Nächstes Jahr kommt die neue Grundsteuer. Hamburg hat dabei einen eigenen Weg eingeschlagen und setzt auf das sogenannte Wohnlagenmodell. Für die Berechnung der Grundsteuer werden dabei lediglich die Grundstücksfläche, die Wohn- bzw. Nutzfläche einer Immobilie sowie die Lage des Grundstücks (normal oder gut) herangezogen. Eine Reform wie diese bringt selbstverständlich Fragen mit sich. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel beantwortet sie beim nächsten Rahlstedter Bürgerdialog auf Einladung des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter am Dienstag, 26. November 2024, 19 Uhr im Allegro-Kulturraum, Güstrower Weg 2/Eingang Hagenower Straße.
Hamburg will mit der Grundsteuer-Reform die Einnahmen aus der Grundsteuer sichern, aber nicht erhöhen. Diese Aufkommensneutralität verbunden mit der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Reform bei der Steuerberechnung bringt es mit sich, dass manche zukünftig weniger und andere zukünftig mehr zahlen werden. Durch umfangreiche Ermäßigungen beispielsweise für Wohnen in normaler Wohnlage bzw. geförderten oder denkmalgeschützten Wohnraum sorgt Hamburg für eine faire Hamburger Grundsteuer.
In 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige, bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde in Deutschland die Reform der Grundsteuer beschlossen. Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein Modell entschieden, das den Anforderungen unserer Metropole sowie seiner Bürgerinnen und Bürger besser gerecht wird und auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruht.
Bei der Berechnung der zu entrichtenden Grundsteuer unterstützt die Hamburger Berechnungshilfe (www.grundsteuer-hamburg.de), mit der die voraussichtliche Grundsteuer bereits jetzt unverbindlich selbst ermittelt werden kann.
Hallo Herr Buschhüter, warum dürfen Wohnungseigentümer eigentlich die Grundsteuer auf die Mieter umlegen? Warum muss ich als Mieter dafür bezahlen, dass mein Vermieter Grund und Boden besitzt? Eigentlich sollte die Steuer doch bei dem abgeschöpft werden, der von dem Grund und Boden und der Vermietung finanziell profitiert. Ich zahle doch schon die Miete….
Sehr geehrte Frau Serowiecki,
die Grundsteuer darf gemäß der Betriebskostenverordnung von Vermieterinnen und Vermietern auf die Mieterinnen und Mieter als Betriebskosten umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Soweit aufgrund der Neuberechnung die Grundsteuer zukünftig geringer ausfallen wird, auch solche Fälle wird es ja geben, kommt dieser Vorteil den Mieterinnen und Mietern über die Betriebskostenabrechnung unmittelbar zugute. Umgekehrt gilt das allerdings auch.
Mit ihrer Forderung, die Grundsteuer-Umlage auf die Mieter abzuschaffen, konnte sich die SPD bislang nicht durchsetzen. Sollte dies doch noch gelingen, muss allerdings befürchtet werden, dass die Vermieterinnen und Vermieter versuchen werden, ihre Mehrkosten über eine höhere Miete wieder reinzuholen. Eine niedrigere Grundsteuer würde dann allerdings nicht automatisch auch zu einer niedrigeren Miete führen.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Danke für die Information zum Bürgerdialog am Dienstag dem 26. November 2025. Die Anschrift für die Veranstaltung lautet allerdings Güstrower Weg 2/Eingang HAGENOWER STRASSE! Ich habe den Termin in meinem Kalender vorgemerkt und werde dort erscheinen.
Ich glaube bei dem Termin wird sich Herr Senator Dressel warm anziehen müssen. Laut der Berechnungshilfe steigt meine Grundsteuer von 277,76 Euro auf 721,69 Euro.
Danke für den Hinweis zur korrekten Adresse – blöde Autokorrektur. Habe ich korrigiert. Ich freue mich, wenn Sie dabei sind. Das wäre schon eine krasse Steigerung, wenn das so stimmt.
Moin Herr Buschhüter, ich bringe alle Unterlagen mit. Könnte ja vielleicht als exemplarisches Beispiel dienen. Manchmal hilft eine Korrekturlesung vor der Veröffentlichung. Ich schreibe da aus Erfahrung…
So machen wir das.