Das verkehrsbehindernde Parken am Fahrbahnrand der Kielkoppelstraße, in Höhe der Stadtteilschule Altrahlstedt, soll bald der Vergangenheit angehören. Die Polizei hat nach mehreren Beschwerden und einer Initiative des Regionalausschusses Rahlstedt verschiedene Maßnahmen angeordnet, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, dabei aber auch dem so genannten ruhenden Verkehr Rechnung zu tragen.
Das Parken in der Kielkoppelstraße wird die Polizei nicht vollständig verbieten, allerdings so ordnen, dass der Begegnungsverkehr und der Verkehrsfluss erleichtert werden. Dazu werden zwischen Geesthachter Weg und der Buskehre sowohl Abschnitte mit (absolutem) Haltverbot als auch mit halbachsigem Gehwegparken angeordnet. Dies wird auch dem Busverkehr zugutekommen, der mit Einführung der neuen MetroBus-Linie 11 nach Rahlstedt-Ost zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 hier noch zunehmen wird. Mehr dazu hier: https://www.buschhueter.de/ab-dezember-faehrt-die-neue-metrobus-linie-11-nach-rahlstedt-ost/
Die Polizei begründet diese Maßnahme wie folgt: “Durch die Verdichtung der Bebauung kommt es im Bereich Kielkoppelstraße zwischen Jonni-Schacht-Weg und Geesthachter Weg zu einem erhöhten Parkaufkommen. Der ÖPNV beklagt zunehmend die schlechten Sichtbeziehungen vor allem im Kurvenbereich. Das halbachsige Parken und die Haltverbotsstrecken sollen den Begegnungsverkehr erleichtern, für ausreichend Ausweichflächen sorgen, den Kurvenbereich entschärfen und gleichzeitig dem ruhenden Verkehr Rechnung tragen.”
Außerdem soll die Bushaltestelle Geesthachter Weg (stadteinwärts) vor die vorhandene Sprunginsel verlegt werden. Hierdurch ergibt sich nicht nur ein gleichmäßigerer Abstand zu den benachbarten Bushaltestellen, sondern durch die neue Lage wird sichergestellt, dass sich die Sprunginsel auf dem direkten Weg von der Bushaltestelle zur Schule befindet. Damit soll erreicht werden, dass das „wilde“ Queren der Kielkoppelstraße durch Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus ankommen, deutlich abnehmen wird. Dies hatte der Regionalausschuss Rahlstedt Anfang des Jahres vorgeschlagen, nachdem sich der Elternrat der Stadtteilschule Altrahlstedt wegen der schwierigen Verkehrssituation in der Kielkoppelstraße an den Ausschuss gewandt hatte.
Sehr zu begrüßen Maßnahme, vor allem, dass das Anliegen der Anwohner gehört wurde! Wann wird in der Liliencronstraße das Parken/Halten verboten und auch nachgehalten (Bußgelder)? Hier kollabiert der Verkehr, es ist furchtbar laut, die Abgase unerträglich, Krankenwagen bleiben “stecken” und die Schulkinder haben einen gefählichen Schulweg. Hier wird aber nie, wirklich nie auch nur ein Strafzettel verteilt, obwohl die Straße beliebig zugeparkt wird. Gern auch an Wochenenden…Und dieses Chaos existiert nicht erst seit der Umleitung! Die hat die Situation mit den Bussen nur noch getop. Warum werden im “oberen” Teil der Liliencronstr. nicht Haltebuchten eingezeichnet, wie im “unteren” Teil? Das gibt schon einmal eine psychologische Hürde. Und wenn die Polizei in unregelmäßigen Abständen konsequent Tickets verteilen würde, würde sich auch so schnell keiner mehr trauen tagelang direkt vor einem Halteverbotsschild zu parken.
Da gibt es ein großes Missverständnis. Es sind die Anlieger aus dem neuen Wohnkomplex Kielkoppelstraße 16. die ihre Autos kostenfrei auf der Fahrbahn abstellen. Ob sie die kostenpflichtige Tiefgarage meiden, ist nicht bekannt. Änderungen haben eindeutig die übrigen Verkehrsteilnehmer verlangt.
Kein Missverständnis. Denn es gibt ja auch Anwohnerinnen und Anwohner, die schon vorher dort und in der näheren Umgebung wohnten. Darunter übrigens auch welche, die vorher auf dem ehemaligen Schulparkplatz geparkt haben, der durch den Wohnungsbau weggefallen ist.
Das mag so sein. Tatsache ist aber auch, dass erst mit Bezug der neuen Wohnhäuser der Fahrbahnrand zum Parken benutzt wurde.
Das Parken dort sorgt wirklich für starke Gefahrenmomente, zumal die gesamte Kurve zugeparkt wird und es keine Möglichkeit zum Einscheren bei Gegenverkehr gibt. Den kann man aber wiederum gar nicht sehen, weil die zugeparkte Kurve keine Gelegenheit bietet, den Gegenverkehr einzusehen. Somit begrüße ich diese Maßnahme und hoffe, dass sich auch noch eine Lösung für einen gefahrlosen Fußgänger- und Radfahrverkehr finden lässt.
Strafzettel in Rahlstedt? In unserem großen Stadtteil hat die Polizei meistens andere Probleme zu bearbeiten.
Die Umleitung der MetroBus-Linie 9 über die Liliencronstraße wird bald erst einmal wieder beendet sein. Aber auch ohne diesen zusätzlichen Verkehr ist das Parken in der Liliencronstraße ein gewisses Ärgernis. Der Fall Kielkoppelstraße unterscheidet sich aber insofern von der Liliencronstraße, als dass hier die ausgeprägte Kurvensituation in Verbindung mit den am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen die Einsehbarkeit der Straße sehr einschränkt. Daher nun die Maßnahme der Polizei.
Insgesamt würde ich mir wie Sie wünschen, dass gegen verkehrsgefährdende Falschparker in Rahlstedter konsequenter vorgegangen werden könnte. Dafür braucht es mehr Personal. Die Frage beschäftigt uns auch auf Landesebene.
Was die Liliencronstraße angeht, kommt hinzu, dass der Verkehrsraum eigentlich insgesamt zu eng ist. Die Gehwege sind unzureichend und Radverkehrsanlagen fehlen völlig. So dürfen hier Radfahrer wahlweise auf der Fahrbahn oder auf dem rechten Gehweg (Schrittgeschwindigkeit!) fahren, der hierfür aber mit nur 1,50 Meter viel zu schmal ist. Lösen lässt sich dies nur durch den Bau von Radfahrstreifen oder Radwegen, wofür der Straßenraum allerdings entsprechend verbreitert werden müsste, zulasten der Vorgärten. Kaum vorstellbar, dass das vor Ort auf viel Zuspruch stoßen würde. Ein Dilemma.
Ich bin mit Ihnen einig: Solange die Liliencronstraße noch für den Bus 162 passierbar ist, kann man nicht von einer besonderen Verkehrsgefährdung
sprechen. Das Parken am Fahrbahnrand ist ja nicht unzulässig, eben nur ein “gewisses Ärgernis”. Diese Situation trifft man aber vielerorts und nicht nur in Rahlstedt an.
Demgegenüber beobachtet man in der Kielkoppelstraße inzwischen häufiger
im Rückwärtsgang fahrende Fahrzeuge. Auch das ist nur ein “gewisses
Ärgernis” für die betroffenen Fahrzeughalter. Fußgänger und Radfahrer müssen die Fahrbahnen auch in der Liniliencronstraße nicht benutzen und sich in Gefahr bringen.
Das alles löst nur heftiges Kopfschütteln aus. Halbachsiges Parken ist doch keine Pflicht. Parken auf der Fahrbahn wird also weiterhin die Reifen und Felgen schonen und den kurzen Weg vom Auto zur Wohnung ermöglichen. Eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs ist das nicht. Auf anderen Abschnitten der Kielkoppelstraße haben wir keine andere Situation. Sichtprobleme durch parkende Autos auf der Fahrbahn können Bus-und Autofahrer wohl nur haben, wenn Sie die 50 km/h unbedingt erreichen wollen. Und warum müssen Radler, Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer künftig mit weniger Platz auskommen ?
Bisher hat die Polizei das Fahrbahnparken mit Hinweis auf Entschleunigung sogar als erwünscht bezeichnet. Sehr erstaunlich, dass sie jetzt Geld für Beschleunigung und weitere Regeln ausgeben will, für deren Überwachung sie dann keine Zeit haben wird.
Sie haben recht: Dort wo halbachsiges Parken erlaubt ist, darf dennoch auch am Fahrbahnrand geparkt werden. Wenn aber alle vom halbachsigen Parken Gebrauch machen und keiner mehr am Fahrbahnrand parkt, erübrigen sich zusätzliche Verbots-Schilder. Anderenfalls müsste und wird die Polizei noch einmal nachsteuern.
Letztlich den Ausschlag gegeben hat wohl auch die Beschwerde der HOCHBAHN, für deren Busfahrer die Situation hier, anders als an anderen Stellen in der Kielkoppelstraße, ein besonderes Problem darstellt, nicht zuletzt auch wegen der Kurvensituation. Und das, obwohl in dem betreffenden Abschnitt tagsüber Tempo 30 (vor Schulen) gilt. Ich finde es richtig, dass darauf eingegangen wird.
Nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern wird durch die Maßnahmen übrigens kein Platz genommen, im Gegenteil. Diejenigen Radfahrer, die hier auf der Fahrbahn fahren, haben zukünftig sogar mehr Platz. Für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ändert sich nichts.
Nach Ihren Hinweisen macht halbachsiges Parken am Fahrbahnrand hier wenig Sinn, Überzeugend können nur Halteverbotszonen als Ausweich-möglichkeit bei Gegenverkehr sein. Die Amtsstraße zeigt, dass man damit leben kann und mit wenigen Schildern auskommt.
Wenn halbachsiges Parken auf der Fahrbahn den risikosuchenden Radlern mehr Raum gibt, warum dann nicht gleich ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ? Dann behielten Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ihren geschützten Raum.
Übrigens: haben Sie Informationen über die Auslastung der kostenpflichtigen Tiefgarage Kielkoppelstrasse 16 ? Vielleicht ein Grund für das kostenlose Parken am Fahrbahnrand ? Oder auch Argumentationshilfe für das CDU-Anliegen, die Stellplatzpflicht beim Wohnungsbau wiederzubeleben ?
Die Polizei hält die von ihr angeordneten Maßnahmen für geeignet. Wenn sich das Gegenteil erweist, sehen wir weiter. Im Übrigen wird es ja nicht nur halbachsiges Parken geben, sondern davor und dahinter auch Haltverbotsstrecken.
Für Radfahrstreifen ist die Fahrbahn mit 7 Metern zu schmal, selbst dann, wenn nicht am Fahrbahnrand oder halbachsig geparkt würde. Der geschützte Raum für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bleibt vom halbachsigen Parken unberührt.
Die Auslastung der neuen Tiefgarage mit 40 Stellplätzen wäre in diesem Zusammenhang in der Tat interessant, so oder so. Informationen dazu liegen mir aber aktuell leider nicht vor. Ich werde mich mal nächste Woche danach erkundigen.
Wenn die Polizei alles bedacht hat, kann ich mal die
veränderte Beschilderung abwarten. Der künftige Beginn der 30-er Zone stadteinwärts ist aber in der Maßnahmenbeschreibung nicht erwähnt. “Eilige und risikofreudige” Autofahrer sollten dieses Schild frühzeitig erkennen, denn Überholmanöver an der Insel und am haltenden Bus sind nicht selten.
Nun sehe ich mit Spannung auch den Reaktionen der betroffenen Verkehrsteilnehmer entgegen.
Moin Herr Buschhüter,
ich beziehe mich auf ihre Aussage, ich zitiere: “Nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern wird durch die Maßnahmen übrigens kein Platz genommen, im Gegenteil. Diejenigen Radfahrer, die hier auf der Fahrbahn fahren, haben zukünftig sogar mehr Platz.”.
Dem möchte ich widersprechen. Es gibt in dem dortigen Straßenabschnitt viele Radfahrer, die nicht auf der Fahrbahn fahren (insbesondere Kinder), sondern aus Unsicherheit lieber den nichtbenutzungspflichtigen Radweg nutzen. Dies stellt insofern eine große Gefahr für Radfahrer dar, weil die polizeiliche Erlaubnis zum “halbachsigen Gehwegparken” nun ein Freifahrtschein für Autofahrer ist, ihr Auto mit einer Fahrzeugseite auf den örtlichen Radweg abstellen zu dürfen. Die Radfahrer müssen dann, um nicht illegalerweise den Gehweg zu nutzen, durch die sogenannte “Dooring-Zone” fahren. Radfahrer, insbesondere Kinder, die die besondere Gefahrenlage noch nicht richtig einschätzen können, können in dieser Zone durch unachtsames Öffnen von Autotüren erheblich in Gefahr gebracht werden. Dies kann zu schweren Unfällen führen. Ich hoffe, Sie verstehen meine Bedenken, und möchte Sie hiermit mitten, nochmal den Dialog mit der Polizei zu suchen, um diese daraus resultierende Gefahrenlage zu erörtern und andere Lösungen zu erarbeiten. Radfahrer müssen vor Unachtsamkeiten der KFZ-Nutzer besser geschützt werden, dies funktioniert nicht, wenn sie nun „legal“ auf Radwegen parken dürfen. Herzlichen Dank!
Hallo Herr Awe,
ich verstehe Ihre Bedenken. Ich muss aber auch davon ausgehen, dass die für die Verkehrssicherheit zuständige Behörde, die Polizei, dies unter Abwägung aller Umstände sehr genau abgewogen hat.
Der Streifen zwischen der Bordsteinkante und dem Radweg ist hier mit einem Meter breiter als anderswo. Nur dort, und nicht etwa auf dem Radweg, wurde das halbachsige Parken erlaubt. Was bleibt ist das Problem der Dooring-Zone, was aber auch besteht, wenn am Fahrbahnrand geparkt wird und beim Vorbeifahren auf der Fahrbahn nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann. Was Kinder angeht, so zieht das Argument nicht ganz, da Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Radweg gar nicht benutzen dürfen, sondern auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr haben sie die Wahl.
Die Anordnung der Polizei wurde ja nun bereits vor ca. einem Monat umgesetzt. Bislang habe ich den Eindruck, dass sich die Regelung im Interesse aller Verkehrsteilnehmer bewährt hat. Wenn sich das Gegenteil herausstellen sollte, muss die Situation vor Ort von der Polizei neu bewertet werden.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Hallo Herr Buschhüter,
sehr vernünftig, habe mehrmals schon sehr gefährliche Situation erlebt,
viele Autofahrer, Berufskraftfahrer, haben überhaupt keine Lust auf Verkehrssicherheit. Ich hoffe man überwacht es den auch.
Eine sehr gute Sache! Sowohl die Busse als auch der Autoverkehr haben richtige Sichtprobleme. Wann wird es dazu kommen? Gibt es schon einen festgelegten Zeitpunkt?
Den genauen Zeitpunkt der Umsetzung kenne ich nicht. Nach der Anordnung durch die Polizei stellt das Bezirksamt die entsprechenden Schilder auf und nimmt die Markierungen vor. Allzu lange sollte das aber nicht mehr dauern. Möglicherweise braucht aber die Versetzung des Fahrgastunterstandes etwas mehr Zeit.