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In Hamburg leben immer weniger unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Waren es im November 2015 noch 1.557 Jugendliche, waren es ein Jahr später nur noch 610. Grund hierfür ist, dass seit 1. November 2015 auch unbegleitete minderjährige Ausländer bundesweit verteilt werden, während sie vorher an ihrem Ankunftsort (meistens Großstädte) verblieben. Für Hamburg eine enorme Entlastung.

Deshalb können auch die Einrichtungen, in denen die unbegleiteten minderjährigen Ausländer betreut werden, neu organisiert und deren Belegung deutlich verringert werden. Zukünftig sollen nur noch Doppel- und Einfachbelegungen erfolgen. Darauf ist die Zielplatzzahl ausgerichtet, die sukzessive erreicht werden soll. Firmierten die Unterkünfte bislang unter der Bezeichnung “Erstversorgungseinrichtungen” (“EVE”), tragen sie nun den Namen “Betreute Einrichtungen für Flüchtlinge” (“BEF”). In Rahlstedt gibt es diese Einrichtungen an folgenden Standorten:

Standort Bezeichnung
alt
Bezeichnung neu Platz-Kapazität belegte Plätze aktuell (Stand: 26.11.2016) Ziel-Platzzahl
Stargarder Straße 60 EVE14 BEF7 48 24 26
Kielkoppelstraße 16c EVE15 BEF8 60 44 40
Stapelfelder Straße 7 EVE16 BEF9 42 28 21
Gesamt 150 96 87

Zukünftig gibt es in Rahlstedt damit 87 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer, ursprünglich waren es 150. Ende November waren noch 96 Plätze belegt. Zukünftig werden auch junge Volljährige in den Einrichtungen eine Weile verbleiben können.

Hintergrund:

Für damals die hohe Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Erstversorgungseinrichtungen war es bis weit in das Jahr 2016 hinein nicht möglich, eine zeitnahe Anschlussbetreuung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung in Hamburg sicherzustellen. Dadurch hat sich die durchschnittliche Verweildauer in der Inobhutnahme von rund drei bis fünf Monaten in den Jahren bis 2014 auf mittlerweile elf Monate verlängert.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat mit seinen aktuellen konzeptionellen Veränderungen in der Flüchtlingsbetreuung die Entwicklung beim Zugang von unbegleiteten minderjährigen Ausländern aufgegriffen und die pädagogischen Betreuungsbedarfe für eine gelingende Integration dieser Zielgruppe den Erfahrungen der vergangenen Monate angepasst.

Die bisherigen Erstversorgungseinrichtungen bieten seit dem 1. Oktober 2016 als „Betreute Einrichtungen für Flüchtlinge“ (BEF) neben der Inobhutnahme von minderjährigen Geflüchteten künftig auch eine Betreuung als Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII für Minderjährige sowie nach § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige an. Ziel der konzeptionellen Umgestaltung ist es, die pädagogische Betreuungskontinuität in den Einrichtungen, nach der Phase der Erstversorgung, bis zur Verselbständigung junger Volljähriger zu ermöglichen. Gleichzeitig kann bei der konzeptionellen Umgestaltung die Platzzahl in den Einrichtungen reduziert und damit ein besserer Wohnstandard für die jungen Geflüchteten angeboten werden.

Das Ziel ist es, die Integrationbemühungen junger unbegleiteter Geflüchteter, auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus, im Rahmen der Jugendhilfe zu fördern. Die gemeinsame Betreuung älterer Jugendlicher und junger Volljähriger in Wohneinrichtungen ist ein bundesweiter Standard in der Jugendhilfe. Der individuelle Entwicklungsstand und der Förderbedarf älterer, 16- und 17-jähriger Jugendlicher und 18- jähriger, junger Volljähriger unterscheidet sich nicht so wesentlich, dass eine Unterbringung an völlig getrennten Orten stattfinden müsste. Das angestrebte Ziel ist es gerade, in der Erstversorgung begonnene Entwicklungsschritte nicht durch eine Altersbegrenzung abbrechen zu müssen.

Quelle und weitere Informationen: Schriftliche Kleine Anfrage “Umstrukturierung bestehender Erstversorgungseinrichtungen in Hamburg” und Antwort des Senats (Drucksache 21/6651): https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55189/umstrukturierung-bestehender-erstversorgungseinrichtungen-in-hamburg.pdf