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Die Hamburgische Bürgerschaft hat heute auf Antrag des Senats die personelle Verstärkung der zur Behörde für Finanzen und Bezirke gehörenden Enteignungsbehörde beschlossen, um eine zeitplangemäße und fristgerechte Umsetzung insbesondere des Projekts S4 sicherzustellen. Der Personalbestand der Enteignungsbehörde soll durch den heutigen Beschluss von bislang drei auf insgesamt elf Mitarbeitende aufgestockt werden.

„Die Enteignungsbehörde erfüllt als unabhängige, gerichtsähnliche Instanz bei großen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Schnellbahnausbau eine wichtige rechtsstaatliche Funktion. Mit ihrer Verstärkung stellen wir sicher, dass die Planungen für den Ausbau der Linie S4 zeitplangerecht umgesetzt werden können und die Umsetzung zugleich bei den Bürgerinnen und Bürgern langfristig auf die notwendige Akzeptanz stößt“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit Jahren für den Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 nach Rahlstedt einsetzt.

Die Enteignungsbehörde hat die gesetzliche Aufgabe, bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Schnellbahnausbau die rechtskonforme Inanspruchnahme von Grundstücken und die Festsetzung der zu leistenden Entschädigung entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 14 des Grundgesetzes) sicherzustellen. Diese Möglichkeit zum Zweck des Schnellbahnausbaus ist in Fachplanungsgesetzen – beispielsweise dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) – geregelt. Können sich der Vorhabenträger und der Eigentümer des Grundstücks im Einzelfall nicht auf die Modalitäten der Inanspruchnahme eines Grundstücks einigen, so ist es Aufgabe der Enteignungsbehörde, in rechtsförmlichen Verfahren innerhalb gesetzlicher Fristen mit mündlicher Verhandlung und Einbeziehung von Wertsachverständigen hierüber zu entscheiden.

Der Enteignungsbehörde kommt somit eine doppelte Schlüsselstellung zu: Sie hat zum einen durch fristwahrende und rechtssichere Verfahrensabwicklung eine zeitplangemäße Umsetzung der Planung zu ermöglichen. Zum anderen gewährt sie den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern den verfassungsrechtlich vorgesehenen, effektiven Rechtsschutz einschließlich des rechtlichen Gehörs. Als unparteiische, dem Gesetz verpflichtete Stelle wirkt sie auf eine gütliche Einigung hin.

Antrag des Senats „Dringliche Stärkung der Enteignungsbehörde“ vom 2. September 2025 (Drucksache 23/1320): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94591/

Bericht des Haushaltsausschusses zum Antrag des Senats „Dringliche Stärkung der Enteignungsbehörde“ vom 2. September 2025 (Drucksache 23/1320) vom 24. Oktober 2025 (Drucksache 23/1908): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/98441/


Das Projekt S4 erklärt in 100 Sekunden

Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Website www.s-bahn-4.de weitere umfangreiche Informationen zum Projekt S4 zur Verfügung. Außerdem kann dort ein Newsletter abonniert werden, so dass man keine Neuigkeiten mehr verpasst: https://www.s-bahn-4.de/de/news-service/newsletter.html

In einem Film wird das Projekt S4 und sein Nutzen für Hamburg und Schleswig-Holstein in 100 Sekunden anschaulich erklärt. Anklicken und anschauen:

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Hintergrund

Die Bahnstrecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ist eine der am meisten befahrenen Pendlerstrecken rund um die Hansestadt. Um viele Bereiche im Osten der Stadt und das nordöstliche Umland besser anzubinden, wird die S4 gebaut – für zuverlässigere Verbindungen, weniger Umstiege und mehr Komfort. Prognostiziert wird nahezu eine Verdreifachung der Fahrgastzahlen im Vergleich zur heutigen Regionalbahn-Linie RB81. Auch der Hamburger Hauptbahnhof als bisheriges Nadelöhr wird entlastet und der S-Bahnverkehr in die Innenstadt noch weiter verstärkt – ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende. 

Das Projekt S4 beinhaltet den Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke von Hasselbrook bis Ahrensburg und den Bau einer eingleisigen S-Bahn-Strecke von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Zwischen Hamburg-Altona und Hasselbrook wird sie die vorhandenen S-Bahn-Gleise (S1) mitnutzen, zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe die Fernbahngleise. Die S4 wird dann zwischen Hamburg-Altona und Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt fahren, bis Bargteheide im 20-Minuten-Takt und bis Bad Oldesloe im Stundentakt. Für die S4 werden zudem zusätzliche Haltestellen errichtet. In Hamburg sind das: Wandsbek Rathaus, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhof. Die RB81 wird durch die S4 ersetzt. So ergibt sich eine bessere Ausnutzung der beschränkten Kapazitäten des Hamburger Hauptbahnhofs, dessen Fern- und Regionalbahnteil überlastet ist, während die S-Bahn-Gleise noch zwei weitere Linien, eine davon die S4, aufnehmen können. Das Projekt S4 wurde 2018 in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft. Ende 2019 erfolgte die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Bahn, Hamburg und Schleswig-Holstein, im Mai 2021 der erste Spatenstich für die Bauarbeiten. Jetzt wohl erst Ende 2028 soll eine Teilinbetriebnahme bis Rahlstedt erfolgen, zwei Jahre später dann das Gesamtprojekt bis Bad Oldesloe fertiggestellt sein. Der Bund übernimmt mit rund 84 Prozent einen Großteil der auf rund 1,85 Milliarden Euro geschätzten Gesamtkosten für den Bau der S4.