Update vom 3. Februar 2026: Die Protektionselemente wurden heute allesamt entfernt. Einstweilen sichern Warnbaken den Radfahrstreifen ab, solange die noch fehlende Markierung nicht aufgebracht werden kann.
Es geschah in guter Absicht, aber in der Praxis haben sie sich nicht bewährt: Die umstrittenen Protektionselemente in der Berner Straße, die abschnittsweise den Radfahrstreifen von der Fahrbahn trennen, werden wieder abgebaut. Der Auftrag dazu ist bereits erteilt, der Abbau soll am Dienstag beginnen. Damit zieht die Verkehrsbehörde sechs Wochen nach der Verkehrsfreigabe der Berner Straße die Reißleine. Dies erfuhr der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete von der Verkehrsbehörde, mit der er seit Jahresbeginn wegen der Protektionselemente in Kontakt steht.
„Diese Protektionselemente haben sich ganz offensichtlich nicht bewährt. Statt Radfahrende zu schützen, wurden sie zur Gefahr für Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen. Konsequenterweise zieht die Verkehrsbehörde jetzt die Reißleine und lässt sie kurzfristig entfernen“, sagt Buschhüter.
Die Protektionselemente, 16 cm hohe Betonsteine mit einem trapezförmigen Querschnitt, wurden längs zur Fahrbahn aufgeklebt, und zwar dort, wo ohne Radfahrstreifen der Bordstein gewesen wäre. Dennoch erfüllten sie die Erwartungen nicht, im Gegenteil. Kritisiert wurde von Anfang an die schlechte Erkennbarkeit der Betonsteine, die nur unzureichende Reflektoren aufweisen, und deren mangelnde Fehlertoleranz. Unter der Schneeschicht der vergangenen Wochen waren sie schließlich gar nicht mehr auszumachen. Autofahrer fuhren sich fest, mit zum Teil erheblichen Schäden an ihren Fahrzeugen (u.a. Reifen, Ölwannen), Winterdienst-Fahrzeuge schoben manche Protektionselemente gar zur Seite, so dass sie plötzlich quer auf dem Radfahrstreifen lagen und so auch noch zur Gefahr für Radfahrende wurden. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zählte vergangene Woche 120 (!) beschädigte Protektionselemente, elf Elemente hatten sich sogar gelöst und waren nicht mehr am vorgesehenen Platz.



Die Idee mit den Protektionselementen kam aus der Mitte des Volkes. Die erfolgreiche Volksinitiative „Radentscheid Hamburg“ hatte 2019 gefordert: „Die Radwege werden von der Fahrbahn und dem Fußweg durch ein bauliches Element so abgetrennt, dass missbräuchliches Befahren, Halten und Parken von Kfz sowie versehentliches Betreten erschwert wird.“ 2020 gab es eine Einigung zwischen der Hamburgischen Bürgerschaft und der Volksinitiative, in der sich die Bürgerschaft u.a. diese Forderung zu eigen gemacht hat. In Hamburg werden Protektionselemente seither an unterschiedlichen Straßen eingesetzt, wobei sich die Bauweise von Ort zu Ort unterscheiden kann. Grundsätzlich waren die Erfahrungen und Rückmeldungen mit Protektionselementen bisher gut, zum Beispiel an der Esplanade, Königstraße oder Hannoverschen Straße. Bei der in der Berner Straße verwendeten Bauart sieht es allerdings anders aus.
Die konkrete Ausführung in der Berner Straße war mit Polizei und Feuerwehr abgestimmt und im Herbst 2022 nachträglich in die Straßenbauplanung aufgenommen worden. Die Protektionselemente wurden nur an ausgewählten Stellen verbaut, auf deutlich weniger als der Hälfte der gesamten Strecke. Vor Grundstücksüberfahrten, an Bushaltestellen, in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen und dort, wo sich Längsparkstände hinter dem Radfahrstreifen befinden, konnten sie von vornherein nicht zum Einsatz kommen. So ergaben sich weite Strecken, auf denen Radfahrende ohnehin ohne Schutz auskommen mussten. Die Lücken zwischen den einzelnen Elementen waren zudem zur Oberflächenentwässerung notwendig.
Die Verkehrsbehörde wird nun prüfen, ob andere Möglichkeit in Frage kommen, um den geforderten Schutz von Radfahrenden auf den Radfahrstreifen zu erreichen, ohne Gefahrenquellen für andere Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Kann man bitte der Initiative „Radentscheid Hamburg“ die Kosten für diesen Unsinn (gut gemeint oder nicht) in Rechnung stellen? Ich als steuerzahlender Bürger bin nicht bereit, für solche sehenden Auges getroffenen Fehlentscheidungen auch nur eine rote Kopeke zu bezahlen.
Dazu stellt sich mir als Projektverantwortlicher für IT-Projekte die Frage, ob sich solche Elemente schon irgendwo bewährt haben, BEVOR man sie für dieses Projekt bestellte. Und wenn ja, wie unterscheidet sich denn das straßenbauliche Umfeld in der Berner Straße von den Orten, an denen die Elemente erfolgreich eingesetzt wurden. Ließen sich die Ergebnisse 1:1 übertragen oder wäre das Fiasko im Vorwege ohne behördliche Betriebs- und Planungsblindheit erwartbar gewesen? Und stellen sich solche Fragen in einer indoktrinierten Behörde wie der des Herrn Tjarks überhaupt? Steuergeld ist schnell ausgegeben, wenn es nicht selbst verdient ist.
Steuerzahlender Gruß an alle Verkehrsteilnehmer
Die Volksinitiative forderte Protektionselemente im Allgemeinen, nicht die besondere Bauart, die in der Berner Straße verwendet wurde. Diese Protektionselemente wurden 2022 nachträglich in die ansonsten bereits fertiggestellte Planung für die Berner Straße aufgenommen. Möglicherweise liegt da auch der Hase im Pfeffer. Denn die Planungsvorgabe war, dass die Protektionselemente auf die weiße Breitstrichmarkierung zwischen Fahrbahn und Radfahrstreifen passen müssen, denn den Straßenquerschnitt konnte man nicht mehr verbreitern. Daher scheiden auch jetzt noch viele Lösungen, die anderswo keine Probleme bereiten, hier aus.
Moin Herr Buschhüter!
Die politische Konkurrenz von außerhalb des Wahlkreises berichtet auch über unsere ex-Poller.
Quelle:
https://www.sandrokappe.de/gefaehrliche-betonpoller-in-der-berner-strasse-spaete-einsicht-unnoetige-kosten/
Beste Grüße
S.K.
Donnerwetter!
Fehlt nur noch, dass Herr Kappe die aufgetretenen Probleme der SPD direkt in die Schuhe schiebt. Das hat er in früheren Beiträgen gerne mal getan. Aus diesem Grund halte ich mich -meines Zeichens parteilos- lieber hier auf und informiere mich hier. Herr Buschhüter ist einfach ein angenehm sachlicher Mensch.
Vielen Dank für das freundliche Feedback.
Lieber Herr Buschhüter,
eigentlich war der neue Fahrradweg an der Berner Straße für Radfahrende wirklich schön: Man konnte in den ersten Tagen zügig, direkt und fast ohne Störungen von der Berner Brücke zur Oldenfelder Kreuzung kommen. Die Abgrenzungselemente schafften ein Sicherheitsgefühl. Nun ist nachvollziehbar, dass sie für Autos gerade bei dem Schnee zum Problem wurden. Die Behörde hat schnell gehandelt und die Elemente abgebaut.
Seit nun fast einem Monat sind die Fahrradwege allerdings nicht befahrbar: Schnee und Eis liegen dort, sie werden nicht geräumt, nicht gestreut, stattdessen wird der Schnee und Matsch von der Autofahrbahn auf den Radweg geschoben, viele Anwohner haben den Schnee vom Gehweg und den Autoauffahrten auf den Fahrradweg geschoben, so dass auch auf längere Zeit und nach einer ersten Schmelzzeit der Fahrradweg nicht benutzbar sein wird. Wieso kann es sein, dass der Fahrradweg gar nicht geräumt wird? Wieso wird geduldet, dass der Radweg von Anliegern als Schneelager genutzt wird?
Es ist erfreulich, dass sehr viele Autofahrer:innen die Situation der Fahrradfahrer:innen nachvollziehen und rücksichtsvoll mit großem Abstand überholen, da diese ja gezwungen sind, auf der Autospur zu fahren. Trotzdem erlebt man bei der Fahrt auf der ganzen Länge immer mehrere problematische Situationen: Zu knappes und zu schnelles und auch riskantes Überholen (Gegenverkehr), Gehupe und auch beleidigende Gesten und Zurufe.
Vielleicht schafft es ja der Bezirk, auch hier zügig zu reagieren und den Radweg zu räumen?
Vielen Dank für Ihr Feedback. Das Hamburgische Wegegesetz regelt, wo ein Winterdienst stattfindet und wer dafür verantwortlich ist: Anliegerinnen und Anlieger räumen Schnee und beseitigen Eis auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken und die Stadtreinigung räumt und streut nach besten Kräften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen, wichtige anliegerfreie Gehwege, die rund 4.300 Bushaltestellen und ausgewählte Radwege. Dabei ist die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Ein Winterdienst auf Radverkehrsanlagen findet in der Regel nicht statt, genauso wie auch ein Winterdienst auf den allermeisten Fahrbahnen nicht stattfindet. Nur auf Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen und auf ausgewählten Radverkehrsanlagen (im innerstädtischen Bereich) erfolgt überhaupt ein Winterdienst. Das kann man ändern wollen, aber das hat dann auch seinen Preis, zumal dann auch die Frage geklärt werden muss, wo der geräumte Schnee eigentlich hinsoll, wenn der gesamte Straßenquerschnitt dafür nicht in Frage kommt. Der auf den Radfahrstreifen in der Berner Straße deponierte Schnee stammt nämlich in erster Linie von der Fahrbahn, wurde also von der Stadtreinigung dorthin geschoben.
Lieber Herr Buschhüter,
tatsächlich irritiert mich Ihre Antwort. Ich habe sie zum Anlass genommen, den Winterdienst auf Radwegen zu suchen, da gibt es ja eine übersichtliche Karte: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/abfall-entsorgung/winterdienst/winterdienst-radwege-160036
Sichtbar wird, dass in Rahlstedt, Volksdorf, Oldenfelde, Farmsen-Berne, Bramfeld, Jenfeld, Tonndorf und vielen weiteren Stadtteilen KEIN einziger Radweg geräumt wird. Das ist für eine Stadt, die eigentlich eine Mobilitätswende voranbringen möchte, ein Armutszeugnis.
Fast jede Maßnahme kostet Geld. Im ganzen Bezirk Wandsbek werden nur sehr wenige Radwege im Wandsbeker Zentrum geräumt, in anderen Bezirken sind es deutlich mehr.
Eine Klärung, wohin der Schnee geräumt werden kann/soll, sollte nicht zu kompliziert sein. In der Innenstadt gibt es in Hamburg gute Beispiele dafür, etwa in der Hallerstraße. Und der Bezirk Wandsbek muss das nicht neu Erfinden, denn in Städten wie Koppenhagen oder Amsterdam gibt es gute Konzepte, die übertragen werden können.
Es geht dabei nicht nur um Fahrkomfort, sondern auch um Sicherheit der Radfahrenden.
Mir erscheint es ehrlich gesagt wichtiger, dass wir als erstes den Winterdienst auf Gehwegen in den Griff kriegen. Denn Fußgängerinnen und Fußgänger sind wir alle. Sicher begehbaren Gehwegen hat der Gesetzgeber deshalb zu Recht die höchste Priorität eingeräumt.
Was den Winterdienst auf Radwegen in Rahlstedt angeht, will ich aber nicht verschweigen, dass der Regionalausschuss da ganz bei Ihnen ist. Er hat in seiner Sitzung am 14. Januar folgenden Beschluss gefasst: https://bv-hh.de/wandsbek/documents/gleichstellung-rahlstedts-beim-winterdienst-auf-radwegen-ausweitung-der-schneeraeumung-und-glaettebekaempfung-beschlussvorlage-des-regionalausschusses-rahlstedt-217662 Ob er mit dieser Initiative erfolgreich ist, bleibt abzuwarten.
Sehr geehrter Herr C. Jantzen
Als Radfahrer aus Volksdorf kenne ich die geschilderten Probleme. Aber seien wir mal ehrlich. Wer will bitte dafür bezahlen, dass die Stadt eine Personalreserve vorhält, um zig Tausend Kilometer Radwege von Schnee zu befreien, weil es einmal in zehn Jahren im Winter mehr als drei Flocken schneien könnte? Dann macht man es wie früher, als es noch Winter gab, dann geht man halt mal zu Fuß oder nimmt den Bus.
Ich jedenfalls sehe nicht ein, dass für ein selten eintretendes Ereignis Reserven vorgehalten werden, die ansonsten in neun von zehn Jahren nicht benötigt werden.
Bald können wir alle wieder wie gewohnt Fahrrad fahren und außerdem hat Herr Latif ja schon vor 20 Jahren gesagt, dass es wegen des menschengemachten Klimawandels in Norddeutschland sowieso keinen Frost und Schnee mehr geben wird. Also entspannen und auf den Frühling warten
Das ist auch die Sichtweise der Stadt. Hinzu kommt: Um uneingeschränkten Radverkehr auch bei Schnee und Eis zu ermöglichen, müssten nicht nur alle Radwege und Radfahrstreifen geräumt und gestreut werden, sondern ja auch alle Fahrbahnen, denn wo Radwege und Radfahrstreifen fehlen (und das sind die allermeisten Straßen) fahren Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Fahrbahn. Wer soll das leisten? Es ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine ganz praktische Frage.
Moin Herr Buschhüter
Ich frage mich wohin die Autos fahren sollen wenn eine Rettungsgasse gebildet werden muss in der Berner Straße,wie gut das diese Betonklötze wieder abgebaut werden.
Mit freundlichen Gruß
E.Sadovski
Ich war heute nicht vor Ort, aber mir wurde berichtet, dass bereits alle Protektionselemente abgebaut wurden. Das ging dann erstaunlich schnell.
Sie sind abgebaut. Ich bin ca. gegen 14:00 Uhr dort lang gefahren und da wurde letze gerade entfernt.
Danke für die Nachricht. Ich bin froh, dass der Spuk vorbei ist.
Sehr geehrter Herr Buschütter,
mit Interesse verfolge ich die Bestrebungen Ihrer Partei, die Hamburger Fahrradinfrastruktur nach Kopenhagener Vorbild zu gestalten. Grundsätzlich ist die Zielsetzung, den Radverkehr zu fördern, sehr zu begrüßen.
Allerdings drängen sich mir einige Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Übertragbarkeit eines solchen Konzepts auf eine Stadt wie Hamburg, die nicht nur deutlich größer ist, sondern auch komplexere infrastrukturelle Herausforderungen mit sich bringt. Ich habe gewisse Zweifel, ob die nachhaltige Instandhaltung eines so großflächigen und hochwertigen Wegenetzes langfristig gewährleistet werden kann.
Ein zentraler Punkt ist für mich dabei die Frage nach der Umsetzungskompetenz: Wenn Kopenhagen als Vorbild dienen soll, braucht es auch auf politischer und planerischer Ebene Entscheidungsträger, die über vergleichbare Expertise und Weitsicht verfügen wie ihre dänischen Kollegen. Die dortige Infrastruktur wurde nicht durch Zufall so erfolgreich, sondern durch langfristiges, fachlich fundiertes Handeln.
Vor diesem Hintergrund stimmt mich der Umgang mit konkreten Projekten vor Ort besonders nachdenklich. Wenn nachträglich festgestellt wird, dass bereits installierte Schutzelemente den Anforderungen nicht genügen und ersetzt werden müssen, wirft dies berechtigte Fragen nach der Qualität der vorangegangenen Planungs- und Entscheidungsprozesse auf. Es wäre wünschenswert, wenn bei der Auswahl und Prüfung von Sicherheitskomponenten von vornherein die gleiche Sorgfalt und Kompetenz angewendet würde, die man von einem Leuchtturmprojekt erwartet.
Leider musste ich in diesem Zusammenhang selbst erfahren, welche konkreten Folgen solche Mängel haben können – in meinem Fall führte ein Schaden am Fahrzeug zu Kosten von über 600 Euro.
Ich bin mir bewusst, dass Steuern nicht zweckgebunden sind und Fehler im Verwaltungshandeln vorkommen können. Dennoch bleibt aus meiner Sicht ein gewisses Unbehagen, wenn man als Kraftfahrzeugsteuer zahlender Bürger indirekt auch für Planungsfehler in anderen Verkehrsbereichen aufkommt, ohne dass hier eine ausreichende Rechenschaftspflicht erkennbar wäre.
Ich würde mich freuen, wenn meine kritischen Anmerkungen als konstruktiver Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsplanung in Hamburg verstanden werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Julian Köster
Vielen Dank für Ihre kritisch-konstruktiven Anmerkungen. Ich werde sie in die Verkehrsbehörde weitertragen.
Hallo
Da bernerstr schon fertig ist weiß jemand wann soll die Bauampel am Kreuzung Bekassinenau/Alterzollweg entfernt werden??
Die provisorische Ampelanlage im Bereich Alter Zollweg/Bekassinenau/Wolliner Straße wurde errichtet, um den Umleitungsverkehr für die gesperrte Berner Straße zu bevorrechtigen. In der Tat sind die Bauarbeiten in der Berner Straße seit kurz vor Weihnachten weitestgehend beendet und die Straße wieder in alle Richtungen befahrbar, allerdings stehen noch einige Restarbeiten aus. Ich dachte trotzdem, die Ampelanlage könne jetzt schon abgebaut werden.
Weil das bislang nicht passiert ist, hatte ich bei der Polizei nachgefragt, wann damit zu rechnen ist. Sie antwortete mir: „aufgrund noch ausstehender Restarbeiten ist die provisorische Ampelanlage derzeit weiterhin aufgebaut. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Restarbeiten erst bei geeigneter Witterung durchgeführt werden können; im Anschluss daran erfolgt dann der Abbau der Ampelanlage.“
Dann wird nicht nur die provisorische Ampelanlage außer Betrieb genommen und abgebaut, sondern auch der alte Zustand (Fußgängerüberwege, Fußgängerampel) wiederhergestellt. Die wiederherzustellenden Fahrbahnmarkierungen (u.a. Zebrastreifen) erfordern allerdings idealerweise Außentemperaturen von über +5 °C, bei thermoplastischen Materialien (Heißplastik) sind sogar Oberflächentemperaturen von über 12 °C anzustreben.
Daher dauert das noch ein klein wenig und ich muss Sie leider noch um etwas Geduld bitten, so blöd das ist. Aber die provisorische Ampel kommt wieder weg, das ist sicher.
Wenn ich mir diese Elemente so auf dem Foto anschaue, ist es doch klar, dass das niemals funktionieren kann, dass sich Autos daran kaputt fahren und sich Radfahrer verkeilen und überschlagen können. Und wenn ich dann noch lesen muss, dass es funktionsfähige Absperrungen schon gibt – na, wo schon: am Alsterufer und in Altona – frage ich mich wieder: Warum bekommt gerade unser Bezirk wieder nur die Placebos ab?
Das ist doch in jeder Hinsicht so, egal ob Ausstattung der Bushaltestellen oder Schnellbahnanbindung.
Beispiel: Nach dem man sich nun durchgerungen hatte (muss eine Qual gewesen sein) auch samstags auf dem Gartenstadt-Zweig der U3 einen 5-Minuten-Takt anzubieten, um endlich diese elendliche Lücke zu schließen, wird das wieder soweit wie möglich herausgezogen (meiner Kenntnis nach Anfang Mai; beim „Westfield-Center“ ging’s ja auch jetzt und sofort). Dann kann man sich das gleich ganz wieder sparen, da bald die Großsperrung wegen der Haltestelle Fuhlsbüttel kommt, von der Wandsbek wieder nichts haben wird.
Mit einer Verlängerung der Samstag-Zwischenzüge auf der U1 bis Volksdorf rechne ich in den nächsten zehn Jahren sowieso nicht. Eher damit, dass die S1 nur noch zum „Airport“ fährt und nach Poppenbüttel dafür gependelt werden darf.
Von einer anderen S-Bahnlinie rede ich schon gar nicht mehr. Wäre das überhaupt noch eine richtige Hamburger S-Bahn, mit einem maximal möglichen 10-Minuten-Takt? (Betonung liegt auf „möglichen“.)
Langsam glaube ich, dass mal eine andere Partei den Verkehrssenator stellen sollte, und das der auch mal aus einer anderen Gegend kommen sollte, z.B. der unsrigen.
Ich teile dieses Lamento nicht. Der Bezirk Wandsbek profitiert wie kein anderer vom Schnellbahnausbau, dem sich die Stadt verschrieben hat. U5 und S4, das sind schon zwei riesige Projekte, die im Bezirk Wandsbek großen Nutzen entfalten werden. In der Tat ist es sehr ärgerlich, dass die S4-Bauarbeiten nur so schleppend vorangehen, aber der Wille, die S4 fertigzustellen und zum Erfolg zu führen, ist ungebrochen. Auch ansonsten profitiert der Bezirk Wandsbek vom ÖPNV-Ausbau: neue Buslinien, zuletzt die sehr gut angenommene XpressBus-Linie X27, machen das Angebot immer besser. Und der 5-Minuten-Takt auf der U3 zwischen Wandsbek-Gartenstadt und Barmbek kommt auch, Ende April soll es so weit sein. Und ja, es gibt noch viel zu tun. Packen wir es an!
Das stimmt ja auch alles. Die 27 hatte ich auch schon einmal von Poppenbüttel nach Euckenstraße als Rückfahrt von einer Wanderung genutzt. Fand ich besser als S1 und RB81.
Doch sollte man immer die flächenmäßige Ausdehnung des Bezirks in Relation zur geringen Schnellbahndichte sehen und das im Vergleich zu anderen Stadtbezirken nördlich der Elbe. Jahrelang hatte sich zuvor nichts getan und unter Schwarz-Grün wurde dann auch noch die Stadtbahn gegen die S4 ausgespielt. Das hatte das Projekt sehr zurückgeworfen.
Ich bin 2001 nach Hamburg Tonndorf gezogen und kann mich noch gut an die Veranstaltung im Hotel Eggers erinnern. Mindestens seit da an wird sie uns ganz konkret versprochen. Jetzt ist es 2026.
Und ja, in manchen Situationen wünsche ich mir schon, einen DFI „für den schnellen Check“ an der Bushaltestelle zu haben. Zumal auf die hvv App oft nicht Verlass ist.
Danke für die Einordnung. Mir dauert das mit der S4 auch alles viel zu lange. Nicht nur Planung und Realisierung nehmen übermäßig viel Zeit in Anspruch, sondern die politische Entscheidung, die S4 bauen zu wollen, hat auch sehr lange auf sich warten lassen. 2000 standen eine Idee und eine Forderung im Raum. Eine politische Entscheidung, die Planungen in Auftrag zu geben, erfolgte erst 2012. Und dazu brauchte es auch erst noch einen Regierungswechsel.
Da auch viele Seniorinnen und Senioren noch das Fahrrad benutzen, begrüßt der Seniorenbeirat grundsätzlich alle geeigneten Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit für die Radfahrer führen. Die Fachleute und die Verantworlichen in Politik und Verwaltung wollten an dieser Stelle sicher in diesem Sinne handeln.
Dass die Witterung der letzten Wochen die zunächst gebaute Lösung so schnell auf eine harte Probe gestellt hat, führt hoffentlich bald zu erfolgreichenren Maßnahmen.
Unser Respekt und Anerkennung gilt der Einsichtsfähigkeit der Beitilgten und deren schnellem Handeln zur Beseitigung dieser Gefahrenstellen.
Insbesondere Herrn Buschhüter danken wir für sein Engagement und sein Eintreten für ausgewogene Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer.
Vielen Dank!
Mit welchem Betrag taucht dieser Fehler denn im Schwarzbuch der Steuerzahler auf?
Das werden wir sehen, wenn es soweit ist.
Guten Abend,
das sind viel zu viele Worte für etwas, was ein Laie in wenigen Worten erfassen kann:
In unseren Breitengraden mit Schneefall-Wahrscheinlichkeit sind diese Trenner völlig ungeeignet.
Wer ist derjenige, der diese Trenner ungenügend angefragt und / oder abschließend unbeanstandet akzeptiert hat?
Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an den zuständigen und verantwortlichen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass der Radstreifen überhaupt auf der selben Ebene wie die Fahrbahn gesetzt wurde. Nach meinem subjektiven Eindruck war der vorher vorhandene Gehweg inkl Grünstreifen genauso breit, wie jetzt die Trennlinie vom Radstreifen. Warum wurde die vorhandene Erhöhung nicht genutzt und anstelle des Matsch-Grünstreifens ein Radweg installiert? Ja dadurch wäre den Anwohnern die Möglichleit abhanden gekommen, auf diesem Modderstreifen zu parken, aber dies ist jetzt ja auch der Fall. Gerade das Stück wo die Poller sind/waren hat sich ja rein vom Fahrstreifen nicht wirklich verändert.
Ihre Überlegungen betreffen ja nur den Teil der Berner Straße, der auch vorher schon nur zweistreifig war, also zwischen Alter Zollweg und Bargkoppelweg. Der Platz reichte hier nicht aus, um beidseitig Hochbordradwege in vorgeschriebener Breite anlegen zu können. Im weiteren Verlauf des Straßenzugs haben vor allem die Planungsziele „Erhalt der Straßenbäume“ und „Erhalt der Parkstände“ den Ausschlag für Radfahrstreifen als auf ganzer Strecke durchgehend realisierbare Lösung gegeben. Grundsätzlich werden in Hamburg auch weiterhin Hochbordradwege gebaut, wo sie sich als vorteilhaft erweisen und wo der Platz dafür ausreicht.
Erstaunlich ist vor allem, dass beim Bau der Protektion in der Berner Straße deutlich abgewichen wurde vom Regelwerk, das sich der LSBG selbst für solche Schutzelemente gegeben hat. Im März 2025 wurde dessen „Leitfaden zur Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen“ herausgegeben. Damit die Protektionselemente sich von der Leitlinie farblich abheben, sollte jedes von ihnen einen Wechsel von schwarzen und weißen Abschnitten haben. Zur Herstellung ausreichender Sichtbarkeit nach Laub- oder Schneefall sollten in ausreichend kurzer Entfernung zueinander 45 cm hohe Kunststoff-Pylone installiert werden. Dies ist also sogar für die Nachrüstung von Protektion als Mindeststandard vorgesehen worden. Warum das beim Neubau dann nicht gemacht wurde, bleibt ein Rätsel.
Solche Fragen hatte ich der Verkehrsbehörde Anfang Dezember auch schon gestellt. Hier ihre Antworten:
1. Nach welchen Regelungen werden in Hamburg Protektionselemente für Radfahrstreifen verbaut?
Es gibt Protektionselemente in verschiedenen Zusammenhängen.
Protected Bike Lanes (PBL) mit annähernd durchgehender Protektion. PBL sind aber keine Radfahrstreifen.
Dann auf Radfahrstreifen, die in der StVO benannt und hinsichtlich ihrer Ausgestaltung (mit VZ 295 Breitstrich) als von der Fahrbahn als abgetrennte Sonderfahrstreifen mit besonderen Funktionen hinsichtlich der Überfahrbarkeit definiert sind (z. B. zum Erreichen dahinter liegender Stellplätze durch Kfz). Auch hier kann es neuerdings Protektionselemente geben, um bereichsweise die abgrenzende Funktion des VZ 295 hervorzuheben/sicherzustellen.
Protektionselemente werden grundsätzlich nach den Festlegungen und Empfehlungen der ReStra und der über sie verpflichtend gemachten Regelwerke der FGSV unter Beachtung der StVO und VwV StVO geplant.
2. Inwieweit findet dafür der Leitfaden zur Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen Anwendung?
Die Nachrüstung von Protektionselemente auf Radfahrstreifen ist ein Projekt/Versuch, um insbesondere die subjektive Sicherheit auf geeigneten Bestandsanlagen zu erhöhen. Dazu wurde der Leitfaden in Abstimmung mit z. B. der BIS, der VD, der Stadtreinigung etc. entwickelt, in dem die grundsätzlichen Randbedingungen für die Identifizierung geeigneter Radfahrstreifen und die Anforderungen an die Protektionselemente für eine einfache und schnelle Umsetzung der Nachrüstung ohne detailliertes Abstimmungs- und Prüfungsverfahren beschrieben sind.
Die Nachrüstung erfolgt außerhalb regulärer Verkehrsplanungen und damit ohne die damit normalerweise verbundene Planabstimmung.
Da es sich bei der Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen zunächst um ein Pilotprojekt handelt, findet der Leitfaden aktuell auch nur dafür Anwendung. Sobald sich aber gefestigte Erkenntnisse ergeben, werden diese sicher auch Eingang in die Regelungen der ReStra finden.
3. Inwieweit gilt dieser Leitfaden auch für die Neuplanung von Protected Bike Lanes?
Gar nicht. Protected Bike Lanes sind etwas anderes als Radfahrstreifen und zudem ist der Leitfaden wie erwähnt noch im Pilotstadium.
4. Wie erklärt es sich, dass in der Berner Straße Protektionselemente mit einer Höhe von 16 cm verbaut worden sind, obwohl der Leitfaden eine Höhe von 8 cm vorgibt und die niedrigere Höhe auch mit Sicherheitserwägungen begründet?
Bei den in der Berner Straße mit Protektionselementen ausgerüsteten Abschnitten handelt es sich um PBL und nicht um Radfahrstreifen. Der Leitfaden findet deshalb wie oben beschrieben hier keine Anwendung.
Grundsätzlich ist es das Ziel, für die Radfahrenden auf mit Protektionselementen ausgerüsteten Radverkehrsanlagen ein möglichst hohes Schutzniveau zu erreichen.
Die Höhe der Protektionselemente spielt dabei wegen des Schutzes gegen Überfahren durch Kfz natürlich eine wichtige Rolle.
In der Berner Straße mit der insbesondere im südlichen Abschnitt durchaus beengten Situation und einem sehr hohen Verkehrsaufkommen wurde deshalb eine Höhe von 16 cm gewählt.
Die Anordnung der Protektionselement, aber auch ihre konkrete Ausgestaltung wurden im Rahmen der Verschickung der Verkehrsplanung abgestimmt, dabei auch mit der BIS (inkl. Feuerwehr) und der Polizei.
Auch für die Nachrüstung waren zunächst größere Höhen für Protektionselemente angedacht. Um aber für eine zügige Umsetzung der Nachrüstung detaillierte Prüfungen, wo konkret die Überfahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sichergestellt sein muss, vermeiden zu können, wurde im Leitfaden letztlich eine einheitliche Höhe von 8 cm für die Protektionselemente gewählt. Die 8 cm ergeben sich dabei aus der einzuhaltenden Bodenfreiheit für die Rettungsfahrzeuge. Die Sicherheitserwägung hat hier also nichts mit der Sicherheit der Radfahrenden zu tun, sondern steht im Zusammenhang mit dem Rettungswesen. Sie stellt das Ergebnis der Abwägung zwischen den Anforderungen der Rettungsdienste und dem Ziel eines ausreichenden Schutzniveaus für die Radfahrenden dar.
Moin Herr Buschhüter,
bin ich froh, dass die Behörde ihren Fehler so schnell eingesehen hat und nun handelt. Das ist lobenswert! 🙂
Vielleicht werden bei Zeit nun doch die ungefährlichen, gut sichtbaren Protektionselemente aus dem „Nachrüstleitfaden“ angebracht!?
Im Fall der Berner Straße handelte es sich dann ja tatsächlich um eine Nachrüstung und somit könnte der Nachrüstleitfaden nun rechtssicher zur Anwendung kommen! 🙂
Noch eine generelle Frage: wann werden die 30-Schilder abgebaut? Kein Mensch fährt dort 30 und wenn man es doch mal wagt, dann hat man sofort seinen Hintermann auf der Stoßstange.
Lieben Gruß
Henry
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Protektionselemente, so wie sie im Nachrüstleitfaden beschrieben sind, eingebaut werden können, ist eine Option, die geprüft wird. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen.
Die Tempo-30-Anordnung gilt so lange, bis die noch ausstehenden Bauarbeiten an den Nebenflächen abgeschlossen sind. Wegen der Witterung konnten die Bauarbeiten bislang leider noch nicht wieder aufgenommen werden.
Lieber Herr Buschhüter,
Ein Glück, daß hier ein Fehler behoben wird, bevor ein schwerer Unfall passiert!
Nur sollte „derjenige“, der den Blödsinn verzapft hat, auch die Kosten übernehmen!
Ein Unternehmen, daß Fehler macht, muss in die eigene Tasche greifen und
Den Fehler selbst bezahlen- Wie ist das bei den Behörden und Politik?!
Eine finanzielle Beteiligung der „klugen Planern“ wäre angebracht.
Das setzt schuldhaftes Verhalten der handelnden Personen voraus. Wurden naheliegende Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt? Erscheint das Fehlverhalten aus objektiver Sicht kaum entschuldbar? Selbst Polizei und Feuerwehr hatten zu der Planung ihren Segen gegeben. So einfach, wie Sie vermuten, ist die Sache nicht. Was wir außerdem nicht gebrauchen können, sind Beamte, die gar keine eigenen Entscheidungen mehr zu treffen wagen und sich in jeder erdenklichen Hinsicht versuchen abzusichern. „Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein.“ Wichtig ist, Fehler einzusehen und zu korrigieren. Das passiert hier jetzt.
Fehler von Unternehmen, die sie selbst bezahlen, mindern zumindest auch den Gewinn und damit die Steuerschuld. Ein finanzieller Schaden entsteht dann zum Teil auch beim Steuerzahler.
Bitte schützen Sie die Radfahrer. Ich fühle mich besser mit einem Radstreifen, der Autos davon abhält, die Streifen zu befahren oder darauf zu parken. Es gibt doch so viele gute Beispiele in den Niederlanden und in Dänemark, die funktionieren. Bitte einfach kopieren. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihr Feedback aus Sicht einer Radfahrerin. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Protektionselemente anderer Bauart, die anderswo keine Probleme gemacht haben, eingebaut werden können, ist eine Option, die noch geprüft wird. Auch dann wird es aber im Verlauf der Berner Straße weite Strecken geben, die ohne Protektion auskommen müssen, da Parkstände, Grundstückszufahrten, Bushaltestellen und Einmündungen dem entgegenstehen.
Alle! Protektionselemente für Radwege sind wegen schlechter Sichtbarkeit bei Dunkelheit,Laub, Schnee ein Problem. Sogar die Bordsteinkante rechts von Radwegen, die teils auf Straßenniveau absinken, teils auf Fußwegniveau geführt sind. Vergeblich habe ich beim ADFC von Anfang an gegen all dies protestiert. Vielen fehlt da wohl einfach die Phantasie…
Vielen Dank für Ihr Feedback aus Sicht einer Radfahrerin.
Es wäre schön, wenn man bei den Maßnahmen berücksichtigt, dass auch der Fahrradstreifen entsprechend gereinigt werden kann.
Seitdem es schneite, erlebe ich in der Bargteheider Straße, dass der Fahrradstreifen nicht geräumt ist.
Das führt dazu, dass die Radfahrer den schmalen frei gemachten Gehweg nutzen.
Als Fußgänger müssen wir schon durch die Baustellen auf dem Gehweg auf den Radweg wechseln.
Dafür haben dann auch die wenigsten Radfahrer Verständnis.
Was bringt also eine Vorschrift, wo nur kurze Verengungen ausgeschlossen werden, obwohl bei den Wetterverhältnissen die Fahrbahn Breite egal ist?
In Rahlstedt gibt es bereits Wege, die gleichzeitig Fuß und Fahrradweg sind. Ohne Radspur.
Ich erlebe es meistens, dass sich die Radfahrer eh das aussuchen, was gerade passt. Auch extra angelegte Fahrradtunnel werden auf dem Gehweg umfahren.
Vielleicht sollten auch Radfahrer bereit sein etwas rücksichtsvoller an der ein oder anderen Stelle zu sein. Dann sind auch kurze Verengungen kein Problem. Von Fußgängern wird es auch erwartet.
Vielleicht wäre alles einfacher, pflegeleichter und sicherer mit einer teilweise hoch gelegten Randspur.
Danke für Ihren Kommentar. Genauso ist es: Etwas mehr Gelassenheit, vor allem aber: mehr Rücksichtnahme aufeinander würden das Leben für alle besser und einfacher machen.
Das war doch abzusehen, von vornherein ein Planungsfehler !
Anderswo hat die Behörde mit Protektionselementen gute Erfahrungen gemacht. Hier ist es ganz offensichtlich anders. Ob das an der Bauart der in der Berner Straße verwendeten Elemente lag oder es dafür andere Gründe gab, wird für zukünftige Bauvorhaben zu analysieren sein.
Hallo
Da die Bernerstr fertig geworden ist wäre langsam Zeit die Bau Ampel Anlage am Kreuzung Bekassinenau/Alterzollweg zu abbauen. Weißt vielleicht jemand darüber Bescheid?? Lg
Die provisorische Ampelanlage im Bereich Alter Zollweg/Bekassinenau/Wolliner Straße wurde errichtet, um den Umleitungsverkehr für die gesperrte Berner Straße zu bevorrechtigen. In der Tat sind die Bauarbeiten in der Berner Straße seit kurz vor Weihnachten weitestgehend beendet und die Straße wieder in alle Richtungen befahrbar, allerdings stehen noch einige Restarbeiten aus. Ich dachte trotzdem, die Ampelanlage könne jetzt schon abgebaut werden.
Weil das bislang nicht passiert ist, hatte ich bei der Polizei nachgefragt, wann damit zu rechnen ist. Sie antwortete mir: „aufgrund noch ausstehender Restarbeiten ist die provisorische Ampelanlage derzeit weiterhin aufgebaut. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Restarbeiten erst bei geeigneter Witterung durchgeführt werden können; im Anschluss daran erfolgt dann der Abbau der Ampelanlage.“
Dann wird nicht nur die provisorische Ampelanlage außer Betrieb genommen und abgebaut, sondern auch der alte Zustand (Fußgängerüberwege, Fußgängerampel) wiederhergestellt. Die wiederherzustellenden Fahrbahnmarkierungen (u.a. Zebrastreifen) erfordern allerdings idealerweise Außentemperaturen von über +5 °C, bei thermoplastischen Materialien (Heißplastik) sind sogar Oberflächentemperaturen von über 12 °C anzustreben.
Daher dauert das noch ein klein wenig und ich muss Sie leider noch um etwas Geduld bitten, so blöd das ist. Aber die provisorische Ampel kommt wieder weg, das ist sicher.
Sehr geehrte Herr Buschhüter.
Das die Fahrradwege in Hamburg aufgebaut werden ist ja eine tolle Sache. Warum verlegt man icht die Fahrradwege bei Neubau der Straße nicht auf die Höhe des Radweges, dies ist mehr Sicherheit und das Parken der Autos ist weit aus geringe. Was die Protektion angeht, find ich sehr gefährlich wegen der Scharfen Kanten.
Planungsziele sind auch der Schutz von Fußgängern vor Radfahrern und der Erhalt möglichst vieler Straßenbäume. Grundsätzlich sind auch weiterhin sogenannte Hochbordradwege möglich (realisiert zum Beispiel in der Meiendorfer Straße). In der Berner Straße kam dies aus Platzgründen im engeren, schon vorher nur zweistreifigen Abschnitt nicht in Frage. Im vormals vierstreifigen Abschnitt der Berner Straße (einschließlich Fasanenweg und Berner Brücke) ist insgesamt mehr Platz vorhanden, aber die Nebenfläche hinter den Straßenbäumen zu schmal für regelmaßige Geh- und Radwege. Die Kfz-Parkstände sind wie zuvor zwischen den dort stehenden Bäumen angeordnet. Hätte man den Hochbordradweg anstelle der Parkstände anlegen wollen, hätten dafür auch die Bäume gefällt werden müssen. Für Hochbordradwege UND ggf. Parkstände vor den Grünstreifen mit den Bäumen reichte der Platz trotz Reduzierung der Fahrstreifen nicht überall aus. So kam die Planung zu dem Ergebnis, die Parkstände zwischen den Bäumen zu belassen und die Radverkehrsanlagen vor den Parkständen anzuordnen. Weil diese überfahren werden können müssen, um die Parkstände zu erreichen, kamen dann nur noch Radfahrstreifen in Betracht. Theoretisch wäre wohl auch ein wiederholter Wechsel zwischen Radfahrstreifen und Hochbordradwegen möglich gewesen, dort, wo keine Bäume stehen. Letztlich wurde mit den Radfahrstreifen eine möglichst einheitliche Lösung für den gesamten Straßenzug verfolgt. Hochbordradwege hinter parkenden Autos bergen zudem die Gefahr, dass Radfahrende an Überfahrten und Einmündungen zu spät gesehen werden, auf Radfahrstreifen sind Radfahrende immer im Blickfeld der Autofahrer.
Das massenhafte widerrechtliche Befahren der Sonderwege für den Radverkehr (Zeichen 295) unterstreicht die Notwendigkeit für eine bauliche Abtrennung und eine gerade im Winter funktionierende Kennzeichnung. Die Protektionselemente sollen nach den Richtlinien der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oder LSBG zu Beginn mit rot-weißen, flexiblen Pollern gekennzeichnet werden. Warum dies im vorliegenden Fall versäumt wurde, wäre sehr interessant zu erfahren.
Da stimme ich Ihnen zu. Der Leitfaden soll allerdings nur für die Nachrüstung von Protektionselementen gelten, nicht für den Bau von vornherein. Siehe dazu auch ausführliche Antwort auf den Kommentar der ADFC Bezirksgruppe Wandsbek. In dem Leitfaden wird großen Wert auf die Fehlertoleranz von Protektionselementen gelegt, was hingegen in der Berner Straße scheinbar keine große Rolle gespielt hat. Das bleibt erklärungsbedürftig.
Wie wäre es, VORHER das Gehirn einzuschalten, statt Bürger vorsätzlich und vorhersehbar (!) zu gefährden und Steuergelder zum Fenster hinaus zu werfen? Anscheinend hat hier wieder mal die legale Korruption zugeschlagen (bekannt als „Lobbyismus“). Eine andere, LOGISCHE Erklärung fällt mir seit der erstmaligen Sichtung dieser Idiotie einfach nicht ein. Die Begründung „anderswo“ ist mehr als fadenscheinig.
Beschimpfungen und Kraftausdrücke führen uns hier nicht weiter.
Danke für die Erklärung.
Fehler passieren – das ist nicht ungewöhnlich.
Ich gehe davon aus, dass hieraus gelernt wird und es nächstes Mal besser gemacht wird.
Aus Radfahrersicht: Ich war nicht glücklich über die Protektoren, sondern hatte Sorge, dass ich dagegen fahre und stürze.
Außerdem war Überholen eines Rad- oder Scooter-Fahrers nicht mehr möglich.
Danke für Ihr Feedback, auch aus Radfahrersicht. Ja, daraus muss gelernt werden, zumal andernorts mit anderen Formen der Protektion gute Erfahrungen gemacht wurden.
Das ihr euch nicht in Grund und Boden schämt. Unfassbar. Als wäre das nicht von vorne herein klar gewesen. Nein, erstmal Steuergelder aus dem Fenster werfen.
Protektionselemente wurden auch schon anderswo in Hamburg verbaut, ohne dass es dort bislang Probleme gab, zum Beispiel an der Esplanade, in der Königstraße oder in der Hannoverschen Straße. In der Berner Straße sieht es allerdings anders aus. Ob das an der Bauart der Protektionselemente lag oder andere Gründe hatte, das wird für zukünftige Bauvorhaben zu analysieren sein.
War das Urteil des VG Düsseldorf, 25.02.2025 – 6 L 3858/24, das vom OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.04.2025 – 8 B 238/25 bestätigt wurde, kein Anlass dafür, darüber zu sprechen, ob die Klebebausteine überhaupt aufgestellt werden dürfen? Nach der Entscheidung des VG aus Februar 2025 gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Klebebordsteine, da sie „Hindernisse auf der Fahrbahn i.S.v. § 32 StVO darstellen und daher rechtswidrig sind“.
Die Protektionselemente wurden im Herbst 2022 in die Straßenbauplanung für die Berner Straße aufgenommen und im Herbst 2025 aufgebaut. Die Entscheidungen der beiden nordrhein-westfälischen Gerichte aus Februar/April 2025 waren hier in Hamburg offenbar nicht bekannt, zumindest führten sie nicht dazu, die Planung in diesem Punkt im Laufe des Jahres 2025 noch einmal in Frage zu stellen und zu korrigieren. Ich bin erst gestern auf die Entscheidungen gestoßen.
Unfassbar, was sich hier einige Leute immer wieder rausnehmen.
Hier wird ein Fehler eingestanden und nicht unter den Teppich gekehrt. Die Maßnahme war von allen an der Planung beteiligten Personen im guten Sinne gedacht.
Wenn das alles so klar ist: Gehen Sie in die Politik und machen Sie es besser!
Vielen Dank für Ihr sachliches Feedback!
Vielen Dank für diese Entscheidung. Wir haben gestern wieder ein Fahrzeug gesehen, das dort rüber gefahren ist und kaputt war. Auch für Noteinsätze ist die Sicherheit dann wieder gegeben. Danke.
Ja, wenn etwas in die falsche Richtung läuft, dann muss man das einsehen und darauf reagieren. Gut, dass das hier jetzt geschieht.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich fahre diese Straße mehrmals pro Woche, teilweise mit dem Auto, aber auch mit dem Fahrrad. Während ich als Autofahrer keine Probleme durch die Protektionselemente sehe, kann ich die Entscheidung, diese nun wieder zu entfernen, aus Fahrradfahrersicht nicht nachvollziehen. Ich habe mich als Fahrradfahrer erstmals auf diesem Straßenabschnitt sicher gefühlt. Zudem verhinderten die Steine zumindest streckenweise das widerrechtlich Halten von PKWs auf dem Fahrradweg (leider kommt das an den freien Stellen immer wieder vor).
Ich plädiere daher unbedingt dafür, dass Radfahrende (und Rollerfahrer) mindestens an den teils engen Stellen geschützt werden, bestenfalls mit einer Lösung die oben genannte Probleme nicht aufweisen und allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden. Damit meine ich nicht nur eine weiße Fahrbahnmarkierung, sondern eine bauliche Trennung. Erst recht, wenn dann dort wieder 50 km/h gilt.
Besten Dank fürs weiterleiten an die zuständigen Stellen.
Herzliche Grüße
Georg Schmidt
Vielen Dank für Ihr Feedback aus Auto- und Radfahrersicht. Fakt ist, dass ein Großteil der in der Berne Straße verbauten Protektionselemente (120 Stück weisen Schäden auf) in den letzten sechs Wochen beschädigt wurde, auch viele Autos trugen nach Kontakt mit ihnen teure Schäden davon. Fast ein Dutzend Protektionselemente wurden verschoben und stellten spätestens dann auch für Radfahrende eine Gefahr dar. So kann es auf keinen Fall bleiben, deshalb werden sie jetzt abgebaut. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Protektionselemente anderer Bauart, die anderswo keine Probleme gemacht haben, eingebaut werden können, ist eine Option, die noch geprüft wird. Auch dann wird es aber im Verlauf der Berner Straße weite Strecken geben, die ohne Protektion auskommen müssen, da Parkstände, Grundstückszufahrten, Bushaltestellen und Einmündungen dem entgegenstehen.