Im Quartier zwischen Nordlandweg und Lapplandring will das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA 197 neue familienfreundliche Wohnungen in Form von dreizehn drei bis fünfgeschossigen, unterkellerten Wohngebäuden errichten, größtenteils öffentlich gefördert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 137, der hierfür die Voraussetzungen schafft, ist am 17. September 2025 in Kraft getreten. Die vorhandene Bebauung, die teilweise erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf aufweist, soll dafür komplett ersetzt werden.
Die Fläche im Eigentum der SAGA zwischen Nordlandweg und Lapplandring ist derzeit mit neun zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern (84 Wohnungen) und einer Reihenhauszeile (12 Wohnungen) aus den Jahren 1967 bzw. 1970 bebaut. Der Gebäudebestand weist erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf. Erfahrungswerte der SAGA aus vergleichbaren Beständen zeigen, dass die Kosten einer möglichen Sanierung bzw. Modernisierung des Bestandes nicht wirtschaftlich dargestellt werden können.
Daher ist zur Modernisierung des Wohnungsangebotes und zur Schaffung von insbesondere auch familienfreundlichen Wohnungen im Quartier eine vollständige Neubebauung des Grundstückes mit vorwiegend geförderten Wohnungen vorgesehen. Im Sozialraum Meiendorf gab es zum Stand 2023 etwa 1.000 Sozialwohnungen. Bis zum 1. Januar 2025 fallen ca. 6 Prozent der im Sozialraum Meiendorf vorhandenen Wohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum stellt demnach einen geeigneten Schritt dar, um der Wohnungsnachfrage aus der vorhandenen Bevölkerungsstruktur zu begegnen. Insgesamt sollen im Plangebiet zwischen Nordlandweg und Lapplandring 197 neue Wohneinheiten entstehen.

Insgesamt soll in dem Gebiet eine Gesamtwohnfläche von 14.456 Quadratmeter entstehen. Der geplante Wohnungsmix für die 197 Wohnungen stellt sich wie folgt dar (Stand Dezember 2024): 76 Zwei-Zimmer-Wohnungen (ca. 46 qm), 26 Drei-Zimmer-Wohnungen (ca. 82 qm), 64 Vier-Zimmer-Wohnungen (ca. 86 qm) und 31 Fünf-Zimmer-Wohnungen (ca. 107 qm). 180 Wohnungen werden öffentlich gefördert (1. Förderweg), 17 Wohnungen frei finanziert.
Durch den Neubau am Standort kann ein Ausweichen auf die „Grüne Wiese“ oder an den Stadtrand unterbleiben, ein vorhandener Ortsteil weiterentwickelt und dem Planungsleitsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden entsprochen werden. Ziel ist die Entwicklung eines stadtteilverträglichen Wohnquartiers, welches sich in die Umgebung einfügt.
Insgesamt sind für das Vorhaben 120 Pkw-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) vorgesehen. Davon werden 64 Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht, 16 Stellplätze verbleiben in den Bestandsgaragen im Osten des Vorhabengebiets. Darüber hinaus werden dem Vorhaben weitere 40 Stellplätze in der neuen Quartiersgarage im Finnmarkring in einer Entfernung von maximal rund 300 bis 350 m (Lauflänge) zugeordnet.
Mit dem neuen Bebauungsplan werden darüber hinaus Klimaschutzziele wie zum Beispiel Dachbegrünung, Anlagen zur Gewinnung solarer Energie und Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität verfolgt.
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag. Für die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Änderungen im öffentlichen Grund bzw. deren Erweiterungen wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.
Weiterführende Links:
Vorlage für die Bezirksversammlung Wandsbek zur Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 137 vom 21. Februar 2025 (Drucksache 22/1114): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022330
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rahlstedt 137 vom 18. August 2025: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt137.pdf
Vorhabenbezogener Begründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 137 vom 18. August 2025: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt137.pdf
Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Rahlstedt 137: https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2025/10/Ra137_oea_01_VEP_20241009.pdf
Bisherige Beiträge zum Thema:
Mehr Platz für Autos: Quartiersgarage im Finnmarkring fertiggestellt (8. Mai 2025): https://www.buschhueter.de/mehr-platz-fuer-autos-quartiersgarage-im-finnmarkring-fertiggestellt/
Bebauungsplan-Entwurf wird ausgelegt: 197 neue Wohnungen am Lapplandring (11. November 2024): https://www.buschhueter.de/bebauungsplan-entwurf-wird-ausgelegt-197-neue-wohnungen-am-lapplandring/
Online-Öffentlichkeitsbeteiligung für 210 neue Wohnungen im Quartier zwischen Nordlandweg und Lapplandring (4. Februar 2021): https://www.buschhueter.de/online-oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-210-neue-wohnungen-im-quartier-nordlandweg-lapplandring/
Hallo Herr Buschhüter,
wird es für die alte Tankstelle auf dem ehemaligen Metrogelände einen Ersatz geben oder ist diese jetzt einfach zu?
Viele Grüße
A. Dilba
Ich gehe davon aus, dass es für die ehemalige Tankstelle auf dem bisherigen Metro-Gelände keinen Ersatz geben wird.
Gibt es schon einen zeitlichen Ablauf für Abriss und Neubau? Aktuell scheint der Altbestand ja noch komplett bewohnt zu sein.
Und unsere Sorge: wo sollen die restlichen Autos parken? PKW je Haushalt in Hamburg liegt bei 0,8%, hier draußen sicherlich deutlich höher (allein schon, da es nur den Bus gibt und keine Bahn). Der Nordlandweg ist jetzt schon quasi nur einspurig befahrbar, weil zugeparkt. Es ist doch absehbar,dass die Stellplätze nicht ausreichen…
Ein konkreter Zeitplan ist mir noch nicht bekannt. Ich gehe aber davon aus, dass die SAGA das Vorhaben zielstrebig umsetzen wird. Zunächst muss eine Baugenehmigung beantragt und erteilt werden. Das Vorhaben soll in drei Bauabschnitten realisiert werden, beginnend mit dem Bereich, wo die Tiefgarage entstehen soll.
Die SAGA rechnet für das Vorhaben mit einem Stellplatzschlüssel von etwas über 0,6. Das erscheint für ein Vorhaben mit überwiegend öffentlich geförderten Wohnungen sachgerecht. In der Begründung zum Bebauungsplan wird das auf Seite 23 f. näher ausgeführt:
Seite 23 f.: „Für Wohnungen sind mit dem durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 33) in § 48 HBauO eingefügten Absatz 1a nur noch notwendige Fahrradplätze nachzuweisen. Der Bauprüfdienst schreibt im Wohnungsbau keine Anzahl zu schaffender Pkw-Stellplätze mehr vor. Stattdessen soll der Stellplatzbedarf durch den Bauherrn in eigener Verantwortung festgelegt werden. Dabei sind auch der Parkdruck im Umfeld zu beachten und mögliche Verlagerungen des privaten Stellplatzbedarfs in den öffentlichen Raum zu vermeiden.
Für die Vorhabenplanung wird auf Basis des eingeschätzten Grundbedarfs des ruhenden Verkehrs ein Stellplatzschlüssel von etwas über 0,6 Pkw-Stellplätzen je Wohneinheit angesetzt. Insgesamt sind für das Vorhaben 120 PKW-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) vorgesehen. Davon werden 64 Stellplätze in der Tiefgarage untergebracht, 16 Stellplätze verbleiben in den Bestandsgaragen im Osten des Vorhabengebiets. Dies entspricht einem Stellplatzschlüssel von ca. 0,4 im Vorhabengebiet. Darüber hinaus werden dem Vorhaben weitere 40 Stellplätze in der Sammelgarage im Finnmarkring in einer Entfernung von maximal rund 300 bis 350 m (Lauflänge) zugeordnet. Es handelt sich hierbei um eine Stellplatzanlage der Vorhabenträgerin auf eigenem Grund in Form einer oberirdischen Parkgarage. Alle Stellplätze werden vermietet, die Garage ist nicht öffentlich.“
Was passiert eigentlich mit dem alten Metro Gelände?
In ca. 2 Wochen macht ja der neue Standort auf!
Die alte Tankstelle und das eine kleine Lagergebäude wurden ja schon platt gemacht!
Vermute das alte Metro Gebäude wird da ebenfalls folgen!
Mit ihrem Umzug in den Bargkoppelweg 61 wird die Metro ihren bisherigen Standort im Bargkoppelweg 50 aufgeben. Am 11. November 2025 wird der neue Standort eröffnet. Mir sind aktuell keine Pläne des privaten Eigentümers für das bisherige Betriebsgelände bekannt. Sobald ich etwas weiß, will ich gerne darüber berichten. Der geltende Bebauungsplan Rahlstedt 69 aus dem Jahre 1974 lässt hier nur eine gewerbliche Nutzung zu.