Mastodon

Am 4. Mai 2017 hatte ich zum Bürgerdialog “Gute Radverkehrspolitik” eingeladen. Gemeinsam mit Stefanie Miczka und Carsten Willms, den verkehrspolitischen Sprechern des ADFC Hamburg und des ADAC Hansa, diskutierten wir mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürger aktuelle Fragen zum Ausbau des Radverkehrs in Hamburg und speziell in Rahlstedt. Denn Radfahren im Alltagsverkehr gewinnt in Hamburg eine immer größere Bedeutung. Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen ist seit 2002 von 9 Prozent auf aktuell etwa 15 Prozent gestiegen und soll bis die 2020er Jahre auf 25 Prozent gesteigert werden. Hamburg will Fahrradstadt werden.

Fahrradstadt Hamburg. Was ist das? Was soll das?

Wir organisieren den Verkehr in unserer Stadt nicht besser, in dem wir auf einen steigenden Anteil des Autoverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen (Modal Split) setzen. Der Platz ist begrenzt, Straßen können nicht beliebig ausgebaut werden. Deshalb bauen wir die Angebote bei Bus und Bahn aus und setzen auf bessere Bedingungen für Radfahrerinnen und Radfahrer genauso wie für Fußgängerinnen und Fußgänger, damit deren Anteile am Modal Split steigen. Dabei geht es auch darum, die Kapazitäten der Straßen für notwendigen und nicht vermeidbaren Autoverkehr, der auch weiterhin eine sehr große Rolle spielen wird, besser zu nutzen.

Gute Voraussetzungen für das Verkehrsmittel Fahrrad tragen zur Lösung vieler aktueller und zukünftiger verkehrspolitischer und gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Wer Rad fährt, lebt gesünder und senkt Gesundheitskosten. Radverkehr verbessert die soziale Teilhabe und die Familienfreundlichkeit der Stadt. Ein hoher Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen entlastet Zentrums- und Wohnquartiere vom Autoverkehr. Fahrten, die anstelle des Autoverkehrs mit dem Rad zurückgelegt werden, dienen außerdem dem Klimaschutz, der Luftreinhaltung und der Lärmreduzierung. Gute Bedingungen für den Radverkehr sind im globalen Wettbewerb um Einwohner und Fachkräfte Indikatoren für eine lebenswerte Stadt. Damit wird ein zukunftsfähiges Radverkehrssystem zu einem immer wichtigeren Standortfaktor.

Dafür braucht es eine gut ausgebaute und sicher befahrbare Radverkehrsinfrastruktur und vielfältige Service- und Informationsangebote. Komfortables und sicheres Fahrradparken soll in ganz Hamburg möglich sein – idealerweise auch für Pedelecs und Lastenfahrräder. Vor allem aber: Merkmal einer Fahrradstadt ist eine Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtnahme. Radfahrende fühlen sich als gleichrangige Verkehrsteilnehmer akzeptiert und willkommen. Gleichzeitig sind auch Radfahrende aufgefordert, Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden und besonnen sowie entgegenkommend zu agieren. Dies gilt insbesondere auch gegenüber dem Fußgängerverkehr.

Forderungen des ADFC

Stefanie Miczka, ADFC Hamburg

In Ihrem Vortrag erläuterte Stefanie Miczka vom ADFC Hamburg im Überblick und mit bebilderten Beispielen alle derzeit in Hamburg vorkommenden Führungsformen für den Radverkehr im öffentlichen Straßenraum. Auch die damit jeweils einhergehenden Probleme von separierten Fahrradwegen wurden von ihr beleuchtet. Der ADFC propagiert das Fahren auf der Fahrbahn als sicherste Form der Radverkehrs, weil die Sichtbarkeit erhöht wird und mehr Fahrkomfort und schnelleres Vorankommen gegeben ist. Das Fahren auf der Fahrbahn auf eigenen markierten Spuren (Radfahrstreifen und Schutzstreifen) sowie das Verhalten in Knotenbereichen wurden ebenfalls angesprochen und die Regelmaße und -breiten vorgestellt.

Diese fünf goldenen Regeln beim Bau von Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind aus Sicht des ADFC einzuhalten:

  1. Streifen dürfen nicht einengen
  2. Rechtzeitiges Einordnen vor Kreuzungen und Einmündungen
  3. Sicherheit durch Sichtbarkeit an Kreuzungen und Einmündungen
  4. Sichere Übergänge zwischen Radwegen und Streifen
  5. Intuitiv erfassbare Führungen an Engstellen

Forderungen des ADAC

Carsten Willms, ADAC Hansa

Der Vortrag von Carsten Willms vom ADAC Hansa, der sich nicht mehr nur als Auto- sondern als Mobilitätsclub versteht, beschäftigte sich mit den derzeit anwendbaren Regelwerken für den Bau von Radverkehrsanlagen sowie zu Unfallsituationen und Unfallzahlen im Radverkehr in Hamburg. Des Weiteren informierte er über den Wegfall der Radwegebenutzungspflicht durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Information über die Neuregelung der Benutzung von Gehwegen durch Radfahrende: Radfahrer dürfen den Gehweg grundsätzlich nicht nutzen. Ausnahmen gelten bei Kindern:

  • Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen sie erst ab dem vollendeten achten Lebensjahr nutzen, müssen sie aber nicht.
  • Zwischen dem vollendeten achten und dem vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie auch Gehwege befahren.
  • Neu: Geeignete Aufsichtspersonen (Mindestalter 16 Jahre) dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten.

Forderungen zum Entwurf von Radverkehrsanlagen des ADAC:

  • Benutzungspflichtige Radwege auf Einhaltung der Kriterien überprüfen
  • Nicht benutzungspflichtige Radwege nicht als Radwege 2. Klasse ansehen
  • Belange der Fußgänger berücksichtigen
  • Regelbreiten für Radverkehrsanlagen möglichst einhalten
  • Keine Mindestmaße miteinander kombinieren
  • Rahmenbedingungen für Radfahr- und Schutzstreifen prüfen
  • An Knotenpunkten und Einmündungen für gute Sichtbeziehungen sorgen
  • Furten nur gering vom Fahrbahnrand absetzen
  • Linke Radwege und Zweirichtungsradwege nur im Ausnahmefall einrichten
  • Enge Radien, abrupte Verschwenkungen und Bordsteinkanten vermeiden

 

Bürgerdialog

Muntere Diskussion und Nachfragen aus dem Publikum nach den Fachimpulsen.

In der anschließenden Diskussion mit den Experten brachten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger viele Beispiele aus ihrem direkten Wohnumfeld oder dem Stadtteil ein. Dabei kamen viele verschiedene Ansichten der Verkehrsteilnehmer zum Ausdruck. Kritisiert wurde häufig die mangelnde Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Es wurde deutlich, dass insbesondere bei den Rechten und Pflichten für Radfahrer, wenn Radfahrstreifen oder Schutzsteifen die Verkehrssituation in einer Straße neu ordnen, noch viel Unsicherheit besteht und hier weiterer vertiefter Informationsbedarf gegeben ist, sowohl bei Autofahrern als auch bei Radfahrern.

Bereits seit der so genannten Radfahrer-Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahre 1997 gelten neue Regeln für Radfahrer. Ich fasse sie mal mit eigenen Worten zusammen und ergänze sie um Beispiele aus Rahlstedt:

  1. Fahrräder sind Fahrzeuge, Radfahrer sind Fahrzeugführer. Daher: Radfahrer fahren grundsätzlich auf der Fahrbahn.
  2. Auf der Fahrbahn können Schutzstreifen für Radfahrer (gestrichelte Linie) angelegt werden (Beispiel Kriegkamp in Meiendorf). Auf Schutzstreifen dürfen Autos nicht parken und nur ausnahmsweise fahren, z. B. in einer engen Straße, Halten bis zu drei Minuten ist auf Schutzstreifen zulässig.
  3. Wenn auf der rechten Seite Radwege vorhanden sind, dürfen Radfahrer sie benutzen. Es darf dann aber auch auf der Fahrbahn gefahren werden (Beispiele Saseler Straße, Bekassinenau, Stapelfelder Straße, Schöneberger Straße).
  4. Nur wenn der rechte Radweg mit einem blauen Radfahrerschild (Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg oder getrennter Geh- und Radweg, siehe Abbildung) gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer ihn nutzen (Beispiele Bargteheider Straße, Meiendorfer Straße). Die Fahrbahn ist dann für Radfahrer tabu.
  5. Sind auf der Fahrbahn Radfahrstreifen angelegt (durchgezogene Linie) müssen sie genutzt werden (Beispiel Rahlstedter Straße). Auf Radfahrstreifen dürfen Autos nicht fahren, halten oder parken.
  6. Natürlich darf immer nur am rechten Fahrbahnrand, auf dem rechten Radweg, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Auf dem linken Radweg nur, wenn dies durch ein Schild ausdrücklich erlaubt ist (Beispiel Scharbeutzer Straße zwischen Bargteheider Straße und Rahlstedter Bahnhofstraße).
  7. Gehwege können für Radfahrer freigegeben werden (Beispiel Oldenfelder Straße). Es sind dann aber immer noch Gehwege. Auf Fußgänger ist daher besondere Rücksicht zu nehmen, ihnen ist Vorrang einzuräumen. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen, ggf. muss Schritt gefahren werden. Ist ein Gehweg für Radfahrer freigeben, darf natürlich weiterhin auf der Fahrbahn gefahren werden.
  8. Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren, wenn dies durch Schilder ausdrücklich zugelassen ist (Beispiele Hüllenkamp, Wittigstieg).

Eine Forderung der anwesenden Bürgerinnen und Bürger war, auch solche Radwege mehr als bisher instandzusetzen, die nicht (mehr) benutzungspflichtig sind, beispielsweise in der Hermann-Balk-Straße zwischen Schierenberg und Alte Berner Straße, in der gesamten Saseler Straße, in der Stapelfelder Straße und der Kielkoppelstraße. Bemängelt wurde zudem, dass häufig Radwege zuwachsen würden, durch Bäume und Büsche, die nicht ausreichend zurückgeschnitten werden, und Straßenbegleitgrün, das auf die Radwege hinüberwuchert. Hier müsse die Stadt bessere Ergebnisse liefern.

Kritisiert wurde, dass dort, wo Radfahrstreifen neu geschaffen wurden, die Gehwege stellenweise so schmal sind, dass das begleitende Radfahren auf Gehwegen sehr schwierig ist. Auch das Alter, ab dem Kinder auf der Fahrbahn fahren müssen (ab 10 Jahren), wenn es keine Alternativen gibt, wird von vielen als zu niedrig angesehen.

Gerade für die neuen Radfahrstreifen in der Scharbeutzer Straße (zwischen Bargteheider Straße und Rahlstedter Weg) und in der Rahlstedter Straße gab es aber auch Lob, wenngleich so manche Verkehrsführung  an Knotenpunkten noch Nachfragen auslöste: Beispielsweise das Linksabbiegen von der Rahlstedter Straße in die Rahlstedter Bahnhofstraße, wo Radfahrer die Wahl haben, den Radfahrstreifen zu verlassen, um sich in die Linksabbiegespur für Autos einzuordnen, oder – mittels einer speziellen Radfahrerampel – die Rahlstedter Straße neben der Fußgängerfurt kreuzen können, um so in die Rahlstedter Bahnhofstraße zu gelangen, wo sie dann wieder, mangels Radwegebenutzungspficht, die Wahl haben, entweder auf der Fahrbahn zu fahren oder den sanierten Radweg zu nutzen.

Neue Radverkehrsanlagen in Rahlstedt

In Rahlstedt wurden in den vergangenen Jahren bereits in mehreren Bauabschnitten neue Radverkehrsanlagen geschaffen oder bestehende saniert:

In der Rahlstedter Bahnhofstraße und Scharbeutzer Straße zwischen Rahlstedter Straße und Bargteheider Straße wurden die Radwege erneuert und verbreitert. Im letzten Jahren wurde im weiteren Verlauf der Scharbeutzer Straße zwischen Bargteheider Straße und Rahlstedter Weg die Radwege erneuert bzw. Radfahrstreifen angelegt, teilweise gab es dort vorher überhaupt keine Radverkehrsanlagen.

In der Rahlstedter Straße wurden zwischen ARAL-Tankstelle und AMTV-Zentrum die Radwege entweder saniert oder als Radfahrstreifen neu angelegt. Im nächsten Jahr folgt hier der nächste Abschnitt zwischen ARAL-Tankstelle und Ellerneck, danach geht es weiter bis zur Tonndorfer Hauptstraße. Ein Teil dieser Strecke ist Bestandteil der Veloroute 7 von Rahlstedt in die Innenstadt. Außerdem kreuzt hier die Veloroute 14, der äußere Ring.

Die Meiendorfer Straße wird im nächsten Jahr auch im Abschnitt Oldenfelder Stieg/Berner Straße bis Wildgansstraße neu gebaut. Hierbei geht es nicht nur um die Sanierung der Fahrbahn, sondern zuvorderst auch um die Befestigung der Nebenflächen, also überhaupt erstmals ordentliche Geh- und Radwege, die es dort bislang nicht gibt. Zuvor waren bereits in mehreren Bauabschnitten zwischen Wildgansstraße und Spitzbergenweg Gehwege befestigt und separate Radwege erstmals angelegt worden.

Die Stadt plant die Sanierung des gesamten Straßenzugs Höltigbaum/Oldenfelder Stieg/Berner Straße/Fasanenweg/Berner Brücke in mehreren Bauabschnitten, beginnend 2019 im Höltigbaum/Oldenfelder Stieg. Auch hier geht es darum, nicht nur die maroden Fahrbahnen zu sanieren, sondern auch die Geh- und Radwege zu erneuern oder überhaupt Radverkehrsanlagen zu schaffen, wo sie bislang fehlen, z.B. in der Berner Straße zwischen Alter Zollweg und Bargkoppelweg.

Am U-Bahnhof Berne, immerhin zur Hälfte in Rahlstedt gelegen, werden derzeit allerbeste Voraussetzungen für die Verknüpfung von U-Bahn und Radfahren geschaffen: Derzeit gibt es dort 402 Fahrradstellplätze, zukünftig 754 Fahrradstellplätzen. Davon werden 394 überdacht sein. Insgesamt 106 Fahrradstellplätze werden als gesicherte Stellplätze in Sammelschließanlagen und Fahrradboxen zur Verfügung stehen. Insgesamt 24 Schließfächer werden über eine Lademöglichkeit für E-Bike-Akkus verfügen.

Auch am Bahnhof Rahlstedt soll das Fahrradparken verbessert werden. Wegen des Baus der S4, die immer näherkommt, ist es aber sinnvoll, die Maßnahmen hierauf abzustimmen.

Das Bezirksamt hat seit 2011 zahlreiche Straßen in seiner Zuständigkeit saniert: In den allermeisten Fällen gibt es dort gar keine Radwege und häufig müssen und immer dürfen die Radfahrer auf diesen Straßen auf der Fahrbahn fahren. Die Fahrbahndeckensanierungen in den Bezirksstraßen kommen somit unmittelbar auch den Radfahrern zugute. In diesem Jahr kommen dran: Oldenfelder Straße, Bargkoppelweg, Stolper Straße und das letzte Stück Nordlandweg.

Bei allen Fortschritten für bessere Radverkehrsanlagen gibt es auch in Rahlstedt immer noch viele, vor allem nicht benutzungspflichtige Radwege, die in einem schlechten Zustand sind. Nicht alle würde man genauso wieder bauen, so dass es häufig nicht reicht, Radwege einfach nur wieder instandzusetzen. Aber auch das geschieht, Beispiele hierfür sind längere Streckenabschnitte in der Bekassinenau und der Hermann-Balk-Straße.


Fotos von der Veranstaltung: Jens Wehde, http://www.wehde.de