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Die Rahlstedter Feldmark zwischen Rahlstedt, Stapelfeld und Barsbüttel soll für Erholung und Naturschutz aufgewertet, gestärkt und damit langfristig gesichert werden. Hierzu wurde das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ aufgestellt. Dieses soll nun planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu lädt der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 25. Juni 2018 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.


Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 15. Juni 2018:

Öffentliche Plandiskussion zum Entwurf des Bebauungsplans „Rahlstedt 134“
Vorstellung der Pläne zum B-Plan, zur Änderung des Flächennutzungsplans und zum Landschaftsprogramm

Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion über den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 134 und die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms ein.
Die Veranstaltung findet statt am

Montag, dem 25. Juni 2018, um 18:00 Uhr
in der Pausenhalle der Grundschule Großlohering,
Großlohering 11, 22143 Hamburg.

Ab 17.30 Uhr kann vor Ort Informationsmaterial eingesehen werden und es stehen Fachleute für Fragen zur Verfügung.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich von Großlohe und östlich von Rahlstedt – Ost im Außenbereich und wird derzeitig überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Südosten des Plangebiets befindet sich das Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor. Im Osten und Süden wird es durch die Landesgrenze begrenzt.

Durch den Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Rahlstedt 134 soll die Rahlstedter Feldmark mit der Stellauniederung und dem Stapelfelder Moor durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie die Festsetzung von Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gesichert werden.

Anschauungsmaterial kann von Montag, den 18. Juni 2018, bis Freitag, den 22. Juni, von 8.30 bis 16.00 Uhr im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 4. Etage, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg und am Veranstaltungstag ab 17.30 Uhr vor Ort eingesehen werden.

Zur öffentlichen Unterrichtung und Erörterung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos.


In einer Vorlage für den Planungsausschuss hat das Bezirksamt Wandsbek das Vorhaben am 7. Mai 2018 wie folgt beschrieben:

A. Anlass der Planung und Ausgangslage

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Gewerbeflächen in Hamburg-Rahlstedt und im Kreis Stormarn ist vorgesehen, den umgebenden Landschaftsraum zwischen Wandsbek, Stapelfeld und Barsbüttel für Erholung und Naturschutz aufzuwerten, zu stärken und damit langfristig zu sichern. Hierzu wurde das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ aufgestellt.

Durch die Entwicklung von Gewerbegebieten am Siedlungsrand nimmt der Inwertsetzungsbedarf durch u.a. die Landwirtschaft und Erholungssuchende auf den verbleibenden Flächen zu. Die besonders attraktiven landschaftlichen Räume, wie die Niederung der Stellau, das Stapelfelder Moor oder auch das Wegesystem durch die Knicklandschaft, werden perspektivisch stärker nachgefragt. Um diese zusammenhängenden Bereiche auf Rahlstedter Seite als überwiegend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie die Naherholung zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, hierfür entsprechendes Planrecht zu schaffen. Durch entsprechende Festsetzungen soll u.a. die Umsetzung des Projektes „Stellau westlich Kösterrodenweg“ des Entwicklungskonzeptes „Große Heide“ planungsrechtlich unterstützt werden (siehe Anlage). Die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe/Reiterhöfe sollen in ihrer Existenz und Entwicklungsfähigkeit gesichert werden.

B. Plangebiet, geltendes Planrecht

Das vorgesehene Plangebiet reicht vom Wiesenredder im Nordenwesten und der Stellau im Nordosten bis zur Landesgrenze im Süden mit dem Stapelfelder Moor. Im Westen wird es durch den bestehenden Siedlungsrand von Rahlstedt-Ost bis zum Aumühler Weg bzw. Bessenkamp begrenzt.

Das Plangebiet wird überwiegend durch Grünlandflächen geprägt, im südlichen und nordöstlichen Bereich auch durch Ackerflächen. Angrenzend an die Wohnbebauung von Großlohe befindet sich eine Kleingartenanlage, die planungsrechtlich bisher nicht gesichert ist. Nördlich des Schimmelreiterweges sowie östlich des Bessenkamp befindet sich eine Bebauung im Außenbereich ohne qualifiziertes Planrecht; beide Bereiche werden von der in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verlaufenden 380 kV-Freileitung tangiert. Südlich des Schimmelreiterweges befinden sich zwei Reiterhöfe. Südöstlich des Müssenkamp erstreckt sich entlang der Landesgrenze der Hamburger Teil des Naturschutzgebietes „Stapelfelder Moor“. Südlich der Stellau befindet sich mit einer ehemaligen Deponien eine altlastverdächtige Flächen.

Mit Ausnahme der bestehenden Kleingärten und des Naturschutzgebietes „Stapelfelder Moor“ gilt für das übrige Plangebiet die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt.

Für den Großteil des Plangebietes gilt der Baustufenplan Rahlstedt von 1955, der hier Außengebiet festsetzt, welches derzeit nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen ist. Der Bebauungsplan Rahlstedt 4 von 1964 setzt östlich des Siedlungsrandes zwischen Am Sooren und Schimmelreiterweg eine Fläche für Dauerkleingärten fest, die bisher nicht umgesetzt wurde. Der Bebauungsplan Rahlstedt 5 von 1963 setzt nördlich der Stellau Grünflächen und östlich der Bebauung am Bachstückenring Flächen für die Landwirtschaft fest.

Der Flächennutzungsplan stellt entlang der Stellau zwischen Rahlstedt-Ost und Großlohe Grünfläche dar, im Bereich des Stapelfelder Moores naturbestimmte Flächen und im Übrigen Flächen für die Landwirtschaft.

Das Landschaftsprogramm stellt überwiegend „landwirtschaftliche Kulturlandschaft“, im Bereich des Stapelfelder Moores und entlang der Stellau (nördlich) „naturnahe Landschaft“, südlich der Stellau Parkanlage und am Rand von Großlohe „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ dar. Südlich der Stellau formuliert das Landschaftsprogramm das Ziel „Entwicklung des Landschaftsbildes“. Im Bereich zwischen Bessenkamp und Stapelfelder Moor ist der Schutz des oberflächennahen Grund- und Stauwassers gekennzeichnet.

Änderungen der übergeordneten Pläne und Programm sind voraussichtlich nicht erforderlich.

Im Rahmen eines voraussichtlich mehrjährigen Bebauungsplanverfahrens werden insbesondere folgende Fragestellungen zu klären sein:

  • Berücksichtigung gesetzlich geschützter Biotope und des Naturschutzgebietes
  • Festlegung der Nutzungs- und Entwicklungsziele in den Teilbereichen
  • Umgang mit
    • vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben/Reiterhöfen
    • vorhandener Bebauung im Außenbereich; im direkten Einwirkbereich der 380 kV-Freileitung wird es zu keiner Baugebietsfestsetzung kommen können
    • der nicht realisierten Kleingartenanlage
    • Altlastverdachtsfläche
  • Mögliche zusätzliche Erschließungsbedarfe
  • disperse Eigentumsverhältnisse
  • erforderliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer bzgl. der Umsetzung der Planungsziele
  • ggf. mögliche Entschädigungsfragen

(…)

Quelle: Drucksache 20/5890 der Bezirksversammlung Wandsbek, https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008401


Um welches Gebiet geht es konkret? Hier die Karte zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens Rahlstedt 134:

Ra134Einleitungskarte.jpg