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Seit Ende 2020 ist der Oldenfelder Bürgerpark an der Stargarder Straße kein Privat-Park mehr, sondern eine öffentliche Grünanlage des Bezirksamts Wandsbek. Nun bekommt er 45 Jahre nach seiner Eröffnung endlich eine Frischekur: Die Grandwege werden saniert und, wo zugewachsen, wieder freigelegt, die Sitzbänke und Ausstattungen werden erneuert, und es werden eine kleine Platzfläche geschaffen sowie eine Boule-Bahn angelegt. Mit den Arbeiten soll spätestens Ende März 2022 begonnen werden, sie werden etwa vier bis sechs Wochen dauern. Aktuell werden bereits Baumpflegearbeiten durchgeführt. Dies erfuhr der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter durch eine Kleine Anfrage an den Senat.

Die Festwiese im Oldenfelder Bürgerpark, wo in der Vergangenheit beispielsweise die Osterfeuer stattfanden, bleibt in ihrer Form und Größe erhalten. Die teilweise vorhandenen Feuchtstellen werden zukünftig durch sogenannte senkrechte Drainschlitze entwässert, die Flächen sind danach auch bei feuchter Witterung besser nutzbar. Der Vorstand des Bürgervereins Oldenfelde wurde im letzten Herbst in die Planungen einbezogen und begrüßt die anstehenden Maßnahmen. Für die gesamten Sanierungarbeiten (Baumpflege und Landschaftsbau) sind laut Senat brutto 124.000 Euro veranschlagt.

Mittelfristig plant das Bezirksamt Wandsbek eine größer angelegte Grundinstandsetzung des Oldenfelder Bürgerparks zur Erweiterung des Freizeitangebots entlang der Berner Au.

“Ich freue mich, dass der Oldenfelder Bürgerpark mittlerweile ganz offiziell eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage geworden ist und sich nun das Bezirksamt Wandsbek für die Pflege und den Erhalt dieses Parks verantwortlich fühlt. Die Pflegemaßnahmen, die nun in den nächsten Wochen anstehen, sind daher nur zu begrüßen. Dass es den Oldenfelder Bürgerpark überhaupt gibt, und das schon seit bald 45 Jahren, dafür gebührt dem Bürgerverein Oldenfelde und seinen damaligen Partnern noch heute großer Dank. Denn ohne ihr erhebliches ehrenamtliches Engagement wäre hier möglicherweise bis heute die Grünanlage nicht realisiert worden. So profitieren wir von einer Entscheidung, die schon über 40 Jahre alt ist: Dass nämlich schon damals von Bürgerinnen und Bürgern der Oldenfelder Bürgerpark hergerichtet wurde und seitdem dem Stadtteil zur Erholung und als Festplatz zum Beispiel für das traditionelle Osterfeuer zur Verfügung steht”, sagt der Rahlstedter Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Der Oldenfelder Bürgerpark hat eine lange, teilweise kuriose Geschichte. Obwohl es den Oldenfelder Bürgerpark bereits seit 1977 gibt und das Grundstück mindestens genauso lange der Stadt gehört, ist er erst seit Ende 2020 ein städtischer Park, das heißt eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage, wie es im Behördendeutsch heißt. Dafür, dass dieses jahrzehntelange Provisorium beendet wurde, hatten sich Buschhüter und der Bürgerverein Oldenfelde lange gemeinsam eingesetzt. Mehr dazu im Hintergrund weiter unten.

Material:

Schriftliche Kleine Anfrage “Oldenfelder Bürgerpark (II)” und Antwort des Senats vom 28. Januar 2022 (Drucksache 22/7095): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/78654/oldenfelder_buergerpark_ii.pdf

Schriftliche Kleine Anfrage “Oldenfelder Bürgerpark” und Antwort des Senats vom 17. Juli 2020 (Drucksache 22/767): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/71897/oldenfelder_buergerpark.pdf

Bereits Ende 2017 hatte die Bezirksversammlung Wandsbek einen Antrag von SPD und Grünen beschlossen, in dem das Bezirksamt aufgefordert wurde , die Übernahme des Oldenfelder Bürgerpark als öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Verantwortung und Zuständigkeit vorzubereiten. Antrag “Oldenfelder Bürgerpark” der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. November 2017, Drucksache 20-5149: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007534

Im Herbst 2020 folgte ein weiterer Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek aufgrund eines Antrags von SPD und Grünen, in dem für das weitere Verfahren einige Maßgaben aufgestellt wurden. Antrag „Oldenfelder Bürgerpark“ der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. September 2020, Drucksache 21-1939: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1012730

Hintergrund:

Nichts hält so lange wie ein Provisorium, heißt es. Und so ist es auch beim Oldenfelder Bürgerpark, vor Ort auch „Hanni-Park“ genannt: Was 1977 nur als einstweilige Zwischenlösung gedacht war, hatte letztlich über vierzig Jahre Bestand. Die ganze Geschichte:

Mit einem dreitägigen Fest wurde im Mai 1977 im Beisein des damaligen Ersten Bürgermeisters Hans-Ulrich Klose der Oldenfelder Bürgerpark im Grünzug Berner Au eingeweiht. (Im oben dargestellten Lageplan ist der Oldenfelder Bürgerpark mit “Bürgerinitiative” gekennzeichnet.) Die Initiative zum Bau des Oldenfelder Bürgerparks ging vom Förderkreis „Grünzug Berner Au“ aus, einem Zusammenschluss des Bürgervereins Oldenfelde, des SC Condor, der Freiwilligen Feuerwehr Oldenfelde-Siedlung und der Panzergrenadierbrigade 17. Treibende Kraft war der damalige Vorsitzende des Bürgervereins Oldenfelde, Hansjürgen “Hanni” Schult (1929-2015).

Da dem Bezirksamt Wandsbek nicht genügend Mittel zum Bau der Grünanlage südlich der Stargarder Straße zur Verfügung standen, wurde ein ungewöhnlicher Weg beschritten: Mit einer Nutzungsvereinbarung vom 1. Juli 1975 wurde ein ca. 12.900 qm großer Teil des städtischen Flurstücks 4 (heute 4103) der Gemarkung Oldenfelde, südlich der Stargarder Straße, dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. gegen eine geringe jährliche Anerkennungsgebühr von 20 DM auf unbestimmte Zeit überlassen.

Der Bürgerverein Oldenfelde e.V. verpflichtete sich im Gegenzug, die Fläche nach einem Gestaltungsplan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung des Bezirksamts als Grünanlage herzurichten, was anschließend mit Hilfe des Förderkreises „Grünzug Berner Au“ und im Zuge einer Übung der Panzergrenadierbrigade 17 (!) erfolgte. Die Bezirksversammlung Wandsbek beteiligte sich mit Sondermitteln in Höhe von 10.000 DM. Nach Fertigstellung der Grünanlage erfolgte die Abnahme durch die beteiligten Dienststellen des Bezirksamts. Der Bürgerverein Oldenfelde verpflichtete sich, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Schon damals war beabsichtigt, dass es sich hierbei nur um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Übernahme der Fläche als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt handeln sollte. Dementsprechend setzt auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 vom 2. Februar 1981 entlang der Berner Au, zwischen Stargarder Straße und Rahlstedter Weg und damit auch für den Oldenfelder Bürgerpark, “Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)” fest. Diese ist Bestandteil des Grünzugs Berner Au, einer der Hauptgrünzüge des Bezirks Wandsbek. Doch was nur als Zwischenlösung geplant war, hat heute noch, 43 Jahre später, Bestand: Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage ist der Oldenfelder Bürgerpark, auch wenn es anders scheint, bis heute nicht geworden. Die Überlassung der als Park gestalteten Fläche an den Bürgerverein Oldenfelde dauerte bis 2020 an, nur statt 20 DM zahlt er zuletzt 10,23 Euro für die Überlassung des Grundstücks.

In der Nutzungsvereinbarung von 1975 verpflichtete sich der Bürgerverein Oldenfelde, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen und die ständige Pflege auf seine Kosten zu übernehmen. Er sollte auch für die notwendige Verkehrssicherheit des Grundstücks sorgen und die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Benutzung der Fläche ergeben können, freizuhalten. Abweichend hiervon hat allerdings das Bezirksamt Wandsbek jahrelang auch Aufgaben der Pflege und Unterhaltung dieser Grünanlage übernommen, so, als handele es sich bereits um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Zuständigkeit.

Im Zuge der Zentralisierung der bezirklichen Liegenschaftsabteilungen bei der Finanzbehörde und der späteren Beauftragung der Sprinkenhof GmbH als Verwalterin der Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens sind die gewohnheitsmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen seitens des Bezirksamts jedoch irgendwann nicht mehr umgesetzt worden. Ende 2015 erkannte die Finanzbehörde, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH an, dass durch jahrlange Praxis eine stillschweigende Vertragsänderung eingetreten ist und daher die Zuständigkeit für die Pflege und Verkehrssicherung bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Seitdem erfolgt die Pflege durch die Stadt bzw. die seit 1. Juli 2016 mit der Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens beauftragte Firma Gladigau, allerdings nicht in dem Umfange wie es für eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage notwendig wäre.

In den letzten Jahren wurden daher die Rufe immer lauter, diese ungewöhnliche Konstruktion zu beenden und das zu tun, was schon immer geplant war. Mit der Übertragung des Flurstücks 4103 der Gemarkung Oldenfelde zum Buchwert von 51,30 Euro/m2 von der Finanzbehörde an das Bezirksamt, rückwirkend zum 15. Juli 2020, wurde das Provisorium beendet und der Oldenfelder Bürgerpark endlich zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage in der Verantwortung und Zuständigkeit des Bezirksamts. Insgesamt wurden so knapp 1,1 Millionen Euro für das Grundstück fällig und im Gegenzug von einer Behörde an die andere transferiert.