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Viele Menschen machen sich Sorgen, wie sie ihre hohen Wohnnebenkosten zahlen können. Als SPD haben wir deshalb das neue Wohngeld-Plus-Gesetz durchgesetzt und das Wohngeld verdoppelt. Außerdem haben nun zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – drei Mal so viele wie bisher. Nutzen Sie Ihr Recht auf Wohngeld! Ob Sie berechtigt sind, lässt sich ganz einfach prüfen.

„Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben. Das Wohngeld hilft Menschen mit wenig Einkommen, die Miete zu stemmen. Einfach und unbürokratisch. Künftig werden noch mehr Rentnerinnen und Rentner, Familien und Geringverdienende Wohngeld erhalten können. Wer Wohngeld beziehen möchte, muss, anders als bei Transferleistungen, nur wenige Informationen an das Wohngeldamt geben”, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnet Ole Thorben Buschhüter.

Neben der bereits Anfang 2022 eingeführten Dynamisierung des Wohngeldes und den beiden Heizkostenzuschüssen in 2022 beinhaltet das neue Wohngeld-Plus-Gesetz seit Januar 2023 folgende wesentlichen Verbesserungen: 

  • Erhöhung des Wohngeldes 
  • Ausweitung des Wohngeld-Anspruches
  • dauerhafte Berücksichtigung der Heizkosten
  • dauerhafte Klimakomponente
  • Möglichkeit der vorläufigen Auszahlung

Ob Sie berechtigt sind, erfahren Sie auf folgender Homepage: www.hamburg.de/wohngeld/16634560/wohngeldrechner/

Wie beantrage ich Wohngeld?

Das Wohngeld kann in Hamburg vollständig digital beantragt werden. Dafür bedarf es lediglich eines Nutzerkontos. Das ist innerhalb weniger Minuten auf dem Online-Serviceportal der Stadt Hamburg erstellt. Notwendig ist lediglich eine E-Mail-Adresse. 

Anschließend können sich die Antragsstellenden Frage für Frage nutzerfreundlich durch den Wohngeld-Antrag klicken. Die nötigen Nachweise wie z. B. Mietverträge oder Einkommensnachweise können komfortabel direkt in das Online-Serviceportal hochgeladen werden. Ohne diese Nachweise ist eine abschließende Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Der Antrag kann auch zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden.

Über die Seite www.hamburg.de/wohngeld wird man übersichtlich zur Online-Antragstellung in das Serviceportal geleitet. Durch den Online-Antrag für Wohngeld sind die Daten der Antragsstellenden künftig unmittelbar im System der bearbeitenden Dienststelle vorhanden. Das kann dazu beitragen, dass die Bearbeitungszeiten für die Wohngeld-Anträge in den Dienststellen verkürzt werden.

Sollten Sie den Online-Antrag nicht nutzen können, steht Ihnen außerdem ein ausfüllbarer PDF-Antrag zur Verfügung. Außerdem können Sie bei Bedarf einen Papierantrag in den Wohngelddienststellen bekommen.

Wichtig: Aufgrund der Vielzahl von im Jahre 2023 erwarteten Neuanträgen auf Wohngeld, kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Erst ab dem Monat, in dem Ihr Antrag vorliegt kann Wohngeld gezahlt werden. Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen dann nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld) auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden. Zur Fristwahrung kann ein Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos gestellt und ein ausgefüllter Wohngeldantrag nachgereicht werden.

Der Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek hat unter folgendem Link ein Formular bereitgestellt, mit dem zunächst fristwahrend ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden kann (ein förmlicher Antrag mit allen Nachweisen muss dann nachgereicht werden) : https://www.lsb-hamburg.de/fileadmin/Image_Archive/Bezirke/Wandsbek/Wohngeld_-Wandsbeker_Senioren_Brief-Januar_2023-_final_25.01.2023.pdf

Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, wenden Sie sich weiterhin an Ihre bezirkliche Wohngeldstelle. Ab Januar wird automatisch überprüft, ob und wie viel sich bei Ihrem Anspruch ändert – es wird kein neuer Antrag benötigt (Ausnahme: Ihr Bewilligungszeitraum endete im Dezember 2022). 

Bei Fragen: Hamburger Wohngeldhotline 040/428 28 6000

Was ist Wohngeld? 

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung für Personen mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum ausgezahlt. Mit dem erweiterten Wohngeld, haben mehr Personen einen Leistungsanspruch. 

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach:

  • der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben
  • dem monatlichen Brutto-Einkommen der Personen
  • der Höhe der Mietkosten

Waren bisher ca. 660.000 Menschen (Durchschnitt 180 Euro pro Monat und Haushalt) in Deutschland berechtigt, sind es seit Januar 2023 bis zu 2 Millionen sein (Durchschnitt 370 Euro pro Monat und Haushalt). 

Beispiel: Eine Rentnerin mit 1250 Euro Rente und 500 Euro Mietkosten erhielt bisher einen Zuschuss von etwa 70 Euro. Mit der Erhöhung ab Januar 2023 sind es ca. 250 Euro.