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Update vom 24. September 2024: Die Behörde für Inneres und Sport hat sich entschieden, den Umzug des Ankunftszentrums in die Walddörferstraße 103-105 nicht weiter zu verfolgen. Details dazu gibt es in einem Behördenschreiben, das unter folgendem Link veröffentlicht wurde: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1021380. Welche Konsequenzen die Entscheidung für den derzeitigen Standort des Ankunftszentrums im Bargkoppelweg und Bargkoppelstieg hat, bleibt offen.


Die Zentrale Erstaufnahme der Freien und Hansestadt Hamburg für Asyl- und Schutzsuchende befindet sich seit Mai 2016 in vier Gebäuden an drei Standorten im Meiendorfer Gewerbegebiet Bargkoppelweg. Nun plant die Behörde für Inneres und Sport, mit dem Ankunftszentrum in den Stadtteil Wandsbek umzuziehen: in das Gebäude in der Walddörferstraße 103-105, als Zigarettenfabrik errichtet und später als Fernmeldeamt genutzt. Der Umzug ist für Mitte/Ende 2026 geplant, sobald der neue Standort für die neue Nutzung um- und ausgebaut wurde.

Hier einige Fragen und Antworten zum geplanten Umzug und den Gründen dafür:

Wo genau befindet sich das Ankunftszentrum jetzt und wie sind die Eigentumsverhältnisse?

Das Ankunftszentrum befindet sich in vier Gebäuden an drei Standorten im Gewerbegebiet Bargkoppelweg in Meiendorf:

  • Bargkoppelweg 60
  • Bargkoppelweg 66a
  • Bargkoppelstieg 10-14

Während die beiden Standorte im Bargkoppelweg 60 und 66a nur angemietet sind, gehört der Standort im Bargkoppelstieg 10-14 der Stadt. Die Mietverträge laufen bis Ende 2025, mit dem privaten Vermieter ist allerdings vereinbart, die Mietverträge bis zum vollständigen Umzug in die Walddörferstraße fortzusetzen. Auch der stadteigene Standort im Bargkoppelstieg steht so lange zur Verfügung.

Was passiert mit den Standorten nach Auszug des Ankunftszentrums?

Der private Eigentümer der angemieteten Standorte am Bargkoppelweg beabsichtigt langfristig, hier wieder Gewerbe anzusiedeln oder Wohnungsbau zu verwirklichen, wobei letztere Option eine Änderung des Bebauungsplans erfordert.

Was den Standort im Bargkoppelstieg angeht, steht eine Nachnutzung nach Auszug des Ankunftszentrums noch nicht fest. Denkbar ist auch hier wieder eine gewerbliche Nutzung. Da der Standort der Stadt gehört, ist aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen, dass er bei entsprechendem Bedarf erneut für die Unterbringung von Geflüchteten und Schutzsuchenden genutzt wird, dann aber nicht als Ankunftszentrum. Die derzeitige Ausstattung mit decken- und fensterlosen Kompartments ist allerdings für eine längerfristige Unterbringung wenig geeignet.

Warum soll das Ankunftszentrum überhaupt umziehen?

Da die Mietverträge befristet sind und der private Vermieter an einer weiteren Vermietung kein Interesse hat, hat sich die Behörde für Inneres und Sport entschieden, nach einem neuen Standort zu suchen, der die verschiedenen Bedarfe besser erfüllen kann und eine langfristige Nutzung gewährleistet. Gleichzeitig wurde nach Wegen gesucht, die hohen Kosten für den Betrieb des Ankunftszentrums in Rahlstedt zu senken. Auf Basis einer Nutzerbedarfsanalyse wurden verschiedene Objekte in der Stadt nach festgelegten Kriterien bewertet. Anfang 2024 wurde entschieden, Verhandlungen für die Anmietung der Walddörferstraße 103-105 mit dem Eigentümer zu führen.

Im Ankunftszentrum sind alle beteiligten Dienststellen und Institutionen ansässig, um die für das Asylverfahren erforderlichen Schritte durchzuführen. Die dortige Hallensituation bietet den ankommenden Menschen eine Übernachtungsmöglichkeit in sogenannten Kompartments – deckenlose Zimmer ohne Fenster. Zudem bieten die vorhandenen Freiflächen nur begrenzt die Möglichkeit, Spielgeräte für Kinder, Sportmöglichkeiten oder Aufenthaltsbereiche zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus fehlt es im Ankunftszentrum aufgrund des erhöhten Zugangs an einer ausreichenden Angebotsstruktur für Erwachsene und Kinder. Das soll sich am neuen Standort in der Walddörferstraße ändern.


Noch mehr Informationen finden Sie in dem offiziellen Schreiben der Behörde für Inneres und Sport und der Sozialbehörde:

„Informationen über Errichtung und Inbetriebnahme eines Interimsstandortes der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach SOG und über die Planungen der Behörde für Inneres und Sport bzgl. einer möglichen Anmietung und des Umbaus der Immobilie mit dem Ziel des Umzuges des Ankunftszentrums Rahlstedt 
auf der Liegenschaft Walddörferstraße 103-105/ Ecke Holzmühlenstraße im Stadtteil Wandsbek – Anhörung gem. § 28 BezVG“ vom 17. Juni 2024 (Drucksache 21/9058): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1021066

Außerdem findet am Mittwoch, 26. Juni 2024, um 19 Uhr im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg, eine Informationsveranstaltung zur geplanten Aufnahme und Unterbringung von Asyl- und/oder Schutzsuchenden auf dem Grundstück Walddörferstraße/Holzmühlenstraße statt. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.hamburg.de/wandsbek/pressemitteilungen/18742914/2024-06-12-infoveranstaltung-aufnahmestelle-walddoerferstrasse/


Dieser Beitrag wurde am 20. Juni 2024 aktualisiert und ergänzt.