Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute auf Antrag des Senats die personelle Verstärkung der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörenden Enteignungsbehörde beschlossen, um eine zeitplangemäße und fristgerechte Umsetzung insbesondere des Projekts S4 sicherzustellen. Der Personalbestand der Enteignungsbehörde soll durch den heutigen Beschluss von bislang drei auf insgesamt elf Mitarbeitende aufgestockt werden.
„Die Enteignungsbehörde erfüllt als unabhängige, gerichtsähnliche Instanz bei großen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Schnellbahnausbau eine wichtige rechtsstaatliche Funktion. Mit ihrer Verstärkung stellen wir sicher, dass die Planungen für den Ausbau der Linie S4 zeitplangerecht umgesetzt werden können und die Umsetzung zugleich bei den Bürgerinnen und Bürgern langfristig auf die notwendige Akzeptanz stößt“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit Jahren für den Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 nach Rahlstedt einsetzt.
Die Enteignungsbehörde hat die gesetzliche Aufgabe, bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Schnellbahnausbau die rechtskonforme Inanspruchnahme von Grundstücken und die Festsetzung der zu leistenden Entschädigung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 14 des Grundgesetzes) sicherzustellen. Diese Möglichkeit zum Zweck des Schnellbahnausbaus ist in Fachplanungsgesetzen – beispielsweise dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) – geregelt. Können sich der Vorhabenträger und der Eigentümer des Grundstücks im Einzelfall nicht auf die Modalitäten der Inanspruchnahme eines Grundstücks einigen, so ist es Aufgabe der Enteignungsbehörde, in rechtsförmlichen Verfahren innerhalb gesetzlicher Fristen mit mündlicher Verhandlung und Einbeziehung von Wertsachverständigen hierüber zu entscheiden.
Der Enteignungsbehörde kommt somit eine doppelte Schlüsselstellung zu: Sie hat zum einen durch fristwahrende und rechtssichere Verfahrensabwicklung eine zeitplangemäße Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Zum anderen gewährt sie den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern den verfassungsrechtlich vorgesehenen, effektiven Rechtsschutz einschließlich des rechtlichen Gehörs. Als unparteiische, dem Gesetz verpflichtete Stelle wirkt sie auf eine gütliche Einigung hin.
Antrag des Senats „Dringliche Stärkung der Enteignungsbehörde“ vom 2. September 2025 (Drucksache 23/1320): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94591/
Bericht des Haushaltsausschusses zum Antrag des Senats „Dringliche Stärkung der Enteignungsbehörde“ vom 2. September 2025 (Drucksache 23/1320) vom 24. Oktober 2025 (Drucksache 23/1908): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/98441/
Das Projekt S4 erklärt in 100 Sekunden
Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Website www.s-bahn-4.de weitere umfangreiche Informationen zum Projekt S4 zur Verfügung. Außerdem kann dort ein Newsletter abonniert werden, so dass man keine Neuigkeiten mehr verpasst: https://www.s-bahn-4.de/de/news-service/newsletter.html.
In einem Film wird das Projekt S4 und sein Nutzen für Hamburg und Schleswig-Holstein in 100 Sekunden anschaulich erklärt. Anklicken und anschauen:
Hintergrund
Die Bahnstrecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ist eine der am meisten befahrenen Pendlerstrecken rund um die Hansestadt. Um viele Bereiche im Osten der Stadt und das nordöstliche Umland besser anzubinden, wird die S4 gebaut – für zuverlässigere Verbindungen, weniger Umstiege und mehr Komfort. Prognostiziert wird nahezu eine Verdreifachung der Fahrgastzahlen im Vergleich zur heutigen Regionalbahn-Linie RB81. Auch der Hamburger Hauptbahnhof als bisheriges Nadelöhr wird entlastet und der S-Bahnverkehr in die Innenstadt noch weiter verstärkt – ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende.
Das Projekt S4 beinhaltet den Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke von Hasselbrook bis Ahrensburg und den Bau einer eingleisigen S-Bahn-Strecke von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Zwischen Hamburg-Altona und Hasselbrook wird sie die vorhandenen S-Bahn-Gleise (S1) mitnutzen, zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe die Fernbahngleise. Die S4 wird dann zwischen Hamburg-Altona und Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt fahren, bis Bargteheide im 20-Minuten-Takt und bis Bad Oldesloe im Stundentakt. Für die S4 werden zudem zusätzliche Haltestellen errichtet. In Hamburg sind das: Wandsbek Rathaus, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhof. Die RB81 wird durch die S4 ersetzt. So ergibt sich eine bessere Ausnutzung der beschränkten Kapazitäten des Hamburger Hauptbahnhofs, dessen Fern- und Regionalbahnteil überlastet ist, während die S-Bahn-Gleise noch zwei weitere Linien, eine davon die S4, aufnehmen können. Das Projekt S4 wurde 2018 in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft. Ende 2019 erfolgte die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Bahn, Hamburg und Schleswig-Holstein, im Mai 2021 der erste Spatenstich für die Bauarbeiten. Jetzt wohl erst Ende 2028 soll eine Teilinbetriebnahme bis Rahlstedt erfolgen, zwei Jahre später dann das Gesamtprojekt bis Bad Oldesloe fertiggestellt sein. Der Bund übernimmt mit rund 84 Prozent einen Großteil der auf rund 1,85 Milliarden Euro geschätzten Gesamtkosten für den Bau der S4.
Schön dass die Enteignungsbehörde personell aufgestockt wird. Schade dass das nicht schon vor ein paar Jahren gemacht wurde…
Zumindest für den S4-Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze) kommt die Aufstockung der Enteignungsbehörde nicht zu spät. So wie es sich aktuell darstellt, ist erst im Sommer 2027 mit einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu rechnen, wenn über erwartete Klagen vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde.
Erfreulich, dass die S 4 Finanzierung gesichert ist .
Eine S 4 wird dazu beitragen, dass viele Autofahrer aus Richtung Ahrensburg, Bargteheide und Oldesloe die neue Bahnlinie nutzen werden.
Wichtig ist eine zuverlässige und in kurzen Zeitabständen funktionierende Bahnverbindung.
Hoffentlich wird es dann zu einer Entlastung im Straßenverkehr kommen.
Es ist nicht unweltfreundlich, wenn Pkws aus dem weiten Umkreis in die Stadt fahren müssen.
Danke für Ihr Feedback, genauso sehe ich es auch. Deshalb machen wir das mit der S4.
Guten Tag Werner Jansen,
wahrscheinlich sind Sie NICHT der berühmte Werner Jansen aus Hamburg, der sich seit Jahrzehnten mit sehr viel Hingabe und persönlichem Engagement für den Naturschutz, Klimaschutz, Moorschutz – für den Erhalt von gesetzlich und EU-weit geschützten FHH Gebieten sowie Kulturlandschaften u.v.m. einsetzt.
Wir halten einmal per heute fest: Die genaue „gesicherten“ GESAMTKOSTEN für die S4 wurde damals im Nov. 2019 mit 1,847 Milliarden Euro (inkl. aller Risiken) durchgewunken.
Nun warten wir erstmal weitere Gerichtstermine in Leipzig ab…
Der Landtag von Schleswig-Holstein ändert mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und SSW die Verfassung (also von demokratisch gewählten Parteien/Institutionen, wie Herr Buschhüter betont) und gibt dem Schutz des Klimas und der Artenvielfalt Verfassungsrang.
Nur die SPD macht bei der Verfassungsänderung nicht mit.
Also die nächsten Jahrzehnte abwarten, was uns auf dem Weg der Enteignungen von privaten und gewerblichen Grundstücken, Finanzlücken etc. noch förmlich über den Weg läuft.. bis bald
Worum geht es beim Projekt S4? Darum, den Schienenverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr zu stärken. Eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ist gelebter Klimaschutz.
Im Übrigen: Ihre Behauptung, die SPD mache bei der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, die darauf zielt, Klima- und Artenschutz Verfassungsrang zu geben, nicht mit, ist falsch. Richtig ist, dass sie die im Landtag vorliegenden Verfassungsänderungen, darunter auch in Bezug auf den Klima- und Artenschutz, weitestgehend mitverhandelt hat und alle bis auf eine unterstützt. CDU, Grüne, FDP und SSW wollen das erst 2014 eingeführte Recht auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden aus der Landesverfassung streichen. Diesen Punkt lehnt die SPD ab. Da die anderen Fraktionen diesen Punkt nicht aus dem Gesamtpaket herauslösen und separat beantragen wollten, konnte die SPD leider nicht als Antragstellerin des Gesamtpakets auftreten. Über den Antrag wurde bislang noch gar nicht abgestimmt, sondern er wurde zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Selbstverständlich wird die SPD für die Aufnahme des Klima- und Artenschutzes in die Landesverfassung stimmen, wenn es zur Abstimmung kommt.
Mich wundert die Antwort von Herrn Buschhüter. Zumal ich bereits mehrfach eine Fußgängereinschränkung Bekassinenau/Ecke Fünfstück angefragt habe und eine Enteignung hier scheinbar nicht möglich ist. Gesagt wird „wir bemühen uns“ Das ist nur eine Aussage die die Hoffnung ins sich trägt in Vergessenheit zu geraten. Es ist genauso Wichtig wie die S4. Hierbei spielen finanzielle Interessen der Stadt Hamburg eine Rolle. Auf einmal kennt man Paragrafen. Herr Buschhüter Sie sind unglaubwürdig geworden.
Ich teile Ihre Kritik, dass das alles viel zu lange dauert. Jahrzehntelang hatten die Behörden in der Sache gar nichts unternommen. Der aktuelle Sachstand ist folgender: Die Stadt will den Grundstücksstreifen, der für die Verbreiterung des Gehwegs und den Lückenschluss des Radweges an der Ecke Bekassinenau/Fünfstück erforderlich ist, erwerben, am liebsten freihändig durch Einigung mit dem Eigentümern, nötigenfalls aber auch im Wege der Enteignung. Dem Eigentümer der Fläche wurde von der Stadt ein finales Angebot unterbreitet. Bei Nichtannahme des Angebots wird das Enteignungsverfahren eingeleitet.
Enteignungsbehörde? Haben wir wirklich noch Demokratie? Mitspracherecht der Bürger geht in Deutschland immer weiter Richtung Null!
Und ob: Der Bau der S4 wurde von drei demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen. Die Möglichkeit von Enteignungen dient gerade dazu, diesem Mehrheitswillen mit rechtsstaatlichen Mitteln Geltung zu verschaffen, wo einvernehmliche Lösungen nicht erreichbar sind. Es kann doch nicht angehen, dass schlimmstenfalls von nur einem einzelnen Eigentümer gegen den Willen der Mehrheit ein Infrastrukturprojekt blockiert werden könnte. Die Enteignungsbehörde ist dabei Teil von rechtsstaatlichen Prozessen. Demokratie und Rechtsstaat gehen hier Hand in Hand. Ohne die Möglichkeit von Enteignungen hätte in Deutschland keine einzige Autobahn gebaut werden können.
Und nicht zur vergessen, Artikel 14 Grundgesetz:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Hallo Herr Buschhüter
ich drehe Ihre Worte mal um.
Es kann doch nicht angehen, dass grüne Vorfeldorganisationen wie der BUND, die DUH und der NABU, die auch noch mit Steuergeld gepimpert werden, im Namen einzelner Fledermäuse (oder auch als Geschäftsmodell ausgelegt) jahrelang wichtige, der Allgemeinheit dienende Infrastrukturprojekte blockieren können, indem sie die gesamte gerichtliche Klagekette vom Amtsgericht bis vor den europäischen Gerichtshof ausnutzen. Vielfach schaden sie damit der Umwelt, die sie ja eigentlich und angeblich schützen wollen. Beispiele? A20 oder Fehmarnbeltquerung (Okay hier scheitert dieses Land ja bereits daran, fristgerecht 70 Kilometer Bahnstrecke und einen Tunnel unter den Fehmarnsund zu bauen).
Gruß
Da ist etwas dran. Wobei die Naturschutzverbände entgegnen würden, dass sie ja nur dann Recht bekommen, wenn im Verfahren von den Behörden Fehler gemacht, also geltende Gesetze nicht beachtet wurden. Beim Projekt S4 bin ich deshalb dankbar dafür, dass der Deutsche Bundestag den gerichtlichen Instanzenzug gesetzlich verkürzt hat und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in erster und letzter und damit einziger Instanz für Klagen gegen das Projekt zuständig ist. Zudem hat der Deutsche Bundestag durch die Aufnahme des Projekts S4 in das Bundesschienenwegeausbaugesetz den Verkehrsbedarf gesetzlich festgestellt, der damit für das gerichtliche Verfahren verbindlich ist. Die gesetzliche Bedarfsfeststellung schließt grundsätzlich die gerichtliche Nachprüfung aus, ob für das geplante Vorhaben ein Verkehrsbedarf vorhanden ist. Damit wurde auch hier ein wesentliches Einfallstor für erfolgreiche Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss geschlossen. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 (Hasselbrook – Luetkensallee) waren im Ergebnis allesamt erfolglos. Ich setze darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze) ebenso der gerichtlichen Überprüfung Stand halten wird.
Leider werden viele Menschen die S 4 nicht nutzen können, da die SPD das Versprechen, den Preis für das Deutschlandticket für Rentner zu senken, nicht eingehalten hat. Ab 2026 steigt der Preis sogar noch um fast 10 %.
Es ist weiterhin unsere feste Absicht, ein Seniorenticket anzubieten. Wie es ausgestaltet und was es am Ende kosten wird, die Senioren und den Hamburger Haushalt, das ist gerade Gegenstand von Verhandlungen, vor allem mit Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Ich erwarte, dass der Senat hierzu bald einen Vorschlag machen wird.
Das von Ihnen genannte Seniorenticket sollte den gleichen Umfang wie das Deutschlandticket haben. Mit Einschränkungen macht es für die meisten Senioren keinen Sinn.
Das sehe ich auch so.