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Die Stadt plant aufgrund der weiterhin starken Neuzugänge auch von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein ungenutztes Gebäude auf dem Schulgelände in der Kielkoppelstraße ab September als Erstversorgungseinrichtung für 80 männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zum Alter von 17 Jahren zu nutzen. Erste Abstimmungsgespräche haben bereits zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung stattgefunden, bei der die Schulbehörde ihre Zustimmung zur Nutzung des Gebäudes erklärt hat. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat daraufhin umgehend mit der Planung begonnen und bereits Kontakt mit den Nachbarn (Schule, Kita, Beratungsstelle) auf dem Gelände aufgenommen, um deren Belange in die Planung des Gebäudes und des Betriebsablaufes einzubeziehen.

Der LEB hat ein Informationsblatt erstellt (siehe unten), in dem das geplante Vorhaben näher beschrieben wird. Zudem lädt das Bezirksamt Wandsbek am Dienstag, 28. Juli 2015, um 18 Uhr, in der Dankeskirche, Kielkoppelstraße 51, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein. Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner sind herzlich eingeladen, sich über die Maßnahme zu informieren und Fragen zu stellen.

Der LEB teilt zum besseren Verständnis der aktuellen Situation folgendes mit:
“In den letzten Monaten hat sich die Zahl der vom LEB zu versorgenden jungen Flüchtlinge sehr stark erhöht. Allein im Mai 2015 ist sie durch neu Ankommende um rund 100 gestiegen, im Juni um weitere 110 und im Juli bereits um rund 60. Die Gesamtzahl liegt aktuell bei etwa 800 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die an 17 Standorten in Hamburg versorgt und betreut werden. Unbegleitete Minderjährige sind von der bundesweiten Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ausgenommen – sie müssen von der Kommune in Obhut genommen undversorgt werden, in der sie sich zuerst melden oder in der sie aufgegriffen werden. Der Hamburger Senat hat sich erfolgreich für eine bundesweite Aufnahmepflicht eingesetzt, die ab 1. Januar 2016 gelten wird. Die vorhandene Platzzahl in Hamburg reicht aber gegenwärtig trotz massiven Ausbaus in der Vergangenheit nicht aus. Die Einrichtungen sind stark überbelegt und die jungen Flüchtlinge müssen auch in Bettenlagern (Turnhalle) und ggf. einem Zelt vorübergehend untergebracht werden. Neue Einrichtungen müssen dringend geschaffen werden.”


Das Informationsflugblatt des LEB kann hier heruntergeladen werden.