu rangieren. Selbst wenn Tiefgaragen gebaut werden, wird es das Problem auf der Strasse nicht lösen, da man die Wohnungen mal eben verdoppelt, was auch die Anzahl an Autos betrifft.
Die Meiendorfer Strasse wird immer ausgewichen, da diese ständig im Verkehrsstau versinkt. Diese wird nicht besser, wenn ab 2026 noch der E-Bus Betriebshof in Betrieb geht.
zu Punkt 2. – Reihenhäuser die derzeit 1 stöckig sind auf 5 stöckig zu erhöhen, ist ästhetisch und sozial eine Schande. Die Anwohner auf der anderen Strassenseite werden dann „im Dunkeln“ stehen. Die Sonne wird hinter den hohen Gebäuden in vielen Monaten nicht mehr zu sehen sein. Wie kann man eine „kleine Siedlung“ so monströs umbauen. Der Werteverlust von anderen Immobilien wird nicht berücksichtigt. Von der Lebensqualität mal ganz zu schweigen.
zu Punkt 3. – was gibt es für Entschädigungen während der Bauphase. Wie sieht die Bauzeit aus. Leider werden direkte Bewohner des Nordlandwegs nicht informiert. Man muss sich Infos aus der Zeitung/Internet besorgen.
Moderniesierungen und Nubauten sind sicherlich notwendig, aber warum nimmt man keine Rücksicht mehr auf „alte“ Bewohner/Eigentümer. Warum wird das Wohnen/Leben in Hamburg Meiendorf immer unattraktiver. Warum zählt man als Bürger so wenig?
Ich spreche mich hiermit gegen das Bauvorhabe aus!
Mit freundlichen Gruß
B. Bajorat
Hallo Frau Bajorat!
Zu Ihren Gedanken folgende meinige:
1)
Das Problem mit dem Parken ist, dass Autobesitzer dafür ungern bezahlen wollen und die Erwartungshaltung an den Tag legen, dass der Staat ihnen den Parkplatz kostenlos zur Verfügung stellt.
Deshalb sind die Straßen bis hin zu verkekrswidrigem sichtbehinderndem Parken zugestellt.
Gutes Beispiel sind die SAGA-Blöcke in Steilshoop, wo die Parkpaletten bei weitem nicht ausgelastet sind, weil den Autobesitzern die dann doch geringen Kosten im Vergleich zu privatwirtschaftlich betriebenen Parkplätzen immer noch zu hoch sind.
Der Betriebsverkehr des neuen Busbetriebshofs wird nicht 24/7 auf demselben Niveau stattfinden.
Das wird sich über den Tag verteilen und sicherlich auch zu gewissen Zeiten punktuell etwas höher ausfallen als sonst.
2)
Es ist aber auch keine Lösung, kostbaren Bauraum in höheren Etagen ungenutzt zu lassen.
Die Stadt Hamburg muss mehr und mehr zu einer vertikalen und nicht horizontalen Stadt werden.
Schließlich möchte niemand mit gutem Grund, dass immer mehr Grünflächen in der Fläche versiegelt werden.
3)
Ich denke, dass es Entschädigungen wahrscheinlich nur für von Abrissen betroffenen Bewohnern geben dürfte.
Schließlich sind diese durch einen erzwungenen Auszug mit Unannehmlichkeiten konfrontiert.
Allerdings bekommen derlei Bewohner häufig auch ein Rückzugsrecht in die Neubauten zu gleichen/vergleichbaren Konditionen eingeräumt.
In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
S.K.
Vielen Dank für Ihre Erwiderung. Ich sehe es genauso.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich schließe mich dem an, was S.K. dazu bereits erwidert hat. Ergänzend dazu möchte ich anmerken:
Bringen Sie sich in das Verfahren ein und nehmen Sie zu dem Bebauungsplan-Entwurf gegenüber dem Bezirksamt Stellung. Die Möglichkeit dazu besteht noch bis zum 20. Dezember 2024.
Die Verkehrslage auf der Meiendorfer Straße ist derzeit zu bestimmten Tageszeiten angespannt. Dies liegt vor allem an der andauernden Sperrung der Berner Straße, die zu Mehrverkehr in der Meiendorfer Straße führt. Sobald die Berner Straße wieder durchgängig in beide Richtungen befahrbar ist, wird sich das Verkehrsgeschehen in der Meiendorfer Straße wieder normalisieren. Jedenfalls spricht die Kapazität der Meiendorfer Straße nicht gegen eine Nachverdichtung im Quartier Lapplandring.
Wenn Sie zu viele Autos beklagen, dann ist mehr Busverkehr nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung. Der neue E-Busbetriebshof Meiendorf wird den Busverkehr in unserer Region stärken, außerdem Ein- und Aussetzwege verkürzen. Ein- und aussetzende Busse werden zudem auch über die Eulenkrugstraße fahren.
Verschattung der gegenüberliegenden Straßenseite des Nordlandwegs: Den Planungsunterlagen können Sie ein Verschattungsgutachten entnehmen. Es kommt u.a. zu dem Ergebnis: „Die Wohngebäude in der Umgebung werden DIN-konform besonnt.“
Überwiegend öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau als soziale Schande zu bezeichnen finde ich nicht in Ordnung. Es ist die Aufgabe sozialer und verantwortungsvoller Wohnungsbaupolitik, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Genau das geschieht hier. Es gibt Familien, die darauf angewiesen sind. Es wäre eine Schande, dies zu ignorieren.
Warum wird von einer Umweltprüfung bei beiden Bauvorhaben abgesehen? Bei allen Parteien, ob rot, grün, gelb oder schwarz usw. steht doch das Thema Umwelt an 1. Stelle auf der Tagesordnung.
Wie und wo wird der Bauschutt entsorgt? Wir Bürger können die Planunterlagen im Bezirksamt Wandsbek einsehen, das ist gut, aber es wäre auch gut, wenn man die Pläne direkt in den betroffenen Bauvorhaben einsehen könnte.
Beide Bebauungspläne dienen der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und werden, da auch die übrigen gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Kurz gesagt: Eine Umweltprüfung ist deshalb entbehrlich, weil hier nicht auf der grünen Wiese gebaut werden soll, sondern im Bestand.
Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind die neuen Bebauungspläne nicht erforderlich, sondern nur für den Neubau. Daher befassen sie sich nicht mit dem Abbruch.
Die Bebauungsplan-Entwürfe werden sowohl vor Ort im Bezirksamt öffentlich ausgelegt, als auch im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht.
Klar, seniorengerecht müssen Wohnungen für Ältere oder behinderte Menschen sein. Aber Abbruch und Neubau? Graue Energie? Hamburg will doch klimaneutral werden – wie paßt ein Abbruch heute noch in dies Bild? Wäre eine Komplettsanierung und die Herstellung von Seniorengerechtigkeit ohne Abbruch nicht mit weniger CO2-Emissionen zu haben?
Ein berechtigter Einwand. Der Gebäudebestand im Bereich des Servicewohnens weist zum einen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und entspricht zum anderen nicht den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Beständen hatten gezeigt, dass die Kosten einer möglichen Sanierung bzw. Modernisierung des Bestands und die Kosten eines barrierefreien Aus- und Umbaus nicht wirtschaftlich dargestellt werden können. Daher entfiel hier die Entscheidung für einen Neubau.