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Die Bezirksversammlung Wandsbek hat mit zwei städtebaulichen Erhaltungsverordnungen für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt die dortige wertvolle historische Baustruktur mit Jugendstil- und Gründerzeitvillen unter Schutz gestellt. So soll einer sukzessiven Veränderung der städtebaulichen Eigenart von Ortsbild und Stadtgestalt entgegengewirkt werden. Hierfür hatten sich besonders die beiden Rahlstedter Bezirksabgeordneten Carmen Hansch und Michael Ludwig eingesetzt. Das Bezirksamt Wandsbek hat nun einen Gestaltungsleitfaden veröffentlicht, der Bauwilligen und Architekten beim Erhalt des unverkennbaren Ortsbilds von Alt-Rahlstedt Orientierung geben soll.

Die beiden städtebaulichen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz.1 Nr.1 Baugesetzbuch (BauGB) sind im August 2019 in Kraft getreten und hier zu finden:

“Wie auch überall sonst in Hamburg wird in Rahlstedt viel neu gebaut und auch an bestehende Gebäude angebaut. Doch wie können moderne Neubauten in das bestehende Ortsbild eingefügt und integriert werden? Und wie können historische Gebäude ortsbildgerecht saniert werden? Sei es die Gestaltung von Fassaden, Balkonen, Fenstern, Garagen oder Vorgärten – mit diesem Gestaltungsleitfaden möchten wir Ihnen Ideen geben, wie modernes Bauen das unverwechselbare Ortsbild erhalten kann”, umreißt Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff die Aufgabe des Gestaltungsleitfadens.

Das Erhaltungsgebiet Rahlstedt I („Historische Villenlage“) erstreckt sich südlich der Stellau zwischen der Buchwaldstraße im Norden, der Straße Am Ohlendorffturm im Osten, der Brockdorffstraße im Süden und dem Heidegängerweg im Westen. 

Das Erhaltungsgebiet Rahlstedt II („Historischer Ortskern“) liegt südlich des Wandse-Grünzugs und erstreckt sich entlang der Rahlstedter Straße zwischen den Straßen Radolfstieg im Südwesten und Rahlstedter Bahnhofstraße im Nordosten bzw. entlang der Brockdorffstraße bis zum Weddinger Weg im Osten.

Der Gestaltungsleitfaden beschreibt Anlass und Ziel der beiden städtebaulichen Erhaltungsverordnungen wie folgt (Auszug): “Die Erhaltungsgebiete zeichnen sich maßgeblich durch die Verknüpfung und das harmonische Miteinander von Bebauung und umliegenden Freiflächen aus. Darüber hinaus wird die Stadtgestalt durch die überwiegend verwendeten, für die jeweilige Bauepoche typischen Baumaterialien und -formen, bestimmt. Hervorzuheben ist vor allem ein zum Teil guter Originalzustand der Ursprungsbauten. Ziel der Erhaltungsverordnungen ist es, die aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Eigenart wertvollen und das Ortsbild in besonderer Form prägenden Teile Alt-Rahlstedts zu erhalten und hinsichtlich der städtebaulichen Gestalt, d.h. hinsichtlich des Ortsbildes, der Stadtgestalt und des Landschaftsbildes bewahren zu können.”

Der nun veröffentlichte Gestaltungsleitfaden hat, anders als die Erhaltungsverordnungen, lediglich empfehlenden Charakter. Er dient Bauwilligen als Orientierungshilfe sowie planenden und beratenden Beteiligten als Beurteilungsgrundlage. Der Gestaltungsleitfaden liegt im Bezirksamt Wandsbek aus und steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.hamburg.de/contentblob/14335102/04e9566969260fa4f555f697349a9dcd/data/pdf-2020-09-21-erhaltungsgebiete-rahlstedt-gestaltungsleitfaden.pdf