Das Quartier Rahlstedt-Ost rund um den Schimmelreiterweg ist seit 2017 Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Seitdem wurden im Gebiet viele Projekte entwickelt und teils bereits umgesetzt. Entsprechend der RISE-Förderrichtlinien war der Förderzeitraum zunächst bis Ende 2025 angelegt. Jetzt wurde das RISE-Fördergebiet Rahlstedt-Ost bis Ende 2028 verlängert.
Das Bezirksamt Wandsbek hat in Zusammenarbeit mit der für die Gebietsentwicklung beauftragten Johann Daniel Lawaetz Stiftung statt einer zum Ende der Förderlaufzeit anstehenden Schlussbilanzierung eine zweite Zwischenbilanzierung sowie die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes bis Ende 2028 vorgelegt. Die Bilanzierung belegte einen derzeit noch andauernden Entwicklungsbedarf in dem Fördergebiet. Ziel ist es, Rahlstedt-Ost zu einem attraktiven Wohnstandort zu entwickeln sowie eine bedarfsgerechte gesellschaftliche, kulturelle und soziale Infrastruktur zu schaffen. Zur Erreichung bzw. Absicherung dieser Ziele ist es erforderlich, die noch laufenden Projekte sowie weitere Maßnahmen umzusetzen. Noch ausstehende Schlüsselprojekte, wie der nördlich der Kielkoppelstraße belegene Grünzug, die Grünanlage am Schimmelreiterweg sowie das bereits im Umbau befindliche Jugendzentrum Startloch sollen das Quartier aufwerten. Diese Projekte sollen im Verlängerungszeitraum umgesetzt und begleitet werden.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 18. September 2025 die Zwischenbilanzierung zur Kenntnis genommen und der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes und der Verlängerung der Förderlaufzeit zugestimmt. Am 26. September 2026 hat der Leitungsausschuss Programmsteuerung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Verlängerung der Förderlaufzeit für das RISE Fördergebiet Rahlstedt-Ost bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen.
Weitere Informationen zum RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost
2. Zwischenbilanzierung und Fortschreibung Integriertes Entwicklungskonzept für das RISE Fördergebiet Rahlstedt-Ost, Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Soziales des Bezirksamts Wandsbek am 21. Juli 2025: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1023257
Weiterführende Informationen zum RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost:
- http://rahlstedt-ost.de/home.html
- https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/wandsbek/themen/soziales/integrierte-stadtteilentwicklung/rahlstedt-ost-77480
Instagram: https://www.instagram.com/stadtteilbuero_rahlstedtost/
Stadtteilbüro Rahlstedt-Ost:
Hegeneck 7-9, 22149 Hamburg
Tel.: 040 / 60 77 52 81
E-Mail: rahlstedt-ost@lawaetz.de
Sprechzeiten: Di. 16-18 Uhr und Fr. 11-13 Uhr
Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost
Wichtigstes Beteiligungsgremium der Gebietsentwicklung von Rahlstedt-Ost ist der Stadtteilbeirat. Der Stadtteilbeirat vertritt die unterschiedlichen Interessen und Sichtweisen des Gebietes. Er wirkt an der Willensbildung sowohl bei der Erstellung der Konzepte als auch der Initiierung und der Umsetzung konkreter Projekte mit. Zudem entscheidet der Stadtteilbeirat über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds – einem Stadtteiltopf, aus dem kleinere Selbsthilfe – und Nachbarschaftsprojekte zur Aktivierung und Beteiligung in Rahlstedt-Ost finanziert werden können.
Hamburg umfasst derzeit 28 RISE-Quartiere. Weitere Informationen zum RISE-Fördergebiet Rahlstedt-Ost sind zu finden unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/wandsbek/themen/soziales/integrierte-stadtteilentwicklung/rahlstedt-ost-77480.
Bisherige Beiträge zum RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost
RISE-Fördergebiet Rahlstedt-Ost als Klimaquartier ausgezeichnet (26. März 2025): https://www.buschhueter.de/rise-foerdergebiet-rahlstedt-ost-als-klimaquartier-ausgezeichnet/
RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost: Zentraler Grünzug nimmt Gestalt an (13. August 2021): https://www.buschhueter.de/rise-gebiet-rahlstedt-ost-zentraler-gruenzug-nimmt-gestalt-an/
RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost erhält einen Stadtteilbeirat (18. Januar 2019): https://www.buschhueter.de/rise-gebiet-rahlstedt-ost-erhaelt-einen-stadtteilbeirat/
RISE-Gebiet Rahlstedt-Ost startet mit Entwicklungskonferenz (16. November 2018): https://www.buschhueter.de/rise-gebiet-rahlstedt-ost-startet-mit-entwicklungskonferenz/
RISE sorgt für mehr Lebensqualität in Rahlstedt-Ost (12. Dezember 2017): https://www.buschhueter.de/rise-sorgt-fuer-mehr-lebensqualitaet-in-rahlstedt-ost/
Moin Herr Buschhüter,
werden die 320€ monatlichen Mehrkosten für Mietsteigerungen im Zuge der Klimasanierungen von der Stadt Hamburg für mich zukünftig übernommen? Gibt es da schon Pläne bzw. einen sozialen Subventionstopf für Mieter der Stadt?
Solche Pläne sind mir nicht bekannt. Mit dem Volksentscheid wurden zwar Ziele formuliert, aber wie diese Ziele erreicht werden sollen, beantwortet der Volksentscheid nicht. Vor den hohen Kosten, die mit einem Vorziehen der Klimaneutralität um fünf Jahre verbunden sind, haben wir immer gewarnt. Wenn die Stadt solche Zuschüsse zahlen soll, dann muss sich auch auf der Einnahmeseite der Stadt etwas tun.
Liese sich die Entscheidung nicht grundsätzlich durch eine neue Volksinitiative, ein Volksbegehren und schließlich einen Volksentscheid wieder umkehren? Voraussetzung wäre natürlich, dass jemand den Anstoß gibt und die nötige Organisation übernimmt.
Allerdings ist mir bewusst, dass die SPD diesen Schritt wohl kaum gehen wird, da sie ihren grünen Koalitionspartner nicht vor den Kopf stoßen möchte.
Zumal selbst die Bundespolitik inzwischen das Jahr 2045 als unrealistisch einstuft. Ein Zieljahr 2040 wäre wirtschaftliches Harakiri. Zum Vergleich: China peilt Klimaneutralität erst für 2060 an, Indien sogar erst für 2070, und die USA haben bislang überhaupt kein konkretes Datum festgelegt.
Das Gesetz, das vom Volk am vergangenen Sonntag beschlossen wurde, kann auch wieder geändert werden. Dafür gibt es zwei Wege:
Das Volk nimmt die Sache selbst in die Hand, wie schon mit dem ursprünglichen Gesetz geschehen, und startet aus seiner Mitte eine Volksinitiative. Dafür sind 10.000 Unterschriften nötig, um ein Volksbegehren zu beantragen. Sodann wären in einem Volksbegehren, mit dem ein Volksentscheid beantragt wird, Unterschriften von 1/20 der Wahlberechtigten (aktuell 67.153) nötig. Sowohl nach einer erfolgreichen Volksinitiative als auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren kann die Bürgerschaft den vorgelegten Gesetzentwurf beschließen. Tut sie das nicht, kommt es zu einem Volksbegehren bzw. zu einem Volksentscheid. Genauso ist es bei den Volksentscheiden am Sonntag gelaufen.
Auch die Bürgerschaft kann ein neues Gesetz beschließen, mit dem das jetzt vom Volk beschlossene Gesetz geändert wird. Allerdings gibt es hier die Besonderheit, dass das Gesetz frühestens mit drei Monaten Verzögerung in Kraft tritt und über das von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz erst noch ein verbindliches Referendum (also eine Volksabstimmung) stattfindet, wenn innerhalb dieser drei Monate gültige Unterstützungsbekundungen von 2,5 % der Stimmberechtigten (aktuell 32.827) vorgelegt werden.
Am Ende kommt es vor allem auf die Stimmung in der Bevölkerung an: Kippt die Stimmung, dann steigen die Chancen, mit einem gegenteiligen Volksentscheid oder bei einem Referendum über ein Änderungsgesetz erfolgreich zu sein. Drei Tage nach dem Volksentscheid sind das allerdings doch sehr theoretische Betrachtungen. Für die SPD stellt sich diese Frage aktuell jedenfalls nicht. Das Volk hat ein Gesetz beschlossen und das gilt.
Danke für die Erklärung zu den rechtlichen Besonderheiten. Sehr interessant! Ich gebe Ihnen Recht, dass es noch zu früh ist über konkrete Maßnahmen zu fabulieren. Wir werden sehen, was kommt…
Das Quartier dort sieht schon echt gut aus. Gibt es ähnliche Pläne für andere Quartiere, wie z.B um den Greifenberger Park?
Konkrete Pläne gibt es bislang nicht. Aber das Quartier Greifenberger Straße/Anklamer Ring wäre sicherlich ein heißer Kandidat für ein Folge-Projekt.