Rund 30 Prozent der Fläche Rahlstedts steht unter Natur- oder Landschaftsschutz. „Die Naturschutzgebiete Stellmoorer Tunneltal, Höltigbaum und Stapelfelder Moor müssen als grüne Lungen und erlebbare Erholungsgebiete des Stadtteils weiter gepflegt und entwickelt werden“, fordert der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.
2010 hatte der Landesrechungshof darauf hingewiesen, dass Pflege- und Entwicklungspläne für diejenigen Naturschutzgebiete, für die bislang keine bestehen, aufgestellt und bereits bestehende Pläne überarbeitet werden müssen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hat nach dem Regierungswechsel im Jahre 2011 auf diese Forderung des Rechnungshofs reagiert. Ganz vorn dabei sind die beiden großen Rahlstedter Naturschutzgebiete Stellmoorer Tunneltal und Höltigbaum, für die die Pflege- und Entwicklungspläne seit dem letzten Jahr in Arbeit sind. Bislang gibt es einen solchen Plan nur für das Stapelfelder Moor.
„Ziel ist es, die Pflege- und Entwicklungspläne für die Gebiete Stellmoorer Tunneltal und Höltigbaum bis zum Jahresende 2015 abzuschließen. Damit werden auch die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission erfüllt, nach der sogenannte NATURA 2000-Schutzgebiete zeitnah an europäisches Naturschutzrecht anzupassen sind“, so Buschhüter, der Mitglied im Umweltausschuss der Bürgerschaft ist.
Ziel von Pflege- und Entwicklungsplänen ist es, durch geeignete Maßnahmen den Zustand der Gebiete zu erhalten und zu verbessern. Dafür ist es notwendig, detailliert Ziele und Einzelmaßnahmen für jedes Gebiet individuell festzulegen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, die in Absprache mit der Naturschutzbehörde und dem Bezirksamt Wandsbek Pflegemaßnahmen koordinieren und durchführen. Pflege- und Entwicklungspläne werden mit einer zeitlichen Befristung aufgestellt, damit in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann, ob die festgelegten Maßnahmen sinnvoll zum Erhalt von Flora und Fauna in den jeweiligen Gebieten beitragen, oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Im Osten Hamburgs, im Stadtteil Rahlstedt, befinden sich die beiden unmittelbar benachbarten Naturschutzgebiete Höltigbaum und Stellmoorer Tunneltal. Jenseits der Landesgrenze finden sie ihre Fortsetzung in den schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten Höltigbaum und Ahrensburger Tunneltal. Insgesamt steht hier eine zusammenhängende Fläche von 1.099 Hektar unter Naturschutz, davon 479 Hektar in Hamburg und 620 Hektar in Schleswig-Holstein. Alle vier Naturschutzgebiete sind außerdem NATURA 2000-Gebiete gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
Wenn es das Wetter zulässt, bin ich mit meiner Frau im Winter sporadisch und in den übrigen Jahreszeiten fast täglich im Stellmoorer Tunneltal zu Fuß unterwegs.
Ein Ärgernis sind immer wieder die freilaufenden Hunde.
Vor ca. einem Jahr hatte ich einen Hundeführer (er hielt einen Maulkorb in der Hand) von
weitem aufgefordert, den Hund anzuleinen. Dies tat er aber nicht. Als er näher kam hatte
ich meine Aufforderung etwas energischer wiederholt. Es kam zu einer kurzen verbalen
Auseinandersetzung. Er stieß mich mit beiden Händen unvermittelt rücklings auf den Weg. Wir haben noch die Polizei gerufen und den Hergang geschildert. Ich hatte mich dann noch an das Ordnungsamt gewandt und den Vorgang geschildert. Dabei habe ich auch angemerkt, dass uns in den vielen Jahren noch keine Aufsichtsperson im Tunneltal aufgefallen ist. Mir wurde gesagt, dass dort sporadisch Begehungen stattfinden. Nachvollziehen kann ich das nicht.
Also meine Anregung wäre, diese Begehungen häufiger durchzuführen.
Sehr geehrter Herr Eddelbüttel,
die Sache ist eigentlich ganz klar: In § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Stellmoorer Tunneltal heißt es: „Im Naturschutzgebiet ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.“ Dies steht auch an allen Zugängen angeschrieben. Trotzdem gibt es Menschen, die völlig uneinsichtig sind und ihre Hunde dennoch frei laufen lassen, obwohl am benachbarten Höltigbaum sogar extra eine Hundefreilauffläche eingerichtet wurde. Dass Sie dann auch noch tätlich angegriffen wurden, nachdem Sie auf das Verbot hingewiesen hatten, setzt dem Ganzen noch die Krone auf, macht aber auch deutlich: Das Problem befindet sich am anderen Ende der Leine… Es ist leider so, dass das Personal knapp bemessen ist. Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern der Umweltbehörde gibt es die Gebietsbetreuung durch den NABU und ehrenamtliche Naturschutzdienstler. Die Aufgabe von Gebietsbetreuung und Naturschutzdienstlern ist es u.a., die Allgemeinheit beim Besuch der geschützten Gebiete über die zum Schutz der Gebiete bestehenden Vorschriften zu informieren und aufzuklären und die Einhaltung der zum Schutz der Gebiete erlassenen Gebote und Verbote zu überwachen sowie Zuwiderhandlungen durch Aufklärung zu unterbinden (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HmbBNatSchAG). Hier würde sich die Umweltbehörde bestimmt über weiteres ehrenamtliches Engagement freuen, so dass Begehungen häufiger stattfinden können.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter