Hamburg und Stormarn planen ein länderübergreifendes Gewerbegebiet im Grenzbereich zwischen Rahlstedt und Stapelfeld: Den Viktoriapark. In der nächsten Woche soll im bezirklichen Planungsausschuss die Einleitung des “Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131” beschlossen werden. Eine so genannte Öffentliche Plandiskussion, die der Beteiligung der Öffentlichkeit dient, soll dann im Juni folgen. Der Termin wird noch öffentlich bekanntgemacht.
Im Vorfeld haben Hamburg und die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (WAS) gemeinsam ein interdisziplinäres Planungsgutachten beauftragt, das aufzeigt, wo und unter welchen Voraussetzungen eine länderübergreifende gewerbliche Entwicklung am östlichen und südlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes Merkurpark möglich ist: Landschaftsverträglich, von hoher städtebaulicher Qualität und ohne zusätzliche Verkehrsbelastung. Im Ergebnis empfiehlt das Gutachten, zwei Flächen südlich der Stapelfelder Straße, gegenüber dem Merkurpark, sowie östlich des Merkurparks (zusammen mit der Gemeinde Stapelfeld) als neues Gewerbegebiet mit der in Aussicht genommenen Bezeichnung Viktoriapark zu entwickeln.
Nachdem im letzten Sommer ein erster Zwischenbericht und Anfang Februar die Ergebnisse des Gutachtens im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt worden waren, soll der Planungsausschuss nun in seiner nächsten Sitzung die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens und den Termin für eine Öffentliche Plandiskussion, mit der die Öffentlichkeit beteiligt wird, beschließen. Die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses findet statt am Dienstag, 12. April 2016, um 18:00 Uhr. Tagungsort ist der Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg (direkt U Wandsbek Markt).
Die ausführlichen Beratungsunterlagen für die Sitzung des Planungsausschusses am 12. April 2016 können Sie hier herunterladen:
– Beschlussvorlage “Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 – Viktoriapark, Stapelfelder Straße” vom 5. April 2016, Drucksache 20-2624
– Anlage “Lageplan M 1:7.500 zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens”
– Anlage “Konzept Interkommunales Gewerbegebiet Wandsbek/Stormarn”
Warum muss ein Gewerbegebiet in eine Richtung erweitert werden, die Natur zerstört, die Verkehrsbelastung erhöht und die Wohnqualität für Anwohner in zwei Bundesländern verschlechtert, bloß weil “Gutachter” aus Berlin (!!!) das so attestiert haben?!
“Landschaftsverträglich, von hoher städtebaulicher Qualität und ohne zusätzliche Verkehrsbelastung.”
Bitte erklären Sie doch, wie es ohne eine erhöhte Verkehrsbelastung für die Stapelfelder Straße funktionieren soll?!
Auszug aus einer aktuellen Senatsantwort zu dieser Fragestellung:
“Vorgabe des Gutachtens war es, die zu erwartenden Verkehre möglichst verträglich abzuwickeln, den Erschließungsaufwand auf das Notwendigste zu beschränken sowie die Stapelfelder Straße weder auf Hamburger noch auf Stapelfelder Seite zu stark zu belasten. Das Ergebnis des Gutachtens berücksichtigt dies aus Sicht der zuständigen Behörde in nachvollziehbarer Weise:
Die Gutachter schlagen vor, die Flächen im Inneren über eine Bügelstraße zu erschließen. Die Bereiche Stapelfeld und Barsbüttel sind sehr gut über die Autobahn angebunden. Die neu zu entwickelnden Flächen südlich des Merkurpark (Wandsbek/Stapelfeld) sind unter anderem vom Bahnhof Rahlstedt mit dem Bus beziehungsweise dem Fahrrad in circa sechs bis zehn Minuten zu erreichen. Die Gutachter empfehlen, die Stapelfelder Straße als Erschließungsstraße für den Bereich Wandsbek/Stapelfeld zu nutzen und den Verkehr zur leistungsstarken Sieker Landstraße/Alte Landstraße zu führen. Dieser kann im Knotenpunkt Stapelfelder Straße/Sieker Landstraße leistungsgerecht abgewickelt werden. Zudem bestehen Möglichkeiten zur Verkehrsvermeidung, zum Beispiel Maßnahmen in der Radverkehrsinfrastruktur oder das betriebliche Mobilitätsmanagement.
Um die gewünschte Entwicklung zu erreichen und die verkehrlichen Belastungen im Sinne der Zielsetzung verträglich abzuwickeln, sollen die weiteren Planungsschritte ebenso gemeinsam länderübergreifend erfolgen.”
Quelle: http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/52674/gemeinsames-gewerbegebiet-stapelfeldt-und-rahlstedt-–-planungen-mit-hindernissen-.pdf
Das besagte Gutachten kann übrigens hier heruntergeladen werden: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten-laenderuebergreifende-gewerbeflaechenentwicklung