Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass die Finanzierung des Projekts S4 zwischen Bund, Hamburg und Schleswig-Holstein ausgehandelt wurde, hat nun die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee bis Landesgrenze) begonnen. Unterdessen hat der Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft grünes Licht für den Bau der S4 gegeben.
Ab heute bis zum 9. Dezember 2019 liegen die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens einschließlich der Umweltauswirkungen ergeben, für vier Wochen öffentlich in mehreren Dienststellen zur Einsicht aus. Außerdem wurden die Unterlagen auch im Internet veröffentlicht und können hier abgerufen werden: https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/13609674/s4/
Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23. Dezember 2019, kann jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen den Plan erheben.
“Ein so umfangreiches Projekt wie der Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 erfordert sowohl eine solide Finanzierung, als auch eine solide Planung. Die Finanzierung ist nun ausgehandelt, die Planung auf einem sehr guten Weg. Für den ersten Abschnitt wird noch in diesem Jahr der Planfeststellungsbeschluss, also quasi die Baugenehmigung, erwartet, und auch im zweiten Abschnitt geht es mit der jetzt erfolgten Offenlegung der Pläne gut voran. Das Projekt S4 ist für die weitere Entwicklung der Hamburger Stadtteile und Stormarner Städte und Gemeinden entlang der Bahnstrecke nach Bad Oldesloe ist die S4 von großer Bedeutung. Viele Tausend Fahrgäste warten darauf, endlich den S-Bahn-Anschluss zu bekommen”, sagt der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit vielen Jahren für den Bau einer S-Bahn-Linie nach Rahlstedt einsetzt.
Die Planfeststellung ist ein in bestimmten Fällen durchzuführendes besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit von raumbedeutsamen Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist die Genehmigung für den Bau der S4. Mehr zum Thema Planfeststellung: https://de.wikipedia.org/wiki/Planfeststellung.
Das Anhörungsverfahren mit Auslegung der Planunterlagen wurde am 1. November 2019 im Amtlichen Anzeiger Nr. 86, Seite 1524 amtlich bekanntgemacht. Das Dokument gibt es hier zum Download: https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2611.pdf
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