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Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nimmt auch Rahlstedt weiter Gestalt an: Mittlerweile gibt es im Stadtteil neun Ladepunkte an vier Ladesäulen. In den letzten Tagen wurden in der Rahlstedter Straße und in der Hermann-Balk-Straße die Stellplätze an den beiden dortigen Ladesäulen großflächig blau markiert, um besonders hervorzuheben, dass hier nur Elektrofahrzeuge zum Laden parken dürfen.

“Die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge tragen dazu bei, dass unsere Stadt ein deutschlandweit beispielhaftes zukunftsfähiges Ladesystem für Elektrofahrzeuge anbietet. Ziel ist es, die Voraussetzungen für einen Umstieg auf emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge zu verbessern. Dabei sind verfügbare Ladestationen eine wichtige Voraussetzung für die fortschreitende Verbreitung von Elektrofahrzeugen, auch in Rahlstedt”, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der Vorsitzender des Verkehrsausschusses ist.

“Die blauen Markierungen dienen dazu, die Stellplätze tatsächlich nur Elektrofahrzeugen vorzubehalten. Denn zu oft treffen Nutzerinnen und Nutzern von Elektrofahrzeugen auf mit ‘Verbrennern’ zugeparkte Lade-Standorte, so dass sie ihre Fahrzeuge dann nicht aufladen können”, sagt der Oldenfelder SPD-Bezirksabgeordnete Frank Rieken, der selbst ein E-Auto fährt.

Mittlerweile gibt es in Hamburg rund 770 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Davon werden 701 öffentlich zugängliche Ladepunkte an insgesamt 349 Standorten durch die Stromnetz Hamburg GmbH betrieben, sind also komplett in städtischer Hand. Hierunter befinden sich 52 Schnell-Ladestationen.

Auch in Rahlstedt schreitet der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran: Mittlerweile gibt es hier 9 Ladepunkte an 4 öffentlichen Ladesäulen, und zwar an folgenden Standorten:

  • Bargteheider Straße 83 (Parkplatz REWE-Markt), Ladesäule mit drei Ladepunkten: zweimal 50 kW DC (Schnelllader), einmal 11 kW AC
  • Hermann-Balk-Straße 124 (vor Penny), Ladesäule mit zwei Ladepunkten: jeweils 22 kW AC
  • Neuer Höltigbaum 6, Ladesäule mit zwei Ladepunkten: jeweils 22 kW AC
  • Rahlstedter Straße 154, Ladesäule mit zwei Ladepunkten: jeweils 22 kW AC

Eine interaktive Karte mit allen aktuell anfahrbaren öffentlichen Ladesäulen kann hier eingesehen werden: https://www.e-charging-hamburg.de/home/standorte/

Masterplan Ladeinfrastruktur

In seinem im August 2014 vorgelegten „Masterplan Ladeinfrastruktur“ (Drucksache 20/12811, https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/46140/masterplan-ladeinfrastruktur-und-stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-bürgerschaft-vom-11-dezember-2013-„an-erfolge-anknüpfen-und-elektromobilität.pdf) hatte der Senat angekündigt, die Ladeinfrastruktur auf Basis der in Hamburg erwarteten Fahrzeugzahlen bedarfsgerecht auszubauen. Hierfür wurden 592 Ladepunkte (1 Ladesäule entspricht 2 Ladepunkten) im öffentlich zugänglichen Raum für ca. 4.900 erwartete E-Fahrzeuge errichtet. Das heißt, zu den damals bereits bestehenden 138 Ladepunkten wurden 454 Ladepunkte an 227 Standorten neu aufgebaut. Doch damit nicht genug: Mit Bundesmitteln werden noch bis 2019 die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf 1.000 weiter ausgebaut. Aktuell gibt es in Hamburg bereits rund 770 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Zielsetzung des Senats zur Förderung der Elektromobilität in Hamburg

Die Emissionen des motorisierten Verkehrs (privat und gewerblich, sowie ÖPNV) sollen durch die Nutzung innovativer Technologien und erneuerbaren Energien reduziert werden. Erneuerbare Energien und intelligente Verkehrstechnik sollen mit allen Verkehrsbereichen verknüpft sowie die Potenziale effizienter, innovativer Antriebstechnologien und Energieträger in allen Verkehrsbereichen genutzt werden.

Derzeit befinden sich mehrere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und durch Klimamittel des Senats finanzierte Projekte in Hamburg in der Umsetzung. Darüber hinaus hat der Senat in vielen Bereichen die rechtlichen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen geschaffen, um mit möglichst gezielten Maßnahmen, z.B. bei der Fahrzeugbeschaffung für den städtischen Fuhrpark, bei der Grundstücksvergabe, im Planungsrecht und bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben. Außerdem wird der Busverkehr auf emissionsarme Antriebe umgestellt. Ab dem Jahr 2020 sollen nur noch emissionsfreie Linienbusse beschafft werden.

Die Förderung alternativer Antriebe schließt die Nutzung von Pedelecs, Lasten-E-Fahrrädern und ähnlichen Fahrzeugen mit ein.

Siehe hierzu: „Mobilität in Hamburg – Ziele“ (Senatsmitteilung vom 31.01.2017, Drucksache 21/7748), https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56376/mobilität-in-hamburg-–-ziele.pdf