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Die rot-grüne Koalition in der Bezirksversammlung Wandsbek will mit einer so genannten städtebaulichen Erhaltungsverordnung für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt erreichen, dass dort die wertvolle historische Baustruktur erhalten bleibt. Am Donnerstag, 22. November 2018, fand hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Rahlstedter Bezirksabgeordnete Carmen Hansch berichtet in einem Gastbeitrag über die Veranstaltung:

Gastbeitrag von Carmen Hansch, Mitglied der Bezirksversammlung Wandsbek

Öffentliche Informationsveranstaltung zur Gebietsuntersuchung in Alt-Rahlstedt am 22.11.2018: Vorbereitung einer möglichen städtebaulichen Erhaltungsverordnung

Nach Beschluss des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek wurde das Bezirksamt gebeten, den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung vorzubereiten und die entsprechenden Ziele für die Dauer des Verfahrens abzusichern.

Das östliche Untersuchungsgebiet mit vielen Gebäuden aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts wird begrenzt durch die Straßenzüge Buchwaldstraße, Am Ohlendorffturm, Brockdorffstraße und Heidegängerweg. Hier hatten sich Anwohner der Amtsstraße um den Erhalt des städtebaulichen Charakters im Viertel gesorgt. Diese Sorge war von uns geteilt und in den Planungsausschuss getragen worden. Das westliche Untersuchungsgebiet um den historischen Rahlstedter Ortskern wird begrenzt durch die Straßenzüge Ellerneck, Rahlstedter Straße, Pidder-Lüng-Weg, Rahlstedter Bahnhofstraße und Pfarrstraße. Dieses westliche Gebiet ist aufgrund einer Initiative und Antrags der SPD Rahlstedt in die Untersuchung aufgenommen worden.

Im Auftrag des Bezirksamtes ist derzeit das Gutachter-Team MOR Architekten und C/O Zukunft tätig, das die städtebauliche Eigenart der Gebiete untersucht. Vertreter der Gutachterbüros und Vertreter der Verwaltung haben am 22. November vor ca. 120 interessierten Anwohnern im Foyer des Gymnasiums Rahlstedt ihre bisherigen Ergebnisse vorgetragen.

Anlass der Untersuchung waren Bedenken der Anwohner hinsichtlich aktueller Bauvorhaben. Insbesondere moderne Geschosswohnungsbauten werden als Fremdkörper wahrgenommen. Derzeitige Bebauungspläne im Untersuchungs-gebiet eröffnen Baumöglichkeiten, die in ihrer Ausprägung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes nicht entsprechen. Das Instrument um gegenzusteuern ist die städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 des Baugesetzbuches (BauGB).

Innerhalb des Erhaltungsgebiets bedarf der Neubau, Rückbau sowie die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der gesonderten Genehmigung. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung: Maßgeblich ist das konkrete Vorhaben. Bei der Entscheidung sind die städtebaulichen Erhaltungsziele einzubeziehen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn das Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt prägt oder von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.

Die Präsentation zeigte die Siedlungsentwicklung von Alt- Rahlstedt und die Gebietsuntersuchung bezogen auf die städ-tebauliche Prägung in beiden Gebieten, wie Baualtersklassen, Dachformen oder Gebäudetypen. Für die 410 Häuser im 45 Hektar großen Untersuchungsgebiet wurden Gebäudesteckbriefe erstellt. Jedes Haus wurde fotografiert und die wesent-lichen Merkmale aufgenommen.

Fazit: Die Verwaltung und das Gutachterbüro waren von dem Bestand begeistert und kommen zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Eigenart der Gebiete gegeben ist. Die Anwohner nahmen die Präsentation sehr erfreut auf. Es gab viele Nachfragen und Anregungen, die in die weiteren Beratungen einfließen werden. Nächste Schritte sind die Dokumentation und Bewertung aller Gebäude in Steckbriefen, die Abgrenzung des Erhaltungsgebietes und Abschlusspräsentation im Planungsausschuss. Im April könnte die Erhaltungsverordnung beschlossen werden. Damit wäre für die Zukunft ein Leitfaden für Entscheidungen geschaffen, der die Eigenart von Alt-Rahlstedt schützt und nur eine schonende Entwicklung zulässt.

Hier das offizielle Veranstaltung-Plakat:
Druckdatei-Plakat_Infoveranstaltung-Rahlstedt.jpg