In Kürze wird die neue Wohnunterkunft in der Sieker Landstraße 61 (Ecke Höltigbaum) bezogen. Es handelt sich dabei um einen Festbau mit abgeschlossenem Wohnraum. Die Wohnunterkunft wurde durch einen Investor gebaut und kürzlich an den städtischen Betreiber f&w fördern und wohnen AöR übergeben, der für diese Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung die Verwaltung übernimmt.
Die Unterkunft ist besonders geeignet für Familien, aber auch Menschen mit Handicaps, da sie barrierefreien Wohnraum bereit hält. Prinzipiell werden bei der Belegung von neuen Unterkünften primär Menschen, die schon lange in einer Erstaufnahme-Einrichtung für Flüchtlinge leben oder eine besondere Dringlichkeit geltend machen, berücksichtigt. Es ist aber ebenso die Unterbringung von bisher wohnungslosen Personen möglich. Auf dem Gelände befinden sich ein Badminton-, ein Streetball- und Bolz-Platz, ein Kinderspielplatz mit Sandkiste, Kletterbaum und Reifentreppe sowie ein Grillplatz.
Das dreigeschossige Gebäude (zwei Vollgeschosse, ein Staffelgeschoss) bietet Platz für bis zu 270 Bewohner. Es wurden Apartments mit ein, zwei, drei bzw. vier Zimmern geschaffen, die bei sinkenden Flüchtlingszahlen später als herkömmliche Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt werden sollen. Die Nutzungsdauer als öffentlich-rechtliche Unterbringung ist allerdings erst einmal langfristig angelegt (Mietvertrag über 15 Jahre mit Verlängerungsoption).
Das Vorhaben wurde interessierten Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, 15. April 2015 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung des Bezirksamtes Wandsbek vorgestellt. Der Runde Tisch mit Ehren- und Hauptamtlichen sowie Interessierten findet am Mittwoch, 28. September 2016 um 19 Uhr in der Sieker Landstraße 61 statt.
Vor Ort tätige Mitarbeiter des Unterkunfts- und Sozialmanagements von f&w fördern und wohnen AöR sind insbesondere für die Akzeptanzarbeit und Sicherung eines sozialen Miteinanders in der Einrichtung und mit der Nachbarschaft sowie für die Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements durch die Unterstützerkreise zuständig.
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