Am Donnerstag, 24. Oktober 2024, 18 Uhr lade ich unter dem Titel “Was bewegt Rahlstedt?” zu meinem nächsten Rahlstedter Bürgerdialog ein. Der Bürgerdialog findet statt im Begegnungszentrum Rahlstedt, Helmut-Steidl-Platz 1 (Rahlstedter Bahnhofsarkaden). Mit dabei sein wird Oliver Schweim, SPD-Bezirksabgeordneter.
Was gibt es Neues über Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf aus dem Hamburger Rathaus und dem Wandsbeker Rathaus zu berichten? Wie gehen die Bauarbeiten für die S4, die neue S-Bahn-Linie nach Rahlstedt, voran? Wie steht es um die aktuellen Straßen-, Geh- und Radwegesanierungen und welche stehen in den nächsten Jahren an? Was ändert sich zum Fahrplanwechsel im Dezember? Zu diesen und weiteren Themen, die Sie bestimmen, möchten Oliver Schweim und ich mit Ihnen ins Gespräch kommen, Ihre Anregungen und Wünsche aufnehmen.
Weitere Gesprächsthemen können gerne im Vorfeld des Rahlstedter Bürgerdialogs in meinem Rahlstedter Wahlkreisbüro (Telefon 040/64 89 30 37 oder buero@buschhueter.de) angemeldet werden. Auch außerhalb meiner Veranstaltungen stehe ich jederzeit nach Terminvereinbarung für Gespräche zur Verfügung.
Hallo Herr Buschhüter!
Leider haben die Artikel zu den Sitzungen des Regionalausschusses nie eine Kommentarfunktion.
Vielleicht sollte jene auch dort eingeführt werden.
Deshalb beim Anliegen über diesen Artikel, der mir am besten geeignet dazu scheint.
Im neuen Artikel bzgl. der Sitzung des Regionalausschusses konnte ich das Thema der seit Jahren wiederkehrenden tiefen Kuhlen im Grandstreifen des Fußwegs in der Timmendorfer Straße zwischen Carlssonweg und Timmendorfer Stieg nicht entdecken.
Diese tiefen Kuhlen entstehen immer wieder durch das eigentlich nicht erlaubte befahren des Fußwegs infolge des nicht ausreichend vorhandenen Platzes im Begegnungsverkehr, wenn im Einmündungsbereich Boltenhagener Straße verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge stehen.
Zur Zeit – vielmehr seit Monaten – sind die tiefen Kuhlen nun wieder vorhanden.
Eine wie auch immer geartete Beseitigung derselbigen geschieht warum auch immer nicht.
Ich würde das gern über den Melde Michel angehen, habe aber gerade bei diesem Thema vor Jahren damit äußerst unerfreuliche Erfahrungen mit dem Melde Michel und der Polizei machen dürfen.
Erst Ihr Wirken hat damals die tiefen Kuhlen beseitigt bekommen.
Was ist zu diesem Thema seitens des Bezirks Wandsbek bzw. des Stadtteils Rahlstedt geplant, um eine dauerhafte, nachhaltige und effektive Beseitigung dieses unhaltbaren, wiederkehrenden Zustands zu bewirken?
Mit freundlichen Grüßen
S.K.
Hierzu gibt es aktuell nichts Neues zu berichten. Eine Befestigung mit Gehwegplatten wird nicht lange halten, wenn dort regelmäßig schwere Fahrzeuge drüberfahren. Letztlich ließe sich das Befahren der Nebenfläche nur mit Absperrelementen (Poller) wirksam verhindern. Poller sind aktuell aber nicht gerade beliebt, ihr massenhafter Einsatz anderswo hat ihnen nicht gerade Sympathie-Punkte gebracht.
Der Regionalausschuss Rahlstedt kommt morgen erst zu seiner allerersten Sitzung nach der Bezirkswahl Anfang Juni zusammen, daher stehen diesmal noch nicht sehr viele Sachanträge auf der Tagesordnung. Ich hatte Ihnen zugesagt, das Thema dorthin weiterzugeben und das passiert auch noch.
Hallo Herr Buschhüter!
Besten Dank für Ihre Antwort.
Natürlich kann nicht alles auf einmal abgearbeitet werden – keine Frage.
Allerdings bestehen diese tiefen Kuhlen seit nunmehr mehr als 1 Jahr.
Aufgrund meiner gerade in diesem Punkt nicht positiven Erfahrungen mit Melde Michel, Bezirk und Polizei befürchte ich, dass das Abwarten der nächsten Regionalausschusssitzung und den dann einzuleitenden administrativen Schritten nicht zur zeitnahen Beseitigung der tiefen Kuhlen beitragen wird.
Somit bitte ich Sie, das Management des öffentlichen Raums (ich nehme an, dass diese Abteilung auch in diesem Fall zuständig ist) auf die tiefen Kuhlen anzusetzen.
Natürlich soll und muss der Regionalausschuss dann immer noch tätig werden, damit eine langfristige Lösung gefunden wird.
Das muss dann eben im Nachgang zur quasi nun erforderlichen Notreparatur erfolgen.
Besten Dank und beste Grüße
S.K.
Ich gucke, was sich da machen lässt. Vielleicht mögen Sie mir per E-Mail noch ein paar aussagekräftige Fotos schicken?
Am Sonntag in Rahlstedt zu Kaffee und Kuchen im Schmidtchen Caféhaus
gewesen. Der Laden ist in Ordnung. Sehr viel los. Leider gibt es in Rahlstedt, wenn es um Kaffee und Kuchen geht, nicht ganz soviel Auswahl.
Es ist schade, dass es in Rahlstedt keinen Café May gibt.
https://may-cafebar.de/
Ich bin mir sicher, dass ein Café May in Rahlstedt der absolute Renner wäre und auf einen guten Schnitt käme.
Das Wort eines Politikers hätte für Café May sicherlich mehr Gewicht als mein Wort ;=)
Café May muss ich mir mal ansehen, hört sich gut an. Vielleicht kriegen wir die von Rahlstedt überzeugt?
Café May ist bei der Alterskohorte 30 bis 40 sehr beliebt und bekannt, hat tolle Torten, Kuchen und Getränke zu vergleichsweise günstigen Preisen. Mittlerweile bieten sie auch Cocktails und teilweise auch Speisen wie z.B. Croques und ähnliches an, wobei der Fokus auf “Kaffee und Kuchen” bestehen bleibt. Die Läden sind ständig voll, laufen gut. In Hamburg gibt es bisher sieben “Locations”.
Es wäre toll, wenn wir sie von Rahlstedt überzeugt bekämen :=))
Vielen Dank für den Tipp!
Gerne
Hallo Herr Buschhüter!
Bzgl. des verkehrswidrigen behindernden Abstellens von E-Rollern:
Ich weiß nicht, ob es die Regelung, dass ein Foto nach dem Abstellen an den Verleiher geschickt werden muss, noch gültig ist.
Jedoch ist gerade das Anfertigen dieses Fotos nachdrücklich zu kritisieren.
Die E-Roller-Mieter machen dieses Foro meist aus nur ca. 1/2 Metern Entfernung und meist schräg von oben.
Aus einem so angefertigten Foto kann jedoch kaum bis gar nicht abgeleitet werden, ob der E-Roller verkehrswidrig abgestellt wurde oder nicht, da der betreffende umgebende Straßenraum nicht abgebildet wird.
Dieses Foto muss folglich aus deutlich größerer Entfernung angefertigt werden und den umgebenden Straßenraum erfassen, damit aus ihm hervorgeht, ob der gewählte Abstellort zulässig ist oder nicht.
Alles andere in puncto Foto ist bisher nämlich nichts als Alibi-Veranstaltung bzw. Beschäftigungs- oder Beschwichtigungsmaßnahme.
Beste Grüße
S.K.
Danke für Ihren Beitrag. Das mit den Fotos gilt meines Wissens weiterhin, allerdings auch hier nur aufgrund freiwilliger Vereinbarung mit den Anbietern. Die tausenden Fotos, die auf diese Weise jeden Tag entstehen, guckt sich wahrscheinlich eh niemand an. Interessant wäre es, ob hier künstliche Intelligenz helfen könnte. Die Beendigung der kostenpflichtigen Miete könnte dann davon abhängig gemacht werden, dass das Foto von der KI geprüft und akzeptiert wird.
Ich kann leider auch nicht kommen, aber ich hoffe, es wird mal über die leider immer noch äußerst rücksichtslose Art und Weise des Abstellens von E-Scootern geredet und was man endlich dagegen unternehmen kann. Es ist zum aus der Haut fahren, wenn man durch Meiendorf oder Rahlstedt (und wahrscheinlich überall sonst auch) geht und sieht, wie ignorant viele Nutzer dieser Teile sind. Die werden kreuz und quer auf Geh- und Radwegen abgestellt, in Bushaltestellenhäuschen (damit sie auch ja nicht nass werden?), in Einfahrten, auf Verkehrsinseln und sogar MITTEN AUF DEM BLINDENLEITSYSTEM!!! Als wären das Parkstreifen für E-Scooter. Wie ätzend ist das bitte? Man könnte fast meinen, die Leute müssen ihr Gehirn als Pfand abgeben, wenn sie sich so ein Teil leihen…
Während E-Scooter wohl unbestreitbar einen Nutzen für die Mobilität haben, ist die Art und Weise, wie zu viele von ihnen nach Beendigung der Fahrt von den Nutzern abgestellt werden, ein großes Ärgernis. Die Stadt plant einen neuen Angang in dieser Sache. Sie werden dazu in Kürze mehr hören.
Ich bin wirklich gespannt, was da kommen wird. Andere europäische Großstädte haben ja bereits sehr drastische Maßnahmen umgesetzt. Parken auf dem Gehweg kostet in D ein Bußgeld von 55€. Würde diese Regel konsequent durchgesetzt und den Betreibern diese Strafe aufgebrummt werden, würden diese ganz schnell die richtigen Konsequenzen ziehen und mindestens die Mitgliedschaften der verkehrsuntauglichen Nutzer beenden. So stelle ich mir das -in meiner grenzenlosen Naivität- zumindest vor. 😉
Gibt es eigentlich eine Studie über den Nutzen von E-Rollern? Ich habe das Gefühl, dass diese Roller im Wesentlichen das Radfahren (gefühlt hauptsächlich bei Jugendlichen) und das klassische Zu-Fuß-Gehen ersetzen. Im Grunde wird Faulheit gefördert aber gleichzeitig versäumt, verantwortungsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu lehren. Zynisch betrachtet ist das Verhalten sehr vieler Rollerfahrer als ein Spiegelbild einer kurzlebigen, egoistischen Alles-Egal-Gesellschaft zu deuten. 😉
E-Scooter gibt es in zwei Ausprägungen: Entweder man besitzt einen eigenen oder man mietet einen, der im öffentlichen Straßenraum zur Miete bereitgestellt ist. Ärger gibt es eigentlich nur mit Miet-E-Scootern und zwar mit falsch oder rücksichtslos abgestellten E-Scootern nach Beendigung der Miete. Der Hebel für eine andere Herangehensweise an das Thema Bereitstellen/Abstellen von Miet-E-Scooter liegt im Hamburgischen Wegegesetz. Bislang werden Miet-E-Scooter als Gemeingebrauch eingestuft, genauso wie Carsharing- und Bikesharing-Fahrzeuge. Zu Bikesharing gibt es sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=31.03.2009&Aktenzeichen=4%20K%202027/08), das dieses ausdrücklich als Gemeingebrauch wertet, weshalb die Stadt dies entsprechend auch für Miet-E-Scooter anwendet. Würde man hier hingegen eine Sondernutzung annehmen, bräuchte es dafür eine Erlaubnis der Stadt. Sie könnte die Erlaubnis dann mit Bedingungen versehen und zum Beispiel Abstellflächen verbindlich festlegen und das Abstellen außerhalb von offiziellen Abstellflächen verbieten. Bereits vorhandene Abstellflächen und Parkverbotszonen drumherum basieren bislang nur auf freiwilligen Vereinbarungen mit den Anbietern.
Hamburg hat bereits zum Oktober 2021 Auffangtatbestände geschaffen, um verkehrswidrig abgestellte E-Scooter im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Polizei und das Parkraummanagement des LBV ahnden zu können. Erst zum September 2023 erfolgte die Aufnahme in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Im Jahre 2023 sind von der Bußgeldstelle 4.669 Anzeigen im Zusammenhang mit Elektro-Kleinstfahrzeugen bearbeitet worden, in allererster Linie das Abstellen betreffend. Offenbar ist es aber so, dass verhängte Verwarn- und Bußgelder nicht ausnahmslos, wenn überhaupt, an die letzten Mieter weitergereicht werden. Auch an dieser Praxis muss sich etwas ändern, um durch Verwarn- und Bußgelder auch eine Verhaltensänderung zu bewirken.
Zur Nutzung von E-Scootern gibt es zum Beispiel Untersuchungen vom ADAC und vom Umweltbundesamt:
https://www.adac.de/verkehr/standpunkte-studien/mobilitaets-trends/nutzung-von-e-scootern/
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/nachhaltige-mobilitaet/e-scooter-momentan-kein-beitrag-zur-verkehrswende#aktuelles-fazit-des-uba
Dass E-Scooter in manchen Fällen Radfahren und Zu-Fuß-Gehen ersetzen, ist nicht abzustreiten. Das soll aber auch beim Auto vorkommen. Deshalb würden wir nicht auf die Idee kommen, es nicht verbieten. Vielmehr ist es doch so, dass E-Scootern Menschen ohne eigenes Auto ein höheres Maß an Mobilität ermöglicht. Muss man ihnen das verwehren? Ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr darf dabei aber natürlich nicht auf der Strecke bleiben. Hier muss sich dringend etwas ändern, mehr Rücksicht darf und muss genauso auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern eingefordert werden.
Hallo Herr Buschhüter,
danke für ihre Antwort. Ich muss noch ergänzen, dass es mir nicht um ein Verbot von E-Rollern geht, so wie in anderen europ. Städten. Den Eindruck wollte ich nicht erwecken. Ich wünschte mir eine -zumindest grundlegende- Verkehrserziehung der oft minderjährigen und führerscheinlosen Mieter. Und das Schärfen des Bewusstseins für den Umgang mit gemieteten Gegenständen. Wie Sie selbst schreiben, nehme auch ich es wahr: Ärger gibt es ausschließlich mit den gemieteten Rollern.
Ja, genau das ist der Punkt, da sind wir uns einig.
Schade, ich hätte gerne ein Thema angesprochen, kann aber am 24. nicht kommen. Das Thema bzw. die Frage: Der Berner Heerweg soll ja offenbar jetzt doch 4-spurig bleiben. Wird dann die damalige Planung des LSBG wieder hervorgeholt, die auf Basis einer 4-Spurigkeit hier für die VeloRoute 6 Radfahrstreifen vorsah? Ein kurzes Stück südlich von Neusurenland ist ja bereits umgesetzt, wird der Radfahrstreifen dann beidseitig bis zum Rahlstedter Weg fortgesetzt? Der Vorteil wäre, dass dann nicht mehr wie zuletzt die “klassischen Radwege” geplant sind, die ja wegen der Einfahrten und an den Kreuzungen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Sichtbarkeit des Radfahrers für den Autoverkehr wäre auf den Radfahrstreifen ja wesentlich besser!
Dazu kann ich noch nichts sagen. Fakt ist, dass wegen der Bauverzögerung im Straßenzug Berner Straße/Fasanenweg/Berner Brücke sowieso nicht mehr in 2025 mit Bauarbeiten im Berner Heerweg hätte begonnen werden können. Mögliche Bauarbeiten im Berner Heerweg müssen sich zudem mit anderen, teilweise fest terminierten Baumaßnahmen im Umfeld des Berner Heerwegs zeitlich koordiniert werden. Dazu zählen:
Fußgängertunnel U5 Bramfeld,
Maßnahme des Erhaltensmanagements (EMS) August-Krogmann-Straße,
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26 unter anderem U Farmsen Ost (Knoten August-Krogmann-Straße/Am Luisenhof),
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26 unter anderem U Farmsen West (Knoten Berner Heerweg, August-Krogmann-Straße, Rahlstedter Straße, Friedrich-Ebert-Damm),
Maßnahme der Busoptimierung Überlieger U-Farmsen (Am Luisenhof),
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26, Haltestelle Haldesdorfer Straße/Knoten Steilshooper Allee,
EMS-Maßnahme Karlshöhe,
EMS-Maßnahme Höltigbaum,
EMS-Maßnahme Knoten Alter Zollweg/Berner Straße/Bargteheider Straße/Meiendorfer Straße/Höltigbaum,
die Auswirkungen des Baus der S-Bahn-Linie S4 und die dortigen Schienenersatzverkehre,
die Generalsanierung der Bahnstrecke Lübeck – Hamburg und die notwendigen Schienenersatzverkehre.
Ein Bauzeitraum für den Berner Heerweg ist daher aktuell nicht absehbar.
Danke für die Antwort! Dass der Baubeginn mit den genannten Punkten zusammenhängt, hatte ich vermutet. Meine Frage ging auch weniger in die Richtung Zeitraum, sondern eher in die Richtung Zielsetzung; hier konkret: sichere Radverkehrsanalgen durch Radfahrstreifen so wie früher mal geplant? Oder doch die unsichere Führung über die “klassischen Radwege”?
Wie gesagt: Dazu kann ich noch nichts sagen. Da ein Zeitfenster für Bauarbeiten im Berner Heerweg derzeit nicht absehbar ist (das wollte ich mit meiner vorherigen Antwort deutlich machen), bleibt noch genügend Zeit, um hier zu einer Lösung zu kommen, die auch bei Beibehalt der Vierspurigkeit gute Bedingungen für den Radverkehr schafft.
Ich kann leider am 24. nicht kommen. Ich hätte gerne das Thema “Berner Heerweg” angesprochen. Der soll jetzt ja doch 4-spurig bleiben. Meine Frage: Geht es dann zurück zur vorherigen Planung des LSBG, den kurzen Tadfahrstreifen südlich von Neusurenland dann bis zum Rahlsteder Weg (beidseitig) zu verlängern? Das würde ich sehr begrüßen, weil es das Radfahren deutlich sicherer macht (Sichtbarkeit für den Autoverkehr!!) als der zuletzt geplante “klassische Radweg”, der die inhärente Unsicherheit der mangelnden Sichtbarkeit an Grundstückseinfahrten und an Kreuzungen hat. Zusätzlich wird beim “klassischen Radweg” die Oberfläche sehr schnell rumpelig.
Dazu kann ich noch nichts sagen. Fakt ist, dass wegen der Bauverzögerung im Straßenzug Berner Straße/Fasanenweg/Berner Brücke sowieso nicht mehr in 2025 mit Bauarbeiten im Berner Heerweg hätte begonnen werden können. Mögliche Bauarbeiten im Berner Heerweg müssen sich zudem mit anderen, teilweise fest terminierten Baumaßnahmen im Umfeld des Berner Heerwegs zeitlich koordiniert werden. Dazu zählen:
Fußgängertunnel U5 Bramfeld,
Maßnahme des Erhaltensmanagements (EMS) August-Krogmann-Straße,
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26 unter anderem U Farmsen Ost (Knoten August-Krogmann-Straße/Am Luisenhof),
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26 unter anderem U Farmsen West (Knoten Berner Heerweg, August-Krogmann-Straße, Rahlstedter Straße, Friedrich-Ebert-Damm),
Maßnahme der Busoptimierung Überlieger U-Farmsen (Am Luisenhof),
Maßnahme der Busoptimierung MetroBus 26, Haltestelle Haldesdorfer Straße/Knoten Steilshooper Allee,
EMS-Maßnahme Karlshöhe,
EMS-Maßnahme Höltigbaum,
EMS-Maßnahme Knoten Alter Zollweg/Berner Straße/Bargteheider Straße/Meiendorfer Straße/Höltigbaum,
die Auswirkungen des Baus der S-Bahn-Linie S4 und die dortigen Schienenersatzverkehre,
die Generalsanierung der Bahnstrecke Lübeck – Hamburg und die notwendigen Schienenersatzverkehre.
Ein Bauzeitraum für den Berner Heerweg ist daher aktuell nicht absehbar.
Hallo Herr Buschhüter, folgende Frage.
Die Halteverbot Schilder in der Alter Berne Straße, Hausnummer 36-50 und ebenfalls Ecke Schierenberg, sind bis zum 31. August ausgestellt! Wir haben heute den 20. Oktober und die Schilder sind immer noch vor Ort.
Da diverse Parkplätze im Fasanenweg, durch die Sanierungsmaßnahmen entfallen,
wäre es für uns Anlieger sehr zu begrüßen, wenn wir unsere PKW,s dort parken könnten.
Wann werden die Halteverbote aufgehoben???
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Schönfelder
Wenn die Haltverbote in der Alten Berner Straße bis zum 31. August 2024 befristet waren, dann sind sie aufgehoben und Sie können die Schilder getrost ignorieren und dort parken. Dass die Schilder dort überhaupt noch stehen, ist natürlich blöd. Es kann allerdings auch sein, dass versäumt wurde, die Befristung zu verlängern. Dann würde meine Nachfrage bei der Polizei dazu führen, dass das korrigiert wird und Sie dann dort tatsächlich nicht parken dürfen. Was soll ich tun?
Schade, dass der Termin in den Ferien stattfindet, ich hätte auch gerne teilgenommen. Vielleicht klappt es ja beim nächsten Mal.
Bestimmt. Das wird ja nicht der letzte Rahlstedter Bürgerdialog gewesen sein.
Was denken Sie, wieviele Leute kommen werden? Ich werde erscheinen.
Vielleicht zwanzig? Dann wird das ja eine nette Runde.