Mastodon

Am Mittwoch, 28. Februar 2018, entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft über die Einführung eines neuen Feiertags in Hamburg. Eine Mehrheit der Abgeordneten unterstützt den 31. Oktober (Tag der Reformation), doch es gibt weitere Vorschläge: 8. März (Weltfrauentag), 8. Mai (Tag der Befreiung) und 23. Mai (Tag des Grundgesetzes). Ich unterstütze den 23. Mai als neuen Feiertag. Warum?

Pressemitteilung der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft
Peri Arndt, Hendrikje Blandow-Schlegel, Ole Thorben Buschhüter, Gert Kekstadt, Uwe Lohmann, Jan Quast, Karl Schwinke, Dr. Tim Stoberock und Dr. Sven Tode

Im kommenden Jahr wird unsere Verfassung, das deutsche Grundgesetz, 70 Jahre alt. Das ist uns Anlass, den Tag der Verkündung unserer Verfassung, den 23. Mai, in der Bürgerschaftssitzung am 28. Februar 2018 als dauerhaften Feiertag vorzuschlagen.

Seit dem 23. Mai 1949 bildet das Grundgesetz das Fundament der Demokratie in Deutschland. An diesem Tag hat der Parlamentarische Rat das Gesetz feierlich verkündet. Neun Monate hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes intensiv beraten.

Das deutsche Grundgesetz ist damals auch als Reaktion auf den Nationalsozialismus entstanden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte wurden fest verankert, um den Staat und die Gesellschaft künftig vor inneren Feinden zu schützen. Unmissverständlich formuliert das Grundgesetz den Vorrang der Grundrechte und ihre ewige, unabänderbare Gültigkeit für alle Menschen mit Auswirkungen auf alle anderen Gesetze und Rechtsnormen.

Es enthält ein klares Bekenntnis zu Europa. Bereits in seiner Präambel heißt es: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Später wurde das deutsche Grundgesetz für viele Länder, die aus einer Diktatur kamen, zum Vorbild – darunter Spanien und Portugal. Die zentrale Norm des Grundgesetzes in Artikel 1 Absatz 1 – die Würde des Menschen ist unantastbar – wurde wörtlich in die europäische Grundrechtecharta übernommen. Auch viele Staaten außerhalb Europas orientierten sich am Grundgesetz der Bundesrepublik.

In der Aufklärung und im Humanismus verankert, weist die Verfassung in die Zukunft, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren. Legislative, Exekutive und Judikative bilden das Grundgerüst, das die parlamentarische Demokratie kennzeichnet und Wirkung in alle Zukunft entfaltet. In welcher Dimension und auf welcher Ebene auch immer, jedes gesellschaftspolitische Handeln kann auf die Verfassung mit den ihr innewohnenden Rechten und Pflichten zurückgeführt werden.

Mit seiner Etablierung als gesetzlichem Feiertag würde die Hamburgische Bürgerschaft ein Zeichen setzen, sich für Demokratie, Freiheit und Humanismus, für Vielfalt und ein gerechtes Miteinander einzusetzen. Und das in einer Zeit, in der wir daran erinnert werden müssen, was verloren gehen kann, wenn wir uns der Gefahren nicht bewusst sind.

Hamburg, am 22. Februar 2018