Gute Straßen für Rahlstedt: Ab Montag, 2. März 2026, 7 Uhr erhält der Meiendorfer Weg in Meiendorf, zwischen dem Nordlandweg und der Stadtteilgrenze zu Volksdorf (rund 850 Meter) eine neue Fahrbahndecke. Die Bauarbeiten werden zwölf Tage dauern, voraussichtlich bis Donnerstag, 13. März 2026, 18 Uhr. Während der Bauarbeiten ist die Straße für den Kfz-Verkehr grundsätzlich gesperrt. Die MetroBus-Linie 24 wird solange über Saseler Straße und Farmsener Landstraße umgeleitet.
Die An- und Abfahrtsmöglichkeiten zu den einzelnen Grundstücken sind tagsüber in der Zeit von 6 bis 18 Uhr nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Baufirma vor Ort möglich, zwischen 18 und 6 Uhr dürfen Anlieger das Baufeld befahren, um die Privatgrundstücke zu erreichen. Für die Bauzeit werden beidseitig, einschließlich der Nebenflächen, Haltverbotszonen eingerichtet.
Für den Einbau der Asphaltdeckschicht und des erforderlichen Klebemittels muss die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr (einschließlich Anlieger) voraussichtlich von Mittwoch, 4. März 2026, 16 Uhr bis Samstag, 7. März 2026, 6 Uhr komplett gesperrt werden (auch für Anlieger). Ein Befahren des Baufeldes sowie der davon abgehenden Privatgrundstücke ist in diesem Zeitraum leider nicht möglich. Privatfahrzeuge müssen in diesem Zeitraum in umliegenden Straßen geparkt werden, wenn deren Nutzung notwendig ist.
Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Asphaltdeckschicht der Fahrbahn (4 cm) abgefräst und neu asphaltiert. Außerdem werden die Schachtabdeckungen und Straßenabläufe angepasst. Die Gehwege sind nicht betroffen.
Meldung des hvv zur Umleitung der MetroBus-Linie 24
Richtung U Niendorf Markt: Die Haltestelle Von-Suppe-Straße ist an die Haltestelle Spitzbergenweg der Linie 275 Richtung Bf. Rahlstedt in den Nordlandweg verlegt. Die Haltestelle Ringstraße kann nicht bedient werden. Ersatzweise wird die Haltestelle Alaskaweg der Linie 275 Richtung Bf. Rahlstedt in der Saseler Straße bedient. Die Haltestelle U Meiendorfer Weg ist an die Haltestelle des U-Ersatzverkehrs Richtung U Volksdorf in die Farmsener Landstraße verlegt.
Richtung Bf. Rahlstedt (Doberaner Weg): Die Haltestelle U Meiendorfer Weg ist an die Haltestelle des U-Ersatzverkehrs Richtung U Berne in die Farmsener Landstraße verlegt. Die Haltestelle Ringstraße kann nicht bedient werden. Ersatzweise wird die Haltestelle Alaskaweg der Linie 275 Richtung Künnekestraße in der Saseler Straße bedient. Die Haltestelle Von-Suppe-Straße ist an die Haltestelle Spitzbergenweg der Linie 617 in den Nordlandweg verlegt.
Anliegerinformation
Weitere ausführliche Informationen (auch mit Ansprechpartnern während der Bauzeit) finden sich in einer Anliegerinformation, die an alle Haushalte verteilt wurde und die hier auch heruntergeladen werden kann: https://www.hamburg.de/resource/blob/1150396/6c7ca98a075884ac044c526d6315d681/pdf-meiendorfer-weg-projekt-217-aktualisierte-anliegerinfo-data.pdf
Über das Fahrbahndeckenprogramm
Das Bezirksamt Wandsbek und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sanieren im Stadtteil Rahlstedt zahlreiche Straßen und versehen sie mit einer neuen Fahrbahndecke. Saniert wurden 2023 der Alte Zollweg in den beiden Abschnitten Rahlstedter Weg bis Altenhagener Weg und Massower Weg/Bublitzer Straße bis Berner Straße, die Amtsstraße in ganzer Länge, die gesamte Schöneberger Straße und der Heestweg zwischen Doberaner Weg und Boytinstraße, außerdem (2024) die Lohheide, der Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße zwischen Am Pulverhof und Oldenfelder Straße und zuletzt (2025) ein Abschnitt der Brockdorffstraße, ein Teil des Mehlandsredders und der Ahlbecker Weg.
Mit einer neuen Fahrbahndecke können Straßen instandgesetzt werden, deren Unterbau noch in Ordnung ist. Die Bauarbeiten umfassen das Abfräsen der alten Fahrbahndecke bis zu 5 cm, die Herstellung einer neuen Asphaltdeckschicht und neuer Wasserläufe sowie die Regulierung von Schachtabdeckungen und Trummen. Ist auch der Unterbau nicht mehr in Ordnung, ist eine aufwändigere Planung erforderlich.
Weitere Straßen im Stadtteil Rahlstedt, die 2026 eine neue Fahrbahndecke erhalten sollen: Merkurring (von Sieker Landstraße bis Kreisverkehr) und Swinemünder Straße.
Nein, so sehe ich das ja auch gar nicht. Weniger Wohnraum damit mehr geparkt werden kann ist nicht mein Gedanke. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass an ebendieser Stelle einige sehr ungünstige Faktoren zusammentreffen. Ich hätte für genau dieses Problem an diesem Ort eine ganz andere Lösung: ginge es nach mir, dann würde der Meiendorfer Weg in die große 30er-Zone integriert werden, die von Ost nach West vom Skaldenweg bis zur Saseler Straße und von Nord nach Süd von der Farmsener Landstraße bis zum Nordlandweg/Jesselallee reicht und einzig vom Meiendorfer Weg durchtrennt wird.
So könnte man 1. den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung Ringstraße entschärfen. (zumindest galt die Kreuzung mal als einer) 2. Den Radverkehr angenehmer machen und 3. wäre die ungünstige Parksituation an besagter Stelle auch geklärt.
Wunschdenken, ich weiß! 🙂
PS: Danke für die Zahlen und Fakten zum Thema Stellplätze! Das hätte ich anders vermutet.
Alles klar, vielen Dank für die Einordnung.
Moin, Herr Buschhüter,
wenn man es korrekt betrachtet, müssen Radfahrende im gesamten Abschnitt des Meiendorfer Weges (Spitzbergenweg bis U-Bahn-Haltestelle; auch Gegenrichtung) auf der Straße/Fahrbahn fahren. Radwege gibts ja nicht.
Angesichts dessen finde ich Tempo 50 für Autos zu viel – wie sehen Sie das?
Erfolgt im Zuge der Straßensanierung eine Verbesserung?
Radfahrende müssen im Meiendorfer Weg mangels Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn fahren, das ist korrekt. Die neue Fahrbahndecke kommt insofern auch dem Radverkehr zugute. Radverkehrsanlagen ließen sich hier nur herstellen, wenn man den Straßenquerschnitt zu Lasten des Grünstreifens/Grabens oder der privaten Vorgärten auf der gegenüberliegenden Seite verbreitert.
In der Systematik der Straßenverkehrs-Ordnung ist es die Regel, dass Radfahrende mit ihrem Fahrzeug die Fahrbahn benutzen. Ebenso ist Tempo 50 innerorts die Regel. Tempo 30 wäre also eine zu begründende Ausnahme. Mit einer Regel (Radfahrende benutzen die Fahrbahn) kann man aber nicht die Ausnahme von einer anderen Regel (Tempo 50 innerorts) begründen. Für die Anordnung von Tempo 30 müssten weitere Voraussetzungen vorliegen, die hier aber nicht gegeben sind. Daher scheidet Tempo 30 hier nach der geltenden Rechtslage aus, auch wenn es für eine andere Handhabung gute Argumente gibt.
Moin
das stimmt so definitiv nicht. Klar, es gibt keine 3 Meter breiten, mit Goldlack überzogenen und mit berühmt-berüchtigten Protektorelementen abgegrenzten Radwege, aber man kann dort schon abseits der Strasse fahren. Ab U-Bahnhof Meiendorf auf dem Gehweg oder alternativ schön durch den Wald und ab dort links parallel (bis auf wenige Meter) auf der kleinen Nebenstraße. Und ab Nordlandweg gibt es einen eigenen Radweg.
Okay, wenn das dem durchschnittlichen Hamburger Radfahrer nicht reicht, dann haben Sie recht, dann gibt es nicht das, was Sie vermutlich als Radweg verlangen. Mir als Radfahrer reicht das, was ich dort vorfinde. Aber ihre Stoßrichtung war auch eher Tempo 30 auf dem Meiendorfer Weg, richtig?
Der Wald ist eine Alternative oder auch die parallel verlaufende Pusbackstraße, aber ganz sicher nicht der Gehweg. Auf Gehwegen haben Radfahrer, die älter sind als 10 Jahre und nicht etwa ein Kind unter 8 Jahren begleiten, nichts zu suchen, es sei denn, sie sind ausdrücklich dafür freigegeben, dann dürfen Radfahrer dort mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist im Meiendorfer Weg aber größtenteils nicht der Fall. Ergo: Wer im Meiendorfer Weg Rad fahren will, der muss dies auf der Fahrbahn tun, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Der Meiendorfer Weg endet bzw. beginnt am Nordlandweg, darüber hinaus handelt es sich um den Spitzbergenweg.
Moin
das ist ja schön, dass der Meiendorfer Weg eine neue Asphaltdecke bekommt. Mir ist persönlich nie aufgefallen, dass diese in einem solchen Zustand ist, dass sie erneuert werden muss, aber ich bin auch nicht so empfindlich.
Aus Neugier würde mich mehr interessieren und diese Frage treibt mich schon ewig um, warum auf dem Meiendorfer Weg kurz vor dem Nordlandring auf etwa 50 Metern das Parken erlaubt ist und die Strasse vor einer Kurve praktisch einspurig macht. Wer kommt auf so eine Idee? Das ist vom Verkehrsfluss, der Sicherheit (wie gesagt, das Stück liegt in einer Kurve) und natürlich auf den sonst so überwichtigen Umweltgründen absoluter Unsinn. Der Verkehrsfluss wird unterbrochen, Verbrenner müssen anhalten, im Leerlauf stehen, im niedrigen Gang wieder anfahren, was sowohl Lärm wie auch Abgase verursacht. Ansonsten ist auf dem ganzen Meiendorfer Weg absolutes Halteverbot, nur an dieser Stelle nicht.
Was ist eigentlich der Grund dafür? Ein Hinterzimmeragreement mit einem Bauträger, damit der keine Tiefgarage bauen muss, ein Gesetz oder Verordnung von 1720 oder wohnte zu dem Zeitpunkt ein Abgeordneter in den angrenzenden Räumlichkeiten?
Gruß
Jan Thordsen
Das Thema Fahrbahnrandparken im Meiendorfer Weg hat auch schon den Regionalausschuss Rahlstedt beschäftigt. Er hatte in Höhe der Hausnummern 23 bis 29 eine Haltverbotsstrecke angeregt. Parken am Fahrbahnrand ist laut Straßenverkehrs-Ordnung der Regelfall, begründet werden muss die Ausnahme davon, das Verbot. Die Polizei als zuständige Straßenverkehrsbehörde sieht dafür keine Handhabe. Mehr dazu hier: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1021179
Moin
danke für die Info. An dieser Stelle ist dann wieder ein Punkt für mich als Bürger erreicht, an dem ich hilflos irgendeinen Gott anflehe, gesunden Menschenverstand vom Himmel zu werfen und diesen über Paragrafen zu stellen. Nochmal für mich zum Verständnis. Auf dem ganzen Meiendorfer Weg ist das Halten verboten, aber an diesen 50 Metern findet die Polizei keine Handhabe.
Kann man das einem normalsterblichen Steuerzahler verklickern, ohne Rechtsverdrehung studiert zu haben 🙂
Gruß
P.S: Sorry für den Sarkasmus, aber dieser Tage ist es manchmal schwer, gewissen Dinge ohne Sarkasmus zu ertragen.
Ist das wirklich so, dass im gesamten Meiendorfer Weg das Halten am Fahrbahnrand verboten ist, nur an der besagten Stelle nicht? Bei Google Streetview sieht es für mich so aus, dass im Meiendorfer Weg von wenigen Ausnahmen abgesehen das Halten am Fahrbahnrand erlaubt ist, aber praktisch nur an der besagten Stelle davon Gebrauch gemacht wird. Ich werde bei nächster Gelegenheit aber auch vor Ort noch einmal darauf achten.
Ich fahre diese Strecke auch sehr oft, und es ist – auch für den Busverkehr – schon zu wirklich gefährlichen Situation gekommen. Das Sitzungsprotokoll ist schlicht eine Frechheit! „Wir müssen nichts unternehmen, die Autofahrer sind zu doof“ ist ein Hohn den Bürgern gegenüber.
Früher war auf dem Gelände ein chinesisches Restaurant mit ausreichend Parkfläche für die Gäste. Niemand musste auf der Straße parken.
Ende der 90er muss es gewesen sein, als der Chinese verschwand und der heutige Mehrparteienkomplex gebaut wurde. Damals war die enorme Größe und die bescheidene Planung des Parkbedarfes bereits Thema.
Gefühlt wurde nur mit 0,5 Tiefgaragenplätzen pro Wohneinheit geplant. In der logischen Konsequenz wird seitdem auf der Straße geparkt. An der unübersichtlichsten Stelle im gesamten Meiendorfer Weg.
Vielleicht kommt die Straßenverkehrsbehörde im PK 38, die hier das letzte Wort hat, ja irgendwann doch noch zu einer anderen Beurteilung. Die Rückendeckung der Rahlstedter Kommunalpolitik hätte sie dafür, siehe Beschluss des Regionalausschusses.
Ich kann die dort parkenden Anwohner total verstehen. Die sind ja nicht verantwortlich für den Parkplatzmangel. Ich meine, dass die Vorgaben an die Bauträger in Punkto Erschaffen bzw. Erhalten von von Parkraum überdacht werden müssen. Dort war früher genug Parkraum und es wäre, wäre ein kleineres Objekt gebaut worden, auch weiterhin genug gewesen…
Früher musste man 0,6-0,8 Parkplätze (?) und mittlerweile gar keiner mehr pro Mieteinheit erschaffen, soweit ich richtig informiert bin.
Und an genau dieser Stelle des Meiendorfer Weges zeigt sich nun eindrucksvoll, dass diese Rechnung nicht wirklich aufgeht. 😉
Dort wurden bestimmt mindestens so viele private Stellplätze geschaffen, wie viele Jahre auch vorgeschrieben war: 0,8 pro Wohnung. Und die allermeisten Bauherren handhaben das weiterhin so, auch wenn es die Stellplatzpflicht nicht mehr gibt. 0,8 Stellplätze pro Wohnung trifft den Bedarf übrigens ziemlich gut: In Rahlstedt gab es 2024 47.337 Haushalte und 36.282 zugelassene private Pkw. Das entspricht einem Verhältnis von 0,76 Pkw/Haushalt.
Dann sind wir aber bei der Gretchenfrage: Sollen wir etwa weniger Wohnungen bauen, damit der Platz für mehr Autos reicht? Ein Dach über dem Kopf ist doch wichtiger als ein Carport. Der Platz ist ja da, Fahrbahnrandparken ist nicht verboten und Anwohner finden eine Möglichkeit zu parken. Was einige stört, ist, dass sie keine freie Fahrt haben, den Gegenverkehr abwarten müssen, bevor sie an den parkenden Autos vorbeifahren. Die Situation durch die parkenden Fahrzeuge ist sicherlich unübersichtlich, aber nicht unbeherrschbar. Ich bin dafür, das Parken dort zu verbieten. Wer sich nicht um einen eigenen Stellplatz kümmert, der kann auch gerne ein Stück weiter weg parken, einen Anspruch, direkt vor der eigenen Tür parken zu können, gibt es nicht. Aber den Wohnungsbau einzuschränken, für mehr Parkplätze, finde ich die falsche Antwort.