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Die Pläne für den Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 im Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee bis Landesgrenze) werden im Zeitraum vom 24. März 2025 bis zum 23. April 2025 erneut ausgelegt. Im Ergebnis der Erörterungstermine mit den Einwenderinnen und Einwendern wurden kleinere Anpassungen an der Planung vorgenommen, die eine erneute Auslegung erfordern. Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 23. Mai 2025 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben bzw. vorgebracht werden. 

Die Deutsche Bahn teilte hierzu bereits im Januar mit: „Im Kern geht es um die Verschlankung bzw. Reduzierung von Baustellenflächen sowie um die Berücksichtigung von Leitungen Dritter. Die entsprechenden Planungen wurden optimiert; die Basis hierfür waren Wünsche aus den vorangegangenen Erörterungsterminen. Das Ganze ist ein Standardverfahren im Planungsprozess.“

Die Auslegung des geänderten Plans und der nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) auszulegenden Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang der Änderungen der zuvor bereits ausgelegten Planunterlagen und Unterlagen über die Umweltauswirkungen ergeben, findet statt im Zeitraum vom 24. März 2025 bis zum 23. April 2025 und erfolgt einerseits durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse:

https://www.hamburg.de/bwi/pfv

und andererseits im Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Schloßgarten 9, 22041 Hamburg, im Foyer, während der dortigen Amts-/Dienststunden.

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 23. Mai 2025 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben bzw. vorgebracht werden. 

Bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen sowie Äußerungen zu den Umweltauswirkungen zu den ursprünglich ausgelegten Plan- und Planänderungsunterlagen bleiben vollinhaltlich erhalten und müssen nicht wiederholt werden. Sie bleiben weiterhin Bestandteil der Abwägung.

Das Anhörungsverfahren wurde am 21. März 2025 im Amtlichen Anzeiger Nr. 23, Seite 545 amtlich bekanntgemacht. Die allein maßgebliche amtliche Bekanntmachung gibt es hier zum Download: https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/3205.pdf

“Der Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 erfordert eine solide Planung. Dies hat sich schon im Planfeststellungsabschnitt 1 bewährt. 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht alle gegen die S4 gerichteten Klagen abgewiesen und die Planung für rechtmäßig und nicht zu beanstanden erklärt. Seit Mai 2021 befindet sich die S4 im ersten Abschnitt im Bau”, sagt der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit vielen Jahren für den Bau einer S-Bahn-Linie nach Rahlstedt einsetzt, und ergänzt: “Das Projekt S4 ist für die Entwicklung der Hamburger Stadtteile und Stormarner Städte und Gemeinden entlang der Bahnstrecke nach Bad Oldesloe von großer Bedeutung. Viele Tausend Fahrgäste warten darauf, endlich den S-Bahn-Anschluss zu bekommen. Wenn alles nach Plan läuft, soll Ende 2027 der erste S4-Zug Rahlstedt erreichen.”

Die Planfeststellung ist ein in bestimmten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist die Genehmigung für den Bau der S4. Mehr zum Thema Planfeststellung: https://de.wikipedia.org/wiki/Planfeststellung.


Das Projekt S4 erklärt in 100 Sekunden

Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Website www.s-bahn-4.de weitere umfangreiche Informationen zum Projekt S4 zur Verfügung. Außerdem kann dort ein Newsletter abonniert werden, so dass man keine Neuigkeiten mehr verpasst: https://www.s-bahn-4.de/de/news-service/newsletter.html

In einem Film wird das Projekt S4 und sein Nutzen für Hamburg und Schleswig-Holstein in 100 Sekunden anschaulich erklärt. Anklicken und anschauen:

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Hintergrund

Die Bahnstrecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ist eine der am meisten befahrenen Pendlerstrecken rund um die Hansestadt. Um viele Bereiche im Osten der Stadt und das nordöstliche Umland besser anzubinden, wird die S4 gebaut – für zuverlässigere Verbindungen, weniger Umstiege und mehr Komfort. Prognostiziert wird nahezu eine Verdreifachung der Fahrgastzahlen im Vergleich zur heutigen Regionalbahn-Linie RB81. Auch der Hamburger Hauptbahnhof als bisheriges Nadelöhr wird entlastet und der S-Bahnverkehr in die Innenstadt noch weiter verstärkt – ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende. 

Das Projekt S4 beinhaltet den Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke von Hasselbrook bis Ahrensburg und den Bau einer eingleisigen S-Bahn-Strecke von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Zwischen Hamburg-Altona und Hasselbrook wird sie die vorhandenen S-Bahn-Gleise (S1/S11) mitnutzen, zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe die Fernbahngleise. Die S4 wird dann zwischen Hamburg-Altona und Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt fahren, bis Bargteheide im 20-Minuten-Takt und bis Bad Oldesloe im Stundentakt. Für die S4 werden zudem zusätzliche Haltestellen errichtet. In Hamburg sind das: Wandsbek Rathaus, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhof. Die RB81 wird durch die S4 ersetzt. So ergibt sich eine bessere Ausnutzung der beschränkten Kapazitäten des Hamburger Hauptbahnhofs, dessen Fern- und Regionalbahnteil überlastet ist, während die S-Bahn-Gleise noch zwei weitere Linien, eine davon die S4, aufnehmen können. Das Projekt S4 wurde 2018 in den „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans hochgestuft. Ende 2019 erfolgte die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund, Bahn, Hamburg und Schleswig-Holstein, im Mai 2021 der erste Spatenstich für die Bauarbeiten. 2027 soll eine Teilinbetriebnahme bis Rahlstedt erfolgen, 2029 dann das Gesamtprojekt bis Bad Oldesloe fertiggestellt sein. Der Bund übernimmt mit rund 84 Prozent einen Großteil der auf rund 1,85 Milliarden Euro geschätzten Gesamtkosten für den Bau der S4.