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Die Planungen zum Bau der S4 schreiten weiter voran. Und wer gut plant, der erkennt auch Einsparpotenziale und nutzt sie. Am vergangenen Freitag, 27. November 2015, tagten der Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft und der Wirtschaftsausschuss des Schleswig-Hofsteinischen Landtags gemeinsam in Kiel. Die Vertreter von Senat und Landesregierung berichteten über den aktuellen Sachstand des Projekts S4.

Den Vertretern von Senat und Landesregierung zufolge soll die weitere S4-Planung auf der Grundlage der Vorzugsvariante der so genannten Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) fortgeführt werden. Diese Untersuchung hatte im Sommer ergeben, dass das Projekt S4 abgespeckt werden kann, ohne dass am geplanten Fahrplanangebot (10-Minuten-Takt bis Ahrensburg, 20-Minuten-Takt bis Bargteheide, 60-Minuten-Takt bis Bad Oldesloe) Abstriche gemacht werden müssen. Die EBWU sieht folgendes vor:

  • Im Bereich Hamburg-Marienthal ist die Strecke derzeit dreigleisig (2 Fernbahn-Gleise und 1 Güterbahn-Gleis). Die bisherige Planung sah vor, daneben 2 S-Bahn-Gleise zu bauen. Nach der EBWU-Vorzugsvariante kann das separate Gütergleis entfallen und die Verbindungskurve zwischen Güterumgebungsbahn und Lübeck-Hamburger-Bahn direkt in die zweigleisige Fernbahn-Strecke eingebunden werden, so dass die Strecke im Ergebnis hier nur viergleisig ausgebaut werden muss (2 S-Bahn-Gleise und 2 Fernbahn-Gleise). Im Gegenzug muss allerdings die Verbindungskurve zweigleisig ausgebaut werden (derzeit nur eingleisig).
  • Zwischen Hasselbrook und Ahrensburg wird die separate S-Bahn-Strecke zweigleisig sein, von dort bis Ahrensburg-Gartenholz eingleisig. Zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bargteheide kann hingegen auf den Bau eines separaten S-Bahn-Gleises neben der vorhandenen zweigleisigen Fernbahnstrecke verzichtet werden. Der geplante 20-Minuten-Takt der S4 bis Bargteheide bleibt hier dennoch möglich. Der Bahnhof Bargteheide muss für die S4 dann nur vereinfacht umgebaut werden. Allerdings kann in Delingsdorf kein Haltepunkt gebaut werden. Die EBWU hat die Betriebsstabilität aller (zukünftigen) Verkehre (Nah-, Fern- und Güterverkehr) auf der zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bargteheide dann weiterhin nur zweigleisigen Strecke nachgewiesen.

Im Ergebnis führt dies zu Einsparungen in Höhe von 93,3 Mio. Euro (inklusive Planungskosten). Die Kostenschätzung für das Projekt S4 reduziert sich demnach von rund 1.008,2 Mio. Euro auf rund 914,9 Mio. Euro.

Anstelle des Haltepunkts Delingsdorf soll die S4-Strecke nun aber einen neuen Haltepunkt Ahrensburg-West erhalten, so die Vertreter von Landesregierung und Senat. Dort kreuzt die U-Bahn-Linie U1 nach Großhansdorf die Lübeck-Hamburger-Bahn. Mit der S4-Haltestelle wird dort ein fußläufiger Umstieg zwischen U1 und S4 möglich sein.

“Das Projekt S4 ist von besonderer Bedeutung für Hamburg und Stormarn. Die S4 wird die Schienenanbindung der Stadtteile und Ortschaften entlang der Strecke deutlich verbessern. Aber es ist auch mit hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es sinnvoll zu schauen, ob es auch eine Nummer kleiner geht”, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Bereits im nächsten Jahr soll für den ersten Abschnitt (Hasselbrook – Wandsbek) der Planfeststellungsantrag beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden. Die weiteren Abschnitte folgen dann sukzessive. Bis 2021 sollen für alle Abschnitte die Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen und ab 2021 mit dem Bau der S4 begonnen werden.

Der Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beschloss danach einstimmig den Antrag des Senats, der Finanzierung weiterer Planungsleistungen als Zuwendung an die DB Netz AG aus Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz zustimmen, so dass die S4-Planung fortgesetzt werden kann. Die entsprechende Drucksache kann hier heruntergeladen werden: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/50407/planung-der-s-bahn-linie-s4-–-fortsetzung-der-planung-–-unter-verwendung-von-zuweisungen-des-bundes-gem-§-5-regionalisierungsgesetz.pdf. Der Beschluss des Verkehrsausschusses bedarf noch der Zustimmung des Haushaltsausschusses und der Bürgerschaft.

Schließlich beschlossen die beiden Ausschüsse noch einstimmig eine Resolution mit folgendem Wortlaut:

“Gemeinsame Resolution des Schleswig-Holsteinischen Landtags und der Hamburgischen Bürgerschaft

Der Hamburger Hauptbahnhof ist die zentrale Drehscheibe des Personennah- und fernverkehrs in Norddeutschland. Hier beginnen und enden sehr viele Züge, die aus den benachbarten Bundesländern kommen oder dahin fahren. Insgesamt ist der Hamburger Hauptbahnhof der am stärksten frequentierte Bahnhof Deutschlands. Durch die Lage des Bahnhofs gibt es keine Möglichkeit, ihn räumlich auszubauen und um weitere Gleise zu ergänzen. Dies hat zur Folge, dass es im Bahnhof sehr häufig beispielsweise durch belegte Gleise zu Verspätungen für Züge bei der Ein- und Ausfahrt kommt. Die DB Netz AG hat den Hauptbahnhof daher als künftig überlastet erklärt (nach § 16 Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung). Eine Entlastung kann nur geschaffen werden, wenn es gelingt, Verkehre von den Fernverkehrsgleisen auf die S-Bahngleise zu verlagern. In der Knotenstudie im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde vorgeschlagen, die Regionalzüge der Linie Bad Oldesloe – Hamburg durch eine S-Bahn zu ersetzen. Dies würde Kapazitäten auf den Fernbahngleisen schaffen.

Hierfür ist es erforderlich, dass neue S-Bahngleise ab Hamburg-Hasselbrook Richtung Bad Oldesloe errichtet werden. Diese neuen Gleise hätten auch den Vorteil, dass auf der Bestandsstrecke von Lübeck nach Hamburg zusätzliche Kapazitäten für den Schienenpersonenfernverkehr und den Schienengüterverkehr frei würden.

Aktuell werden auf Kosten Hamburgs und Schleswig-Holsteins die Vorplanung und die Genehmigungsplanung für dieses Projekt S4 vorangetrieben. Dabei wird auch der Nahverkehrsnutzen der Maßnahme im Rahmen einer Standardisierten Bewertung ermittelt.

Da das Projekt aber wesentlich auch ein Fernverkehrsprojekt auf einem europäischen TEN-T-Korridor ist, muss eine Bewertung der Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr erfolgen, damit eine umfassende Bewertung für die Beratung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Jahr 2016 vorliegt.

Ziel muss es sein, dass ein Ausbau der Eisenbahnstrecke Lübeck – Hamburg und sein Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr im neuen BVWP weiterhin berücksichtigt wird.

Der Landtag und die Bürgerschaft mögen beschließen:

Die Landesregierung und der Senat werden aufgefordert, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die gemeinsame Erwartung der beiden Parlamente aufzugreifen und in diesem Sinne gegenüber dem Bund tätig zu werden.”


Foto (Copyright): Christian Hinkelmann, http://www.bahn-bus-bilder.de