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Das Bezirksamt Wandsbek bereitet die Übernahme des auch als „Hanni-Park“ bekannten Oldenfelder Bürgerparks an der Stargarder Straße als öffentliche Grünanlage in seiner Verantwortung und Zuständigkeit vor. Das erfuhr der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter durch eine Kleine Anfrage an den Senat. Seit 1977 gibt es den Park bereits, aber er ist bislang kein städtischer Park. Dafür, dass dieses Provisorium ein Ende hat, setzt sich Buschhüter seit langem gemeinsam mit dem Bürgerverein Oldenfelde ein. Nun könnte es bald so weit sein.

Die Pläne für eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage an der Stargarder Straße, einen städtischen Park, stammen bereits aus den 1970er Jahren. Doch begonnen hat alles erst einmal mit einem Provisorium, das bis heute Bestand hat: Das Grundstück wird seit 1975 dem Bürgerverein Oldenfelde gegen eine geringe Gebühr zur Nutzung überlassen. Im Gegenzug hat der Verein die Fläche nach einem Plan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung 1977 als Park hergerichtet. Damals war beabsichtigt, dass es sich hierbei nur um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Übernahme der Fläche als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt handeln sollte. Auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 aus dem Jahre 1981 setzt hier eine “Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)” fest. Doch dazu ist es bis heute nicht gekommen.

Um aus dem Oldenfelder Bürgerpark tatsächlich endlich einen städtischen Park in der Verantwortung und Zuständigkeit des Bezirksamts zu machen, so wie es von Anfang an geplant war, laufen derzeit die notwendigen verwaltungsinternen Schritte, darunter die Übertragung des Grundstücks von der Finanzbehörde an das Bezirksamt. Das Flurstück 4103 der Gemarkung Oldenfelde soll zum Buchwert von 51,30 Euro/m2 von der Finanzbehörde an das Bezirksamt Wandsbek abgegeben werden. Insgesamt werden so knapp 1,1 Millionen Euro für das Grundstück fällig. Die Übernahme des Oldenfelder Bürgerparks als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt Wandsbek könnte gegebenenfalls bis Ende 2020 erreicht werden, so der Senat in seiner Antwort.

Doch mit der bloßen Übertragung ist es nicht getan. Der Oldenfelder Bürgerpark, in den letzten Jahren in der Pflege arg vernachlässigt, braucht dann eine gründliche Instandsetzung und Wiederherrichtung. Die Aktivierung und Entwicklung des Oldenfelder Bürgerparks ist daher seit zwei Jahren im Arbeitsprogramm „Planung und Bau Stadtgrün“ des Bezirksamts vorgemerkt. Die Umsetzung erfolgt nach Übergang des Grundstücks und entsprechender Priorisierung der Maßnahme.

“Dem Bürgerverein Oldenfelde und seinen damaligen Partnern gebührt noch heute großer Dank. Denn ohne ihr erhebliches ehrenamtliches Engagement wäre hier möglicherweise bis heute die Grünanlage nicht realisiert worden. So profitieren wir von einer Entscheidung, die schon über 40 Jahre alt ist: Dass nämlich schon damals von Bürgerinnen und Bürgern der Oldenfelder Bürgerpark hergerichtet wurde und seitdem dem Stadtteil zur Erholung und als Festplatz zum Beispiel für das traditionelle Osterfeuer zur Verfügung steht”, sagt der Rahlstedter Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, und ergänzt: “Dabei soll es auch bleiben, aber es wird Zeit, das über vierzig Jahre währende Provisorium zu beenden. Zukünftig soll der Oldenfelder Bürgerpark ein richtiger städtischer Park werden, um dessen Pflege und Unterhaltung sich dann das Bezirksamt kümmert. So war es auch von Anfang an vorgesehen, und so, wie sich der Oldenfelder Park mittlerweile darstellt, ist das auch dringend nötig. Die weitere Entwicklung muss in enger Abstimmung mit dem Bürgerverein Oldenfelde vorangebracht werden. Denn wir wollen natürlich, dass hier auch in Zukunft wieder Veranstaltungen wie das Osterfeuer und der Laternenumzug stattfinden können.”

Schriftliche Kleine Anfrage “Oldenfelder Bürgerpark” und Antwort des Senats vom 17. Juli 2020 (Drucksache 22/767): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/71897/oldenfelder_buergerpark.pdf

Bereits Ende 2017 hatte die Bezirksversammlung Wandsbek einen Antrag von SPD und Grünen beschlossen, in dem das Bezirksamt aufgefordert wurde , die Übernahme des Oldenfelder Bürgerpark als öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Verantwortung und Zuständigkeit vorzubereiten. Antrag “Oldenfelder Bürgerpark” der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. November 2017, Drucksache 20-5149: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007534

Hintergrund:

Nichts hält so lange wie ein Provisorium, heißt es. Und so ist es auch beim Oldenfelder Bürgerpark, vor Ort auch „Hanni-Park“ genannt: Was 1977 nur als Zwischenlösung gedacht war, hat so bis heute Bestand. Die ganze Geschichte:

Mit einem dreitägigen Fest wurde im Mai 1977 im Beisein des damaligen Ersten Bürgermeisters Hans-Ulrich Klose der Oldenfelder Bürgerpark im Grünzug Berner Au eingeweiht. (Im oben dargestellten Lageplan ist der Oldenfelder Bürgerpark mit “Bürgerinitiative” gekennzeichnet.) Die Initiative zum Bau des Oldenfelder Bürgerparks ging vom Förderkreis „Grünzug Berner Au“ aus, einem Zusammenschluss des Bürgervereins Oldenfelde, des SC Condor, der Freiwilligen Feuerwehr Oldenfelde-Siedlung und der Panzergrenadierbrigade 17. Treibende Kraft war der damalige Vorsitzende des Bürgervereins Oldenfelde, Hansjürgen “Hanni” Schult (1929-2015).

Da dem Bezirksamt Wandsbek nicht genügend Mittel zum Bau der Grünanlage südlich der Stargarder Straße zur Verfügung standen, wurde ein ungewöhnlicher Weg beschritten: Mit einer Nutzungsvereinbarung vom 1. Juli 1975 wurde ein ca. 12.900 qm großer Teil des städtischen Flurstücks 4 (heute 4103) der Gemarkung Oldenfelde, südlich der Stargarder Straße, dem Bürgerverein Oldenfelde e.V. gegen eine geringe jährliche Anerkennungsgebühr von 20 DM auf unbestimmte Zeit überlassen.

Der Bürgerverein Oldenfelde e.V. verpflichtete sich im Gegenzug, die Fläche nach einem Gestaltungsplan der damaligen Garten- und Friedhofsabteilung des Bezirksamts als Grünanlage herzurichten, was anschließend mit Hilfe des Förderkreises „Grünzug Berner Au“ und im Zuge einer Übung der Panzergrenadierbrigade 17 (!) erfolgte. Die Bezirksversammlung Wandsbek beteiligte sich mit Sondermitteln in Höhe von 10.000 DM. Nach Fertigstellung der Grünanlage erfolgte die Abnahme durch die beteiligten Dienststellen des Bezirksamts. Der Bürgerverein Oldenfelde verpflichtete sich, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Schon damals war beabsichtigt, dass es sich hierbei nur um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Übernahme der Fläche als öffentliche Grün- und Erholungsanlage durch das Bezirksamt handeln sollte. Dementsprechend setzt auch der Bebauungsplan Rahlstedt 83/Farmsen-Berne 23 vom 2. Februar 1981 entlang der Berner Au, zwischen Stargarder Straße und Rahlstedter Weg und damit auch für den Oldenfelder Bürgerpark, “Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)” fest. Diese ist Bestandteil des Grünzugs Berner Au, einer der Hauptgrünzüge des Bezirks Wandsbek. Doch was nur als Zwischenlösung geplant war, hat heute noch, 43 Jahre später, Bestand: Eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage ist der Oldenfelder Bürgerpark, auch wenn es anders scheint, bis heute nicht geworden. Die Überlassung der als Park gestalteten Fläche an den Bürgerverein Oldenfelde dauert bis heute an, nur statt 20 DM zahlt er heute 10,23 Euro für die Überlassung des Grundstücks.

In der Nutzungsvereinbarung von 1975 verpflichtete sich der Bürgerverein Oldenfelde, die Fläche der Allgemeinheit zugänglich zu machen und die ständige Pflege auf seine Kosten zu übernehmen. Er sollte auch für die notwendige Verkehrssicherheit des Grundstücks sorgen und die Stadt von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Benutzung der Fläche ergeben können, freizuhalten. Abweichend hiervon hat allerdings das Bezirksamt Wandsbek jahrelang auch Aufgaben der Pflege und Unterhaltung dieser Grünanlage übernommen, so, als handele es sich bereits um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage in seiner Zuständigkeit.

Im Zuge der Zentralisierung der bezirklichen Liegenschaftsabteilungen bei der Finanzbehörde und der späteren Beauftragung der Sprinkenhof GmbH als Verwalterin der Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens sind die gewohnheitsmäßigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen seitens des Bezirksamts jedoch irgendwann nicht mehr umgesetzt worden. Ende 2015 erkannte die Finanzbehörde, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH an, dass durch jahrlange Praxis eine stillschweigende Vertragsänderung eingetreten ist und daher die Zuständigkeit für die Pflege und Verkehrssicherung bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Seitdem erfolgt die Pflege durch die Stadt bzw. die seit 1. Juli 2016 mit der Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens beauftragte Firma Gladigau, allerdings nicht in dem Umfange wie es für eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage notwendig wäre.

Aber das soll sich bald ändern. Denn Hamburg ist eine wachsende Stadt, an vielen Stellen entstehen neue Wohnungen. Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, jährlich den Bau von 10.000 neuen Wohnungen zu genehmigen. Eine wachsende Stadt braucht aber auch mehr und bessere Grünanlagen. Mit ihrem strategischen Planungsansatz “Qualitätsoffensive Freiraum” verfolgt die Stadt daher das Ziel, in einer kompakter werdenden Stadt die Freiraumqualitäten zu verbessern: Neue Wohnungsbauvorhaben sollen immer mit einer Aufwertung von Freiräumen im Quartier kombiniert werden und zu einem “grünen Mehrwert” für alle führen.