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Nächstes Jahr kommt die neue Grundsteuer. Hamburg hat dabei einen eigenen Weg eingeschlagen und setzt auf das sogenannte Wohnlagenmodell. Für die Berechnung der Grundsteuer werden dabei lediglich die Grundstücksfläche, die Wohn- bzw. Nutzfläche einer Immobilie sowie die Lage des Grundstücks (normal oder gut) herangezogen. Eine Reform wie diese bringt selbstverständlich Fragen mit sich. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel beantwortet sie beim nächsten Rahlstedter Bürgerdialog auf Einladung des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter am Dienstag, 26. November 2024, 19 Uhr im Allegro-Kulturraum, Güstrower Weg 2/Eingang Hagenower Straße.

Hamburg will mit der Grundsteuer-Reform die Einnahmen aus der Grundsteuer sichern, aber nicht erhöhen. Diese Aufkommensneutralität verbunden mit der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Reform bei der Steuerberechnung bringt es mit sich, dass manche zukünftig weniger und andere zukünftig mehr zahlen werden. Durch umfangreiche Ermäßigungen beispielsweise für Wohnen in normaler Wohnlage bzw. geförderten oder denkmalgeschützten Wohnraum sorgt Hamburg für eine faire Hamburger Grundsteuer.

In 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige, bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde in Deutschland die Reform der Grundsteuer beschlossen. Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein Modell entschieden, das den Anforderungen unserer Metropole sowie seiner Bürgerinnen und Bürger besser gerecht wird und auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruht.

Bei der Berechnung der zu entrichtenden Grundsteuer unterstützt die Hamburger Berechnungshilfe (www.grundsteuer-hamburg.de), mit der die voraussichtliche Grundsteuer bereits jetzt unverbindlich selbst ermittelt werden kann.