Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen gewässerbegleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen. Vom 16. Juni bis einschließlich 16. Juli 2025 wird erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan-Entwurf durchgeführt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 war bereits am 29. März 2023 in Kraft getreten (HmbGVBl. 2025 Seite 124). Dagegen wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht angestrengt. Mit Urteil vom 4. März 2025 hat es die Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgrund von Rechtsfehlern für unwirksam erklärt; eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt eine sogenannte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sollen die vom Gericht festgestellten Rechtsfehler mit der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden. Mehr dazu hier: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022364
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms ermöglichen.
Dieser Beitrag wurde am 14. Juni 2025 aktualisiert.
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 6. Juni 2025:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 soll insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“ (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 16. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internet-Seite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Titelbild: Karte Plangebiet, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Bisherige Beiträge zum Thema:
Bebauungsplan-Entwurf zur Sicherung des Stellau-Grünzugs wird ausgelegt (2. November 2022): https://www.buschhueter.de/bebauungsplan-entwurf-zur-sicherung-des-stellau-gruenzugs-wird-ausgelegt/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (11. Februar 2022): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-3/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (8. Mai 2019): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-2/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (4. Dezember 2017): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden/
Hallo Herr Buschhüter,
wird der Stellau-Wanderweg Fahlenbek bis Kösterrodenweg in seiner jetzigen Form beibehalten? Es wäre ein Drama, wenn dieser zur Schotterpiste umgebaut würde!
Einen Wanderweg würde ich den Abschnitt zwischen Falenbek und Kösterrodenweg nicht nennen, es ist wohl eher ein funktional entstandener Trampelpfad. Konkrete Pläne daran etwas zu ändern, gibt es gegenwärtig und absehbar nicht. Und wenn, dann wird es garantiert keine Schotterpiste.
Sehr geehrter Herr Buschhüter, das sind leider Fake News.
Fakt ist: das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan am 04.03.2025 für unwirksam erklärt. Das Bezirksamt versucht seitdem, den Eintritt der Rechtskraft des Urteils durch eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zu verhindern. Bereits 2017 hat das OVG HH den Vorgänger (127) für fehlerhaft und unwirksam erklärt. Seit vielen Jahren sind vom Stadtplanungsamt Unsummen unserer Steuergelder in diese nicht realisierbare Planung geflossen. Die von der Enteignung ihrer Gärten und Zerstörung der Biotope bedrohten Rahlstedter Bürger werden dem nie zustimmen.
Ich schätze Ihr Engagement für unseren Stadtteil und wende mich deshalb mit der Bitte an Sie: Beenden Sie endlich diese Steuerverschwendung.
Vielen Dank für den Hinweis auf das mittlerweile vorliegende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Ich habe den Artikel entsprechend aktualisiert. Das Gericht hat den Bebauungsplan wegen Rechtsfehlern für unwirksam erklärt. Die Befugnis einen Bebauungsplan mit der beschriebenen planerischen Zielsetzung zu erlassen, spricht es der Stadt damit nicht ab.
@Ben
Dann sind das aber keine Fake-News (denn gefälscht sind sie sicher nicht), sondern nur veraltete und nicht mehr gültige News. Das ist ein großer Unterschied. Aber heutzutage nutzt man den Begriff „Fake“ ja leider inflationär…
@Nadine: Danke für die Einordnung. Von „Fakenews“ kann in der Tat keine Rede sein. Der Artikel basiert im Wesentlichen auf der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 6. Juni 2025, die wörtlich wiedergegeben wird, aber keinerlei Hinweise darauf enthält, warum denn der Bebauungsplan-Entwurf überhaupt erneut ausgelegt wird. Da mir das zu kurz erschien, habe ich im von mir verantworteten Vorspann einen Absatz ergänzt, der sich inhaltlich auf die Entscheidungsvorlage für den Planungsausschuss vom 4. März 2025 bezog und den darin beschrieben Sachstand zusammenfasst. Dass es bereits ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt, ging aus der Entscheidungsvorlage für den Planungsausschuss nicht hervor und war mir nicht bekannt. Insofern danke ich @Ben für Ihren Hinweis. Ich habe den betreffenden Absatz des Artikels entsprechend aktualisiert und darin auch das veröffentlichte Urteil verlinkt.
Dieses Vorhaben kostet sehr viel Geld, zerstört langjährige Biotope und kostet etlichen, grossen Laubbäume das Leben ! Motto : Natur zerstören um Natur erlebbar zu machen ??
Lasst die Gärten in Ruhe, es gibt in Rahlstedt genügend Alternativen um in der Natur zu wandeln, das Geld kann sinnvoller verwendet werden !!
Zerstört soll hier gar nichts werde. Den Stellau-Wanderweg gibt es bislang in den zwei Abschnitten zwischen der Mündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg (ca. 350 m) sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder (ca. 500 m). Zwischen Klettenstieg und Stellaustieg (ca. 700 m) existiert der Grünzug bislang nicht. Hier gibt es für den Teilabschnitt Eilersweg bis Stellaustieg (450 m) bereits einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1971, der parallel zur Stellau eine öffentliche Parkanlage ausweist. Dies ermöglicht es der Stadt, bei Gelegenheit (insbesondere im Wege des Vorkaufsrechts) die entsprechenden Grundstücksstreifen zu kaufen, was hier und da auch über die Jahre bereits passiert ist (aktueller Stand ca. 58 Prozent). U.a. für das fehlende kurze Stück zwischen Klettenstieg und Eilersweg (ca. 240 m Länge), für das die Stadt bislang kein Vorkaufsrecht hat, wird der Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgestellt, so dass die Stadt auch hier ihr Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Entgegen anfänglichen Planungen wurde der Bebauungsplan-Entwurf abgespeckt, so dass es jetzt beim planerischen Lückenschluss nur noch um vier Grundstücksstreifen geht.
Bei dem Lückenschluss des Wanderwegs entlang der Stellau handelt es sich um ein Generationenprojekt. Bis der Stellau-Wanderweg hier angelegt werden kann, wird es wohl noch viele Jahre dauern. Aus zwei Gründen: Zum einen gehören die benötigten Grundstücke dafür noch gar nicht alle der Stadt und der Erwerb der Grundstücke ist ein sehr langer Prozess, da die Stadt hier nur von ihrem Vorkaufsrecht Gebraucht macht. Zum anderen werden im Haushaltsplan erst Mittel für den Lückenschluss des Stellau-Grünzugs eingestellt, wenn die Stadt alle Grundstücksstreifen in ihrem Eigentum hat – und das kann noch sehr lange dauern, siehe der Abschnitt, wo die Stadt seit 1971 nach und nach Grundstücksstreifen erwirbt, was bis heute nicht abgeschlossen ist. Selbstverständlich würde bei der konkreten Planung des Stellau-Wanderweg-Lückenschlusses auf naturschutzfachliche Belange allergrößte Rücksicht genommen.
Finde ich gut!