Am Donnerstagabend hat die Bürgerschaft in zweiter Lesung mit verfassungsändernder Mehrheit die Einführung eines Bürgerschaftsreferendums beschlossen. Es gibt Senat und Parlament die Möglichkeit, Projekte von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung den Hamburgerinnen und Hamburgern direkt zur Entscheidung vorzulegen. Auf Initiative der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN wurde außerdem das Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem die verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Durchführung von Bürgerschaftsreferenden auch besonders fair für die Volksinitiativen geregelt werden. Die mit diesem Gesetz und der Verfassungsregelung vorliegenden Bestimmungen für Bürgerschaftsreferenden bilden aus Sicht der antragstellenden Fraktionen eine ausgewogene Grundlage für das neue Instrument der Volksabstimmung auf Antrag von Senat und Bürgerschaft. Die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten in Gestalt von Volksinitiativen werden uneingeschränkt gewährleistet und angemessene Fristen gesetzt, um einen frühzeitigen Dialog und eine Meinungsbildung, auch zu möglichen Gegenvorlagen zu gewährleisten.
Mit dem Bürgerschaftsreferendum wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger im November über die Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele abstimmen können – und zwar verbindlich und verlässlich. Referenden bedeuten insgesamt eine zusätzliche Möglichkeit der Entscheidung des Volkes und sorgen daher für ein Mehr an Demokratie und Bürgerbeteiligung. Das Bürgerschaftsreferendum ist ein zusätzliches Instrument der Volksgesetzgebung, das unsere Demokratie in Hamburg beleben wird und den Volksentscheid ergänzt.
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