Mit mehr Bussen und Bahnen, mehr Linien und mehr Haltestellen (“Hamburg-Takt”) will Hamburg die Mobilitätswende erreichen. Bis 2030 soll der Anteil des öffentlichen Verkehrs mit Bussen und Bahnen in Hamburg von derzeit 22% auf 30% steigen. Außerdem werden seit diesem Jahr ausschließlich elektrisch angetriebene Busse neu angeschafft, damit ab 2030 nur noch lokal emissionsfreie Busse in Hamburg unterwegs sind. Für die größere und vollständig elektrische Busflotte werden zusätzliche Busbetriebshöfe benötigt. Einer davon soll bis Ende 2024 an der Meiendorfer Straße entstehen. Der bundesweit erste nur für Elektro-Busse.
Mit der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Ole Thorben Buschhüter liegen nun weitere Informationen zu dem geplanten Vorhaben vor.
Der vorgesehene Standort für den neuen Elektro-Busbetriebshof Meiendorf (Batterie- und Brennstoffzellenbusse) befindet sich in der Meiendorfer Straße, in Höhe der Zufahrt Richtung Meiendorfer Rund. Das rund 28.000 qm große Grundstück wurde bereits vor 13 Jahren mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 121 als Gewerbegebiet ausgewiesen, wird aber bis heute nicht als solches genutzt. Zwischenzeitlich verfügt die HOCHBAHN über die beiden Flurstücke des Grundstücks. Über das Grundstück führt praktischerweise eine 380/110kV-Freileitungsanlage hinweg.
“Mit dem Hamburg-Takt haben wir ein politisches Ziel formuliert: In einem klimagerechten und stadtverträglichen Mobilitätsmix sollen Busse und Bahnen zukünftig eine deutlich größere Rolle spielen. Mehr Busse erfordern auch mehr Betriebshöfe. Einer davon soll in Meiendorf entstehen und damit Ausgangspunkt werden für einen noch besseren Busverkehr im Nordosten Hamburgs. Ich freue mich, dass die HOCHBAHN für einen solchen Öko-Busbetriebshof einen geeigneten Standort gefunden hat”, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.
In Meiendorf sollen künftig circa 130 Busse stationiert werden. Vorgesehen sind hierfür eine überdachte Busabstellung inklusive Technikfläche für Ladetechnik der Elektrobusse, ein Betriebsgebäude, eine Waschhalle, eine Wartungs- sowie eine Reparaturhalle und eine Parkpalette für ca. 140 Stellplätze. Dabei soll ein besonderer Schwerpunkt auf einer energieoptimierte Planung und Entwicklung des Gebäudekomplexes und dem Einsatz regenerativer Energien liegen, wie das mit der TGA-Planung (technische Gebäudeausstattung) beauftragte Ingenieurbüro auf seiner Website mitteilt: https://www.rmn-ing.de/2020/09/22/busbetriebshof-hamburg-meiendorf/
Mit den Nachbarn ist die HOCHBAHN in einen intensiven Dialog eintreten. Laut HOCHBAHN wird sich der geplante Busbetriebshof positiv auf die benachbarte Wohnbebauung auswirken, da er als Schallschutzbarriere zur Meiendorfer Straße wirkt.
Das Vorhaben befindet sich noch in einer sehr frühen Planungsphase. Zum Oktober 2020 wurde mit der Leistungsphase 2 – der Vorentwurfsplanung – begonnen. Mit Datum vom 24. Januar 2020 hatte das Bezirksamt Wandsbek zuvor der HOCHBAHN zunächst zu einzelnen Fragestellungen der Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Elektrobus-Betriebshof einen Vorbescheid erteilt, der am 4. Februar 2020 im Transparenzportal veröffentlicht wurde: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/neubau-eines-elektrobus-betriebshofs. Das mit dieser Bauvoranfrage beauftragte Architekturbüro hat hierzu einige Skizzen auf seiner Homepage veröffentlicht: https://luetkens.com/portfolio_page/bbm-hamburg-meiendorf-2019.
Der Baubeginn wird für Mitte 2022 angestrebt und die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Elektro-Busbetriebshofs Meiendorf ist bis Ende 2024 geplant.
Weiterführende Informationen:
Schriftliche Kleine Anfrage “Neuer Elektrobus-Betriebshof in Meiendorf” und Antwort des Senats vom 26. Oktober 2020 (Drucksache 22/1876): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/73082/neuer_elektrobus_betriebshof_in_meiendorf.pdf
Bebauungsplan Rahlstedt 121 vom 4. April 2007:
- Planrecht: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt121.pdf
- Begründung: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt121.pdf
Dieser Beitrag erschien erstmals am 24. Oktober 2020 und wurde am 23. November 2020 auf der Grundlage der Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage aktualisiert.
Wie stellen Sie sich konkret die gesicherte Verkehrsregelung bei einem 24-Stunden-Betrieb ( Zu- und Abfahrt zum Betriebsgelände ) vor bei mindestens 130 E-Bussen, davon ein Teil als Gelenkbus, ca. 250 Mitarbeiter-KFZ, Schwerlast-Lieferverkehr sowie Besucherverkehr zum gegenüberliegenden Gewerbegebiet mit Jobcenter und letztlich zum Wohngebiet Meienrund?
Weshalb wurde sich nicht rechtzeitig um die freien Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Höltigbaum oder Merkurpark gekümmert, wo es keine Verkehrsprobleme gibt?
Bei allem Respekt für Ihr technisches Verständnis – wie viele Stunden kann ein Elektrobus im Einsatz sein ( Sommer / Winter), wenn die Reichweite der Batterien aktueller Modelle maximal 150 km beträgt? Wie oft müssen diese zur Ladestation zurück? Worauf basiert Ihre Annahme, dass nur zum Beginn und Ende der Hauptverkehrszeit es zu höherem Verkehrtsaufkommen kommen kann?
MfG
Sehr geehrter Herr Raupach,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Fragen will ich gerne beantworten:
Die gesicherte Verkehrsregelung wird Gegenstand der weiteren Planungen sein. Ich kann hierfür an diesem Standort, direkt an einer Hauptverkehrsstraße gelegen, allerdings keine unüberwindbaren Hürden erkennen.
Der neue Elektro-Busbetriebshof Meiendorf soll auf einem Grundstück von rund 28.000 qm Größe entstehen. Vergleichbar große Flächen stehen weder am Neuen Höltigbaum, noch im Merkurpark zur Verfügung.
Die geforderte Reichweite der E-Busse, die die HOCHBAHN beschafft, wird laufend erhöht. Waren in der ersten Tranche noch 150 km Reichweite bei vollgeladener Batterie gefordert, und zwar unabhängig von Außentemperatur, Linienprofil und anderen Einflussfaktoren, sind es bei den Fahrzeugen der zweiten Tranche, die 2020 geliefert wurden, bereits 200 Kilometer. Die Entwicklung wird bis zur geplanten Eröffnung des neuen Elektro-Busbetriebshof in Meiendorf Ende 2024 weiter voranschreiten. Die HOCHBAHN hat ein elementares Interesse an einem wirtschaftlichen Betrieb auch der E-Busse. Dazu gehört eine energieeffiziente, lokale Ausrichtung der Betriebskonzepte für den künftigen E-Bus-Verkehr mit möglichst kurzen Ein- und Aussetzwegen zwischen den Busbetriebshöfen und den Ausgangspunkten im Liniennetz. Der Standort Meiendorf erfüllt nach Darstellung der HOCHBAHN genau diese Anforderungen.
Die HOCHBAHN hat den geplanten Betrieb auf dem neuen Elektro-Busbetriebshof Meiendorf wie folgt skizziert (vgl. Drs. 22/1876):
“Die auf dem Betriebshof stationierten Busse kehren täglich nach erfolgtem Einsatz zum Betriebshof zurück. Dort werden die Batterien wieder aufgeladen, die Fahrzeuge gewaschen und gereinigt, Betriebsmittel nachgefüllt und die Busse gewartet und repariert.
Die Busse werden in Früh- und Spätschicht betrieben. Morgens verlassen die Busse sukzessive den Betriebshof zur morgendlichen Hauptverkehrszeit und kommen in der Regel in der Mittagszeit wieder auf den Betriebshof zurück. Zur nachmittäglichen Hauptverkehrszeit verlassen die Busse erneut den Betriebshof und zum Ende der letzten Schicht werden die Busse in der überdachten Busabstellung geparkt und über Nacht geladen. Die Wartung und Reparatur der Busse erfolgen in der werktäglichen Arbeitszeit, die Reinigung in den Abendstunden.”
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Hat man sich Gedanken gemacht wie die Busse dort
hinkommen? Über die Meiendorfer Straße?? Die ist doch jetzt
schon zeitweise total überlastet. Mein Tipp: Eine Schnellstraße
durch das Naturschutzgebiet Richtung Autobahn. Oder??
Ja, darüber hat sich die HOCHBAHN sogar sehr viele Gedanken gemacht. Im Sinne eines ressourcenschonenden Busverkehrs ist sie stets bestrebt, die in der Regel ohne Fahrgäste zurückgelegten Ein- und Aussetzwege zwischen den Busbetriebshöfen und den Ausgangspunkten im Liniennetz so gering wie möglich zu halten. Dieses Grundprinzip gilt selbstverständlich auch für die Elektromobilität. Strom ist ein hochwertiger und vielseitiger Energieträger. Die Speicherung ist jedoch vergleichsweise aufwendig. Deshalb wird nach Auffassung der HOCHBAHN eine energieeffiziente, lokale Ausrichtung der Betriebskonzepte für den künftigen E-Bus-Verkehr an Bedeutung gewinnen. Der Standort Meiendorf erfüllt genau diese Anforderung. Es ist eine gute Zuordnung zu den Bediengebieten im Raum Bergstedt, Volksdorf, Rahlstedt, Sasel und Farmsen-Berne gegeben.
Von einer Schnellstraße durch das Naturschutzgebiet halte ich nichts. Wir brauchen nicht mehr Autoverkehr, sondern weniger. Mehr Busverkehr mit mehr Linien, mehr Haltestellen und dichteren Takten, ist aus meiner Sicht Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.
Ja, vor allem dichtere Takte sind wichtig. Gerade im Berufsverkehr sollten alle Busse wenigstens alle zehn Minuten fahren. Ich hoffe, das wird beim 162er endlich mal umgesetzt, wie es ja eigentlich schon für dieses Jahr geplant war. Wer mit dieser Linie fahren muss, hat in Sachen Anschlüssen echt die A…karte.
Das sehe ich genauso. Insbesondere für den Bereich Liliencronstraße und für Verbindungen zwischen Hohenhorst und dem Ortskern Rahlstedt muss das Angebot verbessert werden.
Mich würde interessieren, wie sich dieser Betriebshof für 140 Busse mit dem gültigen Bebauungsplan verträgt. Dieser beinhaltet für das gewerbliche Baugebiet nämlichen folgenden Passus:
“Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Tankstellen und Speditionen), … unzulässig”
Gruß
Der Busbetriebshof soll auf einer Fläche entstehen, die der gültige Bebauungsplan Rahlstedt 121 als Gewerbegebiet ausweist. Elektro-Busbetriebshöfe sind in Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig. Im konkreten Fall gilt, um es hier einmal vollständig zu zitieren, gemäß § 2 Nr.9 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 121 einschränkend:
“Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Tankstellen und Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623), unzulässig.”
Laut Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 22/1876) sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine planungsrechtlichen Befreiungen erforderlich. Der geplante Elektro-Busbetriebshof fällt demnach offenbar in keine der in der Verordnung genannten Kategorien. Es handelt sich demnach auch nicht um einen Betrieb mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr. Anders als die beispielhaft genannten Tankstellen und Speditionen erzeugt ein Elektro-Busbetriebshof nach meinem Verständnis auch nur zum Beginn und zum Ende der Hauptverkehrszeiten ein höheres Verkehrsaufkommen, nicht aber über den ganzen Tag verteilt.
Letztlich wird diese Frage im Zusammenhang mit dem noch zu stellenden Bauantrag verbindlich entschieden.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
mir stellt sich die Frage ob hier der gültige Bebauungsplan nicht ein bisschen frei ausgelegt wird.
Worin besteht denn der Unterschied zwischen einer “Tankstelle” und einem Busbetriebshof wo täglich ca. 130 E-Busse 2 x aufgeladen werden?
Definition von “Tankstelle” laut Wikipedia:
Eine Tankstelle (auch Versorgungsanlage, Tankstation, Gasfüllanlage[1], umgangssprachlich Tanke, ursprünglich Zapfstelle) ist eine Anlage, an der Kraftfahrzeuge mit den Kraftstoffen Benzin und Diesel, teilweise auch mit Flüssiggas, Erdgas, Wasserstoff oder Strom, versorgt werden können. Die Abgabe der Stoffe erfolgt an Zapfsäulen. Die Preise für die Kraftstoffe werden meist an einem Preismast dargestellt. Außerhalb der Öffnungszeiten kann an manchen Tankstellen ein Tankautomat benutzt werden.
Erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr gibt es sicher bei beiden Varianten.
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Dem Plangeber des Bebauungsplans ging es darum, hier ein Gewerbegebiet auszuweisen, dabei aber Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr auszuschließen. Eine herkömmliche Tankstelle, die die Verordnung nur beispielhaft für einen Betrieb mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr nennt, dürfte nicht zuletzt wegen des weit über Kraftstoffe hinausgehenden Sortiments eine Kundenfrequenz haben, die über die Fahrzeugbewegungen eines Busbetriebshofs mit ca. 130 dort stationierten Bussen weit hinausgeht, und das nicht nur punktuell zu bestimmten Zeiten, sondern über 24 Stunden verteilt. Insofern kann ich nicht erkennen, warum ein Öko-Busbetriebshof hier nicht zulässig sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter