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Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich für eine verstärkte Sanierung belasteter Flächen ein. Dafür soll ein Konzept entwickeln werden, das eine zügigere Bearbeitung der Boden- und Grundwasserbelastungen und die Altlastensanierung von betroffenen städtischen und privaten Grundstücken ermöglicht. Einen entsprechenden Antrag hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung Mitte Januar einstimmig beschlossen. Eine Chance auch für die alte Rahlstedter Lackfabrik an der Wandse?

Die alte Lackfabrik an der Wandse ist seit Jahren Gesprächsthema in Rahlstedt. Zum Jahreswechsel 2004/2005 wurde der Betrieb dort eingestellt, seitdem verwildert die Anlage. Das Betriebsgelände ist mit zahlreichen Schadstoffen belastet und muss saniert werden, wenn das Grundstück wieder einer Nutzung zugeführt werden soll. Die Gebäude müssen dafür abgerissen werden. Ein Bauvorbescheid stellt die spätere Bebauung des Grundstücks mit Wohnungen in Aussicht. Trotzdem ist bis heute nichts passiert. Warum?

Für die Kosten der Bodensanierung haftet zunächst der Verursacher der Altlast, also der Betreiber der alten Lackfabrik. Das war die Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.), die aber 2006 pleiteging und 2010 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wurde. Bei ihr ist also nichts mehr zu holen. Für die Kosten der Sanierung haftet jedoch auch der Eigentümer des Grundstücks, in diesem Fall eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück an den Betreiber der Lackfabrik verpachtet hatte – allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur in Höhe des Verkehrswertes des (sanierten) Grundstücks. Die voraussichtlichen Sanierungskosten übersteigen jedoch den Wert des sanierten Grundstücks deutlich.

In solchen Fällen ist dann üblicherweise die Stadt am Zuge: Sie übernimmt die die Haftungsgrenze übersteigenden Sanierungskosten, aber in der Regel nur, wenn eine Sanierung aus Gründen der Gefahrenabwehr durchgeführt werden muss. Im Fall der Lackfabrik ist genau das Problem: Eine Sanierung ist hier laut Umweltbehörde aus Gründen der Gefahrenabwehr momentan nicht erforderlich. In Hamburg gibt es eine Vielzahl von Altlasten. Vorrang haben dabei verständlicherweise diejenigen Flächen, von denen eine Gefahr ausgeht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Gefährdung des Grundwassers zu befürchten ist. Das ist bei der Lackfabrik aber nicht der Fall, denn laut Umweltbehörde stellt die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt dar: Die Schadstoffe können weder ins Grundwasser noch in die Wandse gelangen. Erst bei einer Umnutzung oder einem Abriss der Gebäude ist eine Sanierung des Grundstücks erforderlich. Zum Abriss kann die Stadt den Eigentümer momentan aber nicht verpflichten.

„Unter diesen Voraussetzungen würde eine Sanierung der Altlast Lackfabrik wohl noch sehr lange auf sich warten lassen. Das Betriebsgelände würde viele Jahre weiter verfallen und die Altlast mitten im Wohngebiet würde uns noch viele Jahre erhalten bleiben. Das ist in niemandes Interesse. Hier setzt der Antrag von SPD und Grünen an, indem die Notwendigkeit anerkannt wird, auch solche Altlastensanierungen zu ermöglichen, die aus Gründen der Gefahrenabwehr derzeit nicht erforderlich sind, aber aus städtebaulichen Gründen höchst sinnvoll wären“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit mehreren Jahren mit dem Thema Lackfabrik befasst. Das Ziel der rot-grünen Koalition ist es nun, Altlasten-Brachen für die Stadtentwicklung nutzbar zu machen. „Mit dem Recyceln von Altlasten-Grundstücken erhalten wir neues Bauland und schonen Hamburgs Grünflächen. Darum haben wir den Senat aufgefordert, ein neues Konzept zur Altlastensanierung auf öffentlichem und privatem Grund zu entwickeln. So soll auch in die Sache Lackfabrik endlich Bewegung kommen“, sagt Buschhüter. In der Debatte über den Antrag von SPD und Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft nannte Monika Schaal, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, daher auch die alte Rahlstedter Lackfabrik ausdrücklich als mögliches Beispiel für ein solches Flächenrecycling.

„Klar ist aber auch: Das Verursacherprinzip gilt und Eigentum verpflichtet. Das heißt: Die bisherigen Eigentümer sollen mit ihren Altlasten nicht noch Geld verdienen, wenn für deren Sanierung Steuermittel eingesetzt werden müssen“, sagt Buschhüter. Üblicherweise übernimmt die Stadt daher das wertlose, weil noch unsanierte Grundstück für einen symbolischen Preis, lässt es sanieren und deckt ihre Kosten, so weit es geht, durch den späteren Verkauf des sanierten Grundstücks. Die vom Verkaufserlös nicht gedeckten Kosten gehen dann zu Lasten des Haushalts. Wenn auf dem Grundstück, wie im Falle der Lackfabrik dann Wohnungen gebaut werden können, kommt das der Stadt zu Gute: Denn das erhöht den möglichen Verkaufserlös und senkt so den Zuschussbedarf aus dem Haushalt. Ganz abgesehen davon, dass die Stadt stets auf der Suche nach Wohnungsbaugrundstücken ist. Und für Wohnungsbau Flächen zu recyceln ist natürlich auch besser, als völlig neue Baugebiete zu erschließen.

Den Antrag „Altlastensanierung vorantreiben und Flächenrecycling verstärken“ von SPD und GRÜNEN, Drucksache 21/7432 vom 4. Januar 2017, hat die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 18. Januar 2017 einstimmig beschlossen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55993/altlastensanierung-vorantreiben-und-flächenrecycling-verstärken.pdf


Hintergrundinformationen zur alten Lackfabrik an der Wandse:

Worum geht es konkret?

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Zum Jahreswechsel 2004/2005 hat die Firma ihren Betrieb eingestellt. 2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden, 2010 wurde die Gesellschaft von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.

Die Gebäude stehen seitdem leer, wurden zwischenzeitlich vollständig geräumt und verwildern nun. Das Grundstück umfasst das eigentliche, bebaute Betriebsgelände südlich der Wandse, erstreckt sich aber auch ein Stück weit nördlich der Wandse. Außerdem gehört der ehemalige Mühlenteich dazu. Die Wandse ist im Verlauf des aus zwei Flurstücken bestehenden Grundstücks ebenfalls Bestandteil. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück an die Norddeutsche Lackfabrik verpachtet hatte.

Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Spätestens nach der Einstellung des Betriebs stellte sich die Frage nach dem Umfang der Bodenbelastungen.

Welche Bodenbelastungen wurden festgestellt?

Das ehemalige Betriebsgelände ist mit aromatischen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen, darunter das krebserregende Benzol, sowie mit Schwermetallen belastet. Erneute Messungen hatten 2010 deutlich erhöhte Messwerte des Stauwassers im Schadenszentrum ergeben, wandsenah waren sie leicht erhöht. In der Wandse selbst, im Grundwasser und im Brunnen konnten keine Schadstoffe festgestellt werden.

Seit 2013 liegen der Umweltbehörde die Ergebnisse der von ihr eingeforderten weiteren Bodenuntersuchungen vor. Die Ergebnisse machen deutlich, dass das Ausmaß der Bodenbelastung größer ist, als bislang gedacht. Belasteter Boden findet sich demnach nicht nur auf dem eigentlichen Fabrikgelände zwischen Altrahlstedter Kamp, Wandseredder und Wandse, sondern auch nördlich der Wandse und östlich des Wandseredders.

Der von der Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenen „orientierenden Untersuchung“ zufolge überschreiten die Schadstoffgehalte im Boden die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) aufgestellten Zuordnungswerte bei extrahierbaren organisch gebundenen Halogeniden (EOX), Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Benzo(a)pyren (B(a)P), Polychlorierten Biphenylen (PCB), Cyaniden (Blausäureverbindungen) und Blei. Die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für den Wirkungspfad Boden-Mensch/Park- und Freizeitanlagen werden dagegen nur im eingezäunten Grundstücksteil nördlich der Wandse für den Parameter PCB mit 263 mg/kgTS (TS = Trockensubstanz) überschritten, dafür aber um das über 130fache über dem Prüfwert (2 mg/kgTS). PCB sind krebsauslösend und zählen zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden.

Die Umweltbehörde hat die Grundstückseigentümerin daraufhin aufgefordert, auf den betroffenen Grundstücksteilen weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen. Außerdem wurde sie zur Untersuchung des auf dem Grundstücksteil nördlich der Wandse anstehenden Stauwassers aufgefordert. Laut Auskunft der Umweltbehörde bestätigen die Untersuchungsberichte vom Mai 2014 für die Grundstücksteile nördlich und südlich der Wandse die bisherigen Erkenntnisse zur Belastungssituation.

Welche Planungen gibt es für das Grundstück?

Im Frühjahr 2012 hat das Bezirksamt Wandsbek einen Bauvorbescheid für die Bebauung des Grundstücks südlich der Wandse mit drei Einzelhäusern mit je fünf Wohnungen erteilt. Die Umweltbehörde hat zudem Forderungen zur Sanierung des Grundstücks im Zusammenhang mit der Realisierung des Bauvorhabens gestellt. Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids wurde seitdem mehrmals verlängert.

Die Umweltbehörde ließ 2013 durchblicken, dass die noch nicht beantragte Rückbaugenehmigung um weitere Auflagen und Bedingungen ergänzt werden könnte, in Abhängigkeit von den bisherigen und noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen und den daraus folgenden Sanierungserfordernissen.

Im Zuge der angedachten Neubebauung des Grundstücks sind zudem weitere Maßnahmen im Umfeld vorgesehen: Zum einen soll der Wandse-Wanderweg zwischen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder auf der Südseite der Wandse fortgeführt werden, zum anderen ist ein Neubau der maroden Brücke Wandseredder dringend erforderlich, der nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Neubebauung des Grundstücks realisiert werden soll. Die Brücke weist erhebliche Schäden auf, die ihre Standsicherheit beeinträchtigen, und wurde deshalb im Oktober 2010 für Kraftwagen ab einer Achslast von 3 t oder einer Breite von mehr als 2 m gesperrt.

Zudem soll der Sohlabsturz unter der Brücke umgebaut werden, um eine Durchgängigkeit der Wandse gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erzielen.

Was sonst noch interessant ist

Die Lackfabrik wurde zwischen 1909 und Ende 2004 betrieben. Zuvor befand sich dort die nach neuesten Erkenntnissen des AK Geschichte des Rahlstedter Kulturvereins e.V. sogar schon 1309 erstmals urkundlich erwähnte Loher Wassermühle. Aufgrund ihrer historischen Bedeutung hat auch die archäologische Denkmalpflege ein grundsätzliches Interesse an dem Grundstück.

Kleine Anfragen

Seit Herbst 2009 beschäftige ich mich mit dem Thema, habe recherchiert, Gespräche geführt und die Nachbarn der alten Lackfabrik, die sich in der „Interessengemeinschaft Arostal-Lackfabrik“ zusammengeschlossen haben, mit den Vertretern der Grundeigentümer der Lackfabrik zusammengebracht. Mittlerweile zwölf Kleine Anfragen förderten bis dahin Unbekanntes über die Altlast zu Tage. Die Kleinen Anfragen können hier heruntergeladen werden:

  1. Drucksache 19/4064 vom 18. September 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1“
  2. Drucksache 19/4439 vom 30. Oktober 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (II)“
  3. Drucksache 19/4753 vom 11. Dezember 2009: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (III)“
  4. Drucksache 19/5106 vom 26. Januar 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IV)“
  5. Drucksache 19/5239 vom 9. Februar 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (V)“
  6. Drucksache 19/5478 vom 2. März 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VI)“
  7. Drucksache 19/6836 vom 3. August 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VII)“
  8. Drucksache 19/7369 vom 1. Oktober 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VIII)“
  9. Drucksache 19/7421 vom 5. Oktober 2010: „Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IX)“
  10. Drucksache 20/3650 vom 3. April 2012: „Altlast Lackfabrik an der Wandse“
  11. Drucksache 20/8592 vom 12. Juli 2013: „Altlast Lackfabrik an der Wandse (II)“
  12. Drucksache 20/8975 vom 28. Oktober 2013: „Altlast Lackfabrik an der Wandse (III)“