Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat heute mitgeteilt, die Bereitstellung von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum künftig nicht mehr als erlaubnisfreien Gemeingebrauch, sondern als erlaubnispflichtige Sondernutzung zu behandeln. Damit wird unter anderem ab sofort eine Sondernutzungsgebühr erhoben, mit deren Einnahmen der Ausbau der Abstellflächen weiter vorangebracht werden soll. Zudem soll die Verkehrssicherheit mit einem Verfahren für falsch abgestellte E-Scooter insbesondere auf Fußwegen weiter erhöht werden. Die SPD-Fraktion hatte lange auf eine Neuregelung nach dem Beispiel anderer Bundesländer wie Bremen und Nordrhein-Westfalen gedrungen und begrüßt den Kurswechsel der Behörde.
Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „E-Scooter, die falsch abgestellt werden und anderen, insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen, den Weg versperren, sind ein großes Ärgernis. Dem sagt die Stadt jetzt den Kampf an. Die Behandlung als Sondernutzung ermöglich es, Anbieter und Nutzer für falsch abgestellte E-Scooter in die Pflicht zu nehmen und Einnahmen aus der Sondernutzungsgebühr in die Schaffung von mehr Abstellflächen zu investieren. Das sorgt für mehr Ordnung und Sicherheit auf den Gehwegen. Die SPD-Fraktion Hamburg hat seit langem bei der Verkehrsbehörde auf eine Einstufung von E-Scooter- und E-Bike-Sharing als erlaubnispflichtige Sondernutzung gedrungen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Verkehrsbehörde nun ihren Kurs ändert und dem pragmatischen Beispiel anderer Bundesländer folgt. Die Zukunft wird zeigen, ob eine solche Regelung ausreichend ist oder ob ein Konzessionsmodell, wie es etwa in Berlin genutzt wird, ein möglicher nächster Schritt wäre. Wir begrüßen es, dass die Anbieter so kooperativ an dem neuen Rahmenvertrag mitgearbeitet haben. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger profitieren jetzt von einer besseren Steuerung und damit von einer Stadt, die mobil, sicher und lebenswert bleibt und sich gleichzeitig neuen Mobilitätsangeboten nicht verschließt.“
Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages, der eine Laufzeit bis 31. Dezember 2027 hat, wird die Bedeutung der geteilten Mikromobilität als Baustein eines vielfältigen Mobilitätsangebots mit eindeutigen Regelungen zur Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterstrichen.
Die vereinbarten Maßnahmen:
- Ab sofort wird eine Sondernutzungsgebühr je angebotenem Sharing-E-Scooter und -E-Bike in Höhe von zwei Euro pro Monat erhoben. Innerhalb des Rings 2 werden zusätzlich 4,50 EUR pro Monat und Fahrzeug erhoben.
- Klare Regeln für falsch abgestellte E-Scooter: Wenn die Polizei oder der Landesbetrieb Verkehr (LBV) falsch abgestellte Scooter auffinden, werden die Anbieter kontaktiert, die die falsch abgestellten E-Scooter ordnungsgemäß umstellen bzw. einsammeln müssen.
- Die Stadt kann falsch abgestellte Scooter jederzeit selbst umstellen bzw. auch einsammeln und an einen Verwahrort bringen. Ein Abschleppen der Sharing-Fahrzeuge erfolgt, wenn zum Beispiel kein Platz zum Umstellen vorhanden ist, wenn eine Verkehrsgefährdung bzw. -behinderung droht oder wenn es sich um große Ansammlungen von E-Scooter handelt.
- Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
- Feedback und schnelle Reaktion: Anbieter sind verpflichtet, ein digitales Meldesystem bereitzustellen, über das falsch abgestellte Fahrzeuge unkompliziert gemeldet werden können. Mit dem Scooter-Melder der Plattform Shared Mobility www.scooter-melder.de existiert bereits eine zentrale Meldeplattform.
- Sensibilisierung und Sicherheit: Zu besonderen Anlässen, wie z. B. Großveranstaltungen werden Maßnahmen wie Reaktionstests in den Apps durchgeführt, um das Bewusstsein für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Alkoholkonsum. Die bereits vorher vereinbarten Regeln wie das After-Ride-Picture, anbieterorganisierte Fußpatrouillen an hochfrequentierten Abstellorten (u. a. im Umfeld des Hauptbahnhofs) oder die Begrenzung der E-Scooter im Ring 2 bleiben weiterhin bestehen.
Ich finde immer wieder interessant wie stark auf E-Scooter reagiert wird, dass wir aber in Hamburg in vielen Straßen komplett mit Autos zu geparkt sind, das wird manchmal gar nicht mehr gesehen.
Wenn der öffentliche Platz nicht durch so viele Autos zugestellt wäre, dann wäre auch überall Platz für Fußgänger, Fahrräder und Abstellflächen für E-Scooter.
Also, wenn es für jeden E-Scooter eine generelle Abstellgebühr gibt, was ist dann mit Autos, die pro Auto viel mehr Platz wegnehmen und wie hoch müsste diese Abstellgebühr dann sein?
Vielen Dank für das Feedback. Ja, auch das ist eine berechtigte Sichtweise. Es ist ja auch nicht so, dass Autos immer ordnungsgemäß geparkt werden. Falschparkende Autos auf Gehwegen, auf Radfahrstreifen, Grünstreifen oder in Busbuchten, auch in zweiter Reihe auf der Fahrbahn sind genauso ein Ärgernis. Was die Gebühr angeht: Sie wird ja nur für Miet-E-Scooter fällig, insofern hinkt der Vergleich mit Privat-Autos. Etwas anderes wäre es im Falle von Miet-Autos, die im öffentlichen Straßenraum zur Miete bereitgestellt werden (Car-Sharing-Fahrzeuge). Das ist aber (bislang) kein Thema.
Moin, Moin,
genauso ist es.
Der öffentliche Raum (der uns allen gehört) wird beim Thema Verkehr zu gefühlt 80 % für Autos vorbehalten. Alle anderen (Fahrräder, Scooter, Fußgänger) müssen mit den restlichen Platz auskommen.
E-Scooter, die als Leihfahrzeuge der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sollten bei der Platzzuweisung gegenüber parkenden Privatautos höher gewichtet werden.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
in den obigen Kommentaren steht eigentlich schon alles drin. Doch möchte ich noch einen Tipp geben. Meine Tochter mit ihrem Ehemann waren in Linz in Österreich und haben dort von den Rollern reichlich Gebrauch gemacht. In Linz gibt es einen gute Regelung. Soweit ich mich erinnere, ist in der Innenstadtzone die Geschwindigkeit automatisch begrenzt UND wenn ein Roller außerhalb eines festgelegten Stellplatzes abgestellt wird, läuft die Miete uneingeschränkt weiter. Vielleicht sollte sich die Verkehrsbehörde einmal mit den Kollegen in Linz in Verbindung setzen; denn, wie in den Klagen oben beschrieben endet die Letzte Meile eben nicht an einem Abstellplatz sondern in der Nähe der Wohnung. Dort aber gibt es keinen..
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Dr. Gunter Alfke
Oldenfelde.
Sehr geehrter Herr Dr. Alfke,
vielen Dank für das Feedback. Geschwindigkeitsdrosselungen haben wir in Hamburg tatsächlich nicht, obwohl das mit Geo-Fencing sicherlich auch möglich wäre. Es gibt allerdings auch in Hamburg zahlreiche Abstellverbotszonen, die in den Ausleih-Apps der Anbieter hinterlegt sind. Eine Beendigung der Miete ist in diesen Abstellverbotszonen nicht möglich. Zu den Abstellverbotszonen zählen zum Beispiel sämtliche Grünanlagen, Schulgrundstücke, in der Innenstadt Mönckebergstraße, Rathausmarkt, Jungfernstieg und weitere Einkaufsstraßen. Teilweise gibt es in diesen Bereichen zudem bereits ausgewiesene Abstellflächen, in denen eine Rückgabe dann möglich ist. In der Tat geht es jetzt nicht darum, die ganze Stadt mit ausgewiesenen Abstellflächen und Abstellverbotszonen in deren Umfeld zu überziehen, das Konzept der letzten Meile würde dann nicht aufgehen. Anders sieht es aber aus, wenn es um erkannte Hotspots geht: Z.B. um Bahnhöfe und deren Umfeld, um Ortszentren, vielleicht auch Schulen. Hier lohnt es sich meines Erachtens sehr, mit dem Konzept der ausgewiesenen Abstellflächen und Abstellverbotszonen in deren Umfeld zu beginnen. Also am Beginn der letzten Meile bzw. am Ende der ersten Meile.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr Buschhüter, ich habe meine Meinung bereits mitgeteilt… bis auf verständliche Erleichterung für einige Nutzer ist der Scooter ein pauschales Ärgernis. Ich bin mal gespannt, wie schnell die Behörde das umsetzt. Wenn ich vom Busbahnhof mit dem Fahrrad zurück fahre in unsere Wohnung Meiendorfer Straße 72fängt der Ärger gleich früh unten an und hört nicht. Schade, diese Entwicklung, der wir mit Hoffnung entgegen sehen. Zu Ihrem Büro-Team mit Ihnen als Abgeordneter haben wir volles Vertrauen …die Kreuze sind Ihnen, auch von Freunden, sicher . M. u. H.J.Pilsinger
Vielen Dank für Ihre freundliches Feedback. Ziel des Vertrags mit den Anbietern und den darin vereinbarten Maßnahmen ist es, dass sich die Lage zum Positiven ändert. Wenn das nicht gelingt, kann das nicht das letzte Wort gewesen sein.
Dann wird es wohl mittelfristig keine E-Scooter mehr geben oder diese so teuer werden, dass es sich keiner mehr leisten kann.
Voi verlangt bereits Abstellfotos, aber es lässt sich nicht vermeiden, dass irgendwelche Passanten die Roller umschmeißen oder diese weiter schieben.
(Ähnliches Phänomen sieht man hier auch regelmäßig mit Einkaufswagen.) Ich wäre da eher für ausgewiesene Abstellflächen, die wiederum gerade an den Hotspots platziert sein sollten.
Es ist ja gerade der Charm der E-Scooter, dass man damit überall und fast bis vor die Haustür fahren kann. Gerade zu abendlichen Zeiten und früh morgens sind die in Neu-Rahlstedt sehr begehrt.
Wir wollen mehr Abstellstationen, aber sie wird es nicht flächendeckend geben können. Feste Abstellstationen benötigen auch Platz und sind vielleicht nicht überall sinnvoll, rauben sie den Miet-E-Scootern doch in gewissem Maße die Flexibilität. Ein Anfang wäre es, mit Abstellstationen im Umfeld von Bahnhöfen und Ortszentren zu beginnen. Das wäre schon mal ein Fortschritt. Und gegen falsch und rücksichtslos abgestellte E-Scooter muss konsequenter vorgegangen werden. Das ist das Ziel des Vertrags mit den Anbietern..
Ich frage mich immer noch, was die Abstellfotos bringen sollen. Ich habe neulich jemanden gesehen, der anstatt den E-Scooter am Wegrand an die Mauer zu stellen, das Teil mitten auf dem Fußweg abgestellt hat, ein Foto gemacht hat und dann weggegangen ist. Wozu war das Foto dann jetzt gut, wenn man das Teil trotzdem abstellen kann, wie man gerade lustig ist?
Gute Frage. Eine Weile war es offenbar so, dass die Fotos von einer KI bewertet und mitunter zurückgewiesen wurden. Das hat aber nicht zufriedenstellend funktioniert. So bleibt das Foto, so es denn eine Weile gespeichert wird, zumindest in Streitfällen ein Beweismittel.
Wird denn bei Meldungen über den Scootermelder ähnlich verfahren? Oder wo landen die Eingaben?
Wo dürfen die Roller künftig abgestellt werden dürfen? In besagter Meiendorfer Str. und benachbarten Straßen gibt es keine Abstellzonen. Dort herrscht absoluter Wildwuchs. Wie geht man den Rollern um, die dort auch teilweise massenhaft abgestellt werden. Ich habe beobachtet, dass ein Angesteller zwischen der Kreuzung Saseler Str. und dem Netto bei 7 Rollern Akkus gewechselt hat und dann wieder weggefahren ist.
Die Meldungen über den Scooter-Melder landen bei den Anbietern. Sie sind dafür verantwortlich, verkehrsbehindernd und gar -gefährdend abgestellte E-Scooter ordnungsgemäß umzustellen oder einzusammeln. E-Scooter werden rechtlich im weitesten Sinne wie Fahrräder behandelt. E-Scooter dürfen legal auf dem Gehweg, am Straßenrand und – wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden – in Fußgängerzonen abgestellt werden. Grundsätzlich dürfen abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Als verkehrsbehindernd abgestellt gelten E-Scooter, wenn sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer behindern, aber nicht gefährden oder schädigen (ein Unfall ist nicht absehbar). Ein E-Scooter gilt als verkehrsgefährdend abgestellt, wenn ein Unfall vorhersehbar ist. Dies wird dann als gegeben angenommen, wenn…
– eine freibleibende Gehwegbreite von 1,6 m oder weniger verfügbar ist oder sie
– auf Gehwegen
– Radverkehrsanlagen
– im Bereich von Feuerwehrzufahrten
– im Bereich von Bushaltestellen
– auf Verkehrsflächen mit taktilen Elementen (Blindenleitführung) oder
– auf der Fahrbahn (quer) stehen oder liegen.
– allgemein davon auszugehen ist, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist
– die Nutzbarkeit verkehrlicher Infrastruktur wie z.B. Lichtsignalanlagen für mobilitätseingeschränkte Personen (Seh-/Gehbehinderte) oder ähnliche Personengruppen Erziehungsberechtigte mit Kinderwagen) eingeschränkt wird.
E-Scooter sind für mich eine gute Erfindung. Sie sind für viele Menschen eine attraktive Mobilitätsform. Sie sind klein, leise und benötigen vergleichsweise wenig Energie. Trotzdem ärgere ich mich desöfteren, wenn sie irgendwo mitten im Weg herumstehen – dann stören und gefährden sie. Ich finde feste Abstellstationen (wie StadtRAD) für sie besser statt der freien Abstellmöglichkeiten wie aktuell.
Danke für Ihr Feedback. Ich tue mich auch sehr schwer damit, sie gänzlich verbieten zu wollen. Sie können sehr praktisch sein, ich nutze sie mitunter auch. Ärgerlich ist vor allem das Verhalten mancher Nutzerinnen und Nutzer, die die Fahrzeuge rücksichtslos abstellen. Dagegen will die Verkehrsbehörde mit ihrer Initiative nun stärker vorgehen. Feste Abstellstationen benötigen auch Platz und sind vielleicht nicht überall sinnvoll, rauben sie den Fahrzeugen doch auch in gewissem Maße die Flexibilität. Ein Anfang wäre es, mit Abstellstationen im Umfeld von Bahnhöfen und Ortszentren zu beginnen. Das wäre schon mal ein Fortschritt.
Es sollte in der Staft abgeschaft werden. Man muss auch mal an die Behinderten und Blinden denken.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Die Meinungen gehen beim Thema Miet-E-Scooter sehr auseinander. Die Initiative der Verkehrsbehörde ist der Versuch, gerade mit Blick auf die Interessen von Fußgängern Ordnung in die Sache zu bringen. Ob das gelingt, werden wir sehen.
Ich bin der Meinung die sollten sie abschaffen, es ist ein gewaltiges ärgernis. Man sollte mal na Behinderte und Blinde Menschen denken. Für die Umwelt ist das ein Schuß nach hinten.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Die Meinungen gehen beim Thema Miet-E-Scooter sehr auseinander. Die Initiative der Verkehrsbehörde ist der Versuch, gerade mit Blick auf die Interessen von Fußgängern Ordnung in die Sache zu bringen. Ob das gelingt, werden wir sehen.
Das wird auch langsam Zeit. Und für dann immer noch falsch abgestellte E-Scooter sollten Strafzettel verteilt und die Strafen dann auch rigoros eingezogen werden. Und wer nicht zahlt, darf solange keine E-Scooter mehr leihen, bis die Strafe bezahlt wurde. Anders lernen manche (oder eher viele) es wohl nicht. Aber das wird wohl nur ein Wunschtraum bleiben.
So ist es. Der mit den Anbietern abgeschlossene Rahmenvertrag sieht hierzu vor:
Nutzerinnen und Nutzer müssen bei eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr die Verwarnungsgelder für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter und E-Bikes voll selber zahlen. Zusätzlich zum Verwarnungsgeld wird gegenüber den Anbietern eine Gebühr von 30 Euro je E-Scooter beim Umstellen und 100 Euro beim Abschleppen erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Stadt Rechnung zu tragen.
Wenn das ab sofort gilt, dann sollten die Ordnungshüter mal durch die Meiendorfer/Bargtheheider Straße laufen, da gibts einiges an „Kundschaft“…
Gute Idee!