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Mit dem Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 nach Rahlstedt, Ahrensburg und Bad Oldesloe entsteht in den nächsten Jahren auf der Grenze zwischen Tonndorf und Rahlstedt auch die neue S-Bahn-Station Pulverhof. Bislang ist das Gebiet städtebaulich untergenutzt, auf Rahlstedter Seite dominieren kleinteilige Gewerbetriebe. Wegen seiner unmittelbaren Nähe zur zukünftigen S-Bahn-Station ist das Quartier prädestiniert für Wohnungsbau. Das Bezirksamt Wandsbek hat deshalb einen Rahmenplan für die städtebauliche Entwicklung des Quartiers in Auftrag gegeben.

Mittlerweile liegt ein Zwischenbericht vor. Später könnte ein neuer Bebauungsplan die neuen städtebaulichen Ziele für das Gebiet festlegen.

Das Bezirksamt Wandsbek beschreibt die Aufgabenstellung dabei wie folgt: „Rund um den Bereich des neuen Haltepunktes in Tonndorf existieren verschiedene räumliche Entwicklungsoptionen, die in einer ganzheitlichen Betrachtung untersucht wurden. Im besonderen Fokus waren dabei die verkehrlichen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Fragestellungen in diesem Bereich. Der Rahmenplan Am Pulverhof zeigt im Konzept eine Entwicklungsidee, an der sich die zukünftigen städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Entwicklungen in diesem Bereich orientieren sollen. Gleichwohl stellt der Rahmenplan keine normative Vorgabe dar und kann konkrete Vorhaben und Entwürfe nicht ersetzen, die unter Beachtung der Zielaussagen durch die jeweiligen öffentlichen und privaten Stellen, nicht zuletzt auch die Grundeigentümer/innen im Gebiet in den kommenden Jahren noch zu entwickeln sein werden. In diesem Rahmen werden auch Weiterentwicklungen möglich bleiben.“

Im Stadtteil Rahlstedt betreffen die Überlegungen vor allem die Dreiecksfläche zwischen Bahntrasse, Am Pulverhof und Tonndorfer Weg. Die Gutachter schlagen für diesen Bereich eine Nachverdichtung mit Wohnraum vor, in Kombination mit Gewerbe, Dienstleistungen und sozialer Infrastruktur. So sollen neue Potenziale für Wohnen und Gewerbe erschlossen werden.

Um eine geordnete Stadtentwicklung zu ermöglichen und spekulativen Tendenzen entgegenzuwirken, hatte der Senat bereits Anfang 2020 eine Verordnung erlassen, mit dem er sich ein Vorkaufsrecht an Grundstücken unter anderem im Umfeld der neuen S-Bahn-Station Pulverhof einräumt, darunter auch die Dreiecksfläche zwischen Bahntrasse, Am Pulverhof und Tonndorfer Weg in Rahlstedt. Ziel der Vorkaufsrechtsverordnung ist es, dass dort nicht Grundstücksspekulanten, sondern die Stadt gewinnt.

Die Vorkaufsrechtsverordnung kann hier eingesehen werden: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WandsbVorkRVHApELS. Der Stadt Hamburg gehören in diesem Bereich, teilweise noch aus alter Zeit, bereits mehrere Grundstücke, und zwar im Stadtteil Rahlstedt Am Pulverhof 4 (Flurstücke 1041 und 1042), Tonndorfer Weg 7/7a (Flurstück 6714) und Tonndorfer Weg 15-17 (Flurstück 1034).

Hintergrundmaterial:

Rahmenplan „Am Pulverhof“ – Zwischenbericht des Gutachters / Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 6. Mai 2025: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1022706

Rahmenplanung für die städtebauliche Entwicklung um den neuen S-Bahnhaltepunkt Pulverhof – Zwischenbericht (Konzeptidee) des Gutachters WRS Architekten & Stadtplaner GmbH (Anlage zum Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am 6. Mai 2025): https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2025/11/2025-05-06_WRS_Konzeptidee-Pulverhof_klein.pdf