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Der vor einem Jahr in Betrieb genommene Kreisverkehr Meiendorfer Straße/Spitzbergenweg wurde kürzlich an der Zu- und Ausfahrt vom/zum Spitzbergenweg um einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ergänzt. Dies dient der Schulwegsicherung zur Grundschule Wildschwanbrook. Vor dem Umbau zum Kreisverkehr hatte sich an dieser Stelle bereits ein Fußgängerüberweg befunden. Nun ist er wieder da.

Im Zuge des Neubaus der Meiendorfer Straße zwischen Schierhornstieg und Spitzbergenweg im vergangenen Jahr ist an der Einmündung Meiendorfer Straße/Spitzbergenweg ein kleiner Kreisverkehr in Betrieb genommen worden. „Der Kreisverkehr ist übersichtlich und barrierefrei gestaltet, dämpft wirksam das Geschwindigkeitsniveau und hat die Anzahl möglicher Konfliktpunkte im Knotenpunktbereich reduziert. Er ist deshalb schon für sich ein Beitrag zur Verkehrssicherheit“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Viele Meiendorferinnen und Meiendorfer wunderten sich allerdings, warum an den Zu- und Ausfahrten dieses Kreisverkehrs keine Zebrastreifen markiert wurden, so wie dies andernorts üblich ist. Buschhüter wandte sich daraufhin an die Innenbehörde und bat um Prüfung, ob hier nicht doch noch Fußgängerüberwege eingerichtet werden können. Nach einem Vor-Ort-Termin und ausführlicher Prüfung der Verkehrszahlen fertigte die Straßenverkehrsbehörde im Polizeikommissariat 38 daraufhin eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung, der zufolge der neue Kreisverkehr an der Zu- und Ausfahrt vom/zum Spitzbergenweg um einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) zu ergänzen ist. Die beiden anderen Zu- und Ausfahrten, im Verlauf der Meiendorfer Straße, konnten aus Gründen der Verkehrssicherheit allerdings keine Fußgängerüberwege erhalten. Die Anordnung wurde am Sonntag, 11. September 2016 umgesetzt. „Diese Lösung dient der Schulwegsicherung und macht den Kreisverkehr gerade für Schulkinder noch sicherer“, freut sich Buschhüter.

Und warum gibt es jetzt nur am Spitzbergenweg einen Fußgängerüberweg?

Während an der Zu- und Ausfahrt Spitzbergenweg der Kfz-Anteil niedrig und der Fußgängeranteil hoch ist, ist dies an den Zu- und Ausfahrten im Verlauf der Meiendorfer Straße genau andersherum. Die bundesweit einheitlichen Richtlinien für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind daher nur an der Zu- und Ausfahrt Spitzbergenweg erfüllt.

Konkret heißt das: Das Kfz-Aufkommen im Verlauf der Meiendorfer Straße beträgt in der Spitzenstunde rund 850 Kfz, in Ausnahmefällen (Ausweichverkehre von der A1) auch schon mal über 1.000 Kfz/Spitzenstunde. Fußgängerüberwege sind in solchen Fällen unzulässig. Gegen sie spricht gemäß der Richtlinie auch, dass sich in der Nähe eine Ampelanlage befindet und die Ampelanlagen im Verlauf der Meiendorfer Straße koordiniert sind („Grüne Welle“).

An sich dürfte dann an keinem der drei Knotenpunktearme ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, denn grundsätzlich gilt, dass an einem Kreisverkehr an allen Knotenpunktarmen gleichartige Regelungen für den Fußgänger- und Radverkehr bestehen sollen. Dennoch wurde die Möglichkeit zur Einrichtung eines einzelnen Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung am Kreisverkehr über den Spitzbergenweg im Zuge des bekannten Schulwegs geprüft. Grundlage hierfür waren drei gesonderte Verkehrszählungen des PK 38 zur Schulanmarschzeit/Schulabmarschzeit.

Danach wird in der Spitzenstunde die notwendige Anzahl querender Fußgänger zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über den Spitzbergenweg (mindestens 50 Fußgänger) regelmäßig überschritten und zugleich auch im Kfz-Verkehr die erforderliche Verkehrsstärke (200-300 Fahrzeuge) erreicht. Insofern sind am Spitzbergenweg die Voraussetzungen der Richtlinie zur erneuten Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung erfüllt.

Wie sieht es mit dem Vorrang für Fußgänger und Radfahrer aus?

Im Kreisverkehr haben querende Fußgänger Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr herausfahren. Gegenüber Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren, haben querende Fußgänger dagegen keinen Vorrang, es sei denn, hier sind Fußgängerüberwege markiert. Denn an Fußgängerüberwegen haben Fußgänger immer Vorrang.

Auf Radwegen querende Radfahrer haben im Kreisverkehr hingegen immer Vorrang vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Radfahrer durch Verkehrszeichen untergeordnet werden, was hier aber nicht der Fall ist. Allerdings gilt für Radfahrer auch auf Radwegen im Kreisverkehr das Rechtsfahrgebot.