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Am 18. September wurde die Meiendorfer Straße wieder dem Verkehr in beide Richtungen übergeben. Seitdem ist an der Einmündung Meiendorfer Straße/Spitzbergenweg ein kleiner Kreisverkehr in Betrieb. Viele Meiendorferinnen und Meiendorfer fragen sich seitdem, warum an den Zu- und Ausfahrten dieses Kreisverkehrs keine Zebrastreifen markiert wurden, so wie dies andernorts üblich ist.

Der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter hat sich daraufhin an die Innenbehörde gewandt und um Prüfung gebeten, ob hier nicht doch noch Fußgängerüberwege eingerichtet werden können. Das Ergebnis: Der neue Kreisverkehr wird im nächsten Jahr nachgerüstet und die Zu- und Ausfahrt vom/zum Spitzbergenweg um einen Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ergänzt. Dies dient der Schulwegsicherung zur Grundschule Wildschwanbrook. Vor dem Umbau zum Kreisverkehr befand sich an dieser Stelle auch bereits ein Fußgängerüberweg. Die beiden anderen Zu- und Ausfahrten, im Verlauf der Meiendorfer Straße, können aus Gründen der Verkehrssicherheit allerdings keine Fußgängerüberwege erhalten.

„Der Kreisverkehr ist übersichtlich und barrierefrei gestaltet, dämpft wirksam das Geschwindigkeitsniveau und hat die Anzahl möglicher Konfliktpunkte im Knotenpunktbereich reduziert. Er ist deshalb schon für sich ein Beitrag zur Verkehrssicherheit“, sagt Buschhüter und ergänzt: „Ich danke der Innenbehörde und der Polizei für die schnelle Prüfung des Wunsches nach Fußgängerüberwegen am neuen Kreisverkehr. Die jetzt gefundene gute Lösung dient der Schulwegsicherung und wird den Kreisverkehr gerade für Schulkinder noch sicherer machen.“

Wie sind die weiteren Schritte? Die Straßenverkehrsbehörde im Polizeikommissariat 38 wird nun eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung fertigen. Die Anlage eines Fußgängerüberwegs erfordert hier aber nicht nur eine entsprechende Fahrbahnmarkierung, was schnell umzusetzen wäre, sondern auch eine Anpassung der vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen sowie eine Überprüfung der Leitelemente für sehbehinderte und blinde Menschen. Hierfür ist eine Planung erforderlich, so dass die Einrichtung des Fußgängerüberwegs im Spitzbergenweg erst im nächsten Jahr erfolgen kann.

Hintergrund:

Während an der Zu- und Ausfahrt Spitzbergenweg der Kfz-Anteil niedrig und der Fußgängeranteil hoch ist, ist dies an den Zu- und Ausfahrten im Verlauf der Meiendorfer Straße genau andersherum. Die bundesweit einheitlichen Richtlinien für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind daher nur an der Zu- und Ausfahrt Spitzbergenweg erfüllt.

Konkret heißt das: Das Kfz-Aufkommen im Verlauf der Meiendorfer Straße beträgt in der Spitzenstunde rund 850 Kfz, in Ausnahmefällen (Ausweichverkehre von der A1) auch schon mal über 1.000 Kfz/Spitzenstunde. Fußgängerüberwege sind in solchen Fällen unzulässig. Gegen sie spricht gemäß der Richtlinie auch, dass sich in der Nähe eine Ampelanlage befindet und die Ampelanlagen im Verlauf der Meiendorfer Straße koordiniert sind („Grüne Welle“).

An sich dürfte dann an keinem der drei Knotenpunktearme ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden, denn grundsätzlich gilt, dass an einem Kreisverkehr an allen Knotenpunktarmen gleichartige Regelungen für den Fußgänger- und Radverkehr bestehen sollen. Dennoch wurde die Möglichkeit zur Einrichtung eines einzelnen Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung am Kreisverkehr über den Spitzbergenweg im Zuge des bekannten Schulwegs geprüft. Grundlage hierfür waren drei gesonderte Verkehrszählungen des PK 38 zur Schulanmarschzeit/Schulabmarschzeit.

Danach wird in der Spitzenstunde die notwendige Anzahl querender Fußgänger zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über den Spitzbergenweg (mindestens 50 Fußgänger) regelmäßig überschritten und zugleich auch im Kfz-Verkehr die erforderliche Verkehrsstärke (200-300 Fahrzeuge) erreicht. Insofern sind am Spitzbergenweg die Voraussetzungen der Richtlinie zur erneuten Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zur Schulwegsicherung erfüllt.