Die Seniorenwohnanlage Nordlandweg in der Zellerstraße soll neu gebaut werden, weil der Gebäudebestand einen erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf aufweist und nicht den rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Seniorenwohnanlagen genügt. Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die Voraussetzungen für den Ersatz der vorhandenen Bebauung und den Neubau von Senioren- und Familienwohnungen sowie einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Vom 22. November bis 23. Dezember 2024 wird der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich ausgelegt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 138 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Senioren-Servicewohnanlage als geförderter Wohnungsbau mit 344 Wohneinheiten sowie Geschosswohnungsbau mit 100 freifinanzierten Wohneinheiten geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht vier Hofgebäude für die Senioren-Servicewohnanlage, bestehend aus je drei Baukörpern mit drei bis fünf Vollgeschossen vor. Zudem ist ein aus zwei Gebäudegruppen bestehender Geschosswohnungsbau mit fünf Vollgeschossen geplant. Die Baukörperstellungen bilden einerseits quartiersprägende Hofflächen als Aufenthaltsbereich für die Bewohnenden und andererseits eine umgebende parkähnliche Freiflächenanlage mit Verbindungswegen, die abseits der Straßen Nordlandweg und Zellerstraße verlaufen.
In der Senioren-Servicewohnanlage sollen ergänzend kleinteilige Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte in einem Gebäude im Nordwesten des Plangebiets untergebracht werden.
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 4. November 2024:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Zellerstraße) gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Senioren-Servicewohnanlage sowie zusätzlichem Wohnungsbau. Ergänzt werden soll das Vorhaben durch kleinere Gewerbeeinheiten sowie eine Kindertagesstätte. Die Freiflächen werden parkartig gestaltet und dienen als Kinderspielflächen und Aufenthaltsflächen für die Bewohnenden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 138 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 BauGB erfolgt der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen wird.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 138 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 22. November 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Planunterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist montags bis donnerstags jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Material zum Thema:
Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 138 – Zellerstraße – Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung) – Beschlussvorlage des Bezirksamts Wandsbek vom 17. Mai 2024 (Drucksache 21-8985): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1020976
Mehr Platz für Autos: SAGA baut Quartiersgarage im Finnmarkring – Beitrag vom 25. Oktober 2024: https://www.buschhueter.de/mehr-platz-fuer-autos-saga-baut-quartiersgarage-im-finnmarkring/
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Februar 2021: https://www.spd-wandsbek.de/2021/seniorengerechtes-wohnen-in-meiendorf-weiterentwickeln-und-ausbaufaehig-gestalten/
Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Februar 2021, mit dem weitere Maßgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren gemacht werden (Drs. 21-2727): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013672
Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 17. Dezember 2020 aufgrund eines Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen vom 9. November 2020, mit dem Maßgaben für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen wurden (Drs. 21-2336.1): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013267
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 13. November 2020: https://www.spd-wandsbek.de/2020/spd-und-gruene-unterstuetzen-saga-plaene-am-nordlandweg/
Gastbeitrag der Meiendorfer SPD-Bezirksabgeordneten Marlies Riebe vom 26. Oktober 2020 zum Thema “Abriss, Umbau und Neugestaltung der SAGA-Wohnanlagen am Nordlandweg – für modernes senioren- und familiengerechtes Wohnen in Meiendorf”: https://www.buschhueter.de/neubau-zweier-saga-wohnanlagen-am-nordlandweg-in-meiendorf-geplant/
Beratungsvorlage (mit weiteren Unterlagen) des Bezirksamts Wandsbek vom 21. September 2020 für den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek zur Einleitung der beiden Bebauungsplan-Verfahren Rahlstedt 137 (Nordlandweg) und Rahlstedt 138 (Zellerstraße) (Drs. 21-1634.1): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012849
Warum wird von einer Umweltprüfung bei beiden Bauvorhaben abgesehen? Bei allen Parteien, ob rot, grün, gelb oder schwarz usw. steht doch das Thema Umwelt an 1. Stelle auf der Tagesordnung.
Wie und wo wird der Bauschutt entsorgt? Wir Bürger können die Planunterlagen im Bezirksamt Wandsbek einsehen, das ist gut, aber es wäre auch gut, wenn man die Pläne direkt in den betroffenen Bauvorhaben einsehen könnte.
Beide Bebauungspläne dienen der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und werden, da auch die übrigen gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Kurz gesagt: Eine Umweltprüfung ist deshalb entbehrlich, weil hier nicht auf der grünen Wiese gebaut werden soll, sondern im Bestand.
Für den Abbruch der Bestandsgebäude sind die neuen Bebauungspläne nicht erforderlich, sondern nur für den Neubau. Daher befassen sie sich nicht mit dem Abbruch.
Die Bebauungsplan-Entwürfe werden sowohl vor Ort im Bezirksamt öffentlich ausgelegt, als auch im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht.
Klar, seniorengerecht müssen Wohnungen für Ältere oder behinderte Menschen sein. Aber Abbruch und Neubau? Graue Energie? Hamburg will doch klimaneutral werden – wie paßt ein Abbruch heute noch in dies Bild? Wäre eine Komplettsanierung und die Herstellung von Seniorengerechtigkeit ohne Abbruch nicht mit weniger CO2-Emissionen zu haben?
Ein berechtigter Einwand. Der Gebäudebestand im Bereich des Servicewohnens weist zum einen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf und entspricht zum anderen nicht den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Erfahrungswerte aus vergleichbaren Beständen hatten gezeigt, dass die Kosten einer möglichen Sanierung bzw. Modernisierung des Bestands und die Kosten eines barrierefreien Aus- und Umbaus nicht wirtschaftlich dargestellt werden können. Daher entfiel hier die Entscheidung für einen Neubau.