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Gegenwärtig erstellt das Bezirksamt Wandsbek Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtszeit 2019 bis 2023. Für dieses Ehrenamt werden noch interessierte Wandsbekerinnen und Wandsbeker gesucht!

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mit. Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter werden bei Rechtsstreitigkeiten z. B. aus dem Ausländer- und Asylrecht, Schul-, Bau-, Beamten-, Ordnungs- und Gesundheitsrecht im Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht eingesetzt.

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt, für ehrenamtliche Verwaltungsrichter gilt keine Höchstaltersgrenze
  • Meldeanschrift im Bezirksamtsbereich
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Kein Vermögensverfall (keine Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit)

Eine juristische Vorbildung ist für diese Ehrenämter nicht erforderlich. Vielmehr ist die Mitwirkung nicht juristisch ausgebildeter Bürgerinnen und Bürger gerade deshalb gefragt, weil diese ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen sollen. Einzig Jugendschöffinnen und -schöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht jedoch nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

Alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für fünf Jahre berufen und sollen nicht zu mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen pro Jahr durch das Gericht herangezogen werden. Einmal jährlich werden die Einsatztage am Gericht ausgelost und festgelegt. Ob an jedem dieser Tage tatsächlich eine Verhandlung anberaumt wird, steht bei der Auslosung noch nicht fest.

Die Justizbehörde wird alle gewählten Schöffinnen und Schöffen im Vorwege schulen und mit Informationsmaterial versorgen. Darüber hinaus stehen während der Amtsperiode in allen Gerichten die Schöffengeschäftsstellen für Fragen zur Verfügung.

Für die Teilnahme an den Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung für Zeitversäumnis (Grundentschädigung, Entschädigung für Verdienstausfall oder Nachteile bei der Haushaltsführung), für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gezahlt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf www.hamburg.de/schoeffenwahl oder unter 040 / 4 28 28-70 00 weitere Informationen über Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren. WICHTIG: Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2018.

Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber können sich auch auf dem Schöffentag Hamburg des Schöffenverbands Nord e.V. am 24. März 2018 im Hanseatischen Oberlandesgericht über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Schöffenamtes umfangreich informieren. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.schoeffen-nord.de/Informationen/