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Die Brücke Wandseredder, 1920 erbaut und direkt an der ehemaligen Lackfabrik gelegen, ist marode und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Seit Jahren ist ihre Befahrbarkeit bereits stark eingeschränkt. Außerdem soll die Wandse unterhalb der Brücke naturnah umgestaltet werden. Insbesondere soll der Rückbau des vorhandenen Sohlabsturzes zukünftig eine Durchgängigkeit der Wandse für Lebewesen ermöglichen. Angestrebt wird ein Baubeginn im 4. Quartal 2023. Die Gesamtbauzeit wird ca. zwölf Monate betragen.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat nun eine ausführliche Planung vorgelegt, zu der alle erforderlichen Dienststellen, Personen und Institutionen Stellung nehmen können. Sämtliche Planungsunterlagen (mehrere hundert Seiten!) können hier eingesehen werden:

Mitteilungsvorlage “LSBG-Maßnahme: Grundinstandsetzung Wandseredder (Ersatzneubau) und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers” vom 9. Juni 2022 (Drucksache 21-5413): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016822

Die neue Brücke soll schiefwinklig östlich zur vorhandenen Brücke gebaut, die alte Brücke anschließend abgebrochen werden. Die Straßendämme werden entsprechend angepasst, ebenso die Gewässerachse. Die vorhandene Sohlrampe unterhalb der Brücke soll zurückgebaut und die Wandse hier stattdessen eine Fischaufstiegsanlage in Form eines “naturnahen Raugerinnebeckenpasses” erhalten, die die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers an dieser Stelle ermöglicht. Damit wird den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.

Beim Wandseredder handelt es sich um eine Erschließungsstraße für die nördlich der Wandse gelegenen Grundstücke (Katzenpension, Schäferhundverein, Geflügelzüchterverein, Kleingärten) und ist daher, auf wenn das Verkehrsaufkommen mit geschätzt 5 Kfz/Stunde sehr gering ist, nicht verzichtbar. Außerdem verläuft über den Wandseredder der Wandsewanderweg, ein beliebter Wanderweg entlang der Wandse, der von Rahlstedt bis an die Außenalster führt und teilweise stark vom Fuß- und Radverkehr frequentiert wird.

Beiderseits von Brücke und Straße befinden sich gesetzlich geschützte Biotope (Wandse als naturnahes Fließgewässer, das umgebende Gehölz als Weideauwald sowie ein hochgradig wertvoller, sumpfiger Quellenreich nordöstlich der Brücke), weshalb hier dem Biotop- und Artenschutz besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist allerdings weder für den Neubau der Brücke, noch für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Wandse erforderlich. Für letztere Maßnahme ist jedoch vorgesehen, noch ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.