Der Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 127 für den Strukturerhalt und die Strukturentwicklung in Teilen von Oldenfelde, Neu- und Alt-Rahlstedt wird erneut öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt, um mögliche Fehler zu beheben. Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlichen Festsetzungen und Begründung) wird in der Zeit vom 4. Januar 2016 bis einschließlich 4. Februar 2016 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 127 sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der städtebaulichen Struktur der gewachsenen Wohngebiete, die überwiegend von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind, geschaffen werden. Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll insbesondere eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie eine sich am Bestand orientierende überbaubare Grundfläche und Geschossigkeit bzw. Höhe der Gebäude als Höchstmaß festgesetzt werden. Gleichzeitig soll damit eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Außerdem sollen in Teilbereichen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB festgesetzt werden. Mit dem Bebauungsplan werden grünordnerische Festsetzungen getroffen.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB, da Straßenverkehrsflächen nicht festgesetzt werden.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, die umweltbezogenen Fachgutachten und die umweltbezogenen Stellungnahmen von Fachbehörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Sie betreffen die Themen Lärmemissionen durch den Verkehr sowie Gewerbe- und Sportnutzung, Entwicklung des Verkehrsaufkommens, Altlasten, Gewässer- und Hochwasserschutz, Beschaffenheit der Böden, Grünbestand /Baumschutz und Artenschutz.
Es liegen mehrere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vor, die im Rahmen der beiden bereits vorangegangenen öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangen waren. Sie beziehen sich auf den Lärmschutz, den Hochwasserschutz, die Tier- und Pflanzenwelt und auf besonders erhaltenswerte Gebäude im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Tiere und Pflanzen, Kultur- und sonstige Sachgüter.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zu dem ausliegenden Bebauungsplan-Entwurf bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Absatz 2a der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung finden Sie im Amtlichen Anzeiger Nr. 99 vom 18. Dezember 2015, Seiten 2111 bis 2114: http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2208.pdf
Hallo Herr Haegermann,
das Wohnhaus Parchimer Str. 5 steht bereits unter Denkmalschutz ( Denkmalliste 27434)
Die Verwaltung legte Wert daruf, möglichst drei Gebäude in den Erhaltungsbereich einzubeziehen. Daher wurde das erste Haus Nr. 3 nicht berücksichtigt,obwohl es,
zumindest von der Straßenfront gesehen, ziemlich im Originalzustand geblieben ist.
Übrigens haben wir vom Arbeitskreis Geschichte mehrere Gebäude in der Parchimer Straße dem Bezirksamt vorgeschlage. Teilweis ist man unserem Vorschlag auch gefolgt.
MfG W. Jansen
Guten Morgen!
Warum wurde der Anfang der Parchimer Str. mit den Villen Nr. 5 – 6 – und 7 aus dem schutzwürdigen Bereich herausgenommen?
Frohe Weihnachten!
R. G. Haegermann
Sehr geehrter Herr Haegermann,
das Gebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 127 umfasst ausschließlich solche Teile Rahlstedts, für die bis dahin noch der Baustufenplan Rahlstedt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 galt. Für den Anfangsbereich der Parchimer Straße (Hausnummern 1-23 und 2-10) gilt bereits seit 1970 der Bebauungsplan Rahlstedt 61, der im Jahre 2012 teilweise (für die Hausnummern 3-7) durch den Bebauungsplan Rahlstedt 128 abgelöst wurde. Die anderen beiden Bebauungspläne können Sie hier ansehen:
http://www.daten-hamburg.de/stadtentwicklung/bplan/rahlstedt61.pdf
http://www.daten-hamburg.de/stadtentwicklung/bplan/rahlstedt128.pdf
Das Wohnhaus Parchimer Straße 5 steht, worauf Herr Jansen korrekterweise hinweist, zusätzlich sogar unter Denkmalschutz.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter