Die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25, die seit 2018 auf Initiative der Bezirksversammlung Wandsbek betrieben wurde, um den Stadtteilcharakter von weiten Teilen Meiendorfs zu erhalten, ist am 29. Mai 2024 in Kraft getreten. Mit der Änderung werden maßstabsprengende, großformatige Bebauungen vermieden und die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur geschützt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 stammt aus dem Jahre 1982 und regelt für weite Teile des Ein- und Zweifamilienhausgebiets von Meiendorf die Bebauung. Schon seine ursprüngliche Fassung sollte den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten und auf Dauer zu schützen. In den letzten Jahren erwiesen sich verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplans jedoch als ungenügend, sie gewährleisteten keinen ausreichenden Schutz der vorhandenen Einfamilienhausstruktur mehr. Daher erfolgte dessen Änderung.
Im ersten Anlauf wurde die im April 2021 schon einmal erfolgte Bebauungsplan-Änderung durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht aufgrund eines Fehlers im September 2023 für unwirksam erklärt. Der Fehler konnte durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden, so dass Ende Mai 2024 die Bebauungsplan-Änderung (erneut) in Kraft treten konnte. Zwischenzeitlich hatte das Bezirksamt die mit der Babauungsplan-Änderung verfolgten Ziele mit einer Veränderungssperre geschützt.
Weiterführende Links:
Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 30. November 1982: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt78-Volksdorf25.pdf
Begründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 30. November 1982: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt78-Volksdorf25.pdf
Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 28. April 2021 (HmbGVBl. Seite 309): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2439.pdf
Begründung zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 28. April 2021: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend).pdf
Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 11. September 2023 (HmbGVBl. Seite 300): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2605.pdf
Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 26. September 2023 (HmbGVBl. Seite 315): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2607.pdf
Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 16. Mai 2024: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend).pdf
Begründung zur Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 16. Mai 2024: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt78-Volksdorf25(1Aend).pdf
Neubau eines Wohnhauses für 20 bis 24 Wohneinheiten in der Lofotenstr. Wie konnte man in dieser ohnehin schmalen Wohnstrasse ein derart “gigantisches” Wohnhaus mit 4 Vollgeschossen genehmigen? Zumal der Bauplatz im Katasteramt als ausschließlich für Garagen und Stellplätze ausgewiesen war. Die Parkplatzsituation ist ohnehin schon als hoffnungslos zu bezeichnen, und die anderen Gebäude sind auch nur 3 geschossig . Es hätte unserer Meinung nach ein etwas kleinerer und Umgebungsfreundlicherer Bau auch gereicht. Wohnraum hin oder her, der eigentlich schöne Charakter Meiendorfs ist damit Geschichte und macht uns nicht fröhlicher, da ja auch in der Kehre ein großer Neubau entstanden ist. Wo sollen nur all die Fahrzeuge parken?
Nach dem, was ich recherchieren konnte, handelt es sich bei dem Bauvorhaben um ein Wohnhaus mit 20 Wohnungen, davon die Hälfte öffentlich gefördert, in drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das Bauvorhaben beinhaltet den Bau einer Tiefgarage mit 21 Stellplätzen als Ersatz für den abgerissenen Garagenhof mit ebenfalls 21 Stellplätzen. Das Bezirksamt hatte bei der Baugenehmigung, die bereits 2019 erfolgte, kein Ermessen, bis auf, dass es den Ersatz für die 21 Stellplätze fordern konnte und dies auch getan hat. Außerdem hat es durchgesetzt, dass die Hälfte der Wohnungen öffentlich gefördert sein müssen, d.h. sehr preisgünstig vermietet werden. Das Bauvorhaben fügt sich in die Nachbarschaft ein, dort stehen überwiegend dreigeschossige Mehrfamilienhäuser. Ich verstehe, dass Sie damit nicht zufrieden sind, weil die Bebauung in der Gegend dichter wird. Das Bauvorhaben wird den Charakter Meiendorfs aber nicht verändern.
Hallo Herr Buschhüter,
ich möchte noch einmal Bezug auf die Planung Nordlandweg/Lapplandring eingehen. Schon jetzt ist der Nordlandweg quasi eine Einbahnstraße, da eine Spur ständig durch parkende Autos blockiert ist. Nicht nur wir Anwohner haben Probleme durch die Straße zu fahren, die Busse haben teilweise gar keine Chance, da für Sie das Ausweichen in Einfahrten zu kleinen Platz bietet. Entweder nehmen sie sich das “Recht” oder müssen warten, bis sie jemand durch lässt oder frei ist (was durch den permanenten Stau auf der B75 selten der Fall ist, da hier dieser tw umfahren werden kann). Es sind schon jetzt mit den 1-2geschossigen SAGA-Häusern zu wenig Parkplätze. Da nur ein Bruchteil der zusätzlichen Bewohner einen Stellplatz bekommen wird, wird sich diese Misere noch verstärken.
Abgesehen davon wird einerseits auf der einen Straßenseite darauf geachtet, dass das Stadtbild erhalten bleibt und nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden dürfen (was ich sehr schätze), annderers darf die SAGA flache Häuser durch VIERstöckige ersetzen. Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz.
Für mich passt das alles nicht zueinander.
Mit freundlichen Grüßen Maike Günther
Hallo Frau Günther,
vielen Dank für Ihr Feedback. Die SAGA plant, die in ihrem Eigentum befindlichen Wohngebäude zwischen Lapplandring und Nordlandweg durch Neubauten zu ersetzen, um der Nachfrage insbesondere nach familiengerechten Wohnungen im Quartier zu entsprechen. Anstelle der vorhandenen 96 Wohneinheiten sollen hier insgesamt 197 Wohneinheiten entstehen, in sieben Mehrfamilienhäusern und sechs Reihenhauszeilen. Ich halte es für richtig, im Geschosswohnungsbau höher als nur zwei Stockwerke zu bauen, hier geht es um drei bis fünf Geschosse. Dadurch entsteht zusätzlicher Wohnraum, ohne zusätzlich Grünflächen zu versiegeln. Der SAGA ist der Parkdruck im Quartier durchaus bewusst. Daher sieht die aktuelle Planung vor, im Lapplandring eine Tiefgarage mit rund 64 Pkw-Stellplätzen zu bauen. Darüber hinaus baut die SAGA auf der ebenerdigen Stellplatzfläche im benachbarten Finnmarkring eine moderne dreigeschossige Quartiersgarage mit ca. 110 Pkw-Stellplätzen, wovon 40 Stellplätze dem Bauvorhaben Lapplandring zugeordnet werden, 16 Stellplätze in Bestandsgaragen bleiben erhalten.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Ich finde es ausgesprochen sinnvoll, dass es in einer Großstadt wie Hamburg die vielseitige Bebauung gibt und Grundstücke noch einen “Lebensraum” bieten.
Das ist hier noch der Fall. Vergleichbare B-Pläne wünsche ich mir auch für anderer Stadteile/ Siedlungen in denen der Bauwahnsinn ausgebrochen ist.
Man kann die Art der Bebauung als ineffizient bezeichnen aber unserer Kleintiere, Vögel und Bienen benötigen die unversiegelten Flächen. Eine effiziente und verdichtete Bebauung (maximaler Gewinn für Investoren) mit einem Handtuch an Kulturrassen und Kübelpflanzen ums Haus ist dann die Alternative.
Beides gibt es in der Siedlung und Zweifler können sich ein Urteil bilden was besser ist. Maximale Verdichtung oder ein “verwilderter” Garten?!
In dem Sinne
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Nicht nur als Betroffene bin ich über den Bebauungsplan erfreut. Ich bin auch überzeugt, dass die Menschen irgendwann (wieder!)erkennen werden, dass das effiziente Zusammenpferchen von Menschen auf engem Raum weder für Mensch noch Natur eine gute Lösung ist. Das Wohnungsproblem muss anders gelöst werden, m.E mit der Fragestellung, wie verhindert werden kann, dass zuviel Menschen sich in wenigen Großstädten konzentrieren, während durchaus lebensfähige Kleinstädte veröden und verlassen werden.
Elisabeth Jalbert
Vielen Dank für Ihr Feedback! Bislang ging Stadtflucht immer auch mit mehr (Auto-)Verkehr einher, da dadurch z.B. Wege zum Arbeitsplatz häufig länger werden und das öffentliche Verkehrsangebot umso dünner wird, je weniger dicht eine Gegend besiedelt ist. Insofern hat eine Urbanisierung auch seine Vorteile. Möglicherweise eröffnen neue Trends wie Home-Office usw. aber auch ländlichen Regionen und Kleinstädten im Umkreis von Metropolen wieder Entwicklungsperspektiven, mit weniger negativen Folgen der Stadtflucht im Schlepptau als in der Vergangenheit. Am Ende stimmen die Menschen mit den Füßen selbst ab: Der verstärkte Wohnungsbau in Hamburg erfolgt ja nicht, damit mehr Menschen nach Hamburg ziehen, sondern weil sie es tun. Wenn sich der Trend umkehrt, dann wird man ihn nicht aufhalten.
über den Bebauungsplan bin ich sehr erfreut. Leider gab es in Oldenfelde und Meiendorf kein Engagement für rechtzetige Unterschutzstellung und Erhalt der Ortsteile.
In Alt-Rahlstedt und Neu-Rahlstedt sind viele Straßen mit den typischen Stadtvillen aus den frühen 20er Jahren erhalten und bieten ein wunderschönes Bild.
In Meiendorf werden Wohnkomplexe an der Meeiendorfer Straße, Leharstraße, Lofotenstraße- um nur einige zu nennen- gebaut. Durch den Generationswechsel werden häufig ältere Einzelhäuser abgerissen und Wohnanlagen errichtet. Dieses nicht immer zur Freude der benachbarten Hausbesitzer. Das ist verständlich, aber der Wohnungsbau hat Vorrang.
Werner Jansen
Vielen Dank für Ihr Feedback. Auch in Oldenfelde sowie Alt- und Neu-Rahlstedt gibt es Bebauungspläne, die die gewachsene Struktur erhalten und eine behutsame Nachverdichtung ermöglichen sollen. In Oldenfelde sind das vor allem die Bebauungspläne Rahlstedt 92 bis 96 aus dem Jahre 1993 sowie der Bebauungsplan Rahlstedt 127 aus dem Jahre 2014, der sich auch auf weite Teile von Alt- und Neu-Rahlstedt erstreckt, in denen bis dahin nur der alte Baustufenplan Rahlstedt aus dem Jahre 1955 mit seinen unzureichenden Festsetzungen galt. Bei allem berechtigen Interesse an Strukturerhalt: Wir können nicht den ganzen Stadtteil quasi unter eine Käseglocke stellen. Es muss auch eine sinnvolle und notwendige Weiterentwicklung geben können. Über das Wie lässt sich im Einzelfall natürlich trefflich streiten.
Sind Ein- und Zweifamilienhäuser nicht extrem ineffizient in Sachen Energienutzung, Erschließungskosten und Platznutzung? Gerade der Mangel an bezahlbaren Wohnraum sollte doch dazu führen, gerade den Bau von mehr Mehrparteienhäuser zu unterstützen. Und nur durch die somit erhöhte Einwohnerdichte sind ja auch Verbesserungen an der Infrastruktur wie (bessere) ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung überhaupt möglich.
Ja, das kann man so sehen, das ist ein guter Punkt. Allerdings geht es hier um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in dem Ein- und Zweifamilienhausgebiet von Meiendorf. Und da verfolgt die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 das Ziel, Maßstäbe zu wahren und die gewachsene Struktur zu erhalten. Eine schleichende Ersetzung von Ein- und Zweifamilienhäuser durch Mehrfamilienhäuser wollen wir hier gerade nicht. Gleichwohl leistet auch Meiendorf seinen Beitrag zum verdichteten Geschosswohnungsbau. Die realisierte Neubebauung am Spitzbergenweg ist das beste Beispiel dafür. Die vorherige, überwiegend eingeschossige Bebauung wurde durch ein neues Nahversorgungszentrum ersetzt, mit 130 Wohnungen in mehreren Geschossen darüber, wo vorher keine waren.
Auch der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Rahlstedt 137 (Neubau von Wohnungen zwischen Nordlandweg und Lapplandring) verfolgt dieses Ziel. Hier soll die vorhandene zweigeschossige Bebauung durch bis zu viergeschossige Neubauten ersetzt werden. Mehr Infos dazu:
https://www.buschhueter.de/online-oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-210-neue-wohnungen-im-quartier-nordlandweg-lapplandring/
https://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/bauleitplanung/bebauungsplaene/14880496/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-137/
Und nebenan, in der Zellerstraße, soll der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Rahlstedt 138 (Neubau von Senioren- und Familienwohnungen südlich Nordlandweg und Zellerstraße) eine bis zu fünfgeschossige Neubebauung ermöglichen, wo bislang höchstens viergeschossige Häuser stehen. Mehr Infos dazu:
https://www.buschhueter.de/online-oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-neubau-der-seniorenwohnanlage-nordlandweg/
https://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/bauleitplanung/bebauungsplaene/14880538/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-138/
Da es im Plangebiet mancherorts Probleme mit der Oberflächenentwässerung gibt, mit der Folge von Überschwemmungen bei stärkeren Niederschlagsereignissen, enthält die Bebauungsplan-Änderung auch eine Festsetzung zur Versickerung des Oberflächenwassers auf den Grundstücken, wovon wiederum auch der Wasserhaushalt des Volksdorfer Waldes profitieren soll. Bei einem größeren Versiegelungsgrad und weniger Durchgrünung könnte sich die angespannte Entwässerungssituation noch verschlechtern. Das soll vermieden werden.
Danke für Ihre ausführliche Antwort und der Erläuterung der Hintergründe!