Mastodon

Flüchtlinge sind verpflichtet, bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben. Dort gibt es abgesehen von einem Taschengeld nur Sachleistungen. Die Menschen können also beispielsweise nicht selbst kochen. Nach den drei bzw. sechs Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung sollen die Flüchtlinge eigentlich in der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung untergebracht werden. Häufig müssen sie aber länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, weil noch nicht genügend Plätze in der Folgeunterbringung zur Verfügung stehen.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Folgeunterbringung) erfolgt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. In den Einrichtungen, die überwiegend von dem städtischen Träger „Fördern und Wohnen“ betrieben werden, werden sowohl Flüchtlinge als auch Hamburger Obdachlose untergebracht. Bei anerkannten Flüchtlingen und Obdachlosen ist das Ziel der öffentlich-rechtlichen Unterbringung die Integration in regulären Wohnraum. Die Standards in der öffentlich- rechtlichen Unterbringung (Folgeunterbringung) sind aufgrund der Belegungsdichte nicht mit denen in normalem Wohnraum zu vergleichen, auch dann nicht, wenn sie in Wohnungen erfolgt. Die städtischen Wohnungsgesellschaften haben sich verpflichtet, eine große Zahl von Menschen aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu integrieren. Die öffentlich-rechtliche Unterbringung in Folgeunterbringungen ist für die Betroffenen nicht als dauerhaftes Wohnen gedacht.

Anfang November 2015 verfügte Hamburg über insgesamt 33.900 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen an 113 Standorten in der ganzen Stadt. Bisher konnten damit im Jahr 2015 12.575 Plätze an 34 Standorten neu geschaffen werden. Von den 33.900 Plätzen entfallen 18.500 Plätze auf die Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und 15.400 Plätze auf die öffentlich-rechtliche Unterbringung (Folgeunterbringung). Davon sind 2.650 Plätze für Wohnungslose. Die Folgeunterbringung erfolgt in Containern, Modulhäusern, Pavillondörfern und Wohnungen. Bis zum Jahresende 2015 sollen weitere 10.737 Plätze an neuen und bereits geplanten Standorten für die Folgeunterbringung geschaffen werden. Im Jahr 2016 sollen weitere rund 5.000 Plätze in Betrieb genommen werden.

Bis Ende 2016 sollen zudem weitere 21.000 Plätze zur Folgeunterbringung in Wohnungen geschaffen werden, die im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden, damit sie nach der Nutzung als Folgeunterbringung für den allgemeinen Wohnungsmarkt genutzt werden können. Alle sieben Bezirke haben hierfür Flächen benannt, auf denen pro Bezirk – häufig verteilt auf mehrere Standorte- insgesamt jeweils 800 Wohneinheiten entstehen sollen.

Eine Übersicht über alle Standorte und Planungen für Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterbringungen sind auf http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ zu finden.