Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen gewässerbegleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen. Vom 30. Juni bis einschließlich 30. Juli 2025 wird erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan-Entwurf durchgeführt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 war bereits am 29. März 2023 in Kraft getreten (HmbGVBl. 2025 Seite 124). Dagegen wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht angestrengt. Mit Urteil vom 4. März 2025 hat es die Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgrund von Rechtsfehlern für unwirksam erklärt; eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt eine sogenannte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sollen die vom Gericht festgestellten Rechtsfehler mit der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden. Mehr dazu hier: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022364
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms ermöglichen.
Dieser Beitrag erschien erstmal am 6. Juni 2025 und wurde am 14. Juni 2025 sowie am 24. Juni 2025 aktualisiert, nachdem das Bezirksamt Wandsbek eine aktualisierte Pressemitteilung herausgegeben hatte.
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 24. Juni 2025:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 soll insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“ (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 30. Juni bis einschließlich 30. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internet-Seite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bekanntmachung wird wiederholt, da in der ursprünglichen Bekanntmachung (Amtlicher Anzeiger Nr. 44 von Freitag, den 6. Juni 2025, S. 1071) aufgefallen ist, dass ein Widerspruch zwischen dem abgebildeten Kartenausschnitt und der textlichen Beschreibung des Plangebietes bestand.
Demnach sind die Flurstücke 722 (bis zum Eilersweg), 1984 und 2854 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) ebenfalls erfasst, wie auch in der textlichen Beschreibung dargestellt.
Stellungnahmen, die im Rahmen der seit dem 16. Juni 2025 laufenden Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingehen, werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Titelbild: Karte Plangebiet, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Bisherige Beiträge zum Thema:
Bebauungsplan-Entwurf zur Sicherung des Stellau-Grünzugs wird ausgelegt (2. November 2022): https://www.buschhueter.de/bebauungsplan-entwurf-zur-sicherung-des-stellau-gruenzugs-wird-ausgelegt/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (11. Februar 2022): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-3/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (8. Mai 2019): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-2/
Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (4. Dezember 2017): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden/
Moin,
die Interessenlage Anwohnender ist aus den abgegebenen Kommentaren klar zu sehen 😉
Ich würde mich als regelmäßiger Nutzer des Weges über die Umsetzung des Planes freuen.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es gibt eben auch den anderen Blick auf das Vorhaben.
Ich denke, es genügt, den Weg zu belassen wie er ist. Es ist ein ruhiger Weg, für ruhige Nutzer. Warum alles noch mehr öffnen? Insofern schließe ich mich den meisten Kommentaren s.o. an. Man sollte mehr darauf achten, Bewährtes zu bewahren. Hier wäre das Beispiel dazu.
Das eine ist der Stellau-Wanderweg, den es schon gibt, und das andere der Stellau-Wanderweg, der irgendwann einmal erst noch entstehen soll. Und bei beidem geht es um planerische Optionen für die Stadt (Festsetzung öffentliche Parkanlage für Stellau-Wanderweg, Lückenschluss und ggf. Verbreiterung im Bestand, Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt), die mit dem Bebauungsplan geschaffen werden sollen. Bis da irgendetwas passiert, wird erfahrungsgemäß noch sehr viel Zeit vergehen. Deswegen aber auf die langfristigen Optionen zu verzichten, fände ich falsch.
Der Stellau-Grünzug soll gesichert und ausgebaut werden. Dieses von Ihnen bezeichnete „Generationsprojekt“ finde ich in dem Zusammenhang eine ganz originelle Bezeichnung.
Gegen neue PLäne und Maßnahmen bin ich nicht, mitunter ist es auch zum Vorteil.
In diesem Fall befürchte ich jedoch, dass sich der einst ruhige Rad- und Wanderweg zu einem stark befahrenen Weg entwickeln wird. Der Weg wird erheblich ausgeweitet werden, Hecken werden zurückgenommen und einige Bäume entfernt. Dieser einst historisch als Kirchenweg bezeichnete Weg führte die Kirchgänger von der Alt-Rahlstedter Kirche zu den Kirchspielgemeinden. Neben den Rahlstedter Dorfgemeinden kamen im Norden noch Stapelfeld, Braak und Stellau hinzu.
Sollte dieser Weg eines Tages nach den Vorstellungen der Planer fertig gestellt werden, werden Montainbiker, E-Bikes und Scooter mit der bekannten Geschwindigkeit den anderen Benutzern das Leben etwas schwer machen.
Ich kann den Plänen nichts abgewinnen !!
Vielen Dank für Ihr Feedback, Herr Jansen. Beim Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 132 geht zunächst einmal um die planerische Option, einen solchen Stellau-Wanderweg zwischen Klettenstieg und Eilersweg anlegen zu können und dafür die notwendigen Grundstücksstreifen in den Besitz der Stadt bringen zu können. Er ergänzt damit den Bebauungsplan Rahlstedt 27 aus dem Jahre 1971, in dem ein solcher Stellau-Wanderweg bereits für den Abschnitt Eilersweg bis Stellaustieg planerisch angelegt ist. Das zeigt aber auch, dass das Ganze ein sehr langer Prozess ist. In welchem Umfang dort Radverkehr erlaubt wird, wird dann noch zu diskutieren sein. Bei einem Stellau-Wanderweg, so er denn gebaut würde, wird es sich um eine Grün- und Erholungsanlage handeln; dieser Zweck muss immer im Vordergrund stehen.
Hallo Herr Buschhüter,
wird der Stellau-Wanderweg Fahlenbek bis Kösterrodenweg in seiner jetzigen Form beibehalten? Es wäre ein Drama, wenn dieser zur Schotterpiste umgebaut würde!
Einen Wanderweg würde ich den Abschnitt zwischen Falenbek und Kösterrodenweg nicht nennen, es ist wohl eher ein funktional entstandener Trampelpfad. Konkrete Pläne daran etwas zu ändern, gibt es gegenwärtig und absehbar nicht. Und wenn, dann wird es garantiert keine Schotterpiste.
Sehr geehrter Herr Buschhüter, das sind leider Fake News.
Fakt ist: das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan am 04.03.2025 für unwirksam erklärt. Das Bezirksamt versucht seitdem, den Eintritt der Rechtskraft des Urteils durch eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde zu verhindern. Bereits 2017 hat das OVG HH den Vorgänger (127) für fehlerhaft und unwirksam erklärt. Seit vielen Jahren sind vom Stadtplanungsamt Unsummen unserer Steuergelder in diese nicht realisierbare Planung geflossen. Die von der Enteignung ihrer Gärten und Zerstörung der Biotope bedrohten Rahlstedter Bürger werden dem nie zustimmen.
Ich schätze Ihr Engagement für unseren Stadtteil und wende mich deshalb mit der Bitte an Sie: Beenden Sie endlich diese Steuerverschwendung.
Vielen Dank für den Hinweis auf das mittlerweile vorliegende Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Ich habe den Artikel entsprechend aktualisiert. Das Gericht hat den Bebauungsplan wegen Rechtsfehlern für unwirksam erklärt. Die Befugnis einen Bebauungsplan mit der beschriebenen planerischen Zielsetzung zu erlassen, spricht es der Stadt damit nicht ab.
@Ben
Dann sind das aber keine Fake-News (denn gefälscht sind sie sicher nicht), sondern nur veraltete und nicht mehr gültige News. Das ist ein großer Unterschied. Aber heutzutage nutzt man den Begriff „Fake“ ja leider inflationär…
@Nadine: Danke für die Einordnung. Von „Fakenews“ kann in der Tat keine Rede sein. Der Artikel basiert im Wesentlichen auf der Pressemitteilung des Bezirksamts vom 6. Juni 2025, die wörtlich wiedergegeben wird, aber keinerlei Hinweise darauf enthält, warum denn der Bebauungsplan-Entwurf überhaupt erneut ausgelegt wird. Da mir das zu kurz erschien, habe ich im von mir verantworteten Vorspann einen Absatz ergänzt, der sich inhaltlich auf die Entscheidungsvorlage für den Planungsausschuss vom 4. März 2025 bezog und den darin beschrieben Sachstand zusammenfasst. Dass es bereits ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gibt, ging aus der Entscheidungsvorlage für den Planungsausschuss nicht hervor und war mir nicht bekannt. Insofern danke ich @Ben für Ihren Hinweis. Ich habe den betreffenden Absatz des Artikels entsprechend aktualisiert und darin auch das veröffentlichte Urteil verlinkt.
Sehr geehrter Herr Buschhüter, ich stimme den obigen Kommentaren zu und finde das Unterfangen völlig maßlos. Eine Verbreitetung des Wegs ist absolut nicht notwendig und Verschwendung von Steuergeldern. Es können bequem zwei Menschen aneinander vorbeigehen, Fahrräder wunderbar fahren. Lastenräder können zig Wege und Straßen rundherum nehmen, ohne Umwege. Dass zu dem Zweck private Grundstücke angezwackt und Bäume gefällt werden, ist nicht akzeptabel. Stattdessen sollte der bestehende Weg gepflegt werden und das massive Ausbreiten der Neophyten wie der Riesenknöterich bekämpft werden. Der ist inzwischen zu einer echten Bedrohung der heimischen Fauna und Flora geworden und mit Freiwilligen ist dem nicht beizukommen. Zudem sollten die Steuergelder lieber dazu genutzt werden Fußwege herzustellen, wo Fußgänger (Schulkinder!) genötigt werden auf der Straße zu gehen, wie z.B. in der Theodor Storm Straße. Lassen Sie es mit dem Klettenstieg auf sich beruhen. Manchmal zeigt man Größe, indem man Dinge gut sein lässt. Das Gericht hat doch schon entschieder! Ihre Bürger haben doch deutlich gemacht, dass sie das nicht wünschen. Was für ein Engagement!Es gibt in Rahlstedt genug zutun. Ich könnte eine Liste aufstellen…Vielen Dank. Liebe Grüße, Natascha P.
Ich kann mich nur wiederholen. Es geht hier zunächst einmal um die Schaffung einer Option, nicht darum, dass der Wanderweg in Kürze tatsächlich angelegt wird. Das Bezirksamt hat an den Planunterlagen Änderungen vorgenommen, die die Hinweise des Gerichts aufgreifen. Das Gericht hat Fehler erkannt, die geheilt werden können, es spricht der Stadt aber nicht das Recht ab, einen Bebauungsplan mit dem skizzierten Inhalt zu erlassen. Natürlich haben Sie völlig recht, dass die Stadt zunächst einmal die vorhandenen Wanderwege besser in Schuss halten sollte. Aber das spricht doch nicht dagegen, sich die Option zu sichern, später einmal auch hier einen Wanderweg anlegen zu können. Es ist Aufgabe von guter Politik, alle Interessen in den Blick zu nehmen. Dazu zählen nicht nur die Interessen der unmittelbar Betroffenen, sondern auch die der Allgemeinheit. Was meinen Sie, wie viele Leute mich versuchen davon zu überzeugen, dass Busverkehr ganz toll ist, nur die Straße, in der sie selbst wohnen, dafür völlig ungeeignet. Die Bushaltestellen nur vor der Tür ihrer Nachbarn gut finden, aber nicht vor der eigenen. Die den Bau der S4 für den größten Fehler überhaupt halten. Es hilft mit sich selbst im Reinen zu sein und für das einzutreten, von dem man selbst überzeugt ist. Über den Bebauungsplan Rahlstedt 132 entscheidet am Ende die Bezirksversammlung Wandsbek.
Dieses Vorhaben kostet sehr viel Geld, zerstört langjährige Biotope und kostet etlichen, grossen Laubbäume das Leben ! Motto : Natur zerstören um Natur erlebbar zu machen ??
Lasst die Gärten in Ruhe, es gibt in Rahlstedt genügend Alternativen um in der Natur zu wandeln, das Geld kann sinnvoller verwendet werden !!
Zerstört soll hier gar nichts werde. Den Stellau-Wanderweg gibt es bislang in den zwei Abschnitten zwischen der Mündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg (ca. 350 m) sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder (ca. 500 m). Zwischen Klettenstieg und Stellaustieg (ca. 700 m) existiert der Grünzug bislang nicht. Hier gibt es für den Teilabschnitt Eilersweg bis Stellaustieg (450 m) bereits einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1971, der parallel zur Stellau eine öffentliche Parkanlage ausweist. Dies ermöglicht es der Stadt, bei Gelegenheit (insbesondere im Wege des Vorkaufsrechts) die entsprechenden Grundstücksstreifen zu kaufen, was hier und da auch über die Jahre bereits passiert ist (aktueller Stand ca. 58 Prozent). U.a. für das fehlende kurze Stück zwischen Klettenstieg und Eilersweg (ca. 240 m Länge), für das die Stadt bislang kein Vorkaufsrecht hat, wird der Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgestellt, so dass die Stadt auch hier ihr Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet. Entgegen anfänglichen Planungen wurde der Bebauungsplan-Entwurf abgespeckt, so dass es jetzt beim planerischen Lückenschluss nur noch um vier Grundstücksstreifen geht.
Bei dem Lückenschluss des Wanderwegs entlang der Stellau handelt es sich um ein Generationenprojekt. Bis der Stellau-Wanderweg hier angelegt werden kann, wird es wohl noch viele Jahre dauern. Aus zwei Gründen: Zum einen gehören die benötigten Grundstücke dafür noch gar nicht alle der Stadt und der Erwerb der Grundstücke ist ein sehr langer Prozess, da die Stadt hier nur von ihrem Vorkaufsrecht Gebraucht macht. Zum anderen werden im Haushaltsplan erst Mittel für den Lückenschluss des Stellau-Grünzugs eingestellt, wenn die Stadt alle Grundstücksstreifen in ihrem Eigentum hat – und das kann noch sehr lange dauern, siehe der Abschnitt, wo die Stadt seit 1971 nach und nach Grundstücksstreifen erwirbt, was bis heute nicht abgeschlossen ist. Selbstverständlich würde bei der konkreten Planung des Stellau-Wanderweg-Lückenschlusses auf naturschutzfachliche Belange allergrößte Rücksicht genommen.
Finde ich gut!