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Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen gewässerbegleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen. Vom 16. Juni bis einschließlich 16. Juli 2025 wird erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan-Entwurf durchgeführt.

Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 war bereits am 29. März 2023 in Kraft getreten (HmbGVBl. 2025 Seite 124). Dagegen wurde ein Normenkontrollverfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht angestrengt. Mit Urteil vom 4. März 2025 hat es die Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 132 aufgrund von Rechtsfehlern für unwirksam erklärt; eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hat die Stadt eine sogenannte Revisionsnichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Solange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon sollen die vom Gericht festgestellten Rechtsfehler mit der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung geheilt werden. Mehr dazu hier: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022364

Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms ermöglichen.


Dieser Beitrag wurde am 14. Juni 2025 aktualisiert.


Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 6. Juni 2025:

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 soll insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“ (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 16. Juni bis einschließlich 16. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.

Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internet-Seite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Titelbild: Karte Plangebiet, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung


Bisherige Beiträge zum Thema:

Bebauungsplan-Entwurf zur Sicherung des Stellau-Grünzugs wird ausgelegt (2. November 2022): https://www.buschhueter.de/bebauungsplan-entwurf-zur-sicherung-des-stellau-gruenzugs-wird-ausgelegt/

Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (11. Februar 2022): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-3/

Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (8. Mai 2019): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden-2/

Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge erlebbar werden (4. Dezember 2017): https://www.buschhueter.de/stellau-gruenzug-soll-langfristig-in-ganzer-laenge-erlebbar-werden/