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Die Sozialbehörde hat am Standort Sieker Landstraße 11 in Neu-Rahlstedt Wohncontainer mit 120 Plätzen für die öffentliche Unterbringung errichten lassen. Bereits seit 2015 wird auf dem Grundstück ein ehemaliges Zollwohnheim mit 56 Plätzen für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Voraussichtlich in der letzten Märzwoche 2023 wird mit der Belegung der zusätzlichen Plätze begonnen. Die Unterkunft wird vom städtischen Unternehmen F&W Fördern & Wohnen AöR betrieben.

In den fünf zweigeschossigen Containerbauten auf der Freifläche vor dem ehemaligen Zollwohnheim sollen vorrangig Familien und Alleinstehende aus dem Personenkreis der Geflüchteten und Schutzsuchenden untergebracht werden.

Die Containerbauten umfassen neben den Gemeinschaftsunterkünften auch Gemeinschaftsräume und Büros für das Unterkunfts- und Sozialmanagement. Das Unterkunfts- und Sozialmanagement wird mit einem Personalschlüssel von 1:80 ausgestattet, der technische Dienst mit einem Personalschlüssel von 1:160.

Für den Fall, dass weitere Plätze benötigt werden, hatte die Stadt bereits vor längerer Zeit Planungen angestellt, um weitere Flächen für Unterkünfte herzurichten. Nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine vor rund einem Jahr und dem damit einhergehenden Zustrom an Schutzsuchenden mussten diese Reserveplanungen umgesetzt werden.

„Durch die Erweiterung des Standorts Sieker Landstraße 11 wird ein Beitrag geleistet, die bestehende Notlage zu mildern und die humanitäre Situation für die Geflüchteten und Schutzsuchenden u.a. aus der Ukraine in unserer Stadt zu verbessern“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Weitere Informationen finden sich in einem Anhörungsschreiben der Sozialbehörde an die Bezirksversammlung Wandsbek vom 5. April 2022, das hier heruntergeladen werden kann: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016353

Das Grundstück gehört der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die Baugenehmigung wurde im Rahmen der Reserveflächenplanung bereits 2019 (für zwei Containerbauten) und 2021 (für drei weitere Containerbauten) widerruflich erteilt.


Dieser Beitrag erschien erstmals am 5. März 2023 und wurde am 20. März 2023 aktualisiert.