Das in die Jahre gekommene und seit längerem zum Teil leerstehende Nahversorgungszentrum am Spitzbergenweg soll vollkommen neu gebaut werden. Zusätzlich sollen dort 130 neue Wohnungen entstehen. In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am Dienstag, 26. September 2017, 18:00 Uhr wird der aktuelle Stand der Planungen vorgestellt. Die Sitzung findet statt im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4 (direkt U Wandsbek Markt) und ist öffentlich.
Der hierfür erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 130 wird seit Anfang 2014 stetig vorangetrieben. Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat am 12. Januar 2016 der Fortführung des Verfahrens auf Grundlage einer im Ausschuss vorgestellten, überarbeiteten Planung zugestimmt. In der Sitzung des Planungsausschusses am 26. September 2017 wird auch der inzwischen vorliegende Durchführungsvertrag behandelt, der dem Vorhabenträger verschiedene verbindliche Aufgaben auf dem Weg zur Realisierung des Bebauungsplanes auferlegt.
Die umfangreichen Unterlagen (Drs. 20-4851) können hier eingesehen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007199
Hier Auszüge aus der Beratungsvorlage für den Planungsausschuss mit den wichtigsten Informationen:
Die Planung im Überblick:
Für die Umsetzung des Vorhabens sind im Vorhabengebiet der Abriss der vorhandenen Gebäude und eine vollständige Neuerrichtung des Nahversorgungszentrums geplant. In den Erdgeschossen sind Flächen für einen Lebensmittelmarkt, einen Drogeriemarkt und ergänzende kleinteilige Ladenflächen vorgesehen. Die Einzelhandelsnutzungen gruppieren sich um eine neu gestaltete Platzfläche, an die im Nordosten die bestehende Grünverbindung der Siedlung Wildschwanbrook anschließt. Die Platzfläche wird auf Grund der darunter liegenden Tiefgarage privat unterhalten, bleibt aber dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich. In den Obergeschossen sind in kleinteiligen Gebäudekörpern Büros und Praxen sowie 130 Wohnungen geplant. Die Obergeschosse bilden oberhalb der Sockelgeschosse des Nahversorgungszentrums private Höfe und Freiräume, die gärtnerisch gestaltet werden und dem Kinderspiel zur Verfügung stehen.
Die den Wohnungen zugeordneten 82 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden; diese wird von der vom Spitzbergenweg ausgehenden Stichstraße aus erschlossen. Dem Einzelhandel sind 130 in einer zweigeschossigen, oberirdischen Parkgarage liegende Stellplätze zugeordnet. Die Zufahrt zur Parkgarage erfolgt vom Spitzbergenweg, die Ausfahrt rückwärtig über die vom Wildschwanbrook ausgehende Stichstraße. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Neugestaltung der Straßennebenflächen entlang des Spitzbergenwegs. Entlang der Straße Wildschwanbrook legt die Vorhabenträgerin eine Platzfläche mit Bäumen und Sitzmöglichkeiten an, die nach Fertigstellung an das Bezirksamt übertragen wird.
Für das Vorhabengebiet sieht der Bebauungsplan-Entwurf die Festsetzung eines „Vorhabengebiets Wohnen und Einzelhandel“ vor. Zur Sicherung des Vorhabens trifft der Bebauungsplan-Entwurf zahlreiche Festsetzungen u.a. zu Art und Maß der Nutzung, zur Gestaltung der Baukörper und zur Begrünung von Dächern und Freiflächen.
In das Plangebiet sind außerhalb des Vorhabengebiets liegende Grundstücke als sog. Arrondierungsflächen miteinbezogen, um dort mit dem neuen Nahversorgungszentrum korrespondierende Nutzungen und städtebauliche Strukturen zu ermöglichen:
Im Falle der Arrondierungsfläche des Lebensmittel-Discounters im Nordosten des Vorhabens werden am Städtebau des Vorhabens orientierte Festsetzungen getroffen: Im dort festgesetzten Mischgebiet sollen Wohnungen nur in den Obergeschossen zulässig sein, damit die Erdgeschosszone gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleibt. Durch die Festsetzung in § 2 Nr. 6 der Verordnung wird eine Neubebauung unter Integration von Einzelhandel ermöglicht und der Einzelhandel gleichzeitig auf eine verträgliche Größe begrenzt. Detaillierte Baugrenzen für die Obergeschosse gewährleisten eine Fortsetzung der Bebauungsstruktur des Vorhabens und einen ausreichenden Abstand zur benachbarten Kindertagesstätte.
Im Falle der Arrondierungsfläche des Kirchen-Grundstücks wird auf einem Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ev. Kirche beabsichtigt diesen Teil einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Gegenüber dem bisher geltenden Planrecht soll hier eine Gebäudehöhe von 60 m über NHN (entspricht ca. fünf Geschossen) ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die überbaubare Grundstücksfläche im Norden reduziert, um städtebauliche Spannungen mit dem Vorhaben (hier die Anlieferung für den Lebensmittelmarkt) zu vermeiden und vorhandenen Baumbestand zu schonen. Um die durch das Vorhaben geminderte Sichtbarkeit auf das Kirchengebäude zu kompensieren, wird am Wildschwanbrook die Errichtung eines Kirchturms ermöglicht. Die vorgesehenen Festsetzungen wurden mit der Ev. Kirche abgestimmt.
Die bestehenden Läden
Auf Grund der umfassenden Neubebauung können die im Bereich des Vorhabens ansässigen Einzelhändler während der Bauphase nicht an Ort und Stelle verbleiben.
Im Falle des ansässigen Edeka-Marktes war es Bezirksamt und Vorhabenträgerin Fa. Profilia gelungen, einen Interimsstandort für den Markt abzustimmen. Fa. Edeka hat jedoch mitgeteilt, dass für die Phase der Bauarbeiten unabhängig vom Standort ein Interimsstandort aus allgemeinen, wirtschaftlichen Gründen nicht mehr angestrebt wird.
Zur Frage möglicher Interimslösungen für die kleinteiligen Betriebe besteht folgender Sachstand:
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich im Durchführungsvertrag dazu, der Apotheke für die Bauphase einen Interimsstandort zur Verfügung zu stellen. Derzeit zeichnet sich ein Interimsstandort im näheren Umfeld des Vorhabens ab.
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, auch dem Lotto-/Tabak-/Zeitungs-/ Zeitschriftenladen einen Ersatzstandort in der Nähe des Ersatzstandorts für die Apotheke anzubieten. Wenn dies nicht möglich, ist ein mobiler Ersatzstandort anzubieten. Der Ladenbetreiber verfügt über einen zweiten Standort in ca. 600 m Entfernung an der Meiendorfer Straße.
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zudem, dem Imbiss in der Bauphase einen Standort für einen Imbisswagen anzubieten.
- Alle drei Gewerbebetriebe sollen anschließend in den Neubau einziehen.
Im Falle der beiden ansässigen Bäckerei-Filialen ist im Einvernehmen mit den Betreibern keine Unterbringung im Neubau vorgesehen, so dass keine Interimsstandorte erforderlich sind. Der ehemals ansässige Friseurbetrieb ist im Einvernehmen mit der Betreiberin nicht im Neubau vorgesehen. Die ansässige Bar „Haithabu“ hat ihr Mietverhältnis zum Ende des Jahres 2017 gekündigt und strebt nicht an, im Neubau unterzukommen.
Der Durchführungsvertrag
Gem. § 12 BauGB ist mit der Vorhabenträgerin Fa. Profilia ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Dieser dient zur Absicherung von über den Bebauungsplan-Entwurf hinausgehenden Details der Planung. Gegenstand des Vertrages sind im Wesentlichen Art, Umfang und Gestaltung des Vorhabens, daraus resultierende Pflichten sowie verbindliche Fristregelungen zur Durchführung des Vorhabens. In Anlagen zum Vertrag (Texte und Pläne) wird das Vorhaben detailliert beschrieben.
Die Vorhabenträgerin ist Eigentümern des Großteils der für das Vorhaben erforderlichen Grundstücke und in der Lage und bereit, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Weitere erforderliche Flurstücke bzw. Flurstücksteile sind von der FHH an die Vorhabenträgerin anhand gegeben worden.
Wichtige Inhalte des Vertrags sind z.B.:
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zu oben stehenden Ersatzlösungen für drei ansässige Gewerbetreibende sowie deren anschließende Aufnahme in den Neubau.
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, mindestens 30 % der 130 geplanten Wohneinheiten, also mindestens 39 Wohnungen, öffentlich gefördert zu realisieren.
- Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, die Wohnungsbauanteile des Vorhabens mindestens im KfW 55-Energiestandard und im Übrigen das Vorhaben nach der zum Abschluss dieses Vertrages geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) zu er-richten.
- Die Dachflächen sind gemäß Verordnung zum Bebauungsplan zu begrünen und gemäß Vertrag zusätzlich mit Photovoltaikmodulen zu versehen.
- Der Vertrag trifft außerdem Regelungen zu Durchführungsfristen, zur Abstimmung der hochbaulichen Gestaltung im Zuge der Bemusterung und der Umsetzung und Abnahme von Begrünungsmaßnahmen auf den Grundstücken.
- Darüber hinaus werden Vertragsstrafen und weitere vertragliche Ansprüche der Vertragspartner bestimmt.
Der Abschluss des Durchführungsvertrags ist vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs vorgesehen. Im Zuge der Schlussredaktion können sich noch redaktionelle Änderungen ergeben. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet durch die Vorhabenträgerin ist nachfolgend außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen, in dem weitere auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan aufbauende Details geregelt werden.
Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im November 2017 stattfinden.
Wie viele Parkplätze werden im Zuge der geplanten Baumaßnahme, Spitzbergen Weg vernichtet?
Im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens Spitzbergenweg werden in Summe keine Stellplätze vernichtet. Insgesamt werden 212 Stellplätze neu errichtet: 82 Stellplätze für die Wohnnutzungen in einer Tiefgarage und 130 Stellplätze in einem Parkhaus auf zwei Ebenen für die gewerblichen Nutzungen. Außerdem werden Straßenverkehrsflächen erweitert, um Parkstreifen mit Längsstellplätzen am Fahrbahnrand schaffen zu können.
Da stellen sich doch einige Fragen.
Warum wird in Meiendorf der Sitzungstermin nicht öffentlich bekannt gemacht?
Statt dessen unzählige Wahlplakate und Info Stände der SPD.
Warum wurde die Bevölkerung an diesen Info Ständen nicht mit entsprechenden, aussagefähigen Unterlagen umfassend informiert??
Warum wird dem Bürger nicht mitgeteilt welche Fläche der zukünftige Edeka Markt beansprucht?
Können Bürger Behinderten gerecht von den Parkflächen die Verkaufsflächen erreichen?
Oder ob der Edeka Markt eine Monopolstellung erhält und die anderen Supermärkte in Meiendorf schlicht verdrängt ?
Wie dicht erfolgt die Randbebauung zum Spitzbergenweg (in Metern!) und wie hoch wird die dortige Bebaung?
Wie passt sich die Bebaung dem Umfeld an?
Zur Zeit ist der Bereich Spitzbergen Weg ein sozialer Brennpunkt. Wie sieht die Sicherheit der Bürger in dem geplanten Parkdecks aus?
Letzte Frage, am Eulenkrug wurde bekannt, dass sich ein am Bau des Flüchtlingslagers beteilgter bereit erklärte einer SPD nahen Stiftung dauerhaft Spenden zu geben.
Wurde von von Seiten der am Spitzbergen Weg Beteiligten, zur erreichung ihrer Ziele, auch Spendenzusagen getätigt?
Womit erklärt sich die unglaubliche Ausdehnung der Neuplanung?
Sehr geehrter Herr Pahl,
der Planungsausschuss der Bezirksversammlung tagt stets im Bürgersaal des Bezirksamts Wandsbek. Der Sitzungstermin wurde öffentlich bekannt gemacht, durch eine Veröffentlichung des Bezirksamts und nicht zuletzt auch darüber, dass ich selbst auf meiner Homepage, in meinem Wahlkreisnewsletter und in den Sozialen Medien auf den Termin hingewiesen habe. So haben Sie ja auch davon erfahren. Es gibt nichts zu verbergen. Außerdem war das Thema Gegenstand der Sitzung der Stadtteilkonferenz Meiendorf am Donnerstagabend. Im Übrigen hat der Planungsausschuss am Dienstagabend die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs beschlossen. Diese wird voraussichtlich im November stattfinden.
Alle relevanten Informationen sind zudem im Ratsinformationssystem der Bezirksversammlung Wandsbek öffentlich einsehbar: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007199. In den dortigen Unterlagen finden Sie auch Antworten auf all Ihre Fragen.
Der Edeka-Markt soll zukünftig eine Verkaufsfläche von 2.400 qm haben. Gutachterlich (Dr. Lademann und Partner: Der Spitzbergenweg in Hamburg-Rahlstedt als Standort für ein Einzelhandelsvorhaben, Hamburg, April 2016) wurde festgestellt, dass die Vergrößerung des Edeka-Marktes nur zu einer unwesentlichen Umsatzumverteilungsquote innerhalb des Einzugsbereichs führt. Von einer Monopolstellung kann keine Rede sein: In Meiendorf gibt es neben dem Vollsortimenter Edeka noch die Discounter Penny (bleibt am Standort Spitzbergenweg), Aldi und Netto (an der Meiendorfer Straße) und Lidl (am Hellmesbergerweg). Eine Verdrängung dieser Einzelhandelsvorhaben ist, so der Gutachter, nicht zu erwarten. Entscheidend finde ich folgendes: In der Vergangenheit gab es Bestrebungen von Edeka, den Lebensmittelmarkt dort aufzugeben und an einen anderen Standort in Meiendorf zu ziehen. Das wäre wohl das endgültige Aus für das Nahversorgungszentrum Spitzbergenweg gewesen. Mit dem Neubauvorhaben wird nun das Nahversorgungszentrum Spitzbergenweg gestärkt und dauerhaft erhalten. Ich halte das für eine sehr gute Entwicklung.
Wenn das Nahversorgungszentrum Spitzbergenweg zurzeit ein sozialer Brennpunkt ist, so wie Sie schreiben, dann liegt das in erster Linie an seinem heruntergekommenen Zustand mit viel Leerstand. Die vollständige Neuerrichtung des Einkaufszentrums inklusive Wohnungen in den Obergeschossen wird das ändern. Hinzuzufügen ist, dass im Bebauungsplan (§ 2 Nr. 9 der Verordnung) Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, für unzulässig erklärt werden. Der Eigentümer wird, schon in seinem eigenen Interesse, für eine ausreichende Aufenthaltsqualität in der Tiefgarage und dem Parkhaus, die dem Sicherheitsbedürfnis der Nutzer entspricht, sorgen.
Selbstverständlich können mobilitätseingeschränkte Kunden den Edeka-Markt ebenerdig und barrierefrei erreichen. Hierfür stehen im Erdgeschoss des Parkhauses mehrere Behindertenstellplätze zur Verfügung. Außerdem werden die Busse in Richtung U Berne zukünftig direkt vor dem Einkaufszentrum an einer barrierefrei ausgebauten Haltestelle halten.
Die Neuplanung hat sich im Vergleich zu dem, was im Mai 2014 in der Öffentlichen Plandiskussion vor Ort als Varianten präsentiert wurde, nicht ausgedehnt. Die Bruttogeschossfläche sowohl für Gewerbe als auch Wohnen bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Projektentwickler hat im Rahmen der nach der Öffentlichen Plandiskussion 2014 vorgenommenen Umplanung zahlreiche Forderungen aus der Bevölkerung und der Politik aufgenommen, so zum Beispiel hinsichtlich der Anordnung der Obergeschosse. Im Planungsausschuss wurde dies sehr honoriert. Im Übrigen wird die Neubebauung zur Straße Wildschwanbrook hin im Vergleich zu den Varianten von 2014 ein wenig zurückgenommen, um den Blick auf die Kirche nicht zu verbauen.
Ich bin überzeugt davon, dass das Vorhaben ein großer Gewinn für Meiendorf sein wird. Sowohl mit Blick auf die Sicherung dieses Einzelhandelsstandortes als auch auf die Schaffung neuen Wohnraums, der hier sehr nachgefragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter