Mastodon

Am 11. April 2026 ist der Bebauungsplan Rahlstedt 134 zur Sicherung der Rahlstedter Feldmark auf der Grenze zu Stapelfeld und Barsbüttel, des Wehlbrooks und von Teilen des Stellau-Grünzugs in Kraft getreten. Bebauungsplan ist in diesem Zusammenhang ein irreführender Begriff, denn es geht gerade darum, das Gebiet weitestgehend von Bebauung freizuhalten und es für Erholung und Naturschutz aufzuwerten, zu stärken und damit langfristig zu sichern. Dem Bebauungsplan Rahlstedt 134 liegt das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ zugrunde.

Durch den Bebauungsplan Rahlstedt 134 wird die Kulturlandschaft der Rahlstedter Feldmark durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie beispielsweise Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen planungsrechtlich gesichert. Die bestehenden Reiterhöfe am östlichen Ende des Schimmelreiterweges werden wegen ihrer Bedeutung in der Landschaftsstruktur ebenfalls planungsrechtlich gesichert und deren weitere Entwicklung innerhalb eines gesetzten Rahmens ermöglicht. Die im Gebiet befindlichen Splittersiedlungen sollen langfristig zur landwirtschaftlichen Kulturlandschaft (zurück-) entwickelt werden.

Bereits in ihrer Sitzung am 30. Mai 2024 hatte die Bezirksversammlung Wandsbek dem Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt. Hier kann die Beratungsvorlage heruntergeladen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1021026

Weiterführende Links

Bebauungsplan Rahlstedt 134:

Mehr über das Entwicklungskonzept „Große Heide“: